Gebrüder
Soos GmbH
Furth im
Wald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
171.936,96 |
184.628,96 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
171.781,96 |
184.473,96 |
| III.
Finanzanlagen |
150,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.027.809,11 |
1.754.859,95 |
| I.
Vorräte |
406.484,61 |
1.041.426,48 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
153.464,37 |
232.202,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.467.860,13 |
481.230,83 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
990,00 |
1.093,20 |
| Aktiva |
2.200.736,07 |
1.940.582,11 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.742.007,68 |
1.486.954,24 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
38.000,00 |
38.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
202.267,07 |
202.267,07 |
| III.
Gewinnrücklagen |
611.536,19 |
611.536,19 |
| IV.
Bilanzgewinn |
890.204,42 |
635.150,98 |
| davon
Gewinnvortrag |
635.150,98 |
614.624,16 |
| B.
Rückstellungen |
347.238,44 |
368.998,69 |
| C.
Verbindlichkeiten |
111.489,95 |
84.629,18 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
111.489,95 |
84.629,18 |
| Passiva |
2.200.736,07 |
1.940.582,11 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes und des
AktG beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266
Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung
(§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit
Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem
Vorjahr nicht abgewichen.
Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht
gegenüber dem Vorjahr.
Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres
vergleichbar.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte
nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals,
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten
wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB
gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von
§ 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert
angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des
vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der
Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die
bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
· Erworbene immaterielle Anlagewerte
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Sachanlagen
· Die Vermögensgegenstände
des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
· In die Herstellungskosten wurden
neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
· Die Herstellungskosten beinhalten
auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der
Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene
Zinsaufwand betrifft nur dier Dauer der Herstellung.
· Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
· Bei Gebäuden wurden die
Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften
vorgenommen.
· Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen linear und degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
3. Finanzanlagen
· Beteiligungen wurden zu den
Anschaffungskosten angesetzt.
· Soweit erforderlich, wurde der am
Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
4. Vorräte
· Die Vorräte wurden zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern
ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren
Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag
abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht
feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst.
Vermögensgegenstände
· Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Allgemeine
Kreditrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurden durch Pauschalwertberichtigungen
berücksichtigt.
6. Verbindlichkeiten
· Die Verbindlichkeiten wurden mit
dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
7. Rückstellungen
· Die Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Schätzung
ermittelt.
· Die Steuerrückstellungen
beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten
Steuern.
· Die sonstigen Rückstellungen
wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
8. Pensionsrückstellungen
· Für ungewisse
Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden
Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung
wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen Euro 490.894,00.
· Bei den Rückstellungen
für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich
zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz
aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz
nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von Euro 21.968,00.
Gemäß § 253 Abs. 6 HGB unterliegt dieser der
Ausschüttungssperre.
· Für die Saldierung von
Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit
verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende
Werte ermittelt:
|
· Verrechnung von
Vermögensgegenständen und Schulden |
Euro |
| Erfüllungsbetrag der
Schulden |
490.894,00 |
| Zeitwert der verrechneten
Vermögenswerte |
172.627,61 |
| verrechnete
Aufwendungen |
8.585,00 |
| verrechnete
Erträge |
0,00 |
IV. Währungsumrechnung
Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden
diese zum Tageskurs umgerechnet.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro
0,00.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
C. Sonstige Angaben
I. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen keine
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten.
II. Angaben zu Haftungsverhältnissen
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse, über die zu berichten
wäre.
III: Erläuterung der Erträge und Aufwendungen
von außergewöhnlicher Größenordnung
oder außergewöhnlicher Bedeutung
Es liegen weder Erträge noch Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung oder
außergewöhnlicher Bedeutung vor.
IV. Anzahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 6.
D. Ergänzende Angaben
sonstige Berichtsbestandteile
Furth im Wald, den
19.10.2023
gez.
der Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.10.2023
festgestellt. |