Meintrup
GmbH
Rheda-Wiedenbrück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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31.12.2007
Euro
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TEuro
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31.12.2006
TEuro
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A. Anlagevermögen
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73.871,26
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71
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I. Sachanlagen
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63.891,00
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63
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II. Finanzanlagen
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9.980,26
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8
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B. Umlaufvermögen
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1.002.330,54
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659
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I. Vorräte
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863.091,00
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575
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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121.788,95
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74
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III. Kassenbestand, Guthaben
bei Kreditinstituten
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17.450,59
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10
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C. Rechnungsabgrenzungsposten
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4.870,40
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4
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D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag
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1.134.714,65
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637
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Summe Aktiva
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2.215.786,85
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1.371
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PASSIVA
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Euro
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31.12.2007
Euro
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TEuro
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31.12.2006
TEuro
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A. Eigenkapital
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0,00
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|
0
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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25
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II. Verlustvortrag, soweit
durch Eigenkapital gedeckt
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25.000,00
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25
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III. Jahresfehlbetrag, soweit
durch Eigenkapital gedeckt
|
0,00
|
|
0
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B. Rückstellungen
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11.200,00
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5
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C. Verbindlichkeiten
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2.204.586,85
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1.366
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1. Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
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1.217.779,18
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989
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davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr: EUR 1.217.779,18 (Vorjahr TEUR
989)
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davon durch
Rangrücktrittserklärung nachrangig: EUR
1.200.000,00 (Vorjahr TEUR 900)
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2. übrige
Verbindlichkeiten
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986.807,67
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377
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davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr: EUR 986.807,67 (Vorjahr TEUR
377)
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|
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Summe Passiva
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2.215.786,85
|
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1.371
|
ANHANG
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Meintrup GmbH zum 31.
Dezember 2007 ist gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages
erstellt. Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses
erstellt.
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die Gesellschaft weist einen "nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" aus und ist damit
bilanziell überschuldet. Eine tatsächliche
Überschuldung besteht aufgrund einer
Rangrücktrittserklärung der Gesellschafterin
nicht. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten abzüglich, soweit abnutzbar,
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die
beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Die Nutzungsdauer beträgt bei Betriebs- und
Geschäftsausstattung überwiegend 5 bis 10 Jahre.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis
zu EUR 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung des Tierbestands erfolgte
gemäß § 240 Abs. 4 HGB. Die zum
Bilanzstichtag vorhandenen Tiere wurden demnach in Gruppen
zusammengefasst, die nach Gewichtsklassen (Maststadien)
gebildet sind und mit dem gewogenen Durchschnittswert
bewertet werden.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den
Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB
bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip gemäß
§ 253 Abs. 3 HGB wurde beachtet.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen,
eingestellt.
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie
allen erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten und Risiken
ausreichend Rechnung tragen.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
In den Bewertungsmethoden sind gegenüber dem
Vorjahr keine Änderungen eingetreten; der Forderung
des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde somit entsprochen.
III. Sonstige Angaben
1. Geschäftsführer
Herr Gerrit T. H. M. Lemmers, Landwirt,
Weert/Niederlande
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus
Pachtverpflichtungen (TEUR 400), einem Lohnmastvertrag
(TEUR 42) und einem Leasingvertrag (TEUR 6). Die
Pachtverpflichtung beruht auf vier Pachtverträgen, die
in den Jahren 2003 bis 2011 enden. Die
Pachtverhältnisse verlängern sich jeweils um ein
weiteres Jahr, wenn das Pachtverhältnis nicht unter
Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist
gekündigt wird.
Der Lohnmastvertrag wurde bis zum 15. Mai 2008
abgeschlossen, danach verlängert sich der Vertrag um
jeweils eine Mastperiode, wenn das Vertragsverhältnis
nicht unter Einhaltung der vertraglichen
Kündigungsfrist gekündigt wird. Des Weiteren
besteht ein Leasingvertrag für ein Fahrzeug.
Rheda-Wiedenbrück, den
6. November 2009
gez.
Gerrit T. H. M. Lemmers
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