Brehl
Beteiligungsgesellschaft mbH
Ingelheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.619.243,36 |
2.442.495,70 |
| I.
Sachanlagen |
636.496,63 |
661.072,63 |
| II.
Finanzanlagen |
3.982.746,73 |
1.781.423,07 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.381.646,61 |
3.866.107,67 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
630.830,33 |
674.171,41 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.750.816,28 |
3.191.936,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.722,16 |
13.675,88 |
| Aktiva |
8.012.612,13 |
6.322.279,25 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.487.163,17 |
5.626.767,86 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
5.601.767,86 |
5.573.942,31 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
139.604,69 |
-27.825,55 |
| B.
Rückstellungen |
4.600,00 |
28.718,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.520.848,96 |
666.793,39 |
| Passiva |
8.012.612,13 |
6.322.279,25 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
Brehl Beteiligungsgesellschaft mbH, Ingelheim
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Brehl Beteiligungsgesellschaft mbH hat ihren Sitz
in Ingelheim. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Mainz unter HR42608 eingetragen.
2. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter
Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen gemäß §§ 264, 274a,
276 und 288 HGB wurde grundsätzlich Gebrauch gemacht.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§
266 bzw. 275 HGB wurden unverändert angewandt; bei der
Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) beibehalten.
3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht
erforderlich.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu
Anschaffungskosten in Höhe von € 800,00
wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr
sofortiger Abgang wurde unterstellt. Sofern für
bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einem
Netto-Anschaffungswert zwischen € 250,00 und
€ 1.000,00 ein Sammelposten gebildet wurde, wird
dieser über fünf Jahre abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
bilanziert. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die
Flüssige Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen oder
Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Aufwand oder Ertrag für eine bestimmten Zeitraum
nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verpflichtungen und drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Für
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen.
Als Abzinsungssätze werden die den
Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen
sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der
Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
4. Erläuterung zur Bilanz
Forderungen gegen Gesellschafter
Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in
Höhe von € 112.175,00.
Es bestehen Forderungen mit einer Restlaufzeit
über einem Jahr in Höhe von € 112.175,00.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von €
533.033,43 (Vorjahr: € 217.873,97) eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
über einem Jahr in Höhe von € 1.987.815,53
(Vorjahr: € 448.919,42).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern.
5. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr waren keine Mitarbeiter
beschäftigt.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen aus Leasing- und
Mietverträgen.
Ingelheim, den 3. September
2024
Geschäftsführer Peter Brehl
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.09.2024
festgestellt.
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