Harry Südwest GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Blohm seit 11.7.2019 | Geschäftsführer |
Frank Adolf Kleiner seit 3.5.2018 | Geschäftsführer |
Jochen Eisenzapf seit 27.12.2011 | Geschäftsführer |
Norbert Heinz Josef Lötz seit 7.4.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 48.00% | |
| 47.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 33.33% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Harry-Brot GmbHSchenefeld/Krs. PinnebergJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023Grundlagen des Konzerns In den Konzernabschluss der Harry-Brot GmbH (im Folgenden Harry-Brot) sind die Tochterunternehmen Backshop Tiefkühl GmbH (im Folgenden Backshop), Harry-Brot Export International GmbH (im Folgenden Harry Export) und Wittener Bäckerei GmbH (im Folgenden Wittener Bäckerei) einbezogen. Sofern nicht einzelne Firmen namentlich genannt werden, beziehen sich die Angaben auf alle Konzerngesellschaften. Harry-Brot produziert Brot und Backwaren an zehn Standorten in Deutschland. Über eigene Vertriebsstellen und externe Lagerflächen beliefert Harry-Brot täglich die Outlets der Kunden im Lebensmitteleinzelhandel und deren Zentralläger. Schwerpunkt der Unternehmenstätigkeit ist der deutsche Brotmarkt. Darüber hinaus werden auch Kunden im europäischen Ausland beliefert. Backshop vertreibt weltweit Tiefkühl-Produkte für Großverbraucher, Großhändler und Industrie. Hierzu betreibt Backshop ein eigenes Tiefkühllager in Queis (Stadt Landsberg) bei Halle an der Saale. Schwerpunkt der Unternehmenstätigkeit ist auch bei Backshop der deutsche Markt. Die Wittener Bäckerei produzierte im Berichtsjahr an ihrem Standort in Witten Backwaren exklusiv für Harry-Brot. Zudem erbrachte die Wittener Bäckerei Kommissionierleistungen für Harry-Brot. Zum 01.01.2024 erfolgte ein Wechsel aller Mitarbeitenden zur Muttergesellschaft Harry-Brot. Der Wechsel erfolgte im Rahmen eines Betriebsüberganges. Die Wittener Bäckerei stellt ihren operativen Geschäftsbetrieb zum 01.01.2024 ein und wird als Mantelgesellschaft fortgeführt. Der Jahresabschluss der Wittener Bäckerei zum 31.12.2023 wurde daher unter Abkehr von der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Das Anlagevermögen der Gesellschaft wurde zum 01.01.2024 zum Buchwert an die Harry-Brot GmbH veräußert. Harry Export liefert Tiefkühl-Backwaren an Kunden des Handels in den USA. Bei Harry-Brot und im Konzern werden diverse finanzielle und auch nichtfinanzielle Leistungskennziffern zur Steuerung des Unternehmens und des Konzerns verwendet. Aufgrund unserer auf Wachstum ausgerichteten Strategie stellen der Umsatz, das Geschäftsergebnis (EBT) und der Jahresüberschuss (Ergebnis nach Steuern) die wesentlichen finanziellen Leistungskennziffern dar. Wirtschaftsbericht Rahmenbedingungen Das Jahr 2023 war weltweit maßgeblich von den Krisen in der Ukraine und im Nahen Osten geprägt. In deren Folge blieben die Preise für Rohstoffe und Energie auf hohem Niveau. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist 2023 um 0,3% gesunken. Der private Konsum nahm im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,8 % gegenüber dem Vorjahr ab und lag damit unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (-1,5 %). [1] [1] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_019_811.html Die Inflationsrate (harmonisierter Verbraucherpreisindex) betrug für das Jahr 2023 +6,0 % im Jahresdurchschnitt. Energieprodukte verteuerten sich um +5,3 % im Jahresdurchschnitt. Bei den Nahrungsmitteln lag die Teuerung bei insgesamt 12,4 % und bei Brot und Getreideerzeugnissen bei 16,4%. [2] [2] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_020_611.html Der deutsche Brot- und Backwarenmarkt befindet sich auch im Jahr 2023 unverändert in einem Konzentrationsprozess. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die auf hohem Niveau verharrenden Energiepreise und die kräftig angestiegenen Lohnkosten führen zu einer Fortsetzung dieses Prozesses. Weiterhin kommt es zu Marktaustritten kleinerer und einiger weniger großer Markteilnehmer durch Geschäftsaufgaben und Insolvenzen. Der Pro-Kopf-Verbrauch von Brot- und Backwaren, gemessen in Kilogramm, ist seit Jahren stabil. Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2023 ist der Konzernumsatz um 16 % deutlich gestiegen. Neben Mengenzuwächsen ist der Umsatzzuwachs auch auf notwendig gewordene Preiserhöhungen zurückzuführen. Das auch im Jahr 2023 hohe Preisniveau bei Energie- und Rohstoffkosten sowie steigende Lohnkosten haben Preisanpassungen im Markt unumgänglich gemacht. Im Kostenbereich ist die Materialaufwandsquote im Konzern nochmals leicht auf 46% gestiegen. Die Personalaufwandsquote sank trotz der deutlichen Tariferhöhungen zur Mitte des Jahres auf 27%. Beide Quoten sind auf einen deutlich gestiegenen Umsatz berechnet. Die Netto-Umsatzrentabilität (Jahresüberschuss/Umsatzerlöse) beträgt für den Konzern 4,3%. Im Jahresdurchschnitt waren im Konzern 5.695 Personen beschäftigt. Harry-Brot konnte ein Umsatzwachstum von gut 15% erzielen. Die Materialaufwandsquote beträgt bei Harry-Brot 45% (Vorjahr 44%). Der Personalaufwand ist bei Harry-Brot im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 11% gestiegen, während die Personalaufwandsquote auf knapp 27 % gesunken ist. Die Netto-Umsatzrentabilität (Jahresüberschuss/Umsatzerlöse) beträgt für Harry-Brot 4,5%. Bei der Harry-Brot waren im Jahresdurchschnitt 5.481 Personen beschäftigt. Backshop konnte erneut ein Umsatzwachstum von mehr als 30% erzielen. Hier spielt nach wie vor ein Rückgang an Mitwettbewerbern sowie der Ausbau des europäischen Exportgeschäftes eine wichtige Rolle. Die Wittener Bäckerei war im Jahr 2023 weiterhin als Dienstleister für die Produktion von Harry-Brot tätig. Harry-Brot ist auf der höchsten erreichbaren Stufe durch den TÜV Nord CERT nach dem IFS (International Featured Standard) Food zertifiziert. Damit gewährleisten wir die Qualität und Sicherheit unserer Produkte für den Verbraucher. Hierzu werden umfangreiche Hygienemaßnahmen und Zutrittskontrollen durchgeführt und laufend an sich ändernde Gegebenheiten angepasst. Backshop ist 2023 nach IFS Wholesale, Bio, RSPO, Halal und AEO zertifiziert. Lage Ertragslage Der Konzernumsatz entwickelte sich in den beiden maßgeblichen Konzerngesellschaften einheitlich und konnte um 198 Mio. EUR auf 1.408 Mio. EUR gesteigert werden. Die konzerninternen Umsätze erhöhten sich durch die Umsatzsteigerungen bei Backshop auf 74,1 Mio. EUR (Vorjahr 56,8 Mio. EUR). Der Anteil der Handelswaren an der betrieblichen Gesamtleistung stieg im Konzern auf 7,6% (Vorjahr 6,9%). Im Materialbereich des Konzerns blieben die Preise auf dem im Jahr 2022 erreichten, hohen Niveau. Bedingt dadurch reduzierte sich die Rohertragsquote im Konzern erneut auf 54,4% nach 55,7% im Vorjahr. Das Geschäftsergebnis des Konzerns hat sich im Jahr 2023 auf 92,3 Mio. EUR erhöht. Die Umsatzrentabilität des Konzerns (Geschäftsergebnis (EBT)/Gesamtleistung) beträgt 6,5% nach 2,6% im Vorjahr. Die Abschreibungen im Konzern sinken trotz eines hohen, aber noch nicht abschreibungsfähigen Investitionsvolumens (Anlagen im Bau) für die Erweiterung des Standortes Troisdorf, auf 52,4 Mio. EUR (Vorjahr 63,9 Mio. EUR). Das Konzern-Finanzergebnis beträgt aufgrund von Zinsaufwendungen für langfristige Darlehen und Zinserträgen aus kurzfristigen Geldanlagen 4,2 Mio. EUR (Vorjahr -8,1 Mio. EUR). Der ausgewiesene Jahresüberschuss beträgt im Konzern 60,2 Mio. EUR (Vorjahr 33,2 Mio. EUR). Der Jahresüberschuss wird dabei maßgeblich durch die erzielten Umsatzsteigerungen beeinflusst, die auch durch die, aufgrund der inflationsbedingten, hohen Lebenshaltungskosten bei den Verbrauchern, die vorhandene Preissensibilität und die unserer Einschätzung nach im Vergleich günstigen Preise möglich wurden. Hinzu kommt die positive Entwicklung der Umsätze und des Ergebnisses bei der Backshop Tiefkühl GmbH und das aufgrund der deutlich gestiegenen Zinsen gute Finanzergebnis. Unsere Erwartungen an das Ergebnis 2023 aus dem Lagebericht des Vorjahresabschlusses waren aufgrund der schwer einzuschätzenden Entwicklung für das Jahr 2023 verhalten optimistisch. Unsere Erwartungen an das Jahresergebnis konnten wir jedoch aufgrund der geschilderten Umstände deutlich übertreffen. Harry-Brot konnte die Umsätze durch das erzielte Mengenwachstum und die mit unseren Handelspartnern vereinbarten Preise auf 1.331 Mio. EUR, nach 1.154 Mio. EUR im Vorjahr, steigern. Der Anteil der Handelswaren an der betrieblichen Gesamtleistung stieg bei Harry-Brot leicht auf 5,1 % (Vorjahr 4,8%). Wie im Konzern, blieben auch bei Harry-Brot im Jahr 2023 in allen Beschaffungsbereichen die Preise auf dem im Vorjahr erreichten, hohen Niveau. Die Rohertragsquote sank daher bei Harry-Brot erneut um 1,2%-Punkte von 56,3 % im Vorjahr auf 55,1% im Jahr 2023. Die Abschreibungen sinken wie im Konzern trotz des hohen, aber noch nicht abschreibungsfähigen Investitionsvolumens (Anlagen im Bau) für die Erweiterung des Standortes Troisdorf, auf 52,2 Mio. EUR (Vorjahr 63,7 Mio. EUR). Das Geschäftsergebnis bei Harry-Brot ist nach dem Geschäftsergebnis des Vorjahres von 30,7 Mio. EUR auf 92,2 Mio. EUR angestiegen. Die Umsatzrentabilität bei Harry-Brot (Geschäftsergebnis/Gesamtleistung) beträgt 6,9% (Vorjahr 2,7%). Das Finanzergebnis beläuft sich zusammen mit den Erträgen aus den Ergebnisübernahmen der Tochterunternehmen, Zuschreibungen auf Finanzanlagen, Zinsaufwendungen für langfristige Darlehen und Zinserträgen aus kurzfristigen Geldanlagen 18,2 Mio. EUR (Vorjahr -1,6 Mio. EUR). Der ausgewiesene Jahresüberschuss bei Harry-Brot beträgt 60,0 Mio. EUR (Vorjahr 33,0 Mio. EUR). Finanzlage Die Finanzierung des Konzerns und der Harry-Brot erfolgt überwiegend aus Eigenkapital sowie mit langfristigen Verbindlichkeiten aus Bankdarlehen und in geringem Umfang aus Leasing bzw. Mietkauf. Dabei werden die für den Geschäftsbetrieb benötigten Mittel durch Eigenkapital in Form von gezeichnetem Kapital und Gewinnrücklagen sowie die im Bilanzgewinn verbleibenden Mittel zur Verfügung gestellt. Zusätzlich sind kurzfristige Kontokorrentlinien vereinbart, die bei Bedarf kurzfristige Liquiditätsschwankungen ausgleichen können. Das in den Sonderposten enthaltene Eigenkapital beträgt zum Jahresende bei Harry-Brot und im Konzern 2,6 Mio. EUR. Die von den Hausbanken zur Verfügung gestellten Darlehen werden zur Investitionsfinanzierung von Anlagen und Gebäuden bei Harry-Brot eingesetzt. Die langfristigen Bankkredite wurden 2023 durch planmäßige Tilgungen auf 43,4 Mio. EUR (Vorjahr 53,5 Mio. EUR) verringert. Die Investitionen lagen im Konzern mit 83,5 Mio. EUR deutlich über den Normalabschreibungen von 52,4 Mio. EUR. Bei den Produktionsanlagen wurde in Soltau in den Aufbau einer Anlage zur Produktion von Brioche-Brötchen in unterschiedlichsten Formen investiert. Der Ausbau des Standortes Troisdorf um eine Frischbrotproduktion wurde fortgesetzt. Die Investitionen im Jahr 2023 für diese Maßnahmen belaufen sich auf 19,6 Mio. EUR im Baubereich und 26,0 Mio im Bereich von Maschinen und Anlagen. Weitere Investitionen fanden wie in den Vorjahren in allen anderen Werken zur ständigen Modernisierung sowie im Bereich der IT und im Logistikbereich (Expeditionen) statt. Fahrzeuge wurden für 17,3 Mio. EUR angeschafft. Über einen gemeinsamen Cashpool gewährleistet Harry-Brot die Liquidität aller Konzerngesellschaften. Die Liquidität war unterjährig jederzeit gegeben. Die zur Verfügung stehenden, kurzfristigen Finanzierungslinien für Betriebsmittel wurden wie in den Vorjahren nicht ausgeschöpft. Der Finanzmittelfonds erhöhte sich gemäß der Einzeldarstellung in der Konzernkapitalflussrechnung auf 119,7 Mio. EUR. Das erfolgte - gegenüber dem Vorjahr - durch einen erhöhten Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, der sowohl durch das verbesserte Ergebnis als auch wesentlich durch positive Effekte im Working Capital und durch Rückstellungssteigerungen entstanden ist. Demgegenüber stehen ein erhöhter Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit und ein negativer Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit. Vermögenslage Bei Harry-Brot ist das Anlagevermögen um den Saldo aus Anlagezugängen, Anlageabgängen aufgrund von Anlageverkäufen und Abschreibungen von 352,2 Mio. EUR auf 383,5 Mio. EUR gestiegen, im Konzern von 349,8 Mio. EUR auf 381,2 Mio. EUR. Im Umlaufvermögen liegt der Bestand an Vorräten bei Harry-Brot 0,8 Mio. EUR unter dem Vorjahr, im Konzern auch um 1,5 Mio. EUR unter dem Vorjahresniveau. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind bei Harry-Brot von 170,8 Mio. EUR (Konzern 187,7 Mio. EUR) auf 163,5 Mio. EUR (Konzern 182,7 Mio. EUR) gesunken. Dies ist stichtagsbedingt. Das betriebswirtschaftliche Eigenkapital (Eigenkapital laut Bilanz zzgl. Eigenkapital in Sonderposten abzgl. vorgesehene Dividende) beträgt bei Harry-Brot zum Bilanzstichtag 426,0 Mio. EUR und im Konzern 428,4 Mio. EUR. Die daraus resultierende Eigenkapitalquote beträgt für 2023 im Konzern 58,5% (Vorjahr 61,7%). Die Geschäftsführung bewertet die Finanz- und Vermögenslage des Geschäftsjahres als sehr solide, die operative Ertragslage aufgrund anziehender Preisforderungen aus dem Einzelhandel, des im Vergleich zu Vorjahren weiterhin hohen Preisniveaus an den Beschaffungsmärkten, weiterer Personalkostensteigerungen auch im Jahr 2024, Verdoppelung der Mautgebühren und der Unsicherheiten aus den internationalen Konflikten als ausreichend. Die Gesellschaft sieht sich weiterhin für künftige Herausforderungen aufgrund der soliden Finanz- und Vermögenslage gut aufgestellt. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Der deutsche Brot- und Backwarenmarkt besteht auf der Anbieterseite aus wenigen nationalen und internationalen und nach wie vor relativ vielen regionalen Anbietern, deren Zahl weiterhin stetig zurückgeht, so auch im Jahr 2023. Wir erwarten für die nächsten Jahre eine Fortsetzung dieses Trends. Wir sehen daher weiterhin gute Möglichkeiten, unseren Marktanteil, auch durch den Ausbau der Belieferung neuer Marktsegmente, auszubauen. Internationale Wettbewerber aus dem nahen europäischen Ausland sind weiterhin an einem Markteintritt oder dem Ausbau des Marktanteiles interessiert. Unser positiver Marktauftritt und das Festhalten an der hohen Qualität unserer Produkte reduziert hier das Risiko, durch Verdrängung spürbare Umsatzverluste zu erleiden. Der Onlinehandel mit Backwaren ist in Deutschland noch immer von untergeordneter Bedeutung. Perspektivisch sehen wir in diesem Marktsegment Potential und begleiten die Entwicklung durch die Belieferung von Online-Händlern. Der Lebensmitteleinzelhandel ist in Deutschland fast vollständig auf wenige Handelsketten aufgeteilt, durch die Insolvenz der Real-Gruppe hat die Konzentration noch einmal zugenommen. Den Markteintritt weiterer Wettbewerber im Handel schätzen wir weiterhin als eher unwahrscheinlich ein. Wir erwarten weiterhin einen sehr hohen Umsatzanteil bei diesen Handelsketten. Verbunden mit unserer führenden Position als Lieferant können wir auch in den nächsten Jahren mit unseren Kunden organisch wachsen. Durch unsere langjährigen Handelskontakte, unser gutes Preis-/Leistungsverhältnis, der sehr kundenorientierten Lieferleistung und dem bisherigen Interesse der Kunden an leistungsstarken Lieferanten reduzieren wir das Auslistungsrisiko. Die Preissensibilität innerhalb der Handelsketten ist nach den Preiserhöhungen des Jahres 2022 und Anfang des Jahres 2023 sehr hoch. Eine genaue Nachvollziehbarkeit der veränderten Herstellkosten und zeitnahe Preisanpassungen werden vom Handel gefordert. Die Preissensibilität der deutschen Verbraucher blieb auch im Jahr 2023 in Folge der insgesamt hohen Lebenshaltungskosten groß. Hier bieten wir mit unseren Handelsmarken und Teilen unseres Prebake-Sortiments entsprechende Produkte an. Das Ausfallrisiko für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber unseren Kunden haben wir durch eine Warenkreditversicherung gedeckt. Das Risiko der Insolvenz bei den verbliebenen großen Kunden sehen wir für den Lebensmitteleinzelhandel weiterhin als gering an. Durch eine Haftpflichtversicherung sind eventuelle betriebs-, produkt- und umweltbezogene Haftpflichtschäden unseres Erachtens abgedeckt. Für eventuelle Fälle von Produktkontaminationen und Erpressungsversuchen existieren Notfallpläne und Maßnahmenkataloge. Durch eine entsprechende Produktschutzversicherung sind die Kostenrisiken derartiger Vorkommnisse unseres Erachtens abgedeckt. Wir arbeiten bei allen für uns wichtigen Rohstoffen mit internationalen, nationalen und regionalen Lieferanten zusammen. Durch eine Diversifikation bemühen wir uns, Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten zu vermeiden. In der Informationsverarbeitung bauen wir unseren hohen Sicherheitsstandard stetig aus. Zudem lassen wir unser Sicherheitskonzept durch externe Fachleute prüfen und haben externe Datenschutzbeauftragte benannt. Die Harry-Brot ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik als kritisches Infrastrukturunternehmen (KRITIS) eingestuft worden. Durch die Erstellung und kontinuierliche Weiterentwicklung von Notfallplänen stärken wir unsere Resilienz gegenüber allen möglichen Notfallszenarien. Die Finanzierung der Harry-Brot GmbH wird durch Eigen- und Fremdkapital in einem ausgewogenen Verhältnis sichergestellt. Die hohe Eigenkapitalstärke soll auch in Zukunft durch eine ausgewogene Ausschüttungspolitik der Gesellschafter sichergestellt werden. Die Liquidität war im Jahr 2023 zu jeder Zeit gegeben und wird auch zukünftig gesichert sein. Zur Absicherung stehen weiterhin entsprechende kurzfristige Finanzierungslinien zur Verfügung. Für die nächsten Jahre sind die Mittel für Investitionsvorhaben durch Eigenkapital und Darlehen unserer Hausbanken gesichert. Durch die langjährige, gute Zusammenarbeit mit unseren Banken erwarten wir nach wie vor kein Finanzierungsrisiko. Zwischen Harry-Brot und der Tochterfirma Backshop bestehen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge. Das aus der Verlustübernahmeverpflichtung bestehende Risiko wird grundsätzlich durch ein Beteiligungscontrolling abgesichert. Die weiter bestehenden Unsicherheiten in Folge der weltweiten Krisen, des gestiegenen Preisniveaus für alle Arten von Gütern und die nur schwer abzuschätzenden bürokratischen Auflagen aufgrund der zu erstellenden Nachhaltigkeitsberichte und des Lieferkettensorgfaltsgesetzes erschweren die Prognose für die nächsten Jahre. Wir erwarten nach den für 2024 bekannten Preisentwicklungen im Rohstoff- und Energiebereich für die Folgejahre eine sich auf dem immer noch hohen, aber gegenüber den Jahren 2022 und 2023 niedrigeren Preisniveau stattfindende stabile Entwicklung. Aufgrund der zwar zurückgegangenen Inflation aber der weiterhin teuren Lebenshaltungskosten ist von nach wie vor hohen Forderungen der Gewerkschaften auszugehen. Künftige Preiserhöhungen sind daher nicht auszuschließen. Für den Backwarenmarkt erwarten wir eine Verstärkung des preisbewussten Konsumentenverhaltens. Das Mengenvolumen des Marktes bleibt nach unserer Einschätzung stabil. Wir planen bei Harry-Brot und im Konzern Mengenwachstum im einstelligen Prozent-Bereich. Notwendige Preissenkungen in Richtung Einzelhandel lassen bei Harry-Brot einen leichten Umsatzrückgang erwarten, bei Backshop bleibt das Umsatzniveau erhalten. Durch die Einführung eines neuen Produktbereiches (Tiefkühl-Brötchen zum Fertigbacken in der Haushaltspackung) erwarten wir neue Absatzchancen. Auch in den bereits etablierten Produktsegmenten sehen wir unsere Kompetenz in der Neuproduktentwicklung und Eigenfertigung auf neuen Anlagen als wesentliche Stärke an. Durch unseren leistungsfähigen Fahrverkauf gewährleisten wir die Nähe zu unseren Kunden. Mit unseren Investitionen in neue Produktionskapazitäten sehen wir uns für die Zukunft gut aufgestellt. Investitionsschwerpunkte für 2024 sind die Fertigstellung des Werksausbaues in Troisdorf, die Inbetriebnahme der Brioche-Brötchen Anlage in Soltau und die kontinuierliche Modernisierung unserer LKW-Flotte. Insgesamt schätzen wir potenzielle Risiken als beherrschbar ein. Im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung sehen wir nach wie vor realistische Wachstumschancen. Für 2024 und die Folgejahre streben wir bei insgesamt schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine stabile Geschäftsentwicklung leicht unter dem Niveau von 2023 an. Trotz des geplanten Mengenwachstums erwarten wir bei Harry-Brot und im Konzern einen leichten Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr. Trotz unserer Bemühungen bei der langfristigen Preissicherung im Bereich der Rohstoffe und Energie, gehen wir weiterhin von hohen Materialkosten aus. Bei den erneut anstehenden Tarifverhandlungen ist eine weitere Steigerung in den Lohnkosten zu erwarten. Insgesamt rechnen wir daher mit einem leicht rückläufigen Geschäftsergebnis vor Steuern auf gutem Niveau. Für das Jahresergebnis erwarten wir keine Sondereffekte und damit ebenfalls ein Ergebnis auf einem guten, aber leicht niedrigerem Niveau. Sonstige Informationen Erklärung nach § 289f Abs. 4 HGB Für den Frauenanteil in der Geschäftsführung der deutschen Harry-Brot Gruppe wurde im Jahr 2022 - innerhalb Eines als Umsetzungsfrist definierten Zeitraums von 5 Jahren - eine Zielgröße von 0 Prozent festgelegt, da die Geschäftsführung aus 4 männlichen Personen besteht und während der gesamten Umsetzungsfrist die Kontinuität in der Besetzung der Geschäftsführung gewahrt werden soll. Harry-Brot hält an dem Ziel fest, den im Jahr 2022 gehaltenen Stand der Anzahl Frauen in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung weiterhin zu halten. Die Geschäftsführung der Harry-Brot GmbH hat daher beschlossen, dass innerhalb eines als Umsetzungsfrist definierten Zeitraums von 5 Jahren der Frauenanteil a) auf der Ebene der Bereichsleitung (Führungsebene 1) gesamthaft mindestens weiterhin 12 Prozent oder 5 Stellen (Gesamtzahl 42) bei Harry-Brot beträgt, im Konzern sind dies 15 Prozent oder 7 Stellen (Gesamtzahl 47). Im Jahr 2023 betrug der Frauenanteil auf Führungsebene 1 bei der Harry-Brot GmbH 14 Prozent oder 5 Stellen (Gesamtzahl 37), im Konzern waren es 13% oder 5 Stellen (Gesamtzahl 39). Grund für den Rückgang der Gesamtzahl und auch den Frauenanteil waren strukturelle Änderungen in der Organisation. b) auf der Ebene der Abteilungsleitung (Führungsebene 2) gesamthaft mindestens weiterhin3 Prozent oder 3 Stellen (Gesamtzahl 95) bei Harry-Brot beträgt, im Konzern sind dies 6 Prozent oder 6 Stellen (Gesamtzahl 105). Im Jahr 2023 betrug der Frauenanteil auf Führungsebene 2 bei der Harry-Brot GmbH 7 Prozent oder 7 Stellen (Gesamtzahl 101), im Konzern waren es 10% oder 11 Stellen (Gesamtzahl 109). Priorität in beiden Führungsebenen hat weiterhin grundsätzlich die Kontinuität und fachliche Eignung der zur Führungsebene gehörenden Personen. Sollte sich aufgrund Personalwechsel die Notwendigkeit der Neubesetzung ergeben, soll unter der Voraussetzung vergleichbar qualifizierter Bewerber versucht werden, den Frauenanteil in diesen Führungsebenen mindestens konstant zu halten. Nachhaltigkeit Harry-Brot setzt auf Nachhaltigkeit. Das bei Harry-Brot betriebene Energiemanagementsystem wurde wie in den Vorjahren auch im Jahr 2023 von der TÜV Rheinland Cert GmbH nach dem ISO 50001 Standard wieder zertifiziert. An ausgewählten Standorten werden Photo-Voltaik-Anlagen betrieben, an drei Standorten werden neue PV-Anlagen installiert. Am Standort Schenefeld wird ein Blockheizkraftwerk zur Stromerzeugung und Wärmeeinspeisung in das öffentliche Fernwärmenetz betrieben. Eines unserer wesentlichen Ziele ist die kontinuierliche Reduzierung des Corporate Carbon Footprints. Hierzu ergreifen wir vielfältige Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Energiemanagements. Wir streben einen kontinuierlichen Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien an. Im Bereich des Transportes nutzen wir zunehmend die Möglichkeiten der Elektromobilität. Im Jahr 2022 lag der Ausstoß an Treibhausgas-Emissionen bei 669.445 t CO 2 e. Dieser Wert wird jährlich im Laufe des Folgejahres aktualisiert und vom TÜV Rheinland bestätigt. Harry-Brot informiert auf seiner Homepage über die getroffenen Maßnahmen zum Themengebiet der Nachhaltigkeit. [3] [3] https://www.harry-brot.de/fileadmin/user_upload/Harry_Brot_Nachhaltigkeitsbroschuere.pdf
Schenefeld, 26. März 2024 Thomas Blohm Jochen Eisenzapf Frank Kleiner Norbert Lötz Bilanz für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
Konzernbilanz für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
Anhang und Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023I. ALLGEMEINES (1) Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Harry-Brot GmbH mit Sitz in Schenefeld bei Hamburg, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Pinneberg unter der Nummer HRB 485 PI, werden nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und nach dem GmbH-Gesetz aufgestellt und im Folgenden zusammen erläutert. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die Aussagen für beide Abschlüsse. Die in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung zusammengefasste Posten werden in diesem Anhang gesondert ausgewiesen. Für die Gewinn- und Verlustrechnungen haben wir das Gesamtkostenverfahren gewählt. II. KONSOLIDIERUNGSKREIS (2) Neben der Harry-Brot GmbH, Schenefeld, wurden in den Konzernabschluss einbezogen:
1) Dieser Konzernabschluss befreit die Backshop Tiefkühl GmbH, Hamburg, gemäß § 264 Abs. 3 HGB von ihrer Verpflichtung, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen. Der Abschlussstichtag der einbezogenen Unternehmen entspricht dem der Harry-Brot GmbH. Die Firmen Brotland Backwarenvertriebs-Gesellschaft mbH mit Sitz in Schenefeld, Johan & Hinrich Brot-Art Manufaktur GmbH mit Sitz in Soltau, Westerstede Maschinen Besitzgesellschaft mbH mit Sitz in Schenefeld und die Firma Backländer GmbH mit Sitz in Ginsheim-Gustavsburg, an denen jeweils 100 % des Stammkapitals gehalten wird, sind nicht in den Konzernabschluss einbezogen, da sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind. III. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE (3) Die Kapitalkonsolidierung für Erwerbsvorgänge vor dem 1. Januar 2010 erfolgte nach der Buchwertmethode zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung oder des Erwerbs. Aufgrund der geänderten handelsrechtlichen Vorschriften durch das BilMoG ist nur noch die Neubewertungsmethode zulässig. Gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge wurden gegeneinander verrechnet. Zwischenergebnisse aus Lieferungen oder Leistungen zwischen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen waren für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung. IV. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN, WÄHRUNGSUMRECHNUNG (4) Die abnutzbaren immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die Material- und Fertigungskosten sowie angemessene Teile der Material- und der Fertigungsgemeinkosten und Kosten der allgemeinen Verwaltung. In den Herstellungskosten ist auch der Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des BilMoG wurde das Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB in Anspruch genommen und die in den Vorjahren nach § 247 Abs. 3, § 273 HGB a.F. gebildeten Sonderposten mit Rücklageanteil für Sonderabschreibungen (gemäß § 7g EStG und § 4 Fördergebietsgesetz) in voller Höhe beibehalten. Im Konzern wird der Eigenkapitalanteil gemäß Art. 2 TransPuG (§ 298 Abs. 1 HGB) im Eigenkapital und der Steueranteil in den Steuerrückstellungen ausgewiesen. Investitionszuschüsse und -zulagen werden in dem Sonderposten für Investitionszuschüsse/-zulagen zum Anlagevermögen ausgewiesen. Die Normalabschreibungen werden nach der linearen Methode unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Für das Geschäftsjahr 2008 und ab dem Geschäftsjahr 2011 wurden bzw. werden bei Technischen Anlagen und Maschinen Abschreibungen nach der linearen Methode unter Berücksichtigung von Mehrschichtbetrieb vorgenommen. Die im Einzelabschluss ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte der Harry-Brot GmbH werden über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren gem. § 253 Abs. 3 S.3 HGB abgeschrieben. Für andere immaterielle Vermögensgegenstände wird eine Nutzungsdauer von 3-5 Jahren zugrunde gelegt. Im Sachanlagevermögen werden die Abschreibungen bei Gebäuden über eine Nutzungsdauer von maximal 50 Jahren, bei Technischen Anlagen und Maschinen sowie anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung von 3-15 Jahren vorgenommen. Bauten auf fremden Grundstücken werden im Konzern über 3-14 Jahre abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten über EUR 250,00 bis EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Wertpapiere des Anlagevermögens werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten angesetzt und bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet. Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der Börsen- oder Referenzkurs permanent über sechs Monate hinweg 20 % oder in den vergangenen zwölf Monaten im Monatsdurchschnitt 10 % unter den Anschaffungskosten liegt. Diese Parameter stellen deutliche Indikatoren für eine signifikante oder länger anhaltende Abnahme des Börsen- oder Referenzkurses als objektiven Hinweis auf eine nachhaltige Wertminderung dar. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für die dauernde Wertminderung nicht mehr bestehen. Zum Stichtag waren danach Zuschreibungen in Höhe von EUR 2.235.000,00 vorzunehmen. Die darüber hinaus im Finanzanlagevermögen ausgewiesene Anteile der Harry-Brot GmbH an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. (5) Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Einrechnung anteiliger Gemeinkosten und Abschreibungen sowie anteiliger allgemeiner Verwaltungskosten bewertet worden. Es kommt das FiFo-Verbrauchsfolgeverfahren für die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren zur Anwendung. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Soweit erforderlich, wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. (6) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert aktiviert. Soweit erforderlich wurden Einzelwertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung von 0,6% auf den Nettoforderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen. Für Retouren wurde eine Rückstellung gebildet. (7) Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten (Finanzmittelfonds) sind mit ihrem Nennwert bilanziert worden. (8) Aus den zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen des immateriellen Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens sowie der Pensionsrückstellungen und Sonstigen Rückstellungen bestehenden temporären und quasi-permanenten Differenzen resultieren aufgrund der Bestimmungen des § 274 HGB und des Artikels 67 EGHGB Steuerbe- und -entlastungen (passive und aktive latente Steuern), die zu einem Aktivüberhang führen. (9) Die Rückstellungen für Pensionen der Harry-Brot GmbH sind für unmittelbare Verpflichtungen gebildet und nach versicherungsmathematischen Methoden mit dem ratierlichen Anwartschaftsbarwertverfahren i. S. d. IAS 19 unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" vom 2. Oktober 2018 von K. Heubeck auf Basis eines Zinsfußes von 1,82 % errechnet worden. Der Rechnungszins ist der nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung durch die Deutsche Bundesbank veröffentlichte Diskontierungszinssatz für Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren. Für die Anpassung der laufenden Renten wurde mit einer Rentendynamik von 2% gerechnet. Änderungen der Bezüge von Anwärtern wurden individuell berücksichtigt: Eine Fluktuation wurden nicht angenommen. Durch die Bewertung der Pensionsverpflichtungen mit dem Zins auf Basis des 10-Jahres-Durchschnitts (1,82%) ergibt sich gegenüber der Bewertung mit dem Zins auf Basis des 7-Jahres-Durchschnitts (1,74%) ein Unterschiedsbetrag von EUR 136.458,00 (Vorjahr EUR 617.262,00), um den der Sollwert der Rückstellung zum 31. Dezember 2023 zu erhöhen wäre. Die Erfolgsauswirkung aus der Änderung des Zinssatzes wird im operativen Ergebnis erfasst. Die Verpflichtungen für Pensionen aus dem Unterstützungsverein der Harry-Brot GmbH sind in Höhe von 1,3 Mio. EUR bei der Harry-Brot GmbH passiviert. Die nicht passivierten Verpflichtungen betragen 2,17 Mio. EUR. Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren i. S. d. IAS 19 unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" vom 2. Oktober 2018 von K. Heubeck auf Basis eines Zinsfußes von 1,82%. Der Rechnungszins ist der nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung durch die Deutsche Bundesbank veröffentlichte Diskontierungszinssatz für Verpflichtungen mit einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Für die Anpassung der laufenden Renten wurde mit einer Rentendynamik von 2% gerechnet. Änderungen der Bezüge von Anwärtern wurden individuell berücksichtigt: Eine Fluktuation wurde nicht angenommen. Durch die Bewertung der Verpflichtungen für Pensionen aus dem Unterstützungsverein mit dem Zins auf Basis des 10-Jahres-Durchschnitts (1,82%) ergibt sich gegenüber der Bewertung mit dem Zins auf Basis des 7-Jahres-Durchschnitts (1,74%) ein Unterschiedsbetrag von EUR 33.212. In Höhe des Unterschiedsbetrages besteht eine Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 S.2 HGB. (10) Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet worden. Bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden Abzinsungen mit den maßgebenden Zinssätzen nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung vorgenommen. Preis- und Kostensteigerungen wurden, soweit erforderlich, bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrages berücksichtigt. (11) Die Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. V. BILANZERLÄUTERUNGEN (12) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz und der Konzernbilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung werden im Anlagenspiegel bzw. Konzernanlagenspiegel dargestellt. Bei den geringwertigen Anlagegegenständen erfolgt der Abgang im auf das Jahr der Anschaffung folgenden Jahr. (13) Vorräte
(14) Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind EUR 8.064.568,47 (Vorjahr 4.246.880,74) aus Lieferungen und sonstigen Leistungen und EUR 198.036,14 (Vorjahr 6.435.305,76) aus sonstigen Forderungen. (15) Sonstige Vermögensgegenstände Von den sonstigen Vermögensgegenständen der Harry-Brot GmbH und im Konzern haben EUR 779.204,34 (Vorjahr EUR 752.742,27) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Ansprüche der Harry-Brot GmbH und im Konzern, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen, belaufen sich auf EUR 734.494,34 (Vorjahr EUR 734.425,59) aus Rückdeckungsansprüchen aus Lebensversicherungen. (16) Aktive latente Steuern Die für 2023 zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen zu berücksichtigenden Differenzen in Höhe von EUR 637.527,67 führen zum Ausweis eines aktiven latenten Steuerbetrages von EUR 5.164.595,68. Im Vorjahr wurden aktive latente Steuern von EUR 5.802.123,35 ausgewiesen. Für den ausgewiesenen aktiven latenten Steuerbetrag besteht eine gesetzliche Ausschüttungssperre. Bei der Ermittlung der Latenzen wurde ein durchschnittlicher Steuersatz von 29,8 % angesetzt. (17) Bilanzgewinn (Konzern)
Die Geschäftsführung schlägt vor aus dem Gewinnvortrag des Einzelabschlusses der Harry-Brot GmbH in Höhe EUR 85.153.491,31 einen Betrag von EUR 20.000.000,00 an die Gesellschafter auszuschütten und den Restbetrag von EUR 65.153.491,31 sowie den Jahresüberschuss von EUR 60.012.447,90 zusammen EUR 125.165.939,21 auf neue Rechnung vorzutragen. (18) Sonderposten mit Rücklageanteil Der bis zum Vorjahr enthaltene Sonderposten enthält Sonderabschreibungen gem. § 4 Fördergebietsgesetz. Gemäß § 254 Satz 1 i. V. m. § 279 Abs. 2 und § 247 Abs. 3 i. V. m. § 273 HGB wurde von den Wahlrechten Gebrauch gemacht, Abschreibungen vorzunehmen, die nur aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften zulässig sind und diese nicht direkt vom Anlagevermögen abzusetzen, sondern in einen Sonderposten einzustellen. Die Einstellungen in den Sonderposten mit Rücklageanteil haben eine Steuerverschiebung auf spätere Geschäftsjahre bewirkt. Die Ertragssteuerbelastung bei Auflösung des Sonderpostens betrug ca. 30 %. (19) Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Beträge für Personalaufwendungen (EUR 21,8 Mio.- im Konzern EUR 22,6 Mio.), Erlösschmälerungen (EUR 5,2 Mio. - im Konzern EUR 8,8 Mio.) und ausstehende Kostenbelastungen (EUR 2,8 Mio. - im Konzern EUR 3,0 Mio.). (20) Verbindlichkeiten Harry-Brot GmbH
Von den Sonstigen Verbindlichkeiten haben EUR 0,00 (Vorjahr EUR 1.290.813,68) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren betragen EUR 4.148.848,00 (Vorjahr EUR 7.159.358,00) und betreffen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben eine Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von EUR 33.244.151,51 (Vorjahr EUR 43.357.266,03). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von EUR 29.880.603,00 (Vorjahr EUR 37.123.342,00) durch Grundschulden und Sicherungsübereignungen gesichert. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Berichtsjahr EUR 3.001.551,10 (Vorjahr EUR 1.166.227,18) aus sonstigen Verbindlichkeiten. Konzern
Von den Sonstigen Verbindlichkeiten haben EUR 0,00 (Vorjahr EUR 1.290.813,68) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren betragen EUR 4.148.848,00 (Vorjahr EUR 7.159.358,00) und betreffen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben eine Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von EUR 33.244.151,51 (Vorjahr EUR 43.357.266,03). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von EUR 29.880.603,00 (Vorjahr EUR 37.123.342,00) durch Grundschulden und Sicherungsübereignungen gesichert. Für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus der Lieferung von Anlagegegenständen und Vorräten. (21) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen belaufen sich auf TEUR 0 (Vorjahr TEUR 243). Es handelte sich um Kautionsbürgschaften, die für die Anmietung der für den Geschäftsbetrieb der Backfactory GmbH erforderlichen Ladenlokale abgegeben wurden und bis zum 31.12.2022 im Zuge des Verkaufs der Backfactory GmbH noch nicht zurückgegeben bzw. getauscht wurden. Aufgrund der kaufvertraglichen Regelungen ist die Harry-Brot GmbH von der Inanspruchnahme aus den gegebenen Patronatserklärungen und Bürgschaften durch die Käuferin freigestellt. Bei der Harry-Brot GmbH bestehen Mietverträge im Volumen von TEUR 1.643 mit einer Belastung für 2024 in Höhe von TEUR 682 und im Konzern im Volumen von TEUR 2.477 mit einer Belastung für 2024 in Höhe von TEUR 918. Die Mietverträge dienen sowohl bei Harry-Brot als auch im Konzern der Geschäftsausübung. Risiken können im Mietbereich durch die Aufgabe von Standorten vor Mietvertragsende entstehen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von EUR 197,8 Mio. mit einer Belastung für 2024 in gleicher Höhe. Diese bestehen aus Abnahmeverpflichtungen aus Beschaffungsverträgen. VI. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (22) Umsatzerlöse
(23) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge bei der Harry-Brot GmbH enthalten in Höhe von EUR 2.414.896,47 (Vorjahr EUR 2.029.688,15) und im Konzern in Höhe von EUR 2.928.697,27 (Vorjahr EUR 2.322.847,95) periodenfremde Erträge im Wesentlichen aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen. Im Konzern betreffen die Auflösungen von Rückstellungen dabei im Wesentlichen Rückstellungen für Handelswerbung und sonstige nachlaufende Rechnungen. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil sind bei der Harry-Brot GmbH mit EUR 0,00 (Vorjahr EUR 128,00) enthalten. Ohne diese Erträge wäre der Jahresüberschuss um EUR 0,00 (Vorjahr EUR 89,82) geringer ausgefallen. (24) Materialaufwand
(25) Personalaufwand
(26) Sonstige betriebliche Aufwendungen Von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind aus Spitzenbeträgen aus Rückstellungen und Wertberichtigungen auf Forderungen bei der Harry-Brot GmbH EUR 197.225,46 (Vorjahr EUR 977.753,03) und im Konzern EUR 578.887,70 (Vorjahr EUR 1.446.431,97) periodenfremd. (27) Finanzergebnis Harry-Brot GmbH
Konzern
Die ausgewiesenen Zinserträge sind in Höhe von 2.834.402,57 EUR und die Zinsaufwendungen in Höhe von 557.213,47 EUR vereinnahmt bzw. gezahlt worden. (28) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steueraufwendungen bzw. -erträge aus latenten Steuern ergeben sich bei der Harry-Brot GmbH und im Konzern aus der Anwendung des § 274 HGB und des Artikels 67 EGHGB. Im Einzelabschluss beliefen sich die latenten Steueraufwendungen auf 638 TEUR. Im Vorjahr betrugen die latenten Steuererträge im Einzelabschluss wie im Konzernabschluss 4.508 TEUR. Die Steuererträge aufgrund steuerlicher Anpassungen resultieren im Wesentlichen aus Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz, Hinzurechnungen im Bereich der Gewerbesteuer sowie aus der Berücksichtigung von steuerlich nicht abziehbaren Aufwendungen. Die gezahlten Ertragsteuern im Konzernabschluss belaufen sich auf 1.362 TEUR (Vorjahr 141 TEUR). VII. Sonstige Angaben (29) Finanzmittelfonds der Kapitalflussrechnung
(30) Angaben zum Abschlussprüferhonorar Das Gesamthonorar für den Abschlussprüfer beträgt für das abgelaufene Geschäftsjahr im Konzern 210 TEUR. Davon entfallen auf die Abschlussprüfungen 143 TEUR, auf Steuerberatungsleistungen 49 TEUR und auf andere Bestätigungsleistungen 18 TEUR. (31) Organe und Aufwendungen für Organe Geschäftsführer der Harry-Brot GmbH sind: Herr Thomas Blohm, Geschäftsführender Gesellschafter Herr Frank Kleiner, Geschäftsführer Vertrieb und Marketing Herr Norbert Lötz, Geschäftsführer Produktion und Technik Herr Jochen Eisenzapf, Geschäftsführer Finanzen und Controlling Die Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung betragen im Geschäftsjahr 2023 TEUR 5.893. An frühere Mitglieder der Geschäftsführung wurden Pensionen in Höhe von TEUR 1.106 gezahlt. Die gebildeten Pensionsrückstellungen belaufen sich auf EUR 14,8 Mio. (32) Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
(33) Anteilsbesitz
Die Backshop Tiefkühl GmbH weist aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages in Ergebnis von TEUR 0 aus. (34) Nachtragsbericht Der Absatz und die Umsatzentwicklung verliefen im Januar und Februar des Folgejahres planmäßig. Die rückgängige Inflationsentwicklung belastet die Konsumenten zwar nicht zusätzlich, dass nach den kräftigen Steigerungen der letzten Jahre deutlich erhöhte Preisniveau bei Lebensmitteln trägt nach wie vor - auch durch unser im Vergleich mit dem Handwerk moderaten Preisniveau - zu stabilen Absatzmengen und Umsätzen bei. Für das Jahr 2024 hoffen wir auf einen Rückgang der Inflation und eine Änderung der politischen Gesamtlage, wobei eine zügige Lösung der Konflikte in der Ukraine und Nahost schwer vorstellbar erscheint. Für den deutschen Arbeitsmarkt erhoffen und erwarten wir aufgrund der in 2023 erfolgten Tarifsteigerungen eine leicht positive Entwicklung. Die weiterhin steigenden bürokratischen Anforderungen werden uns, insbesondere im Bereich Nachhaltigkeitsmanagement und -berichterstattung weiter fordern. Darüber hinaus sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Schenefeld, 26. März 2024 Thomas Blohm Jochen Eisenzapf Frank Kleiner Norbert Lötz Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
Konzernanlagenspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
* nach Abzug anderer aktivierter Eigenleistungen in Höhe von TEUR 1.028 (Vorjahr TEUR 843) Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023An die Harry-Brot GmbH, Schenefeld PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der Harry-Brot GmbH, Schenefeld - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, der mit dem Anhang des Konzernabschlusses zusammengefasst ist, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, sowie den Konzernabschluss der Harry-Brot GmbH, Schenefeld, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, der mit dem Anhang des Jahresabschlusses zusammengefasst ist, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Harry-Brot GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei den Prüfungen gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahres- und dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten weiteren Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfungen zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts geführt haben. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfungen des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNGEN DES JAHRESABSCHLUSSES, DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft und den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss, zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. SONSTIGE INFORMATIONEN Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in Abschnitt Sonstige Informationen des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Angaben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss, zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unseren Prüfungen haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Konzernabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei den Prüfungen erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS, DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses, die den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entsprechen, und dafür, dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung jeweils ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bzw. des Konzerns vermitteln. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses bzw. eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, die jeweils frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern sind. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses bzw. des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft bzw. des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, jeweils Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, jeweils auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNGEN DES JAHRESABSCHLUSSES, DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss bzw. der Konzernabschluss jeweils als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss sowie mit den bei der jeweiligen Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die jeweiligen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss, zum Konzernabschluss sowie zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses, Konzernabschlusses bzw. zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfungen üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss, Konzernabschluss bzw. zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfungen des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystemen sowie den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft bzw. des Konzerns abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern jeweils angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft bzw. des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss, Konzernabschluss bzw. zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unsere jeweiligen Prüfungsurteile zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre bzw. der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss und der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellen, dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung jeweils ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bzw. des Konzerns vermitteln. - holen wir bei der Prüfung des Konzernabschlusses ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. - beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft und des Konzerns. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfungen sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfungen feststellen.
Kiel, 27. März 2024 BDO
AG
Heesch, Wirtschaftsprüfer Golz, Wirtschaftsprüfer Feststellung und Ergebnisverwendungsbeschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss wurden durch Beschluss der Gesellschafterversammlung am 25. April 2024 festgestellt. Der Gewinnvortrag von EUR 85.153.491,31 vermehrt um den Jahresüberschuss von EUR 60.012.447,90 ergibt einen Bilanzgewinn zum 31.12.2023 von EUR 145.165.939,21. Der Bilanzgewinn wird zu einem Betrag von EUR 20.000.000,00 an die Gesellschafter am 29.04.2024 ausgeschüttet. Der Restbetrag von EUR 125.165.939,21bwird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Konzernbilanzgewinn wird mit EUR 145.841.151,75 festgestellt. |
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