HSC
Hardware-Software-Consulting und Organisationsentwicklung
GmbH
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2012
EUR |
30.6.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.435,26 |
17.239,90 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
51,00 |
| II.
Sachanlagen |
13.908,80 |
15.260,15 |
| III.
Finanzanlagen |
3.526,46 |
1.928,75 |
| B.
Umlaufvermögen |
31.392,04 |
88.044,64 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.657,29 |
82.485,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.680,00 |
1.680,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.734,75 |
5.559,36 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.462,94 |
1.325,67 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
12.325,28 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
62.615,52 |
106.610,21 |
Passiva
|
|
30.6.2012
EUR |
30.6.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
14.588,19 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
10.976,40 |
2.031,42 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
26.913,47 |
8.944,98 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
12.325,28 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
57.866,71 |
64.743,67 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.748,81 |
27.278,35 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.748,81 |
27.278,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
62.615,52 |
106.610,21 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen. Die Abschreibungen wurden nach
der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führte.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150,00 wurden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben.
Für bewegliche Gegenstände, deren Wert Euro
150,00, aber nicht Euro 1.000,00 übersteigen, wurde
nach § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Der
Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr seiner Bildung und in
den folgenden 4 Jahren mit einem Fünftel
abgeschrieben. Ab 01.01.2010 wurde für
Anlagegüter bis Euro 410,00 die Sofortabschreibung
gewählt.
Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten
Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu
Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag
angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger
waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag ergeben sich
fast ausschließlich aus dem Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 26.913,47 Euro
wird dem Verlustvortrag in Höhe von 10.979,40 Euro
hinzugerechnet. Der verbleibende Verlust in Höhe von
37.889,87 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks
in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Angaben über Pensionsrückstellungen
Bewertungsverfahren: Teilwertverfahren
Zinssatz 5,13 % per 1.7.11 und 5,1 % per 30.6.12
"Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck
Die Rückdeckungsversicherungen wurden mit den
Pensionsrückstellungen verrechnet. Die Zeitwerte
betragen 135.638,68 €. Die Erfüllungsbeträge
belaufen sich auf 180.543,00 €.
Der Zinsaufwand betrug 9.262,00 € und der Ertrag
18.299,72 €, saldiert 9.037,72 €.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des
Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Geschäftsführer: Helmut
Schuster
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.7.2011 -
30.6.2012
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
1.7.2010 -
30.6.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 11.000,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 436,31 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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