NutriFunc
Management GmbH
Haldenwang
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 30.06.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
46.210,00 |
50.900,00 |
| I.
Sachanlagen |
46.210,00 |
50.900,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
17.903,75 |
23.511,65 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
605,06 |
13.652,55 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.298,69 |
9.859,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
64.113,75 |
74.411,65 |
Passiva
|
|
30.6.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
48.927,35 |
63.963,68 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
128.000,00 |
128.000,00 |
| III.
Bilanzverlust |
105.072,65 |
90.036,32 |
| B.
Rückstellungen |
1.840,00 |
1.280,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.346,40 |
9.167,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
64.113,75 |
74.411,65 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1.1 Der Jahresabschluss der NutriFunc Management GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs und der einschlägigen
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
1.2 Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
das Gesamtkostenverfahren gewählt.
1.3 Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1.4 Die Vergleichszahlen des Vorjahres sind den
Zahlen des abgelaufenen Geschäftsjahres
gegenübergestellt. Die Bewertung der einzelnen
Bilanzpositionen erfolgte nach den gleichen Methoden wie im
Vorjahr.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1 Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige
Abschreibungen abgeschrieben. Die planmäßigen
Abschreibungen werden dabei nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände bemessen.
Für bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die in den Geschäftsjahren 2009
und 2010 zugegangen sind, wird die degressive
Abschreibungsmethode angewandt, wenn hierdurch der
tatsächliche Verlauf des Werteverzehrs abgebildet
wird. Der Übergang zur linearen Abschreibungsmethode
erfolgt in dem Jahr, in dem die lineare Methode erstmals zu
höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt.
Die übrigen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Einzelanschaffungskosten bis EUR 410,00 werden im Jahr
des Zugangs vollständig abgeschrieben und als
Abgang erfasst.
2.2
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert
angesetzt. Erkennbare Ausfallrisiken werden, soweit
erforderlich, durch individuelle Bewertungsabschläge
berücksichtigt.
2.3 Die
Liquiden Mittel sind zu Nennwerten angesetzt.
2.4 Die
sonstigen Rückstellungen werden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind mit dem Betrag angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
2.5
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
3.1 Anlagevermögen
Als kleine Kapitalgesellschaft hat die NutriFunc
Management GmbH gemäß § 274a HGB auf die
Erstellung eines Bruttoanlagenspiegels entsprechend §
268 Abs. 2 HGB verzichtet.
3.2 Umlaufvermögen
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind vor Ablauf eines Jahres
fällig.
3.3 Rückstellungen
Sie sind im Wesentlichen gebildet für ungewisse
Verbindlichkeiten (TEUR 2; Vj. TEUR 1).
3.4 Verbindlichkeiten
Die Position enthält Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
TEUR 12 (Vj. TEUR 7).
Aufgliederung der Verbindlichkeiten
Verbindlichkeit
|
Gesamt
|
|
Restlaufzeit
|
|
gesicherte
|
zum 30.06.2010
|
|
< 1 Jahr
|
1-5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
Beträge
|
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TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
Summe
|
13
|
13
|
0
|
0
|
0
|
4. Ergänzende Angaben
4.1 Geschäftsführung
Die Führung der Geschäfte und die
Vertretung der Gesellschaft obliegt den
einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführern:
Frau Josephine Ho, Kauffrau (bis 30. Juni 2010)
Herr Christian F.A. Botzenhardt, Kaufmann (ab
1. Juli 2010 zum Liquidator bestellt)
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die NutriFunc Management GmbH hat bezüglich der
Verpflichtung zur Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführer von der Befreiungsvorschrift des
§ 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Haldenwang, den 15. Dezember 2011
NutriFunc Management GmbH
Der Liquidator
Christian F.A. Botzenhardt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2011 festgestellt.
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