Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 127764
Eingetragen
7.6.2013
Branche
Messe-, Kongress- und Business-Event-VeranstalterErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
ist die Organisation und Durchführung von Kongressen, Workshops, Incentives, Tagungen und Seminaren und alle damit im zusammenhang stehenden Geschäfte, mit ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Antje Blömeke
seit 31.1.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Antje Blömeke
Hamburg
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

CSi Hamburg GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

BILANZ

AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1,00

1,00

II. Sachanlagen

524,00

1.431,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

7.073,28

15.200,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

273.912,01

244.717,59

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

199.927,26

106.658,29

C. Rechnungsabgrenzungsposten

985,82

1.441,20

Summe Aktiva

482.423,37

369.449,08



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Bilanzgewinn

177.271,28

53.028,73

B. Rückstellungen

94.863,16

34.558,68

C. Verbindlichkeiten

185.288,93

256.861,67

Summe Passiva

482.423,37

369.449,08

ANHANG

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der CSi Hamburg GmbH, Hamburg, zum 31. Dezember 2020 wurde nach den Bestimmungen der §§ 266 ff, 275 ff HGB und § 42 GmbHG und der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg und ist beim Amtsgericht Hamburg im Handelsregister, Abteilung B, unter Nr. 127764 eingetragen.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB.

Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 und 266 Abs. 1 HGB wurde teilweise kein Gebrauch gemacht.

Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Von den Erleichterungen des § 326 HGB wurde im Rahmen der Offenlegung teilweise Gebrauch gemacht.

2. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1. Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie der Satzung aufgestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

2.2. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

2.2.1. Aktiva

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Abnutzbare Gegenstände des Sachanlagevermögens werden vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert bis zu EUR 800,00 wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten und zu Herstellungskosten (Einzel- und Gemeinkosten). Das Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die den Aufwand für das Jahr 2021 darstellen.

2.2.2. Passiva

Das Gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen sind mit dem Betrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtsprinzips in Höhe des bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr .

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt und haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB, die nicht auf der Passivseite ausgewiesen sind, bestehen zum 31.12.2020 nicht.

3. Sonstige Angaben

3.1. Mitglieder der Geschäftsführung

Der Geschäftsführung gehörte im Geschäftsjahr an:

- Antje Blömeke, Veranstaltungskauffrau, Hamburg.

Die Geschäftsführerinnen ist alleinvertretungsberechtigt. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

3.2. Arbeitnehmerzahl

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug ohne die Geschäftsführerin 4 (Vj. 3).

31.3.

30.6.

30.9.

31.12.

Durchschnitt

Arbeitnehmer

4

4

3

3

4

3.3. Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn beinhaltet einen Gewinnvortrag in Höhe von EUR 53.028,73 aus dem Vorjahr.

 

Hamburg, den 12. Mai 2022

gez. Antje Blömeke (Geschäftsführerin)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13. Mai 2022

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