Fischhandel
Zimmermann GmbH & Co. KG
Rostock
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.653,00 |
9.407,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.653,00 |
9.407,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
94.114,33 |
76.175,97 |
| I.
Vorräte |
4.313,13 |
3.227,52 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
76.464,06 |
51.177,11 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.337,14 |
21.771,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.920,25 |
2.133,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
105.687,58 |
87.716,05 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.000,00 |
1.000,00 |
| I.
Kapitalanteile |
1.000,00 |
1.000,00 |
| 1.
Kapitalanteile der Kommanditisten |
1.000,00 |
1.000,00 |
| B.
Rückstellungen |
5.117,00 |
5.868,90 |
| C.
Verbindlichkeiten |
99.570,58 |
80.847,15 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
93.654,58 |
72.843,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.916,00 |
8.004,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
105.687,58 |
87.716,05 |
Anhang zum Jahresabschluss 2018
der
Fischhandel Zimmermann GmbH & Co. KG
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Fischhandel Zimmermann GmbH & Co. KG hat
ihren Sitz in der Steinbecker Weg 1f, 18107 Elmenhorst und
ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Rostock HAN 3247.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches, unter weitest gehender Inanspruchnahme
der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften,
aufgestellt.
(§§ 265, 266 ff., 274a, 288 HGB).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Im vorliegenden Kalenderjahr wurden die Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften angewandt.
Abweichungen zu den Vorjahresvergleichszahlen haben
sich nicht ergeben, so dass die Vergleichbarkeit und
die Stetigkeit gewahrt bleiben.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1 und
Abs. 3 HGB).
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die beweglichen Anlagegüter werden
ausschließlich linear abgeschrieben. Angeschaffte
bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben. Der GWG-Sammelposten wurde im Vorjahr
bereits voll abgeschrieben.
Steuerliche Sonderabschreibungen oder
außerplanmäßige Abschreibungen wurden
nicht vorgenommen.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu
Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu Anschaffungskosten nach dem
Durchschnittsverfahren, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
3. Angaben zur Bilanz
Angabe zu den sonstigen Rückstellungen
|
2018
|
|
EUR
|
1. Pauschale
Gewährleistungen
|
0,00
|
2.
Steuerrückstellungen
|
0,00
|
3. sonstige
Rückstellungen
|
2.987,00
|
4.
Jahresabschluss- / Offenlegungskosten
|
1.800,00
|
5. Tantieme
|
0,00
|
|
5.868,90
|
Angabe der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr
|
2018
|
|
EUR
|
1.
Verbindlichkeiten Kreditinstitute
|
5.916,00
|
2.
Verbindlichkeiten aus Lieferg.u.Leistg.
|
48.660,99
|
3.
Verbindlichkeiten gg.Ges./Gesch.führern
|
16.330,12
|
4. Sonstige
Verbindlichkeiten
|
2.218,94
|
|
80.847,15
|
Angaben der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
einem bis fünf Jahre
|
2017
|
EUR
|
1. Verbindlichkeiten gg.
Kreditinstituten
|
0,00
|
Angaben der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahre
|
2017
|
EUR
|
1. Verbindlichkeiten gg.
Kreditinstituten
|
0,00
|
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind durch die üblichen Eigentumsvorbehalte besichert,
die übrigen Verbindlichkeiten sind unbesichert.
Am Bilanzstichtag bestanden Forderungen
gegenüber dem Gesellschafter i.H.v. 46.773,93. (§
42 Abs. 3 GmbHG). Weitere Haftungsverhältnisse nach
§ 251 HGB bestanden nicht.
4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
5. Sonstige Angaben
Die GmbH beschäftigte im Kalenderjahr ca. 12
Arbeitnehmer.
6. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Frau Karla Zimmermann
Die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wurde in
Anspruch genommen.
Rostock, 15.10.2019
___________________
(Geschäftsführerin)
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2018 -
31.12.2018
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 16.330,12 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegen Gesellschafter beträgt 60.502,91 EUR.
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 16.497,71 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegen Gesellschafter beträgt 46.773,93 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Karla Zimmermann, Elmenhorst, 15.10.2019
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.10.2019 festgestellt.
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