Antibel
International GmbH
Frankenthal(Pfalz)
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.186,00 |
12.311,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.186,00 |
12.311,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.994,11 |
5.039,76 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.833,53 |
2.799,44 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
160,58 |
2.240,32 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.381,98 |
1.381,98 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
45.472,59 |
35.447,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
58.034,68 |
54.179,75 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
61.011,70 |
47.676,06 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
10.025,48 |
13.335,54 |
| B.
Rückstellungen |
1.200,00 |
1.450,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
56.834,68 |
52.729,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
58.034,68 |
54.179,75 |
Anhang
Anlage A
Antibel International GmbH
A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
1. Die Darstellungsstetigkeit wurde nicht
durchbrochen (§ 265Abs.1Satz2 HGB).
2. Mit dem Vorjahr nicht vergleichbare Beträge
lagen nicht vor (§ 265 Abs.2Satz2HGB).
3. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nicht geschäftszweigbedingt
ergänzt(§265 Abs.4Satz2HGB).
4. Die folgenden Abschlussposten wurden aus
Gründen der Klarheit zusammengefasst (§265 Abs. 7
Satz 2HGB): keine.
5. Aufgrund des Wahlrechts wurden in der Bilanz keine
Posten aufgenommen (§284 Abs.1HGB).
6. Geschäftsführer der Gesellschaft war in
2006 (§ 285Nr.10 HGB):
Bettina Büffor
Ein Beirat besteht nicht.
7. Zum Abschlussstichtag bestanden Verbindlichkeiten
an Mitglieder der
Geschäftsführung (§ 285 Nr.9c HGB):
€ 56.830,90.
B. Bilanzerläuterungen
8. Es wurden keine Aufwendungen für
Ingangsetzung und Erweiterung
des Geschäftsbetriebes aktiviert (§269
Abs.1 HGB).
2. Die folgenden, unter "sonstigen
Vermögensgegenständen" und
"Verbindlichkeiten" ausgewiesenen Beträge
größeren Umfangs entstehen
rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag
(§268Abs.2 Satz 2 und
Abs.5Satz 3 HGB): keine.
1. Es wurden keine Bilanzierungshilfen aus
voraussichtlich kommenden
Steuerentlastungen in Anspruch genommen (§
274Abs.2Satz 2 HGB).
2. In den Verbindlichkeiten sind mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
enthalten (§285 Nr. 1a HGB): keine.
3. Die folgenden Verbindlichkeiten sind durch
Grundpfandrechte gesichert
(§285 Nr.1b HGB): keine;
4. Allein nach steuerlichen Vorschriften wurden
Abschreibungen im
a) Anlagevermögen in Höhe von Euro
3.125,--
b) Umlaufvermögen in Höhe von Euro -,--
vorgenommen (§281Abs.2 Satz 1 HGB).
5. Auf Gegenstände des Umlaufvermögens
wurden zur Vermeidung künftiger
Abschreibungen aufgrund von Wertschwankungen im
Berichtsjahr nicht
abgeschrieben (§277 Abs.3 Satz 1 HGB).
6. Zu vermerkende Haftungsverhältnisse und
sonstige finanzielle Verpflichtungen (§268 Abs. 7
i.V.m. § 251 HGB u.285 Nr.3HGB): keine.
7. In den sonstigen Rückstellungen sind folgende
wesentliche Positionen
enthalten (§285 Nr.12 HGB):
Gebühren und Beitragsrückstellungen: TEuro
1.2
C. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
9. Für die Beurteilung der Ertragslage
wesentliche außerordentliche oder periodenfremde
Erträge oder Aufwendungen (§277Abs.4 Satz2 und 3
HGB)waren nicht entstanden.
10. Das Umsatzkostenverfahren wurde nicht angewandt.
Angaben zum Personalaufwand (§285Nr.8b HGB) und des
Materialaufwandes (§285 Nr.8aHGB) sind daher nicht
erforderlich.
11. Es ist vorgesehen, den Jahresüberschuss auf
neue Rechnung vorzutragen
und aus dem Bilanzgewinn keine Ausschüttungen
vorzunehmen.
D. Angaben zu angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
12. Es wurde nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung bilanziert und
bewertet. Die Anlagenzugänge sind mit den
Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt. Es wird entsprechend
der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear oder degressiv abgeschrieben.
Die Gegenstände des
Umlaufvermögens werden mit den Einstandswerten,
höchstens mit den
Teilwerten, die Geldwerte mit den Nominalwerten
angesetzt. Erkennbare
Risiken sind durch Abschläge direkt
berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind
mit dem Nominalwert, die Rückstellungen sind in
der voraussichtlichen Höhe
der Schuld passiviert.
Abgrenzungen sind zeitanteilig oder zeitbezogen
vorgenommen (§284 Abs.2
Nr.1 HGB).
13. Von den unter 1) genannten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurde im Berichtsjahr nicht abgewichen
(§284 Abs.2 Nr.3HGB).
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz
und GuV zusammengefassten Posten
1.1.2006 -
31.12.2006
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 56.834,68 EUR.
1.1.2005 -
31.12.2005
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 52.729,75 EUR.
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