Sportschule Michaela Farnung gGmbH
Selbe AdresseErbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Horst Jepp seit 17.1.2013 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MC Personalmanagement GmbHBad Homburg v. d. HöheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2010 bis zum 31.08.2011Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer handelsrechtliche Jahresabschluss wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft wendet dabei die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB gemäß Art. 66 Abs. 3 S. 1 EGHGB erstmalig im Berichtsjahr an. Eine Anpassung der Wertansätze unter Beachtung der Übergangsvorschriften zum 1. Januar 2010 war nicht vorzunehmen. Wesentliche Umstellungseffekte haben sich für die Gesellschaft nicht ergeben. Die Vorjahreswerte wurden gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB nicht angepasst. Die Gesellschaft ist gemäß der Größenmerkmale des § 267 Abs. 2 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des handelsrechtlichen Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Im einzelnen waren folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze maßgebend: GliederungsgrundsätzeDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen denen des Vorjahres. BilanzierungsmethodenIm handelsrechtlichen Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind grundsätzlich nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind gegebenenfalls nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Soweit nicht anders dargestellt, werden alle Beträge in Euro ausgewiesen. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Erworbene immaterielle Anlagewerte Immaterielle Wirtschaftsgüter wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden pro rata temporis vorgenommen. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 253 Abs. 3 HGB linear bzw. degressiv und pro rata temporis vorgenommen. Dabei wurden Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten zwischen EUR 60,00 und EUR 150,00 betrugen, aus Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr wie in den Vorjahren bis auf einen Erinnerungswert von EUR 1,00 abgeschrieben. Ebenfalls wie in den Vorjahren wurde für Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 betrugen, ein Sammelposten gebildet, welcher im Erwerbsjahr und in den vier Folgejahren jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben wird. Vorräte Die Vorräte, soweit vorhanden, wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Soweit notwendig wurden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen und das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen, soweit vorhanden, beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Pensionsverpflichtungen und Deckungsvermögen Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst worden. Dabei wurden versicherungsmathematische Gutachten der Allianz Lebensversicherungs-AG und der Zurich Service GmbH zugrunde gelegt. Zur Berechnung wurde dabei die PUC-Methode unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses in Höhe von 5,13 % verwendet. Die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB kam dabei nicht zur Anwendung. Trendannahmen wurden nur bei dem Gutachten der Zurich Service GmbH in Höhe von 2 % (für Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrente) getroffen. Die biometrischen Annahmen erfolgten auf Basis der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck Lizenz Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln. Zum 1.9.2010 war eine Neubewertung der Pensionsrückstellung vorzunehmen. Dies führte zu einer Erhöhung der Rückstellung um EUR 66.989,00. Die Gesellschaft macht von ihrem Wahlrecht gemäß § 67 Abs. 1 EGHGB keinen Gebrauch. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB waren die Aktivwerte aus den abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen als Deckungsvermögen zu behandeln und mit den Pensionsverpflichtungen zu saldieren. Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen zum 31.8.2011 beträgt EUR 342.472,00. Der Wert des zu saldierenden Deckungsvermögens beträgt am 31.8.2011 EUR 348.584,86, wovon EUR 294.579,86 saldiert wurden. Korrespondierend zum Saldierungsgebot für die Pensionsverpflichtungen sind nach § 246 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 HGB auch die Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung der Pensionsverpflichtung und aus dem zu verrechnenden Deckungsvermögen saldiert und unter dem Finanzergebnis ausgewiesen worden. Der Bruttozinsaufwand aus der Abzinsung der Pensionsverpflichtung betrug im Geschäftsjahr 2010/11 EUR 16.711,00. Der Ertrag aus dem zu verrechnenden Deckungsvermögen betrug für das Geschäftsjahr 2010/11 EUR 79.193,04, wovon EUR 16.371,79 saldiert wurden. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind geleistete bzw. erhaltene Zahlungen ausgewiesen, die erst im folgenden Geschäftsjahr als Aufwand bzw. Ertrag zu berücksichtigen sind. Forderungenspiegel
Verbindlichkeitenspiegel
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten waren durch Sicherungsübereignung der finanzierten PKW abgesichert. Die anderen Verbindlichkeiten waren nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert. HaftungsverhältnisseZum Abschlussstichtag bestanden nach Auskunft der Gesellschaft keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB. Prüfung nach § 64 GmbHGDie Geschäftsführung hat im Hinblick auf den in der Bilanz ausgewiesenen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag eine Prüfung nach § 64 GmbHG vorgenommen und festgestellt, dass eine Überschuldung im Sinne dieser Vorschrift nicht vorliegt. Die Gesellschafter haben der Gesellschaft Kreditmittel zur Verfügung gestellt, so dass der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag dadurch ausgeglichen wurde. Anteilsbesitz der GesellschaftIm Geschäftsjahr 2011 bestanden keine Beteiligungsverhältnisse nach § 285 Nr. 11 HGB über die zu berichten wäre. Mitglieder der GeschäftsführungIm Berichtszeitraum war zum Geschäftsführer bestellt: Herr Horst Jepp, Kaufmann. Feststellung des JahresabschlussDer Jahresabschluss wurde am 31.08.2012 festgestellt. |
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