ALPHA
PROJECT GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.245,00 |
4.317,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
534,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.242,00 |
3.783,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
83.157,24 |
73.574,15 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
57.272,26 |
56.781,38 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.884,98 |
16.792,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
88.402,24 |
77.891,15 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
72.555,66 |
61.759,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
35.000,00 |
35.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
26.759,14 |
37.525,37 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.796,52 |
-10.766,23 |
| B.
Rückstellungen |
6.399,88 |
2.987,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.446,70 |
13.144,26 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.446,70 |
13.144,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
88.402,24 |
77.891,15 |
Anhang
zum 31. Dezember 2010
1. Allgemeine Angaben
a) Buchführung
Für das Unternehmen besteht
Buchführungspflicht nach § 238 HGB. Die
Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach
den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung. Die Ordnungsmäßigkeit des
DATEV-Buchführungsprogrammes wurde zuletzt durch
Einzelsystemprüfung der SCHITAG ERNST & YOUNG
Deutsche Allgemeine Treuhand AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg, am
08.03.2006 bestätigt.
b) Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs und der Bilanzierungsgrundsätze
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Eine Änderung der bisherigen
Form der Darstellung und der bisher angewandten
Bewertungsmethoden war nicht erforderlich.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
a) Aktivseite
Anlagevermögen
Erworbene
immaterielle Anlagewerte werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, über eine Nutzungsdauer von 3 Jahren um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Von den steuerlich zulässigen
Abschreibungsvereinfachungen wird Gebrauch gemacht. Die
Abschreibungszeiträume liegen zwischen 3 und 7 Jahren.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr
des Zugangs bei Anschaffungskosten bis zu
150,00 EUR in voller Höhe abgeschrieben. Bei
geringwertigen Wirtschaftsgütern mit
Anschaffungskosten von 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wird ein
Sammelposten gebildet und über 5
Jahre abgeschrieben.
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist
dem als Anlage zur Bilanz beigefügten
Bruttoanlagenspiegel zum 31.12.2010 zu entnehmen.
Umlaufvermögen
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert aktiviert.
Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung aller
erkennbarer Risiken.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
b) Passivseite
Rückstellungen
Die
Steuerrückstellungen betreffen
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer für das
Geschäftsjahr.
Die
sonstigen Rückstellungen sind für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie sind
mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungbetrag bewertet.
3. Restlaufzeiten
Die Restlaufzeiten der Forderungen und
Verbindlichkeiten betragen weniger als ein Jahr.
4. Sonstige Angaben
Forderungen und Verbindlichkeiten gegen
Gesellschafter
Forderungen:
- aus Verrechnung 16.242,09 EUR (Vorjahr
16.682,70 EUR)
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
Geschäftsführer der Gesellschaft ist:
Frau Brigitte Schwarz, Werbekauffrau
5. Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit dem Gesellschafter vor, das
Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Köln, den 28. Juli 2011
Brigitte Schwarz
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