Stammdaten

Register
Amtsgericht Moenchengladbach HRB 13568
Eingetragen
28.12.2009
Branche
Alle anderen Finanzdienstleistungen a. n. g.Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten a. n. g.Vermittlung von Krediten
Gegenstand
die Vermittlung von Finanzierungen inklusive Beratung und Analyse, die Vermittlung von Versicherungen, die Vermittlung von Immobilien, Beratung und Analyse, Erwerb, Bewirtschaftung und Veräußerung von Immobilien, Vermögensanalyse und Erstellung von Finanzplänen, Financial Planing, Gründungs- und Beteiligungs- und Wirtschaftsberatung für Privatpersonen, kleinere und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, Telekommunikations- und Multimediaberatung, Vermittlung und Beteiligungen inklusive Beratung und Analyse, Anlage- und Abschlussvermittlung sowie die Anlageberatung in Finanzinstrumenten und Finanzportfolioverwaltung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Susanne Offermanns
seit 24.11.2020
Prokura
Vorstandsmitglied
Uwe Offermanns
seit 28.12.2009
Vorstandsmitglied

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
opemo Beratungs- & Analysegesellschaft mbH
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
opemo Beratungs- & Analysegesellschaft mbH
Germany
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

opemo Aktiengesellschaft

Mönchengladbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
1. Barreserve
Kassenbestand 100,19 71,42
2. Forderungen an Kreditinstitute
täglich fällig 447.386,09 435.197,00
3. Forderungen an Kunden 5.584,49 1.125,27
4. Immaterielle Anlagewerte
entgeltlich erworbene Konzessionen, Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7,00 7,00
5. Sachanlagen 24.343,00 27.820,00
6. Sonstige Vermögensgegenstände 3.000,00 3.065,07
7. Rechnungsabgrenzungsposten 3.318,65 7.580,08
483.739,42 474.865,84

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
täglich fällig 489,41 422,17
2. Sonstige Verbindlichkeiten 54.465,98 49.406,10
3. Rückstellungen
a) Steuerrückstellung 6.038,26 5.840,17
b) andere Rückstellungen 100.196,70 100.612,79
106.234,96 106.452,96
4. Eigenkapital
a) Gezeichnetes Kapital 200.250,00 200.250,00
b) Kapitalrücklage 38.045,60 38.045,60
c) Gewinnrücklagen
ca) gesetzliche Rücklage 1.780,00 1.780,00
cb) andere Gewinnrücklagen 8.924,40 5.000,00
d) Bilanzgewinn 73.549,07 73.509,01
322.549,07 318.584,61
483.739,42 474.865,84

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

01.01.2023 bis 31.12.2023 01.01.2022 bis 31.12.2022
EUR EUR
1. Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften 1.658,92 0,00
2. Provisionserträge 1.038.062,82 1.038.733,25
3. Sonstige betriebliche Erträge 36.670,32 36.968,26
4. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 669.130,74 652.313,79
bb) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 62.355,03 57.542,86
b) Andere Verwaltungsaufwendungen 238.738,84 243.989,82
970.224,61 953.846,47
5. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 7.849,55 9.401,18
6. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 98.317,90 112.453,86
7. Steuern vom Einkommen und Ertrag 34.111,08 38.680,27
8. Sonstige Steuern 167,36 320,56
9. Jahresüberschuss 64.039,46 73.453,03
10. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 9.509,61 55,98
11. Bilanzgewinn 73.549,07 73.509,01

Entwicklung des Anlagevermögens vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 01.01.2023 Zugänge Abgänge Stand 31. 12. 2023
EUR EUR EUR EUR
1. Immaterielle Anlagewerte 25.958,90 0,00 0,00 25.958,90
2. Sachanlagen 262.478,39 4.372,55 11.883,46 254.967,48
288.437,29 4.372,55 11.883,46 280.926,38
Abschreibungen
Stand 01.01.2023 Zugänge Abgänge Stand 31. 12. 2023
EUR EUR EUR EUR
1. Immaterielle Anlagewerte 25.951,90 0,00 0,00 25.951,90
2. Sachanlagen 234.658,39 7.849,55 11.883,46 230.624,48
260.610,29 7.849,55 11.883,46 256.576,38
Buchwerte
Stand 01.01.2023 Stand 31. 12. 2023
EUR EUR
1. Immaterielle Anlagewerte 7,00 7,00
2. Sachanlagen 27.820,00 24.343,00
27.827,00 24.350,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der opemo Aktiengesellschaft (eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mönchengladbach unter HR B 13568) wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des Aktiengesetzes aufgestellt. Ergänzend hierzu wurde die für Wertpapierinstitute geltende "Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute" (RechKredV) angewendet.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Gemäß §§340 Abs.4a i.V.m. 340a Abs.1 HGB hat opemo als kleines und nicht verflochtenes Institut i.S.v. Art 12 IFR i. V.m. §2 Abs.16 WpIG auf den Jahresabschluss grundsätzlich die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften anzuwenden.

B. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Forderungen an Kreditinstitute und die Forderungen an Kunden sind grundsätzlich zum Nominalbetrag angesetzt.

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vermindert.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten in Höhe von EUR 250,00 bis zu EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung entsprechend der steuerlichen Regelung gem. § 6 Abs. 2 EStG direkt als Aufwand abgesetzt.

Sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert bzw. zu den Anschaffungskosten angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten sind mit den Anschaffungskosten, bezogen auf den jeweiligen Gesamtbetrag, unter Abzug planmäßiger Aufwandsverrechnung bewertet.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert.

Die Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

C. Erläuterung zur Bilanz

Wegen der Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf das Anlagengitter.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb von drei Monaten fällig.

Die Laufzeiten aller Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

in EUR 31.12.2023 31.12.2022
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
mit einer Restlaufzeit
bis drei Monate 489,41 422,17
mehr als drei Monate bis ein Jahr 0,00 0,00
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 0,00 0,00
in EUR 31.12.2023 31.12.2022
Sonstige Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit
bis drei Monate 54.465,98 49.406,10
mehr als drei Monate bis ein Jahr 0,00 0,00
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 0,00 0.00

Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt (Umsatzsteuerzahlung Dezember 2023 i.H.v. EUR 43.998,69) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. EUR 10.141,52.

Die Rückstellungen betreffen folgende Bereiche:

in TEUR 31.12.2023 31.12.2022
Steuerrückstellungen 6 6
Personalbezogene Rückstellungen 42 48
Übrige Rückstellungen 58 52
106 106

Die übrigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Lizenzgebühren (TEUR 34), Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 13) sowie Beiträge des EdW (TEUR 7).

Das Grundkapital ist zerlegt in 200.250 (Vorjahr: 200.250) nennwertlose vinkulierte Namensaktien, die mit gleichen Rechten ausgestattet sind.

Aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres i.H.v. EUR 73.509,01 wurde gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 27.03.2023 der nach Ausschüttung verbleibende Betrag in andere Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 3.924,40 eingestellt und ein Betrag in Höhe von EUR 9.509,61 vorgetragen.

Im Geschäftsjahr erfolgte keine weitere Einstellung in die gesetzliche Rücklage, da diese zusammen mit den Kapitalrücklagen den zehnten Teil des Grundkapitals erreicht haben. Die Kapitalrücklage beträgt wie im Vorjahr EUR 38.045,60. Die Gewinnrücklage stieg gegenüber dem Vorjahr von EUR 6.780 auf EUR 10.704,40.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von EUR 64.563,29 sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen.

Die Miet- und Leasingverträge enden zwischen 30.06.2024 (Miete Büroräume) und 11.12.2026 (Kfz-Leasing).

D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Im Geschäftsjahr 2023 wurden wie im Vorjahr sämtliche Erlöse aus den gesamten Dienstleistungen unabhängig von der Frage einer Erlaubnispflicht nach WpIG entsprechend § 30 Abs. 1 RechKredV unter dem Posten "Provisionserträge" ausgewiesen.

Die Provisionserträge i.H.v. EUR 1.038.062,82 beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Finanzportfolioverwaltung sowie Provisionen für die Vermittlung von geschlossenen Fonds und Erträge aus dem operativen Geschäft außerhalb des WpIG.

Unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" werden wie im Vorjahr entsprechend alle Erträge der Gesellschaft ausgewiesen, die sich nicht aus ihren üblichen Dienstleistungen ergeben.

Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen (EUR 141,10), Erstattungen gem. Aufwendungsausgleichsgesetz (EUR 4.440,14) und verrechneten sonstigen Sachbezügen aus der PKW-Nutzung (EUR 32.089,08).

Die anderen Verwaltungsaufwendungen i.H.v. EUR 238.738,84 enthalten im Wesentlichen Mietkosten für unbewegliche Wirtschaftsgüter, Versicherungskosten, Leasing- sowie laufende Kfz-Betriebskosten, Bürobedarfskosten, Abschluss- und Prüfungskosten sowie sonstige Aufwendungen.

Sonstige Pflichtangaben

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahr 2023 durchschnittlich 6 (Vorjahr: 6) Arbeitnehmer, inkl. Vorständen.

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Honorar beträgt TEUR 13,1 und verteilt sich mit TEUR 6,30 auf Abschlussprüfungsleistungen und mit TEUR 6,80 auf sonstige Bestätigungsleistungen.

Vorstände der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr Herr Uwe Offermanns, Bankkaufmann, Wassenberg, Vorsitzender des Vorstandes sowie Herr Patrick A. Laireiter, Bankkaufmann, Mönchengladbach.

Mitglieder des Aufsichtsrats sind die Herren Martin Oehmen (Leiter Controlling), Christian Marcuzzi (Steuerberater) und Kurt Oehmen (Bankkaufmann).

Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Herr Martin Oehmen. Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Herr Christian Marcuzzi.

Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrates wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Nach dem Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands wird der Bilanzgewinn mit einem Teilbetrag i.H.v. EUR 68.085,00 an die Aktionäre ausgeschüttet, ein Teilbetrag i.H.v. EUR 5.000,00 in die freien Gewinnrücklagen eingestellt und EUR 464,07 auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Mönchengladbach, im Januar 2024

Uwe Offermanns

Patrick A. Laireiter

Vorstände

Lagebericht 2023

Gesellschaft

Der Umfang der Tätigkeit der opemo Aktiengesellschaft (i.F. "opemo") erstreckt sich neben dem Schwerpunkt Vermögensmanagement / Vermögensverwaltung auf die Bereiche Finanzplanung (ganzheitliche und langfristige Vorsorge- und Vermögensplanung) und Vermögensnachfolgeplanung. Das Dienstleistungsspektrum für Privatkunden umfasst dabei auch die Bereiche Finanzierungs- und Vorsorgeberatung. Die Gesellschaft ist von ihrem Firmensitz in Mönchengladbach aus überregional tätig und betreut anspruchsvolle Privatkunden im Rheinland sowie im gesamten Bundesgebiet.

Als ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenes Wertpapierinstitut besitzt opemo die Erlaubnis nach § 15 WpIG für die Anlagevermittlung (§2 Abs.2 Nr.3 WpIG), die Abschlussvermittlung (§2 Abs.2 Nr.5 WpIG), die Anlageberatung (§2 Abs.2 Nr.4 WpIG) und die Finanzportfolioverwaltung (§2 Abs.2 Nr.9 WpIG).

opemo ist Versicherungsmakler gem. § 34d Abs. 1 GewO und vermittelt Immobiliarverbraucherdarlehensverträge nach §§ 34c, 34i GewO.

Rückblick

Märkte

Auf das historisch schwache Börsenjahr 2022 mit schmerzhaften Kursrückgängen bei Aktien und Rentenpapieren folgte ein abwechslungsreiches, zwischenzeitlich fast turbulentes Jahr 2023. Das erste Halbjahr wurde nach gutem Start ab März durch die Verwerfungen im US-Bankensektor (Pleite u.a. der Silicon Valley Bank) und umfangreiche Stützungsmaßnehmen der FED sowie der privaten Großbanken geprägt. Mitte März waren die Kursgewinne der Aktien und Renten seit Jahresanfang zwischenzeitlich schon wieder aufgezehrt. Das beherzte Eingreifen der FED führte zu einer schnellen Aufwärtsbewegung, so dass das erste Halbjahr positiv abgeschlossen werden konnte. Bereits im August sorgten massiv steigende Renditen in US-Staatsanleihen bis zum Höhepunkt im Oktober für erneute Kursverluste in den beiden wesentlichen Anlageklassen. Für ein erstaunlich gutes Jahresende waren nachfolgend vor allem die überraschend deutlich gefallenen Inflationsraten in den USA verantwortlich - Ende Oktober startete eine Jahresendrally, die die Renditen der 10jährigen US-Staatsanleihen binnen zwei Monaten um ca. 100 BP fallen ließ. 2023 wird als ein überdurchschnittlich gutes Börsenjahr in die Geschichte eingehen, wobei die Kursgewinne der Indexschwergewichte der entscheidende Faktor waren. Die stabile bis gute Gewinnentwicklung dieser Mega-Konzerne wie auch der KI/AI-Hype führten zu massiven Kurszuwächsen und zum Jahresende zu einer ungewöhnlich hohen Konzentration dieser Werte in den bedeutenden Indizes. Gold konnte ebenfalls im zweiten Halbjahr von den veränderten Rahmenbedingungen profitieren.

Branche

Für die Finanzdienstleistungsbranche entwickelte sich das Jahr 2023 überraschend positiv. Die Geschäftsbanken konnten ihre Zinsmarge stark ausweiten und gaben die Zinserhöhungen der EZB teilweise sehr spät an ihre Einlagekunden weiter. Im Wertpapier- und Anlagegeschäft sorgte die gute Entwicklung bereits im ersten Halbjahr für Entspannung nach dem verheerenden Vorjahr. Insbesondere die Zinsmarge konnte das weggebrochene Baufinanzierungsgeschäft recht gut ausgleichen, jedoch sollten alle Marktteilnehmer wissen, dass es sich hierbei um einen nicht wiederholbaren Effekt handelt. Da insbesondere in Deutschland aufgrund der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung und der Spätfolgen der Zinswende weitere Verwerfungen bei Unternehmen zu erwarten sind (steigende Insolvenzquote, Pleiten im Baugewerbe), ist ein kompliziertes Jahr für Banken zu befürchten. Unabhängige Vermögensverwalter profitieren vermutlich weiterhin vom Trend zu bankenunabhängiger Beratung und starten mit höherem Verwaltungsvolumen in das neue Jahr. Herausfordernd bleiben steigende Kosten - auch durch immer mehr Regulierung und Bürokratie - sowie die Anforderung stärker in Digitalisierung zu investieren.

opemo

Als unabhängiger Vermögensverwalter unterliegt opemo einer starken Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung, insbesondere im Hinblick auf das verwaltete Volumen. Die positive Marktentwicklung sowie Mittelzuflüsse von Bestands- und Neukunden führten zu einer besseren Ausgangslage für das neue Jahr als Ende 2022. opemo positioniert sich als unabhängiger Vermögensverwalter und Finanzplaner und bewegt sich mit dem ganzheitlichen, unabhängigen und individuellen Ansatz der Beratung weiterhin in einer Marktnische.

Risikobericht

opemo konzentriert sich auf das Geschäftsfeld Vermögensverwaltung für Privatkunden. Grundsätzlich geht die Gesellschaft davon aus, dass sich die allgemeine Nachfrage nach unabhängiger Finanzdienstleistung und insbesondere Vermögensverwaltung positiv entwickelt. Aufgrund der Abhängigkeit des verwalteten Volumens in der Vermögensverwaltung und der Anlegerstimmung von der Kapitalmarktlage unterliegen die Geschäftsergebnisse tendenziell hoher Volatilität. Insofern ergibt sich für opemo ein Ertragsrisiko, dem mit striktem Kostencontrolling begegnet wird. Die Steigerung des von opemo betreuten Volumens dient dem Ziel, einen Risikopuffer weiter auszubauen.

Aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen einem Vermögensverwalter und seinen Kunden besteht grundsätzlich ein Reputationsrisiko. Einwandfreies persönliches Verhalten der Mitarbeiter sowie die Einhaltung aller vertraglichen und aufsichtsrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit erbrachten Wertpapierdienstleistungen haben für opemo daher einen sehr hohen Stellenwert, um sich hieraus ergebende Risiken zu vermeiden.

Der Verlust von bedeutenden Kunden oder Mitarbeitern in Schlüsselfunktion stellt eine Gefahr für die weitere Geschäftsentwicklung dar. Durch individuelle und kontinuierliche Betreuung der Kunden und die starke Bindung der Berater in Schlüsselfunktion an die Gesellschaft werden Vorkehrungen getroffen, um negative Auswirkungen auf das Geschäftsmodell zu vermeiden. Die vorhandenen Berater sind an der Gesellschaft beteiligt und daher dem langfristigen Unternehmenserfolg verpflichtet. Die Gesellschaft sieht hier geringe Personalrisiken.

Die Finanzdienstleistungsbranche unterliegt permanenten rechtlichen Veränderungen. Die hohe Regelungsdichte ergibt ein Rechtsrisiko aufgrund potenzieller aufsichts- bzw. haftungsrechtlicher Sanktionierungen. Rechtskonformes Verhalten wird durch frühzeitige Prüfung und Analyse rechtlicher Änderungen im Hinblick auf das Geschäftsmodell der opemo - in enger Zusammenarbeit mit Compliance - sichergestellt. Notwendige Anpassungen werden zeitnah umgesetzt. Hierbei wird auf branchenerfahrene rechtliche Berater zurückgegriffen. Grundsätzlich ist aufgrund der vielfachen Gesetzesverschärfungen in den kommenden Jahren (u.a. EU-Taxonomie zu Nachhaltigkeit) mit erheblichem Kostendruck zu rechnen.

opemo geht selbst keine Finanztransaktionen ein, die dem Umlaufvermögen zuzurechnen sind oder ein Kontrahentenrisiko, Marktpreisrisiko oder Adressenausfallrisiko mit sich bringen. Liquiditätseinlagen der Gesellschaft befinden sich bei sorgfältig ausgewählten Einlageninstituten. Das Liquiditätsrisiko wird von opemo als gering eingestuft, da keine Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber Kunden aus einem Einlagengeschäft vorhanden sind. Liquiditätsrisiken aus operativen Verpflichtungen werden zeitnah überwacht und aktiv bei der Steuerung der Ertragsseite berücksichtigt.

Vermögenslage

Im Jahr 2023 konnte die Bilanzsumme von TEUR 475 auf TEUR 484, insbesondere durch die Erhöhung des Finanzmittelfonds, gesteigert werden. Die Eigenkapitalquote ist mit 67% (i.Vj.: 67%) auf weiterhin hohem Niveau. Der Bestand an liquiden Mitteln, die ausschließlich auf Liquiditätskonten gehalten werden, ist weiterhin komfortabel. Neben der Liquidität sind auf der Aktivseite der Bilanz vor allem die Sachanlagen wiederzufinden, die im Jahr 2023 - trotz Investitionen - aufgrund planmäßiger Abschreibungen gegenüber der Vorperiode leicht gesunken sind. Die Veränderung der Passivseite resultiert aus leicht gestiegenen sonstigen Verbindlichkeiten (von TEUR 49 auf TEUR 54) und der Erhöhung des Eigenkapitals (von TEUR 319 auf TEUR 323). Das EBITDA lag über den Planzahlen und führt zu einem soliden Geschäftsergebnis und sichert auch für 2023 eine attraktive Dividende.

Finanzlage

Die Finanzlage ist weiterhin durch einen stabilen Cash-Flow (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit: TEUR 76) und angemessene Liquidität gekennzeichnet. Die Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind durch liquide Mittel zum Stichtag vollständig hinterlegt. Die Eigenkapitalquote ist komfortabel.

Die Finanzlage ist auch mittels der vorhandenen Steuerungsmechanismen durch hohe Liquiditätshaltung, stabilen Cash-Flow und geringe Verbindlichkeiten gekennzeichnet.

Ergebnislage

Die ergebnisrelevanten Ziele wurden überschritten. Die ursprüngliche vorsichtige Planung hinsichtlich der Erreichung eines EBITDA von TEUR 25 für das Jahr 2023 konnte zum 31.12.2023 mit einem EBITDA i.H.v. TEUR 106 (i.Vj.: TEUR 122) deutlich übertroffen werden. Die positive Entwicklung ist auf nicht vorhersehbare Geschäftsabschlüsse außerhalb der Vermögensverwaltung zurückzuführen. Die Provisionserträge lagen über den geplanten Umsätzen. Dies ist eine gute Ausgangslage, um eine attraktive Dividendenrendite zu erzielen. Die Provisionserträge i.H.v. TEUR 1.038 konnten gegenüber dem Vorjahr konstant gehalten werden (i.Vj.: TEUR 1.038) Die Aufwendungen waren höher als geplant, hatten aber keinen großen negativen Einfluss auf den Bilanzgewinn, welcher gesteigert werden konnte. Die Kostensteigerungen beruhen auf gestiegenen Personalkosten aufgrund von inflationsbedingten Anpassungen und Sondereffekten.

Der Jahresüberschuss hat sich gegenüber der Vorperiode von TEUR 73 leicht auf TEUR 64 reduziert. Nichtsdestotrotz wurde das geplante Ergebnis überschritten.

Compliance- und Risikobericht internes Controlling

Das interne Controlling erfolgte prozessbegleitend mit Schwerpunkten in den Bereichen Finanzcontrolling und Überwachung der Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen (WpIG / WpHG). Es wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt, bei einer geringen Anzahl von Arbeitsprozessen wurden Optimierungsmöglichkeiten erkannt und umgesetzt. Im Jahr 2023 wurden seitens des Compliancebeauftragten keine Auffälligkeiten oder Verstöße festgestellt. Der Compliancebericht (inkl. Geldwäsche- und Betrugsbekämpfungsbericht) für den relevanten Berichtszeitraum wurde Vorstand und Aufsichtsrat fristgerecht übermittelt.

Ausblick

Das Jahr 2024 wird politisch vermutlich von den US-Wahlen geprägt sein. Weiterhin bergen die vielen geopolitischen und regionalen Konflikte Überraschungspotenzial. Wirtschaftlich bedeutsam ist die Frage, ob die Inflation tatsächlich schon beherrschbar ist und inwieweit sich die massiven Zinssteigerungen in der westlichen Welt auf ökonomische Sektoren auswirken und Spätfolgen offenbaren (z.B. bei Unternehmens- und Immobilienfinanzierungen). Bislang preisen die Märkte sowohl schnelle Zinssenkungen wie auch ein Soft Landing in den USA ein - beides passt normalerweise nicht zusammen.

opemo plant für das Jahr 2024 bei reduzierten Umsatzerwartungen ein Ergebnis zwischen TEUR 10 - 30. Wir gehen davon aus, dass über 90% der Erträge aus der Finanzportfolioverwaltung generiert werden. Die Anlageberatung wird neben dem Versicherungsgeschäft und der Finanzierungsvermittlung planmäßig einen geringen Einfluss auf das Geschäftsergebnis haben. Aktuell ist ein Umsatz in Höhe von TEUR 920 - 975 geplant. Wir gehen davon aus, dass die Kosten leicht steigen werden. Neben der Verbesserung der Finanzkennzahlen stehen die Erhöhung des betreuten Wertpapiervolumens und die generelle Verbreiterung des Kundenbestandes weiterhin im Vordergrund.

 

Mönchengladbach, im Januar 2024

Uwe Offermanns

Patrick Laireiter

Vorstände

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die opemo Aktiengesellschaft

Prüfungsurteile

Ich habe den Jahresabschluss der opemo Aktiengesellschaft - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der opemo Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteile ich Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.

 

Köln, 09.02.2024

Prof. Dr. Rainer Jurowsky, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates für das Jahr 2023

über die Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie des Vorschlags des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns für das am 31.12.2023 beendete Geschäftsjahr.

Der Aufsichtsrat der opemo AG erstattet gemäß § 171 Abs. 2 AktG den folgenden Bericht an die Hauptversammlung für die in Bezug auf das Geschäftsjahr 2023 vorzunehmenden Prüfungen.

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2023 zu Aufsichtsratssitzungen, am 14.02.23, am 01.06.23, am 06.09.23 und am 5.12.23 getroffen. Innerhalb dieser Sitzungen wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand umfassend über die geschäftliche, wirtschaftliche sowie finanzielle Lage der opemo AG unterrichtet. Der Aufsichtsrat konnte so die Geschäftsführung des Vorstandes während des Geschäftsjahres laufend prüfen und überwachen.

Im Jahre 2023 wurde vom Vorstand kein genehmigungspflichtiges Geschäft getätigt. Die laufende Überwachung des Vorstandes ergab in 2023 keine Beanstandungen.

Die Überwachung konzentrierte sich auf die laufenden Geschäfte und die Einhaltung der GO für den Vorstand, sowie die Würdigung der Risiken aus dem laufenden Geschäft inkl.

Ergebnisbeeinflussung. Über die laufende wirtschaftliche Entwicklung und die Zielerreichung der gesetzten Planzahlen wurde der Aufsichtsrat monatlich informiert.

Dem Aufsichtsrat wurde der Compliance Bericht sach- und fristgerecht zur Kenntnisnahme eingereicht. Darüber hinaus wurden der Geldwäsche- und Betrugsbekämpfungsbericht dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegt. Es gab in keinem der vorgelegten Berichte Auffälligkeiten, der Aufsichtsrat hatte hier nichts zu beanstanden. In 2023 nahmen alle Aufsichtsratsmitglieder an einer Schulungsmaßnahme zu aufsichtsrechtlichen Themen teil, die von Herrn Laireiter durchgeführt wurde.

Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat innerhalb des Berichtszeitraumes monatlich über die geschäftliche, wirtschaftliche sowie finanzielle Lage der opemo AG informiert.

Der vom Vorstand zum 31.12.2023 für das Geschäftsjahr vom 1.1.2023 bis 31.12.2023 aufgestellte Jahresabschluss sowie der Lagebericht der opemo AG wurden von dem durch den Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer Prof. Dr. Rainer Jurowsky, Jurowsky und Partner mbB, Wirtschaftsprüfer - Steuerberater, Köln, geprüft und mit nicht modifizierten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und den Lagebericht der opemo AG sowie den Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns geprüft.

Der Abschlussprüfer hat gemäß § 171 Abs. 1 Satz 2 AktG an dieser Beratung teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Sowohl der Wirtschaftprüfer Prof. Dr. Rainer Jurowsky, als auch beide Vorstände waren zu allen Angaben im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss auskunftsbereit und erläuterten alle Rückfragen, die der Aufsichtsrat hierzu hatte.

Der Prüfungsbericht und angrenzende Themenbereiche wurden mit dem Aufsichtsrat diskutiert. Dem Ergebnis der Prüfung durch Prof. Dr. Rainer Jurowsky, Jurowsky und Partner mbB, Wirtschaftsprüfer - Steuerberater, Köln, stimmt der Aufsichtsrat einstimmig zu.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht der opemo AG für das Geschäftsjahr 2023. Der Jahresabschluss ist somit festgestellt. Der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns wird vom Aufsichtsrat befürwortet.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern der opemo AG für die erfolgreiche Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.

 

Mönchengladbach, 20.02.2024

Aufsichtsratssitzung am 20.02.2024 in den Geschäftsräumen der opemo AG

Vorschlag zur Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2023

Wir, in unsererer Funktion als Vorstände der opemo Aktiengesellschaft, schlagen folgende Gewinnverwendung vor:

Bilanzgewinn: 73.549,07 Euro
1. Ausschüttung an Aktionäre: ( 0,34 Euro Dividende pro Aktie) 68.085,00 Euro
2. Einstellung in andere Gewinnrücklagen: 5.000,00 Euro
3. Vortrag: 464,07 Euro

 

Mönchengladbach, 26.01.2024

Uwe Offermanns, Vorstand

Patrick Laireiter, Vorstand

Auszug aus dem Protokoll der Hauptversammlung der opemo Aktiengesellschaft am 21.März 2024 im Restaurant Bavaria Alm in Mönchengladbach

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023

Der Vorsitzende schlug vor, wie folgt zu beschließen:

"Der Bilanzgewinn in Höhe von € 73.549,07 wird wie folgt verwendet:

a)

Verteilung des Bilanzgewinns in Höhe von € 68.085,00 an die Aktionäre durch Ausschüttung einer Dividende von € 0,34 je Aktie;

b)

Einstellung in andere Gewinnrücklagen in Höhe von € 5.000,00;

c)

Gewinnvortrag in Höhe von € 464,07"

Die Hauptversammlung beschloss darufhin einstimmig, ohne Gegenstimmen und Enthaltungen, vom Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von € 73.549,07 einen Teilbetrag in Höhe von € 68.085,00 (€ 0,34 je Aktie) an die Aktionäre am 22.03.2024 auszuschütten, einen Betrag in Höhe von € 5.000,00 in andere Gewinnrücklagen einzustellen und Restbetrag in Höhe von € 464,07 auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Vorsitzende stellte den gefassten Beschluss fest und verkündete ihn.

 

Mönchengladbach, 21.März 2024

Martin Oehmen, Aufsichtsratsvorsitzender

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