Fritz
Ohlmeyer GmbH
Bücken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
148.211,12 |
106.213,08 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.157,50 |
2.740,50 |
| II.
Sachanlagen |
143.053,62 |
100.716,12 |
| III.
Finanzanlagen |
4.000,00 |
2.756,46 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.365.315,18 |
1.987.220,48 |
| I.
Vorräte |
1.427.939,27 |
921.185,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
423.928,07 |
482.956,42 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
513.447,84 |
583.078,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
26.060,74 |
25.080,02 |
| D.
Aktive latente Steuern |
140.425,00 |
143.931,00 |
| Summe
Aktiva |
2.680.012,04 |
2.262.444,58 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
199.634,34 |
165.953,68 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnvortrag |
114.824,49 |
124.462,39 |
| III.
Jahresüberschuss |
33.680,66 |
-9.637,90 |
| B.
Rückstellungen |
1.458.807,73 |
1.464.646,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.021.569,97 |
631.844,57 |
| Summe
Passiva |
2.680.012,04 |
2.262.444,58 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Die Fritz Ohlmeyer GmbH hat ihren Sitz in 27333
Bücken und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Walsrode, HRB 31088.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß den §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie den
Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es
gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften im Sinne von
§ 267 Abs. 1 HGB.
II.
Angaben zur Bewertung und Bilanzierung
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen
den handelsrechtlichen Vorschriften. Sie sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
aktiviert und planmäßig linear über ihre
voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit einem Einzelanschaffungswert von
bis zu 800,00 EUR wurden im Zugangsjahr in voller
Höhe abgeschrieben.
Das Finanzanlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten angesetzt. Soweit erforderlich wurden
Abschreibungen vorgenommen.
Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Fertige und
unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten
gemäß § 255 Abs. 2 HGB
aktiviert. In die Herstellungskosten werden die
Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten,
der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehres des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist, einbezogen. Sofern der Zeitwert am
Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser angesetzt. Das
strenge Niederstwertprinzip wurde bei der Bewertung
beachtet.
Für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurde
zulässigerweise ein Festwert gebildet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken sind durch
Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko ist
durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt
worden.
Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden
Aufwendungen ausgewiesen, die dem folgenden Wirtschaftsjahr
zuzurechnen sind.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen:
Erfüllungsbetrag der Pensionen und
ähnlichen
Verpflichtungen
1.192.788,60 EUR
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach dem BilMoG ergab sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von 73.968,00 EUR. Von der
Übergangsregelung gemäß
Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB
wurde Gebrauch gemacht und von diesem Betrag ein
Fünfzehntel den Pensionsrückstellungen in
Höhe von 4.931,20 EUR zugeführt. Der noch nicht
in der Bilanz ausgewiesene Betrag aus der Erstanwendung in
Höhe von 9.862,40 EUR wird innerhalb des verbleibenden
Übergangszeitraums den Pensionsrückstellungen
zugeführt.
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage des
§ 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag gem.
§ 253 Abs. 1 HGB. Auf eine
Abzinsung wurde auf Grund untergeordneter Bedeutung
verzichtet.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Stammkapital in DM
Das Stammkapital
beträgt
100.000,00 DM
Pensionsrückstellungen
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in
Höhe von 48.086,00 EUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist
für eine Ausschüttung gesperrt.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr (Vorjahr 631.844,57 EUR).
Die Verbindlichkeiten sind wie folgt besichert:
Eigentumsvorbehalt 90.814,55 EUR (Vorjahr 96.986,59
EUR)
IV.
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen beträgt 177 TEUR, davon gegenüber
verbundenen Unternehmen 175 TEUR.
Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres wurden
durchschnittlich 18 Arbeitnehmer beschäftigt.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbH-Gesetz
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
38.845,70
EUR
Bücken, 14.03.2024
gez.
Fritz Ohlmeyer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 23.3.2024.
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