DattelNet GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Wißel seit 11.2.2022 | Geschäftsführer |
Olaf Stümpel seit 11.2.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Gasnetzgesellschaft Datteln GmbH & Co. KG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gasnetzgesellschaft Datteln GmbHDattelnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Grundlagen Die Gasnetzgesellschaft Datteln GmbH (im weiteren Verlauf "GDG" oder "Gesellschaft" bezeichnet), Datteln, stellt auf Grund der Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag den Jahresabschluss und Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) auf. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Recklinghausen unter HRB 9065 eingetragen. Gegenstand der GDG ist der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau des örtlichen Gasverteilnetzes der Stadt Datteln. Alleinige Gesellschafterin der GDG ist die Stromnetzgesellschaft Datteln GmbH & Co. KG, Datteln (Amtsgericht Recklinghausen, HRA 5238). 2. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Zinserhöhungen der Notenbanken belasteten die Weltwirtschaft im Berichtsjahr, was sich in den Prognosen für das Wachstum der Bruttoinlandsprodukte (BIP) widerspiegelt. Gemäß OECD soll das globale BIP für das Jahr 2023 ein Wachstum von 2,9 Prozent erreicht haben und läge damit hinter dem Wachstum des Jahres 2022 mit 3,3 Prozent zurück. Die Konjunkturprognose des OECD für Deutschland hatte im Juni 2023 für das Berichtsjahr eine Stagnation für möglich gehalten. Mittlerweile wird mit einem leichten Wachstum des BIP der deutschen Wirtschaft von 0,3 Prozent gerechnet. Ein wesentlicher Grund für das schwache Wachstum sind die Zinserhöhungen, um der Inflation entgegenzusteuern. Das höhere Zinsniveau hat zur Folge, dass die Wirtschaftsaktivität gebremst wird, was sich unter anderem in der Baubranche zeigt. Im gesamten Jahresverlauf war für Wirtschaft und Haushalte die Inflation spürbar, die gemäß OECD im Jahr 2023 im Schnitt bei 6,6 Prozent lag. Die EU-Institutionen haben, angesichts der durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelösten Energiekrise im vergangenen Jahr und der zunehmend spürbaren Folgen des Klimawandels, Maßnahmen zur Krisenbewältigung auf den Weg gebracht beziehungsweise verstärkt. Mit Blick auf das Aufflammen des Nahost-Konflikts bleibt abzuwarten, ob weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der energiewirtschaftlichen Situation ergriffen werden. Auf Bundesebene hat die Bundesregierung mit dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Maßnahmen zur Beschleunigung des Smart Meter Rollouts beschlossen. Das MsbG wurde durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende novelliert und sieht einen Rollout-Fahrplan mit verbindlichen Zielen bis 2030 vor. Die Messstellenbetreiber werden verpflichtet, die angeschlossenen Verbrauchsstellen sukzessive mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Das Gesetz trat im Mai 2023 in Kraft. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde im Jahr 2023 mehrfach novelliert. Dabei wurden verschiedene Themen behandelt, insbesondere die Umsetzung des EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde und der Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes einschließlich dessen Finanzierung. Zentral für die Umsetzung des EuGH-Urteils ist die formale Aufwertung der Bundesnetzagentur, die nun allein die Bedingungen für den Netzzugang und die Netzentgelte (Strom, Gas, Wasserstoff) festlegen kann. In einem parallel zur EnWG-Hauptnovelle verabschiedeten Entschließungsantrag wird angekündigt, dass weitere Regelungen zum Thema Netzanschluss zu erwarten sind. Was die Entlastung der Strom- und Gaskunden betrifft, so wurde 2023 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Gas- und Stromlieferungen wirksam. Diese Maßnahme wurde bis zum 29. Februar 2024 verlängert. Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November 2023 entschieden, dass das Gesetz über den zweiten Nachtragshaushalt 2021 verfassungswidrig ist. Das Urteil betrifft unmittelbar den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Bei Übertragung der Grundsätze auf die weiteren Sondervermögen ist mittelbar auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) betroffen. In der Folge hat die Bundesregierung die staatliche Förderung über die Strom- und Gaspreisbremsen nicht wie geplant bis Ende März 2024 verlängert, sondern diese liefen Ende 2023 aus. Regulatorische Aspekte In der Sparte Strom steht das Niveau für die Erlösobergrenze der Westnetz bis Ende 2028 mit hinreichender Wahrscheinlichkeit fest. Die finale Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028) hat die Westnetz bisher noch nicht durch einen entsprechenden Beschluss der Bundesnetzagentur erhalten. Der generelle sektorale Produktivitätsfaktor (Xgen) der Sparte Strom wurde von der Bundesnetzagentur für die vierte Regulierungsperiode noch nicht festgesetzt. Daher erfolgte der Ansatz des bisherigen Wertes von 0,9 Prozent. Beim individuellen Effizienzwert (Xind) wurde ebenfalls aufgrund noch nicht finaler Festlegung der BNetzA der Wert von 100 Prozent aus der dritten Regulierungsperiode übernommen. Weiterhin hat Westnetz fristgerecht zum 30.06.2023 einen Antrag auf Genehmigung eines Kapitalkostenaufschlages Strom gestellt. Den Beschluss zur Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze 2024 auf Grund dieses Antrages hat Westnetz bisher noch nicht erhalten. Auf Basis der vorgenannten Sachstände und unter Berücksichtigung des beantragten Kapitalkostenaufschlages hat Westnetz die Bemessung der Erlösobergrenze Strom für 2024 vorgenommen. Mit Datum 12.07.2022 hat die Bundesnetzagentur der Westnetz das Ausgangsniveau, das der Bestimmung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze Gas der vierten Regulierungsperiode zugrunde gelegt wird, mitgeteilt. Auf dieser Basis hat Westnetz die Bemessung der Erlösobergrenze Gas für 2024 vorgenommen. Dabei hat Westnetz den von der BNetzA für die vierte Regulierungsperiode festgelegten individuellen Effizienzwert (Xind) von 88,38 Prozent berücksichtigt. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 26.09.2023 der Klage gegen den Xind der dritten Regulierungsperiode (wegen unsachgemäßer Ermittlung) entsprochen hat. Aus diesem Grunde werden die allen Netzbetreibern im Regelverfahren Ende Mai dieses Jahres mitgeteilten Effizienzwerte unter Beachtung der Entscheidungsgründe des Bundesgerichtshofes für die vierte Regulierungsperiode neu ermittelt. Beim Xgen hat Westnetz den von der BNetzA konsultierten Wert von 0,75 Prozent herangezogen. Die Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze Gas für die vierte Regulierungsperiode der Bundesnetzagentur steht noch aus. Für die Bemessung der Erlösobergrenze 2024 wurden die Hinweise der Bundesnetzagentur zur Entgeltbildung vom 13.09.2023 entsprechend berücksichtigt. Weiterhin hat Westnetz fristgerecht zum 30.06.2023 einen Antrag auf Genehmigung eines Kapitalkostenaufschlages Gas gestellt. Den Beschluss zur Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze 2024 auf Grund dieses Antrages hat Westnetz noch nicht erhalten. Auf Basis der vorgenannten Sachstände und unter Berücksichtigung des Antragswertes für den Kapitalkostenaufschlag hat Westnetz die Bemessung der Erlösobergrenze Gas für 2024 vorgenommen. Neuinvestitionen in Gasnetze können kalkulatorisch ab 2023 über eine verkürzte Dauer bis zum 31.12.2044 linear abgeschrieben werden (sog. KANU-Festlegung der Bundesnetzagentur, BK9-22/614). Sachanlagevermögen der Erdgasinfrastruktur wird handelsrechtlich ab dem Geschäftsjahr 2023 linear entsprechend der gewöhnlichen Nutzungsdauer, maximal jedoch bis Ende 2044, abgeschrieben. Energiepolitische Rahmenbedingungen Verschiedene Netzstudien der Deutsche Energie-Agentur (dena) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zusammen mit weiteren Partnern verdeutlichen, dass die Energiewende einen erheblichen Netzausbau insbesondere im Stromsektor erfordert. Darüber hinaus wird über eine zukünftige Kopplung des Strom- und Gassektors zu Übertragungs- und Speicherzwecken diskutiert. Gesamtleistung Für das Geschäftsjahr 2023 betragen die Umsatzerlöse der GDG 712.975,48 €. Mitarbeiter Die Gesellschaft hat keine eigenen Mitarbeiter. Tätigkeitsabschluss gem. § 6b EnWG Die GDG erbringt grundsätzlich Leistungen in der Tätigkeit Gasverteilung. Ergebnisentwicklung und Ertragslage Als finanzielle Leistungsindikatoren dienen die Pachterträge und das Jahresergebnis. Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 580.488,08 € Umsatzerlöse aus der Verpachtung des Gasnetzes an die Westenergie AG, Essen. Die unter den Materialaufwendungen aufgeführten Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten im Wesentlichen die Konzessionsabgabe sowie die Dienstleistungsentgelte an die Stromnetzgesellschaft Datteln GmbH & Co. KG für die kaufmännische Dienstleistung. Die planmäßige Abschreibung beläuft sich auf 484.860,96 €. Die Verkürzung der Nutzungsdauern in Anlehnung an die KANU-Festlegung für Zugänge im Sachanlagevermögen Gas, erhöhte in 2023 die Abschreibungsaufwendungen der Gesellschaft um 7.331,14 €. Der sonstige betriebliche Aufwand ist durch Aufwendungen im Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung 2023, der Steuerberatung und weiteren betrieblichen Aufwendungen geprägt, die im Wesentlichen auf die Verluste aus Abgängen des Sachanlagevermögens entfallen. Das Ergebnis nach Steuern beläuft sich auf -3.253,85 €. Entwicklung der Vermögens- und Finanzlage Im Berichtsjahr wurde eine Bilanzsumme von 6.055.240,31 € ausgewiesen. Die Aktivseite ist vor allem durch das Sachanlagevermögen geprägt. Die Passiva bestehen im Wesentlichen aus dem Eigenkapital, den Verbindlichkeiten sowie aus den passivisch abgegrenzten Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüssen. Die Guthaben bei Kreditinstituten betragen 113.308,53 €. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Chancen- und Risikobericht Betriebsrisiken bestehen im Wesentlichen im operativen Verteilnetzbetrieb durch Fehlbedienungen im Netz, durch Planungsfehler sowie mögliche Systemausfälle. Diese Risiken sind durch Verträge mit dem Pächter abgesichert. Die Qualität der Netze sowie die für die Kunden notwendige Versorgungssicherheit wird durch kontinuierliche Erneuerung und Erweiterung der Anlagen, Verbesserung der Prozesse und permanente Qualitätssicherung gewährleistet. Darüber hinaus ergeben sich Risiken aus steigenden Zinsen bei einer anstehenden Refinanzierung. Die Geschäftsführung sieht keine Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Prognosebericht Gegenstand der GDG ist der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau des örtlichen Gasverteilnetzes der Stadt Datteln. Seit Aufnahme der operativen Tätigkeit per 1. Januar 2022, ist die Unternehmung vor allem auf die physikalische Gasverteilung fokussiert. Die Geschäftsführung wird zukünftig die Prozesse als Netzeigentümer weiter optimieren. Die Gesellschaft wird sich weiterhin in den Schwerpunkten Netzerhalt und dem Ausbau der Netzinfrastruktur betätigen. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem kommunalen Gesellschafter und dem Netzbetreiber. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Vergütung von Neuinvestitionen ab 2024 anzupassen, sodass das aktuelle Zinsniveau zeitnah Berücksichtigung findet. Damit soll der Finanzierbarkeit des im Rahmen der Energiewende steigenden Investitionsbedarfs Rechnung getragen werden. Die Ermittlung des EKII-Zinses für Neuinvestitionen wurde bereits mit Festlegung vom 14.08.2023 von einem 10-jährigen Durchschnitt auf einen Jahreswert angepasst. Der Beschlussentwurf der BNetzA zum EKI-Zins sieht ebenfalls eine Anpassung von einem 10-jährigen Durchschnitt auf einen Jahreswert vor. Mit einer Festlegung ist im ersten Quartal 2024 zu rechnen. Aufgrund gestiegener Zinsen ist aus Anschlussfinanzierungen für den Anlagenbestand ab den Jahren 2025/2026 eine Ergebnisbelastung zu erwarten. Mit Beginn der fünften Regulierungsperiode (Gas 2028/Strom 2029) können gestiegene Fremdkapitalzinsen über eine Erhöhung der regulatorischen Pacht aufgefangen werden. Die Geschäftsführung geht für 2024 von einem Ergebnis vor Steuern von rund 22.000 € aus. In den nachfolgenden Jahren plant die Geschäftsführung mit einem Ergebnis vor Steuern in Höhe von rund 18.000 € für 2025 und rund 36.000 € für 2026. Auswirkungen des seit dem 24. Februar 2022 herrschenden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sieht die Geschäftsführung nicht.
Datteln, 28. März 2024 Gasnetzgesellschaft Datteln GmbH Die Geschäftsführung Dirk Wißel Olaf Stümpel Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangAllgemeine Grundlagen Gegenstand der Gasnetzgesellschaft Datteln GmbH (im weiteren Verlauf "GDG" oder "Gesellschaft" bezeichnet), Datteln, ist der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau des örtlichen Gasverteilnetzes der Stadt Datteln. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 9065 eingetragen. Alleinige Gesellschafterin und direktes Mutterunternehmen ist die Stromnetzgesellschaft Datteln GmbH & Co. KG, Datteln (Amtsgericht Recklinghausen, HRA 5238). Konzernabschlüsse werden nicht erstellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 des Handelsgesetzbuches (HGB). Gemäß § 9.1 und 9.2 des Gesellschaftsvertrages besteht die Verpflichtung, den Jahresabschluss und den Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufzustellen und prüfen zu lassen. Der Jahresabschluss ist demzufolge gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des HGB, nach den einschlägigen Vorschriften des Gesellschaftsvertrages sowie des EnWG aufgestellt. Die GDG führt ausschließlich die Tätigkeit Gasverteilung aus. Der aufgestellte Jahresabschluss entspricht insofern grundsätzlich dem Tätigkeitsabschluss in der Tätigkeit Gasverteilung. Zur Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Beträge im Jahresabschluss werden in Euro (€) angegeben. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern und werden linear vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen werden, bezogen auf den überwiegenden Anteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Bei den zum 1. Januar 2022 zum vertraglichen Kaufpreis erworbenen Sachanlagen wird die Abschreibung mit einer wirtschaftlichen Restnutzungsdauer vorgenommen, welche anhand der Vorgaben für die Bestimmung der Nutzungsdauer gemäß Netzentgeltverordnung hergeleitet wurde. Neuinvestitionen in Gasnetze können kalkulatorisch ab 2023 über eine verkürzte Dauer bis zum 31. Dezember 2044 linear abgeschrieben werden (sog. KANU-Festlegung der Bundesnetzagentur, BK9-22/614). Sachanlagevermögen der Erdgasinfrastruktur wird handelsrechtlich ab dem Geschäftsjahr 2023 linear entsprechend der gewöhnlichen Nutzungsdauer, maximal jedoch bis Ende 2044, abgeschrieben. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Niedrige bzw. unverzinsliche Forderungen sind nicht vorhanden. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. Passiva Das Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Rückstellungen sind der Höhe nach mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse werden als Rechnungsabgrenzungsposten passiviert und ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren - ggf. vertragsabhängig - ergebniswirksam aufgelöst. Die zum 1. Januar 2022 von der Westnetz GmbH im Zusammenhang mit dem Gasnetzerwerb der Stadt Datteln übernommenen Rechnungsabgrenzungsposten werden ratierlich über die verbleibende Laufzeit aufgelöst. Erläuterungen zur Bilanz (1) Sachanlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 sind im Anlagenspiegel dargestellt. Die Zugänge im Sachanlagevermögen resultieren im Wesentlichen aus Gasverteilungsanlagen. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um eine Konzessionsabgabe gegen die Westenergie AG in Höhe von 26.775,00 € (Vorjahr 28.560,00 €). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 3.253,85 € (Vorjahr 3.226,40 €) betreffen Forderungen gegen die Gesellschafterin und resultieren aus Vertlustübernahme aus dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit Stromnetzgesellschaft Datteln GmbH & Co. KG. Darüber hinaus sind sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 10.257,04 € (Vorjahr 75.551,67 €) bilanziert, die Steuererstattungsansprüche betreffen. Die Restlaufzeiten betragen, wie im Vorjahr, jeweils weniger als ein Jahr. (3) Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben bei Kreditinstituten betreffen ein Guthaben auf dem Girokonto bei der Sparkasse Vest Recklinghausen. (4) Eigenkapital
Das Stammkapital ist in Höhe von 25.000,00 € voll eingezahlt. (5) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 10.800,00 € (Vorjahr 10.000,00 €) beinhalten Kosten für die Jahresabschlussprüfung 2023 mit 9.300,00 € sowie die Kosten für die Erstellung der Steuererklärungen 2023 in Höhe von 1.500,00 €. (6) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen die Konzessionsabgabe gegenüber der Stadt Datteln in Höhe von 22.500,00 €. Unter Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhätnis besteht ist ein Darlehensvertrag mit der DattelNet GmbH der am 19. Dezember 2023 abgeschlossen wurde, ausgewiesen. Der Vertrag sieht einen Darlehensbetrag von 3.100.000,00 € vor, der am Stichtag 31. Dezember 2023 komplett abgerufen worden ist. Der Zinssatz beträgt 3,85 % p.a.; das Darlehen ist in voller Höhe am 31. Dezember 2024 zurückzuzahlen. Die Restlaufzeiten betragen, wie im Vorjahr, jeweils weniger als ein Jahr. (7) Rechnungsabgrenzungsposten Es handelt sich um vereinnahmte Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse, die ratierlich aufgelöst werden. (8) Aus der Bilanz nicht ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 601.985,52 € resultieren aus einem kaufmännischen Dienstleistungsvertrag mit der Gesellschafterin Stromnetzgesellschaft Datteln GmbH & Co. KG (verbundenes Unternehmen) mit einer garantierten Laufzeit bis zum 31. Dezember 2041. Die GDG hat die der örtlichen Gasversorgung dienenden Vermögensgegenstände im Gebiet der Stadt Datteln vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2041 an die Westenergie AG verpachtet. Während der Laufzeit des Pachtvertrages trägt die GDG die jährlichen Kosten für die von der Westenergie AG durchgeführten, zwischen den Vertragspartnern abgestimmten, Erweiterungen und Erneuerungen der Pachtanlagen. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (9) Umsatzerlöse Bei den ausschließlich im Inland erzielten Umsatzerlösen handelt es sich im Wesentlichen um die Weiterverrechnung der Konzessionsabgaben von der Westenergie AG über 91.022,67 € (Vorjahr 96.000,00 €), um die Abrechnung der Pachterlöse gegenüber der Westenergie AG in Höhe von 580.488,08 € (Vorjahr 670.000,06 €) sowie um die für das Geschäftsjahr 2023 erfolgswirksam aufzulösenden Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse 40.487,76 € (Vorjahr 40.480,69 €). (10) Materialaufwand In den Aufwendungen für bezogene Leistungen werden im Wesentlichen die geleisteten Konzessionsabgaben an die Stadt Datteln mit 91.022,67 € (Vorjahr 96.000,00 €) und das an die Stromnetzgesellschaft Datteln GmbH & Co. KG zu leistende kaufmännische Dienstleistungsentgelt in Höhe von 33.443,64 € (Vorjahr 31.000,00 €) ausgewiesen. (11) Abschreibungen Die Aufgliederung der Abschreibungen auf Sachanlagen des Berichtsjahres ist im Anlagenspiegel dargestellt. Die Verkürzung der Nutzungsdauern in Anlehnung an die KANU-Festlegung für Zugänge im Sachanlagevermögen Gas, erhöhte in 2023 die Abschreibungsaufwendungen der Gesellschaft um 7.331,14 €. (12) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten die Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfung 2023 in Höhe von 9.300,00 € (Vorjahr 8.500,00 €), Steuerberatung mit 1.500,00 € (Vorjahr 3.000,00 €), und Verluste aus dem Abgang des Sachanlagevermögens in Höhe von 4.150,53 € (Vorjahr 25.768,50 €) sowie weitere betriebliche Aufwendungen von 1.281,45 € (Vorjahr 1.728,49 €). (13) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die Zinserträge in Höhe von 82,51 € (Vorjahr 0,00 €) resultieren aus der Überzahlung der Ergebnisabführung 2022 an das verbundene Unternehmen, Stromnetzgesellschaft Datteln GmbH & Co. KG. (14) Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsaufwendungen in Höhe von 89.590,00 € (Vorjahr 14.734,28 €) betreffen die Darlehenzinsen. (15) Aufgrund eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags übernommener Verlust Aufgrund des zwischen der Gesellschafterin Stromnetzgesellschaft Datteln GmbH & Co. KG und der GDG bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags vom 28. Dezember 2021 sind für das Berichtsjahr Verluste in Höhe von 3.253,85 € von der Stromnetzgesellschaft Datteln GmbH & Co. KG zu übernehmen. (16) Angaben zu Geschäften größeren Umfangs nach § 6b Abs. 2 EnWG Im Geschäftsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs getätigt, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Es handelt sich um die Verpachtung des Gasnetzes an die Westenergie AG, die sich auf 580.488,08 € beläuft. Für die Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen wurden für das Geschäftsjahr 2023 33.443,64 € von der Gesellschafterin Stromnetzgesellschaft Datteln GmbH & Co. KG berechnet. Aufgrund des zwischen der Gesellschafterin Stromnetzgesellschaft Datteln GmbH & Co. KG und der GDG bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags vom 28. Dezember 2021 sind für das Berichtsjahr Verluste in Höhe von 3.253,85 € von der Stromnetzgesellschaft Datteln GmbH & Co. KG zu übernehmen. (17) Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Bilanzstichtag und vor der Erstellung dieses Anhangs haben sich keine berichtspflichtigen Vorgänge von besonderer Bedeutung ergeben, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der GDG von Bedeutung gewesen wären. Sonstige Angaben Das Honorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB wurde mit 9.300,00 € für Abschlussprüfungsleistungen berücksichtigt. Aufgrund des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages wird der gesamte Jahresüberschuss an den Organträger abgeführt bzw. der gesamte Verlust von dem Organträger übernommen. Die Geschäftsführung erhält von der Gesellschaft keine Bezüge. Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer. Geschäftsführung:
Datteln, 28. März 2024 Gasnetzgesellschaft Datteln GmbH Die Geschäftsführung Dirk Wißel, Geschäftsführer Olaf Stümpel, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Gasnetzgesellschaft Datteln GmbH, Datteln Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Gasnetzgesellschaft Datteln GmbH, Datteln - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gasnetzgesellschaft Datteln GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen und Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit "Gasverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grund-sätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.
Düsseldorf, den 26. April 2024 EversheimStuible
Treuberater GmbH
Semelka, Wirtschaftsprüfer Fuchs, Wirtschaftsprüfer Schriftliche Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Gasnetzgesellschaft Datteln GmbH im UmlaufverfahrenFeststellung des Jahresabschlusses der Gasnetzgesellschaft Datteln GmbH für das Geschäftsjahr 2023 "Der Jahresabschluss der Gasnetzgesellschaft Datteln GmbH für das Geschäftsjahr 2023 (Bilanz zum 31. Dezember 2022 sowie Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023) wird festgestellt."
Datteln, 09.07.2024 Stromnetzgesellschaft Datteln GmbH & Co. KG Dirk Wißel, Geschäftsführer Olaf Stümpel, Geschäftsführer |
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