Krappe Immobilien GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Bading seit 21.2.2014 | Geschäftsführer |
Mike Berghausen seit 28.2.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Improma GmbHMagdeburgJahresabschluss zum 31. Dezember 2011BilanzAKTIVA
Anhang zum JAHRESABSCHLUSS vom 28. Februar 2011 bis 31. Dezember 2011der Firma Improma GmbH, Porsestr. 19, 39104 Magdeburg1. Allgemeine Angaben Die laufende Buchführung wurde mit dem System der Firma HMD Software AG durchgeführt. Zur Kontierung wurde der Kontenrahmen SKR03 zu Grunde gelegt. Die Buchführung der Improma GmbH ist ordnungsgemäß und beweiskräftig. Das Belegwesen ist geordnet. Soweit sich im Rahmen unserer Jahresabschlusserstellung Buchungen ergeben haben, haben wir diese mit der Geschäftsführung abgestimmt. Die Abschlussbuchungen waren bis zum Abschluss unserer Tätigkeit vorgenommen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB erstellt. 2. Rechtliche Verhältnisse
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden basierend auf steuerlich anerkannten Höchstsätzen abgeschrieben. Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag ( § 9b Abs. 1 EStG ), den Wert von 410 Euro nicht übersteigen, wurden in voller Höhe abgeschrieben. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. |
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