I. Angaben und Erläuterungen zu
Besonderheiten der Form, insbesondere der
|
Gliederung des Jahresabschlusses
|
|
|
|
1. Bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses hat die
Gesellschaft die Gliederungsvorschriften
|
der §§ 266, 275 HGB 3. Buch (BiRiLiG)
angewendet.
|
|
|
2. Für
die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
|
II. Angaben zur Bewertung und Bilanzierung
einschließlich der Vornahme steuer-
|
rechtlicher Maßnahmen
|
|
|
|
|
Der
Jahresabschluss der Ribo GmbH wurde auf der Grundlage
der im HGB kodifizierten Rechnungs-
|
legungsvorschriften unter Berücksichtigung der
einschlägigen Vorschriften des ab 2010 geltenden
|
BilMoG
(Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes v. 25. Mai 2009
(BGBl. I S. 1102) aufgestellt.
|
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
maßgebenden Regelungen des GmbHG zu beachten,
|
Der
Gesellschaftsvertrag nimmt keinen Einfluss auf
Regelungen zur Bewertung und Bilanzierung.
|
III. Anwendung des modifizierten
Bilanzierungsrechts (BilMoG)
|
|
Die durch
das BilMoG geänderten Vorschriften des HGB sind
nach Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB im
|
Grundsatz
erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse
für die nach dem 31.12.2009 beginnenden
|
Geschäftsjahre anzuwenden.
|
|
|
|
Mit dem
BilMoG ist unter Beibehaltung des Grundsatzes der
Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen
|
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung (GOB) für die steuerliche
Gewinnermittlung die bisher
|
in § 5
Abs. 1 Satz 2 EStG enthaltene sog. umgekehrte
Maßgeblichkeit aufgehoben worden.
|
Die daraus
entstehenden Abweichungen zwischen Handels- und
Steuerbilanz zeigen das Ende
|
der sog.
Einheitsbilanz an. Außerdem wird das
Rechtsinstitut der aktiven und passiven latenten
|
Steuern nach
§ 274 HGB einen größeren Raum als
bisher umfassen.
|
|
Aktiva
|
|
|
|
|
|
A. Anlagevermögen
|
|
|
|
|
1. Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
Die im
Unternehmen eingesetzte Software wird, nachdem die
planmäßige Abschreibung für alle
|
Wirtschaftsgüter erfolgt ist, nur mehr mit
Erinnerungswerten angesetzt.
|
2. Sachanlagevermögen
|
|
|
|
|
Die
Bewertung erfolgte gem. § 253 (2) HGB zu
Anschaffungskosten abzüglich
planmäßiger
|
Abschreibungen. Außerplanmäßige
Abschreibungen sind im Geschäftsjahr nicht
geboten ge-
|
wesen.
|
|
|
|
|
|
Die
Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden im Jahr
der Anschaffung voll abgeschrieben.
|
Aktiva
|
|
|
|
|
|
B. Umlaufvermögen
|
|
|
|
|
1. Die
Gesellschaft konnte zum Abschlussstichtag nicht
alle Aufträge fertigstellen und endabrechnen.
|
Insofern waren Unfertige
Arbeiten zu aktivieren.
|
|
|
2. Die
Warenvorräte wurden gem. § 253 (1) HGB zu
Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen
|
gem. § 253 (3) HGB auf den am Bilanzstichtag
beizulegenden Wert waren nicht vorzunehmen.
|
3. Die
bilanzierten Debitoren in Höhe von 2493,36
€ sowie Forderungen aus SEB sind voll
werthaltig.
|
Es waren entgegen den Vorjahren
nur marginale Forderungsverluste zu beklagen.
|
4. Die
sonstigen Vermögensgegenstände waren per
Abschlussstichtag mit 2.649,80 € auszuweisen.
|
Diese generieren sich
vollumfänglich aus Steuerguthaben und dem
Guthaben aus der Betriebskosten-
|
abrechnung des Vermieters
|
|
|
|
5. Die
Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens im Geldkontenbereich,
Kassenbestand und
|
Bankguthaben, sind mit
Ist-Beständen angesetzt worden.
|
|
C. Rechnungsabgrenzung
|
|
|
|
|
Zum
Abschlussstichtag waren transitorische Vorgänge
i. S. d. § 250 (1) HGB in Höhe von 73,00
€
|
zu
verzeichnen. Mehrjährige aktive
Rechnungsabgrenzungen i. S. d. § 250 (3) HGB,
z.B. im Finanz-
|
ierungskostenbereich waren nicht angezeigt.
|
|
|
D. Aktive latente Steuern
|
|
|
|
|
Nach dem
Gliederungsschema gem. § 266 HGB sind aktive und
passive latente Steuern jeweils als
|
"Sonderposten eigener Art" in einem Sonderposten in
der Bilanz auszuweisen.
|
Obwohl
kleine Kapitalgesellschaften von der Verpflichtung
zur Anhangsangabe nach § 288 Abs. 1, 2
|
HGB befreit
sind, wird hier dargestellt auf welchen Sachverhalt
die aktivisch ausgewiesenen Latenzen
|
beruhen.
|
|
|
|
|
|
Gem. §
274 HGB sind auf die Differenzbewertung der
Pensionsrückstellung in Handelsbilanz einer-
|
seits und
Steuerbilanz andererseits aktive latente Steuern
generiert.
|
|
Der
Bewertungsunterschiedsbetrag ergibt sich wie folgt:
|
|
|
Pensionsrückstellung
lt.versicherungsmath.Gutachtens HB
|
95.026,00 €
|
Pensionsrückstellung
lt.versicherungsmath.Gutachtens StB
|
-75.997,00 €
|
Unterschiedsbetrag
|
|
|
|
19.029,00 €
|
Die
mutmaßliche Körperschaftsteuer darauf
beträgt
|
15,00%
|
|
Der
Solidaritätszuschlag 5,5 % auf die KSt
|
0,83%
|
|
Die
Gewerbesteuer
|
|
|
15,00%
|
|
Die aktive
latente Steuer beträgt danach
|
|
30,83%
|
5.866,00 €
|
Da nach
§ 274 Abs. 1 Satz 1 HGB grundsätzlich eine
Verrechnung von aktiven
|
und passiven
latenten Steuern vorgesehen ist, wurden verrechnet
|
53,77 €
|
so dass der
Überhang aktivischer Latenzen wie folgt lautet
|
5.812,23 €
|
Die nach
§ 168 Abs. 8 HGB zu beachtende
Ausschüttungssperre umfasst einen
|
Betrag in
Höhe von
|
|
|
|
5.812,23 €
|
Passiva
|
|
|
|
|
|
A. Kapital
|
|
|
|
|
|
1. Das
Stammkapital (§ 272 HGB) beträgt seit der
Gründung des Unternehmens 25.564,59 €.
|
Ausstehende Einlagen bestehen
nicht.
|
|
|
|
2. Der
Gewinnvortrag entwickelt sich wie folgt:
|
|
|
|
|
Stand per
31.12.2012
|
|
138.846,66 €
|
|
|
Ausschüttung
|
|
|
- €
|
|
|
Gewinnrücklage (BilMoG)
|
|
179,77 €
|
|
|
abzgl.
Jahresfehlbetrag
|
|
-14.325,41 €
|
|
|
Stand per
31.12.2013
|
|
124.701,02 €
|
Die
Gewinnrücklage wurde im Kontext mit der
Umstellung der Bewertung von Rückstellungen,
hier
|
Aktenaufbewahrungskosten, nach den
Übergangsvorschriften des BilMoG in der
Eröffnungs- resp.
|
Überleitungsbilanz auf den 01.01.2010 gebildet.
|
|
|
B. Rückstellungen
|
|
|
|
|
Für
alle erkennbaren in der Höhe z. T. ungewissen
Aufwendungen, die dem Geschäftsjahr oder
|
früheren Gewinnperioden zuzurechnen waren,
wurden Rückstellungen gem. § 249 (1) Satz 1
HGB
|
nach dem neu
kodifizierten HGB (BilMoG) gebildet.
|
|
|
Die
Bewertung erfolgte gem. § 253 Abs. 1 Satz 12
HGB nach vernünftiger kaufmännischer
Beur-
|
teilung
unter Beachtung des nach § 252 (1) 4 HGB
definierten Vorsichtsprinzipes zum Erfüllungs-
|
betrag. Das
heißt, dass in die Bewertung der
Rückstellung zu erwartende Preissteigerungen,
die
|
auf der
Grundlage der veröffentlichen Verbraucherpreise
des Statistischen Bundesamtes 1993-2013
|
eingerechnet
werden mussten.
|
|
|
|
Rückstellungen sind abzusinsen, sofern sie einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr unterliegen.
|
Der
Abzinsungssatz richtet sich nach der RückAbzinsV
nach einem durchschnittlichen Marktzinssatz
|
der
vergangenen sieben Jahre, der von der Bundesbank
jeweils veröffentlicht wird.
|
Die
Bewertung der Pensionsrückstellung ist nach dem
Teilwertverfahren (basierend auf konstanten
|
fiktiven
Prämien) unter Einfluss realistischer
Sterbewahrscheinlichkeiten, künftiger
Rentenanpass-
|
ungen und
einem aktuellen durchschnittlichen Zinssatz von 4,88%
(5,04%)
|
Bei der
Pensionsrückstellung ist nach dem
Einführungsgesetz zum HGB (§ 67 Abs.
1 Satz 1 EGHGB)
|
eine
Übergangsregelung vorgesehen, nach der der
Erhöhungsbetrag der Pensionsrückstellung
auf
|
bis zu 15
Jahre angesammelt werden kann. Von dieser Vorschrift
macht die Gesellschaft gebrauch
|
und wird
jährlich 1/15 des Mehrwertes der
Pensionsrückstellung der Rückstellung
zuschreiben.
|
Der per
31.12.2013 nicht passivierte Teil der
Rückstellung beträgt, ausgehend von
6.365,00 €,
|
|
|
|
|
|
6.365,00 €
|
|
abzgl. 1/15
im Jahr 2010
|
|
|
-424,00 €
|
|
abzgl. 1/15
im Jahr 2011
|
|
|
-424,00 €
|
|
abzgl. 1/15
im Jahr 2012
|
|
|
-424,00 €
|
|
abzgl. 1/15
im Jahr 2013
|
|
|
-423,00 €
|
C. Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
1. Die
Verbindlichkeiten der Ribo GmbH sind gem. § 253
(2) HGB mit ihrem Rückzahlungsbetrag
|
bewertet worden.
|
|
|
|
|
D. Rechnungsabgrenzungen
|
|
|
|
Die Rechnungsabgrenzungen passiv
stellen ein Äquivalent für das aktivierte
Körperschafts-
|
steuerguthaben i.S. § 37 Abs.
1 KStG
dar.
|
III. Bilanzvermerke
|
|
|
|
|
1. Angaben gem. § 285 Ziffer 3. HGB
|
|
|
|
|
|
|
|
Jahresbetrag
|
Betrag
|
Es bestehen
folgende Dauerschuldverhältnisse:
|
Geschäftsjahr
|
Restlaufzeit
|
a)
Pachtverträge
|
|
|
|
|
Bürogebäude Bahnhofstraße 23,
14480 Potsdam
|
2.604,00 €
|
2.604,00 €
|
Mietverhältnis begann am 01.09.1998 mit einer
|
|
|
zehnjährigen Laufzeit. Danach verlängert er
sich
|
|
|
jeweils um
ein Jahr, sofern nicht von einer der
|
|
|
Parteien das
Pachtverhältnis aufgekündigt wird.
|
|
|
Die Pacht
beträgt monatlich unverändert 217,00 €
|
|
|
Lager
|
|
|
|
|
|
Die Pacht
für das von der Gesellschaft genutzte
|
|
|
Lager
beträgt monatlich unverändert 500,00 €
|
6.000,00 €
|
6.000,00 €
|
2. Angaben gem. § 285 Ziffer 7 HGB
|
|
|
|
Anzahl der durchschnittlich beschäftigten
Arbeitnehmer im Geschäftsjahr
|
Geschäftsführer
|
|
|
|
1
|
Mitarbeiter
produktiver Bereich
|
|
|
0
|
Aushilfen
produktiver Bereich
|
|
|
0
|
Aushilfen
Buchhaltung / Verwaltung
|
|
|
0
|
|
|
|
|
|
1
|
3. Angaben gem. § 285 Ziffer 9 HGB
|
|
|
|
Die
Tätigkeitsvergütung des
Geschäftsführers im Wirtschaftsjahr 2013
entwickelt sich wie folgt:
|
|
|
|
|
Geschäftsjahr
|
Vorjahr
|
Gehalt
|
|
|
|
36.000,00 €
|
36.000,00 €
|
Kfz-Nutzung
entfällt aufgrund der Übertragung des Pkw
in das PV.
|
0,00 €
|
0,00 €
|
Tantieme
|
|
|
|
0,00 €
|
0,00 €
|
4. Angaben gem. § 285 Ziffer 10 HGB
|
|
|
|
Als
Geschäftsführer der Gesellschaft ist
im Geschäftsjahr 2013 wie in den Vorjahren
Rainer Bormann
|
bestellt.
|
|
|
|
|
|