Meintrup GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 6509
Eingetragen
16.5.2000
Branche
Haltung von SchweinenHerstellung von Futtermitteln für NutztiereBetrieb von Baumschulen
Gegenstand
Betreiben einer Ferkelzucht und eines Schweinemastbetriebes.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
VARLEBO B.V.NLD
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
VARLEBO B.V.
Netherlands
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Meintrup GmbH

Rheda-Wiedenbrück

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

BILANZ



AKTIVA

Euro

31.12.2007
Euro

TEuro

31.12.2006
TEuro

A. Anlagevermögen

73.871,26

71

I. Sachanlagen

63.891,00

63

II. Finanzanlagen

9.980,26

8

B. Umlaufvermögen

1.002.330,54

659

I. Vorräte

863.091,00

575

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

121.788,95

74

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

17.450,59

10

C. Rechnungsabgrenzungsposten

4.870,40

4

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

1.134.714,65

637

Summe Aktiva

2.215.786,85

1.371



PASSIVA

Euro

31.12.2007
Euro

TEuro

31.12.2006
TEuro

A. Eigenkapital

0,00

0

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25

II. Verlustvortrag, soweit durch Eigenkapital gedeckt

25.000,00

25

III. Jahresfehlbetrag, soweit durch Eigenkapital gedeckt

0,00

0

B. Rückstellungen

11.200,00

5

C. Verbindlichkeiten

2.204.586,85

1.366

1. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.217.779,18

989

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 1.217.779,18 (Vorjahr TEUR 989)

davon durch Rangrücktrittserklärung nachrangig: EUR 1.200.000,00 (Vorjahr TEUR 900)

2. übrige Verbindlichkeiten

986.807,67

377

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 986.807,67 (Vorjahr TEUR 377)

Summe Passiva

2.215.786,85

1.371

ANHANG

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Meintrup GmbH zum 31. Dezember 2007 ist gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages erstellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses erstellt.

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die Gesellschaft weist einen "nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" aus und ist damit bilanziell überschuldet. Eine tatsächliche Überschuldung besteht aufgrund einer Rangrücktrittserklärung der Gesellschafterin nicht. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich, soweit abnutzbar, planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt bei Betriebs- und Geschäftsausstattung überwiegend 5 bis 10 Jahre. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung des Tierbestands erfolgte gemäß § 240 Abs. 4 HGB. Die zum Bilanzstichtag vorhandenen Tiere wurden demnach in Gruppen zusammengefasst, die nach Gewichtsklassen (Maststadien) gebildet sind und mit dem gewogenen Durchschnittswert bewertet werden.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 3 HGB wurde beachtet.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, eingestellt.

Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten und Risiken ausreichend Rechnung tragen.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

In den Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen eingetreten; der Forderung des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde somit entsprochen.

III. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführer

Herr Gerrit T. H. M. Lemmers, Landwirt, Weert/Niederlande

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Pachtverpflichtungen (TEUR 400), einem Lohnmastvertrag (TEUR 42) und einem Leasingvertrag (TEUR 6). Die Pachtverpflichtung beruht auf vier Pachtverträgen, die in den Jahren 2003 bis 2011 enden. Die Pachtverhältnisse verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn das Pachtverhältnis nicht unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist gekündigt wird.

Der Lohnmastvertrag wurde bis zum 15. Mai 2008 abgeschlossen, danach verlängert sich der Vertrag um jeweils eine Mastperiode, wenn das Vertragsverhältnis nicht unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist gekündigt wird. Des Weiteren besteht ein Leasingvertrag für ein Fahrzeug.

 

Rheda-Wiedenbrück, den 6. November 2009

gez. Gerrit T. H. M. Lemmers

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