Stammdaten

Register
Amtsgericht Kaiserslautern HRB 30172
Eingetragen
25.7.2006
Branche
BeteiligungsgesellschaftenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenGroßhandel mit Roh- und Schnittholz
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Parkett und Bodenbelägen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch die Beteiligung an anderen Unternehmen.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Boden 77 GmbH

Otterbach

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz

Aktiva

31.12.2006
EUR
A. Umlaufvermögen 42.990,00
I. Vorräte 11.792,30
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.772,28
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.425,42
Bilanzsumme, Summe Aktiva 42.990,00

Passiva

31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 87,46
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 24.912,54
B. Rückstellungen 4.072,18
C. Verbindlichkeiten 38.830,36
Bilanzsumme, Summe Passiva 42.990,00

Anhang


 
Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der §§ 284 und 285 HGB.
Darüber hinaus sind alle sonstigen, in HGB und GmbH-Gesetz genannten Einzelvorschriften berücksichtigt, soweit die darzustellenden Sachverhalte vorliegen.

 
Bestandsnachweise, Ansatz, Bewertung und Gliederung

 
1. Bestandsnachweise

 
Das Inventar ist nach den Vorschriften des § 240 HGB aufgestellt worden.

 

a. Das Vorratsvermögen ist in einer Inventarliste aufgeführt. Eine rechnerische und bestandsmäßige Prüfung wurde nicht vorgenommen.


 

b. Die Bestände an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in Summen- und Saldenlisten nachgewiesen.


 

c. Die Geldbestände sind aus dem Kassenbuch bzw. den Bankauszügen ersichtlich.


 

d. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind genau aufgezeichnet.


 

e. Die Schulden sind in Summen- und Saldenlisten sowie durch Kontoauszüge der Banken nachgewiesen.


 

 
2. Ansatz

 
Der steuerliche Abschluß ist unter Anwendung der Bilanzierungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt worden.

 
3. Bewertung

 
Die Bewertungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.

 

 
Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze

 

a. Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB)

b. Fortführung der Unternehmertätigkeit (§ 252 Abs.1 Nr. 2 HGB)

c. Einzelbewertung (§ 252 Abs.1 Nr. 3 HGB)

d. Prinzip der Vorsicht (§ 252 Abs.1 Nr. 4 HGB)

e. Periodenabgrenzung (§ 252 Abs.1 Nr. 5 HGB)

f. Bewertungsidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)


 
sind beachtet worden.

 

 
Die im steuerlichen Abschluß angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang angegeben.

 
4. Gliederung

 
Die Gliederung des steuerlichen Abschlusses erfolgt unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften.

 
Die Bilanz ist in Kontoform nach § 266 Abs.1 HGB aufgestellt worden.

 
Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

 
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.1 und 2 HGB aufgestellt worden.

 
Die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz und GuV zusammengefassten Posten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 33.575,62 EUR.

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