Garten- und Landschaftsbau
Verwaltungsgesellschaft Grabau mbHLiquidiert
21502 Geesthacht, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Grabau seit 5.1.2022 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Verwaltungsgesellschaft Grabau mbHGeesthachtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz auf den 31. Dezember 2010Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010I. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss der Verwaltungsgesellschaft Grabau mbH zum 31. Dezember 2010 ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft & Co. i.S. von § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft hat von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 264 Abs. 1, 266, 267, 274 a und 288 HGB bei Aufstellung des Jahresabschlusses Gebrauch gemacht. Die Vorjahresvergleichszahlen mussten gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wegen Fehlens der Voraussetzungen nicht an die geänderten Ansatz- und Bewertungsvorschriften angepasst werden, da sich keine Ausweisänderungen ergeben haben. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden1. Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. 2. Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) Gemäß § 321 Abs. 2 Satz 3 HGB hat der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Dazu ist auch gemäß § 321 Abs. 2 Satz 4 HGB auf die Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen einzugehen. Grundsätzlich sind nur diejenigen Bewertungsgrundlagen berichtspflichtig, bei denen die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft Ermessensentscheidungen treffen. Hierzu zählen vor allem im Jahr der Umstellung die Ausübung der Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte gemäß Art. 67 EGHGB. Durch das BilMoG sind eine Vielzahl von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geändert worden. In diesem Zusammenhang wurden sowohl das Stetigkeitsgebot gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB als auch die grundsätzlichen Pflichten zur Stetigkeit der Darstellung gemäß § 265 Abs. 1 HGB einschließlich geforderter Erläuterung im Anhang nach § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB durch Art. 67 Abs. 8 EGHGB ausgesetzt. 3. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und Änderungen in den wesentlichen Bewertungsgrundlagen Die Gesellschaft wendet die durch das BilMoG geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB gemäß Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB erstmalig im Berichtsjahr an. Die Anpassung der Wertansätze erfolgt unter Beachtung der Übergangsvorschriften zum 1. Januar 2010. Umstellungswahlrechte, die die Beibehaltung oder Fortführung von Vorjahreswerten betreffen, können nur im Rahmen der Umstellung ausgeübt werden. Ebenfalls nur im Rahmen der Umstellung können - soweit gesetzlich zulässig - Beträge aus der Anpassung von Vorjahreswerten ergebnisneutral durch Einstellungen in die bzw. Verrechnungen mit den Gewinnrücklagen erfasst werden. Die übrigen Aufwendungen und Erträge aus der Anpassung der Wertansätze sind erfolgswirksam zu erfassen, im außerordentlichen Ergebnis auszuweisen und im Anhang entsprechend § 277 Abs. 4 HGB zu erläutern. Aufgrund der durch das BilMoG geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB gemäß Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB ergaben sich keine Auswirkungen auf die Anpassung der Wertansätze zum 1. Januar 2010. Die Wertansätze im Jahresabschluss 2009 wurden beibehalten und fortgeführt; demzufolge war auch keine Erläuterung von Vorjahresvergleichszahlen gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB erforderlich. 4. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: 4.1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. 4.2. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen wurden in Höhe der erwarteten Nachzahlungen passiviert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte mit dem nach kaufmännischer Beurteilung notwendigem Erfüllungsbetrag. 4.3. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten im Vorjahr wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 4.4. Währungsumrechnung Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung war nicht erforderlich, da keine Geschäftsvorfälle in fremder Währung abgeschlossen wurden. III. Angaben zu Posten der BilanzVerbindlichkeiten bestanden zum diesjährigen Bilanzstichtag nicht, so dass eine Restlaufzeit nicht zu vermerken war. IV. Angaben zu Posten der Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. V. Sonstige Angaben1. Angabe der Mitglieder der Geschäftsführung Die Geschäftsführung wird von der Verwaltungsgesellschaft Grabau mbH mit Sitz in Geesthacht ausgeübt. Die Komplementärin weist ein gezeichnetes Kapital von € 25.564,59 aus; zu Geschäftsführern der Komplementärin sind folgende Herren bestellt:
Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 2. ErgebnisverwendungDer Jahresüberschuss von €466,93 soll nach dem Vorschlag der Geschäftsführung zusammen mit dem Gewinnvortrag von €7.636,50 auf neue Rechnung vorgetragen werden. Ein entsprechender Beschluss durch die Gesellschafter muss noch gefasst werden.
Stade, 9. November 2011 Verwaltungsgesellschaft Grabau mbH Geschäftsführung |
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