WISAP
Medical Technology GmbH
Brunnthal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
285.483,00 |
337.938,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
71.929,00 |
124.316,00 |
| II.
Sachanlagen |
213.554,00 |
213.622,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.842.893,35 |
5.025.163,40 |
| I.
Vorräte |
3.077.418,53 |
2.042.826,16 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
100.681,03 |
42.348,27 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.661.450,27 |
1.586.837,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
42.330,00 |
39.030,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.104.024,55 |
1.395.500,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
145.465,77 |
27.121,72 |
| Aktiva |
6.273.842,12 |
5.390.223,12 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.994.003,05 |
4.675.427,45 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
1.025.000,00 |
1.025.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.085.000,00 |
1.085.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
2.565.427,45 |
2.525.038,03 |
| IV.
Jahresüberschuss |
318.575,60 |
40.389,42 |
| B.
Rückstellungen |
371.516,49 |
302.505,12 |
| C.
Verbindlichkeiten |
906.822,58 |
409.090,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
906.822,58 |
409.090,55 |
| D.
Passive latente Steuern |
1.500,00 |
3.200,00 |
| Passiva |
6.273.842,12 |
5.390.223,12 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz und den Vorschriften des
Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung sowie den einschlägigen
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen des §
288 HGB in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch
gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts
verzichtet.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Für selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurde das Aktivierungswahlrecht gem. § 248 Abs. 2 HGB
in Anspruch genommen.
Die selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden mit den bei deren Entwicklung anfallenden
Herstellungskosten, die Material- und Personalkosten
enthalten, nach § 255 Abs. 2a S. 1 HGB i.V.m. §
255 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB bewertet. Die Abschreibungen
erfolgen unter Zugrundelegung der voraus-sichtlichen
Nutzungsdauer von fünf Jahren nach der linearen
Methode. Die Eigenschaft als aktivierungsfähiger
Vermögensgegenstand wird für diese
Entwicklungsprojekte anhand jeweils individuell bestimmter
Ziele im Rahmen einer detaillierten Gesamtplanung
konkretisiert. Die Erreichung der Zielvorgaben wird durch
das Projektcontrolling laufend überwacht.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten aktiviert und
planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibungen auf
Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig
berechnet.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr
wurden zeitanteilig berechnet.
Angeschaffte Vermögensgegenstände des
laufenden Geschäftsjahres mit Einzelanschaffungskosten
bis einschließlich EUR 800,00 wurden abweichend
von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sofort in
sinngemäßer Anwendung des § 6 Abs. 2
EStG abgeschrieben.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgt mit den Anschaffungskosten. Für
Bestände mit eingeschränkter Verwertungs- oder
Absatzfähigkeit wurden die Anschaffungskosten auf den
beizulegenden Wert übergeleitet. Fertige und unfertige
Erzeugnisse sowie unfertige Leistungen werden zu
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten
gemäß § 255 Abs. 2 und 3 HGB enthalten die
Einzelkosten für Material und Fertigung, die
Sonderkosten der Fertigung, angemessene Teile der
Gemeinkosten sowie Wertverzehr des Anlagevermögens,
soweit durch die Fertigung veranlasst. Die geleisteten
Anzahlungen sind zum Nennwert - ohne Umsatzsteuer -
angesetzt. Die erhaltenen Kundenanzahlungen werden
netto, d.h. nach Abzug der Umsatzsteuer, ausgewiesen und
von den Vorräten offen abgesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
wurden gem. § 256a HGB umgerechnet.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen
erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung
getragen.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte
jeweils in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Latente Steuern wurden auf der Basis der Differenzen
zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der
Vermögensgegenstände und Schulden und deren
steuerlichen Wertansätzen, soweit sich diese
Differenzen in späteren Geschäftsjahren
voraussichtlich wieder umkehren, sowie auf Basis
steuerlicher Verlustvorträge berechnet, sofern diese
innerhalb des maßgeblichen fünfjährigen
Prognosezeitraums mit ausreichender Sicherheit realisiert
werden können mit einem Steuersatz von 27,375 %
angesetzt und nicht abgezinst.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
betreffen in voller Höhe Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
EUR 1.025.000,00 und ist voll einbezahlt.
Die Kapitalrücklage (EUR 1.085.000,00)
betrifft die in Vorjahren geleisteten Zuzahlungen des
Gesellschafters i.S.d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen unter
anderem Urlaub, Überstunden, Berufsgenossenschaft,
ausstehende Rechnungen sowie Aufbewahrungs- und
Jahresabschlusskosten.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betreffen in voller Höhe Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen.
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber der
SHANGHAI AOHUA PHOTOELECTRICITY ENDOSCOPE CO. LTD, in
Höhe von EUR 823.314,59 (Vorjahr: EUR 325.117,96)
enthalten. Diese stellen somit Verbindlichkeiten
gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG dar.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
V. Sonstige Angaben
1. Als Geschäftsführer im Handelsregister
eingetragen ist
Herr Stephan Hilgers
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt.
2. Die WISAP Medical Technology GmbH mit Sitz in
Brunnthal wird geführt im Handelsregister des
Amtsgerichts München unter der Handelsregisternummer
HRB 191426.
3. Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 31
Arbeitnehmer (Vorjahr: 29 Arbeitnehmer) beschäftigt.
4. SHANGHAI AOHUA PHOTOELECTRICITY ENDOSCOPE CO., LTD
mit Sitz in Shanghai, VR China stellt als Mutterunternehmen
für den größten und zugleich kleinsten
Kreis von Unternehmen zum 31. Dezember 2023
Konzernabschluss auf.
5. Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Gesellschafterversammlung der WISAP Medical
Technology GmbH wird vorgeschlagen, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Brunnthal, den
19. Februar 2024
gez.
Stephan Hilgers
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.02.2024
festgestellt.
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