Glasergewerbe
StockerBau GmbH
Stützenstraße 15, 72172 Sulz am Neckar, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manfred Stocker seit 4.3.2022 | Prokura |
Benjamin Stocker seit 17.5.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
StockerBau GmbHSulz am NeckarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
PASSIVA
Anhanggem. § 264 Abs. (1) Satz 1 i.V.m §§ 264 Abs. (1) Satz 4, 285 HGBA. Allgemeine Angaben, Gliederung und Bewertung Der Jahresabschluss der Firma StockerBau GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und etwaige durch die Fertigung veranlassten Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bei beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von bis zu € 800,00 wurde aus Vereinfachungsgründen analog dem steuerlichen Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. (2) EStG (volle Absetzung der geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahre der Anschaffung) verfahren. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens voraussichtlich dauernd über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Etwaige in den Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. In den Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und etwaige durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Eine pauschale Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde in Höhe von 0,5 % des Forderungsnennbetrages unter Berücksichtigung etwaiger Leistungsansprüche gegenüber einer Forderungsausfallversicherung vorgenommen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die bisher üblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtszeitraum beibehalten, es sei denn in diesem Anhang wird ausdrücklich Gegenteiliges erwähnt. Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen Bei der Bewertung des Vorratsvermögens wurde weder von den Bewertungsregeln des § 240 Abs. (4) HGB noch von der des § 256 HGB Gebrauch gemacht. Die Vorräte wurden, wie bereits erwähnt, zu Anschaffungskosten bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde hierbei beachtet. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. Sonstige Angaben und Erläuterungen Mitarbeiter-Durchschnitt während des Geschäftsjahres getrennt nach Gruppen i.S.d. § 285 Nr. 7 HGB: 13 (VorJ 13). B. Angaben zu Posten der Bilanz I. Aktiva Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern bestehen zum 31.12.2023 in Höhe von € 0,00 (Vorjahr € 0,00). Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr betragen € 14.000,00 (Vorjahr € 0,00). II. Passiva Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern betragen zum 31.12.2023 € 5.140,90 (Vorjahr € 3.034,54). Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB. Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine weiteren nicht bilanzierten Verbindlichkeiten im Sinne des § 251 HGB vorhanden. C. Sonstiges Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von dem Geschäftsführer Herr Benjamin Stocker (Dipl.Ing. MA) geführt. Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Sulz-Bergfelden, den 20.02.2025 gez. B. Stocker Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20. Februar 2025 |
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