Synocura Healthcare GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischen Artikeln, Krankenhaus-, Dental- und Altenpflegebedarf
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mathias Matysiok seit 25.6.2024 | Prokura |
Lars Dr. Möllmann seit 25.6.2024 | Prokura |
David Sebastian Dr. Giera seit 23.6.2023 | Prokura |
Axel Dr. Drews seit 23.6.2023 | Prokura |
Maria del Pilar De la Huerta Martinez seit 12.9.2022 | Geschäftsführer |
Montserrat Dr. Foguet Roca seit 21.12.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Biofrontera Bioscience GmbHLeverkusenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022I. ALLGEMEINE HINWEISE Die Eintragung der Biofrontera Bioscience GmbH mit Sitz in Leverkusen erfolgte beim Amtsgericht Köln unter Nr. HRB 49856 am 17.12.2001. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren unter Berücksichtigung des Gliederungsschemas nach §275 Abs. 2 HGB angewandt. II. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der vorliegende Jahresabschluss betrifft das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und wurde gemäß §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Der Jahresabschluss der Biofrontera Bioscience GmbH wird nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. 1. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungen werden im Allgemeinen linear über die geschätzte Nutzungsdauer der Vermögenswerte (in der Regel zwischen drei und dreizehn Jahren) vorgenommen. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist und deren jeweilige Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Betrag von EUR 250 nicht überstiegen, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Anlagegegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 250 und EUR 1.000 werden jahresweise in einem Sammelposten zusammengefasst, der über fünf Jahre abgeschrieben wird. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. 3. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. 4. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschluss-stichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 5. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden in der Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen erfordern Einschätzungen und Annahmen durch die Geschäftsleitung. Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als angemessen erachtet werden. Mit Ausnahme der Rückbauverpflichtungen haben sämtliche Rückstellungen eine Restlaufzeit bis 1 Jahr und unterliegen nicht der Abzinsungspflicht; das Abzinsungswahlrecht für kurzfristige Rückstellungen wird von der Gesellschaft nicht ausgeübt. Insofern sind Angaben bzgl. Annahmen zur Ermittlung eines Aufzinsungsaufwands oder zum Abzinsungszinssatz bzw. zu Zinseffekten nicht notwendig. Im Hinblick auf die Bewertung der Rückstellung für Rückbauverpflichtungen nimmt die Gesellschaft das Beibehaltungswahlrecht gemäß Artikel 67 Abs.1 Satz 2 EGHGB in Anspruch Rückstellungen für ausstehende Rechnungen Zu diesen Rückstellungen gehören insbesondere Verpflichtungen für erhaltene Leistungen und Waren, die zum Bilanzstichtag noch nicht in Rechnung gestellt wurden. Personalrückstellungen In den Personalrückstellungen wird bilanzielle Vorsorge vor allem für Jahressonderzahlungen sowie variable und individuelle Einmalzahlungen, für ausstehenden Resturlaub der Mitarbeiter und ggf. Abfindungsverpflichtungen sowie für sonstige Personalkosten getroffen. 6. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 7. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sind § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht anzuwenden. III. ANGABEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2022 ergibt sich aus dem im Appendix zum Anhang dargestellten Anlagenspiegel. Bei dem Sachanlagevermögen handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 132 TEUR (Vorjahr: 140 TEUR). Die Zugänge in Höhe von 16 TEUR (Vorjahr: 123 TEUR) betrafen im Wesentlichen Laboreinrichtungen und eine kombinierte Alarmanlage mit Zutrittsbeschränkung. Bei den Anlagenabgängen zu Anschaffungs-/HerstelIungskosten in Höhe von 745 TEUR (Vorjahr: 7 TEUR) handelt es sich im Wesentlichen um den Abgang von Laborgeräten in Höhe von 557 TEUR, Lizenzen für die Nutzung des Tierstalls in Bochum in Höhe von 163 TEUR sowie Laboreinrichtung in Höhe von 21 TEUR. 2. Forderungen und sonstige Vemögensgegenstände Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 13 TEUR (Vorjahr: 3 TEUR) betreffen im Wesentlichen eine Forderung gegenüber der Gesellschaft Biofrontera Inc. in Höhe von 9 TEUR (Vorjahr: 3 TEUR) und deren Tochter, der Bio-FRI, in Höhe von 4 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 1.392 TEUR (Vorjahr: 2.071 TEUR) betreffen ausschließlich das Schwesterunternehmen Biofrontera Pharma GmbH und resultieren aus Lizenzerträgen sowie Weiterbelastung von Dienstleistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände 21 TEUR (Vorjahr: 8TEUR) beinhalten im Wesentlichen geleistete Anzahlungen für ein Archivierungssystem in Höhe von 16 TEUR (Vorjahr: 1 TEUR) und im Folgejahr abziehbare Vorsteuern in Höhe von 3 TEUR (Vorjahr: 1 TEUR). 3. Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 396 TEUR (Vorjahr: 370 TEUR) beinhalten im Wesentlichen die Abgrenzung von FDA-Gebühren für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 303 TEUR (Vorjahr: 234 TEUR), Versicherungen in Höhe von 53 TEUR (Vorjahr: 50 TEUR) und Studienkosten in Höhe von 25 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR), die im Geschäftsjahr 2022 bereits fällig waren. 4. Eigenkapital Das voll eingezahlte Stammkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 beträgt unverändert 26.000,00 EUR. Sämtliche Anteile werden von der Biofrontera AG gehalten. Die Kapitalrücklage in Höhe von insgesamt 24.467.858,14 EUR resultiert zum einen mit EUR 14.467.858,14 aus der Einbringung des Geschäftsbetriebes der Biofrontera AG in die Biofrontera Bioscience GmbH (damals: Biofrontera Pharmaceuticals GmbH) im Geschäftsjahr 2002. Zum anderen hat sich die Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2013 um EUR 10.000.000,00 erhöht aufgrund der Reduzierung des zwischen der Biofrontera AG und der Biofrontera Bioscience GmbH bestehenden Verrechnungskontos und einer entsprechenden Erhöhung der Kapitalrücklage (Gesellschafterbeschluss vom 03.12.2013). Die Finanzierung der Biofrontera Bioscience GmbH erfolgt über die Biofrontera AG. Hinsichtlich des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags in Höhe von 34.998 TEUR zum Bilanzstichtag (Vorjahr: 35.575 TEUR) besteht eine Rangrücktrittserklärung der Biofrontera AG vom 31. Dezember 2021 in Höhe von 37.000 TEUR. 5. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen mit insgesamt 815 TEUR (Vorjahr: 635 TEUR) beinhalten im Wesentlichen die Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen in Höhe von 610 TEUR (Vorjahr: 447 TEUR), wobei erstmalig in 2022 Beträge aus ausstehenden Rechnungen in Höhe von 134 TEUR unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen wurden, welche im Vorjahr mit 194 TEUR noch unter Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen eingeordnet waren. Des Weiteren enthalten sind die Rückstellungen für Mitarbeiterboni mit 145 TEUR (Vorjahr: 125 TEUR), Rückstellungen für Rückbaumaßnahmen mit 27 TEUR (Vorjahr: 27 TEUR) und Urlaubsrückstellungen mit 28 TEUR (Vorjahr: 30 TEUR). Die Gesellschaft nimmt im Hinblick auf die Bewertung der Rückstellung für Rückbauverpflichtungen das Beibehaltungswahlrecht gemäß Artikel 67 Abs.1 Satz 2 EGHGB in Anspruch. Hieraus ergibt sich zum 31.12.2022 kein bilanzieller nicht berücksichtigter Auflösungsbetrag. 6. Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen in Höhe von 484 TEUR (Vorjahr: 630 TEUR) resultiert eine Verbindlichkeit gegenüber der Biofrontera Inc. in Höhe von 5 TEUR (Vorjahr: 84 TEUR). Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 35.627 TEUR (Vorjahr: 36.879 TEUR) bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin, der Biofrontera AG, in Höhe von 35.411 TEUR (Vorjahr: 36.812 TEUR). Von diesen Verbindlichkeiten haben 34.168 TEUR eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Weiterhin bestehen kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber der Biofrontera Pharma GmbH in Höhe von 59 TEUR (Vorjahr: 66 TEUR). 7. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse in Höhe von 9.563 TEUR (Vorjahr: 6.258 TEUR) resultieren im Wesentlichen aus den Erlösen aus der Lizenzvereinbarung mit der Biofrontera Pharma GmbH in Höhe von 8.611 TEUR (Vorjahr: 5.700 TEUR) sowie aus Erlösen aus der Untervermietung von Geschäftsräumlichkeiten an die Biofrontera AG und die Biofrontera Pharma GmbH mit insgesamt 442 TEUR (Vorjahr: 384 TEUR). Ferner enthalten sind Erlöse aus Dienstleistungsverträgen mit der assoziierten Biofrontera Inc. in Höhe von 180 TEUR (Vorjahr: 27 TEUR) sowie Erlöse aus der Lizenzübertragung mit der Maruho Co Ltd in Höhe von 100 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). 8. Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebliche Erträge mit insgesamt 129 TEUR (Vorjahr: 54 TEUR) resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus Wechselkursdifferenzen in Höhe von 46 TEUR (Vorjahr: 6 TEUR), der Untervermietung und Unterhaltung von Geschäftsräumlichkeiten an die Maruho Deutschland GmbH mit 32 TEUR (Vorjahr: 33 TEUR), aus der Vermietung neu angemieteter Büroflächen an die Bio-FRI in Höhe von 23 TEUR (Vorjahr 0 TEUR), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit 17 TEUR (Vorjahr: 6 TEUR) sowie aus Kursdifferenzen in Höhe von 47 TEUR (Vorjahr: 6 TEUR). 9. Materialaufwand Im Materialaufwand in Höhe von insgesamt 2.743 TEUR (Vorjahr: 2.346 TEUR) sind Aufwendungen für klinische Studien in Höhe 2.193 TEUR (Vorjahr: 1.648 TEUR) sowie Zulassungskosten in Höhe von mit 454 TEUR (Vorjahr: 487 TEUR) enthalten. Diese beinhalten FDA- Gebühren ("PDUFA-Fee") in Höhe von 310 TEUR (Vorjahr: 294 TEUR) sowie EMA-Gebühren in Höhe von mit 77 TEUR (Vorjahr: 151 TEUR). Diese Posten sind in den Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten. 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen insgesamt 3.458 TEUR (Vorjahr: 9.504 TEUR) und beinhalten Aufwendungen aus Management- und Verwaltungsleistungen mit insgesamt 1.268 TEUR (Vorjahr: 1.327 TEUR), welche seitens der Biofrontera AG und der Biofrontera Pharma GmbH nach Maßgabe der zwischen den Parteien geschlossenen Dienstleistungsverträgen belastet werden. Diese betrafen für Tätigkeiten im Bereich Finanzwirtschaft sowie die Bereitstellung des PC-Netzwerks und Leistungen im Bereich des Produktionsmanagement. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind außerdem Weiterbelastung der Kosten für die anteilige Übernahme der Prozesskosten im Zusammenhang mit der Klage der DUSA Pharmaceuticals, Inc gegen die Biofrontera AG in Höhe von 556 TEUR (Vorjahr: 7.040 TEUR), Aufwendungen für die Anmietung von Geschäftsräumlichkeiten in Höhe von 517 TEUR (Vorjahr: 436 TEUR), Weiterbelastung von Aufwendungen für klinische Studien der Biofrontera Inc. in Höhe von 374 TEUR (Vorjahr: 215 TEUR), Patentkosten in Höhe von 109 TEUR (Vorjahr: 116 TEUR), Lizenzgebühren in Höhe von 96 TEUR (Vorjahr: 77 TEUR), Kosten der Renovierung der Büroräume von 93 TEUR (Vorjahr: 5 TEUR), Leasingaufwendungen für Studienlampen in Höhe von 61 TEUR (Vorjahr: 48 TEUR), Versicherungskosten in Höhe von 54 TEUR (Vorjahr: 40 TEUR), Reinigungskosten in Höhe von 49 TEUR (Vorjahr: 34 TEUR), Reisekosten in Höhe von 47 TEUR (Vorjahr: 15 TEUR), Inspektionen von 46 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR), Aufwendungen aus Kursdifferenzen in Höhe von 43 TEUR (Vorjahr: 23 TEUR), Energiekosten in Höhe von 39 TEUR (Vorjahr: 31 TEUR) sowie Wartung und Instandhaltung von Laborgeräten in Höhe von 19 TEUR (Vorjahr: 12) TEUR. 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Zinsen an verbundene Unternehmen in Höhe von 974 TEUR (Vorjahr: 843 TEUR). IV. SONSTIGE ANGABEN 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 1.725 (Vorjahr: TEUR 2.464), die ausschließlich aus Mietverpflichtungen resultieren. Davon bestehen Mietverpflichtungen über einem und unter fünf Jahren mit TEUR 1.265 (Vorjahr: TEUR 1.954). Aufgrund des Mietvertrages wurde eine Mietsicherheit in Form einer Mietkautionsbürgschaft in Höhe von TEUR 3 gegenüber dem Vermieter hinterlegt. 2. Arbeitnehmerzahl Im Geschäftsjahr 2022 wurden durchschnittlich 24 Mitarbeiter (Vorjahr: 21) beschäftigt. 3. Geschäftsführung Als Mitglieder der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2022 waren Herr Ludwig Lutter, Kaufmann, und Frau Dr. Montserrat Foguet zur Geschäftsführer*in der Biofrontera Bioscience GmbH bestellt. Mit Wirkung vom 14.08.2022 schied Herr Ludwig Lutter aus und Frau Maria del Pilar de la Huerta Martinez wurde mit Wirkung zum 12.09.2022 zur Geschäftsführerin der Biofrontera Bioscience GmbH und gleichzeitig zum alleinigen Vorstand der Biofrontera AG bestellt. Die Dienstverträge der Geschäftsführer wurden auf Ebene der Biofrontera AG abgeschlossen. 4. Konzernverhältnisse Die Biofrontera AG, Leverkusen, ist das alleinige Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den gesamten Kreis der Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss der Biofrontera AG ist beim elektronischen Bundesanzeiger oder auf der Internetseite des Unternehmens unter www.biofrontera.com erhältlich. 5. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Berichtspflichtige Ereignisse nach dem Abschlussstichtag lagen nicht vor.
Leverkusen, den 27. April 2023 Biofrontera Bioscience GmbH Pilar de la Huerta Martinez, Geschäftsführerin Dr. Montserrat Foguet, Geschäftsführerin Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12. Dezember 2023 |
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