Bank-Verlag Medien GmbHLiquidiert
50933 Köln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wilhelm Niehoff seit 4.1.2008 | Geschäftsführer |
Carsten Dr. Müller seit 28.9.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bank-Verlag Medien GmbHKölnJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz zum 31.12.2010AKTIVA
Anhang 2010I Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden1. Anwendung gesetzlicher Vorschriften Der Jahresabschluss der Bank-Verlag Medien GmbH für das Geschäftsjahr 2010 ist nach den Vorschriften der §§ 238 ff. Handelsgesetzbuch aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgen für den Jahresabschluss 2010 erstmalig auf der Grundlage des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) vom 25. Mai 2009. Gemäß der Erleichterungsvorschrift des Art. 67 Abs. 8 EGHGB werden die Vorjahreszahlen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nicht an die geänderte Form der Darstellung und der angewandten Bewertungsmethoden angepasst. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden regelmäßig drei Jahre zugrunde gelegt, wenn sich nicht im Einzelfall ein abweichender Zeitraum ergibt. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear mit einer Nutzungsdauer von 3 bis 13 Jahre vorgenommen. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Wertberichtigungen wegen erkennbarer Einzelrisiken sind gebildet. Eine Pauschalwertberichtigung wegen des allgemeinen Kreditrisikos ist in angemessener Höhe gebildet. Forderungen und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert bewertet. Die handelsrechtliche Bewertung der Pensionsverpflichtungen ist auf Basis des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes durchgeführt. Bei der Bewertung werden Trendannahmen für die relevanten Größen, die sich auf die Leistungshöhe auswirken, berücksichtigt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen sind die Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck verwendet worden. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Rückstellungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem Barwert unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen 7 Jahre und unter Berücksichtigung der Laufzeit passiviert (Deutsche Bundesbank - Null-Coupon-Zinsswapkurve). II. Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in einer gesonderten Anlage dargestellt. Bei allen Anlagegütern wurden die gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten als ursprüngliche Anschaffungs- und Herstellungskosten übernommen. 2. Rückstellung für Pensionen Die Pensionsverpflichtungen beruhen auf der Versorgungsordnung der Bank-Verlag GmbH und der verschiedenen Versorgungsordnungen der Deutschen Bank AG. Die Leistungen hängen von der Beschäftigungsdauer und dem Entgelt der Mitarbeiter ab. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen ist nach der Projected Unit Credit Methode (PUCM) durchgeführt. Dabei werden zukünftige Verpflichtungen auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteiligen Leistungsansprüche bewertet. Der Berechnung des Barwerts liegen folgende versicherungsmathematische Annahmen zugrunde:
1) Beitragsbemessungsgrundlage
Rentenversicherung
Steuerlich ist der Teilwert der Pensionsverpflichtung gemäß § 6 a EStG nach versicherungsmathematischen Methoden auf der Basis eines Zinsfußes von 6,0 % und einer Rentendynamik von 1% -da fest zugesagt- errechnet. 3. Rückstellungen für Steuern Gegen die 2009 ergangenen Bescheide wegen Nichtanerkenntnis der Ergebnisabführungsverträge 2006 und 2007 wurde 2009 Einspruch eingelegt. Die bisher als positiv eingeschätzten Erfolgsaussichten stützen sich insbesondere auf finanzgerichtliche Urteile aus 2009. Vor diesem Hintergrund wurde bisher auf die Bildung einer Rückstellung für Steuern und Zinsen verzichtet. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 22.12.2010 (veröffentlicht am 26.01.2011) zeigt in eine Richtung, durch die sich die bisherige positive Einschätzung so nicht aufrechterhalten lässt. Eine Entscheidung des BFH in der Hauptsache ist zwar noch nicht erfolgt, aber aufgrund der geänderten Erkenntnislage hat die Geschäftsführung beschlossen, die Steuerbelastung incl. Zinsen in Höhe von 1.790 Tsd. € im Jahresabschluss 2010 zu erfassen. Hiervon wurden bis zum Bilanzstichtag 789 Tsd. € Gewerbesteuer gezahlt. Für die noch zu zahlenden Steuern und Zinsen in Höhe von 1.001 Tsd. € sind Rückstellungen gebildet worden. Die Körperschaftsteuer incl. der Zinsen gem. Bescheid wird im Februar 2011 gezahlt. Unabhängig hiervon wird das Rechtsbehelfsverfahren fortgeführt. Der Vorgang ist zum Bilanzerstellungszeitpunkt nach wie vor rechtshängig. 4. Sonstige Rückstellungen Der in der Bilanz auf der Passivseite unter Position "Sonstige Rückstellungen" ausgewiesene Betrag enthält im Wesentlichen:
4. Außerordentliche Aufwendungen Geänderte Bewertungen der Pensionen und Anwartschaften auf der Grundlage des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes machen eine Zuführung zu den Pensionsrückstellungen erforderlich. Von der gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB möglichen ratierlichen Ansammlung bis spätestens zum 31.12.2024 wird kein Gebrauch gemacht. Stattdessen ist der Unterschiedsbetrag von 285 Tsd. € in voller Höhe erfolgswirksam im Jahresabschluss 2010 erfasst. III. Sonstige Angaben1. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte Mit der PVS Fulfillment-Service GmbH, Neckarsulm, besteht ein Dienstleistungsvertrag, der die Ausübung von Logistikleistungen für die einbezogene Bank-Verlag Medien GmbH regelt. Zweck des Vertrags ist das Outsourcing aller Lager- und Versandaktivitäten hinsichtlich der Verlagsprodukte sowie der damit verbundenen Leistungen, wie Bestellannahme, Fakturierung, datentechnische Verwaltung und Debitorenbuchhaltung. Durch das Outsourcing wurde das vormals durch Auftragsschwankungen bestehende Fixkostenrisiko auf ein System einer variablen, auftragsbezogenen Kostenabrechnung übertragen und somit eine kostenmäßige Entlastung erreicht. Der Vertrag umfasst ein finanzielles Volumen, das mengenabhängig 330 Tsd. € bis 400 Tsd. € jährlich beträgt. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
3. Haftungsverhältnisse Aufgrund der Ausgliederung des Geschäftsbereichs Medien aus der Bank-Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum 01.01.2006 haftet die Bank-Verlag Medien GmbH gem. § 133 Abs. 1 UmwG für die bis 31.12.2005 durch die Bank-Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung begründeten Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch (Handelsregistereintrag 28.09.2006). 4. Arbeitnehmerzahl Im Jahresdurchschnitt wurden - entsprechend der Berechnung nach § 285 Ziffer 7 HGB - 21,00 Mitarbeiter (Vorjahr 20,50) beschäftigt. 5. Bezüge von Organmitgliedern Von der Schutzklausel des § 286 Absatz 4 HGB wird Gebrauch gemacht. 6. Konzernzugehörigkeit Die Bank-Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Köln stellt den Konzernabschluss (größter und kleinster Kreis von Unternehmen) auf, in welchen die Bank-Verlag Medien GmbH einbezogen wird. Hinterlegungsort für den Konzernabschluss ist das elektronische Handelsregister B des Amtsgerichts Köln. IV. GeschäftsführungMitglieder der Geschäftsführung
Köln, den 21. Februar 2011 Bank-Verlag Medien GmbH Sebastian Stahl Wilhelm Niehoff |
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