Stammdaten

Register
Amtsgericht Potsdam HRB 11855
Eingetragen
18.5.2006
Branche
Reparatur und Instandhaltung von elektrischen AusrüstungenHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Die Durchführung von Elektroinstallationen aller Art, Durchführung von Reparaturen an elektrischen Geräten nebst Zubehör sowie Handel mit Elektrogeräten aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Rainer Bormann
seit 6.1.2016
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

RIBO GmbH

Potsdam

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 48.263,00 56.378,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,50 1,50
II. Sachanlagen 25.451,50 30.821,50
III. Finanzanlagen 22.810,00 25.555,00
B. Umlaufvermögen 108.900,86 117.359,96
I. Vorräte 4.913,03 5.644,75
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.365,88 2.972,15
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.634,03 2.036,55
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 98.621,95 108.743,06
C. Rechnungsabgrenzungsposten 73,00 73,00
D. Aktive latente Steuern 5.812,23 3.807,23
Bilanzsumme, Summe Aktiva 163.049,09 177.618,19

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 149.910,07 164.231,48
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnrücklagen 179,77 179,77
III. Gewinnvortrag 138.487,12 145.918,58
IV. Jahresfehlbetrag 14.321,41 7.431,46
B. Rückstellungen 6.039,90 6.027,55
C. Verbindlichkeiten 5.687,81 5.545,33
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 5.687,81 5.545,33
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.411,31 1.813,83
Bilanzsumme, Summe Passiva 163.049,09 177.618,19

Anhang

I. Angaben und Erläuterungen zu Besonderheiten der Form, insbesondere der
Gliederung des Jahresabschlusses
 
 
 
1. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hat die Gesellschaft die Gliederungsvorschriften
   der §§ 266, 275 HGB 3. Buch (BiRiLiG) angewendet.
 
 
2. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
II. Angaben zur Bewertung und Bilanzierung einschließlich der Vornahme steuer-
rechtlicher Maßnahmen
 
 
 
 
Der Jahresabschluss der Ribo GmbH wurde auf der Grundlage der im HGB kodifizierten Rechnungs-
legungsvorschriften unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften des ab 2010 geltenden
BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes v. 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die maßgebenden Regelungen des GmbHG zu beachten,
Der Gesellschaftsvertrag nimmt keinen Einfluss auf Regelungen zur Bewertung und Bilanzierung.
III. Anwendung des modifizierten Bilanzierungsrechts (BilMoG)
 
Die durch das BilMoG geänderten Vorschriften des HGB sind nach Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB im
Grundsatz erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für die nach dem 31.12.2009 beginnenden
Geschäftsjahre anzuwenden.
 
 
 
Mit dem BilMoG ist unter Beibehaltung des Grundsatzes der Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GOB) für die steuerliche Gewinnermittlung die bisher
in § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG enthaltene sog. umgekehrte Maßgeblichkeit aufgehoben worden.
Die daraus entstehenden Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz zeigen das Ende
der sog. Einheitsbilanz an. Außerdem wird das Rechtsinstitut der aktiven und passiven latenten
Steuern nach § 274 HGB einen größeren Raum als bisher umfassen.
 
Aktiva
 
 
 
 
 
A. Anlagevermögen
 
 
 
 
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
 
Die im Unternehmen eingesetzte Software wird, nachdem die planmäßige Abschreibung für alle
Wirtschaftsgüter erfolgt ist, nur mehr mit Erinnerungswerten angesetzt.
2. Sachanlagevermögen
 
 
 
 
Die Bewertung erfolgte gem. § 253 (2) HGB zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen sind im Geschäftsjahr nicht geboten ge-
wesen.
 
 
 
 
 
Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
Aktiva
 
 
 
 
 
B. Umlaufvermögen
 
 
 
 
1. Die Gesellschaft konnte  zum Abschlussstichtag nicht alle Aufträge fertigstellen und endabrechnen.
    Insofern waren Unfertige Arbeiten  zu aktivieren.
 
 
2. Die Warenvorräte wurden gem. § 253 (1) HGB zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen
   gem. § 253 (3) HGB auf den am Bilanzstichtag beizulegenden Wert waren nicht vorzunehmen.
3. Die bilanzierten Debitoren in Höhe von 2493,36 € sowie Forderungen aus SEB sind voll werthaltig.
    Es waren entgegen den Vorjahren nur marginale Forderungsverluste zu beklagen.
4. Die sonstigen Vermögensgegenstände waren per Abschlussstichtag mit 2.649,80 € auszuweisen.
    Diese generieren sich vollumfänglich aus Steuerguthaben und dem Guthaben aus der Betriebskosten-
    abrechnung des Vermieters
 
 
 
5. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens im Geldkontenbereich, Kassenbestand und
    Bankguthaben,  sind mit Ist-Beständen angesetzt worden.
 
C. Rechnungsabgrenzung
 
 
 
 
Zum Abschlussstichtag waren transitorische Vorgänge i. S. d. § 250 (1) HGB in Höhe von 73,00 €
zu verzeichnen. Mehrjährige aktive Rechnungsabgrenzungen i. S. d. § 250 (3) HGB, z.B. im Finanz-
ierungskostenbereich waren nicht angezeigt.
 
 
D. Aktive latente Steuern
 
 
 
 
Nach dem Gliederungsschema gem. § 266 HGB sind aktive und passive latente Steuern jeweils als
"Sonderposten eigener Art" in einem Sonderposten in der Bilanz auszuweisen.
Obwohl kleine Kapitalgesellschaften von der Verpflichtung zur Anhangsangabe nach § 288 Abs. 1, 2
HGB befreit sind, wird hier dargestellt auf welchen Sachverhalt die aktivisch ausgewiesenen Latenzen
beruhen.
 
 
 
 
 
Gem. § 274 HGB sind auf die Differenzbewertung der Pensionsrückstellung in Handelsbilanz einer-
seits und Steuerbilanz andererseits aktive latente Steuern generiert.
 
Der Bewertungsunterschiedsbetrag ergibt sich wie folgt:
 
 
Pensionsrückstellung lt.versicherungsmath.Gutachtens  HB
95.026,00 €
Pensionsrückstellung lt.versicherungsmath.Gutachtens StB
-75.997,00 €
Unterschiedsbetrag
 
 
 
19.029,00 €
Die mutmaßliche Körperschaftsteuer darauf beträgt
15,00%
 
Der Solidaritätszuschlag 5,5 % auf die KSt
0,83%
 
Die Gewerbesteuer
 
 
15,00%
 
Die aktive latente Steuer beträgt danach
 
30,83%
5.866,00 €
Da nach § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB grundsätzlich eine Verrechnung von aktiven
und passiven latenten Steuern vorgesehen ist, wurden verrechnet
53,77 €
so dass der Überhang aktivischer Latenzen wie folgt lautet
5.812,23 €
Die nach § 168 Abs. 8 HGB zu beachtende Ausschüttungssperre umfasst einen
Betrag in Höhe von
 
 
 
5.812,23 €
Passiva
 
 
 
 
 
A. Kapital
 
 
 
 
 
1. Das Stammkapital (§ 272 HGB) beträgt seit der Gründung des Unternehmens 25.564,59 €.
    Ausstehende Einlagen bestehen nicht.
 
 
 
2. Der Gewinnvortrag entwickelt sich wie folgt:
 
 
 
 
Stand per 31.12.2012
 
138.846,66 €
 
 
Ausschüttung
 
 
            -   €
 
 
Gewinnrücklage (BilMoG)
 
179,77 €
 
 
abzgl. Jahresfehlbetrag
 
-14.325,41 €
 
 
Stand per 31.12.2013
 
124.701,02 €
Die Gewinnrücklage wurde im Kontext mit der Umstellung der Bewertung von Rückstellungen, hier
Aktenaufbewahrungskosten, nach den Übergangsvorschriften des BilMoG in der Eröffnungs- resp.
Überleitungsbilanz auf den 01.01.2010 gebildet.
 
 
B. Rückstellungen
 
 
 
 
Für alle erkennbaren in der Höhe z. T. ungewissen Aufwendungen, die dem Geschäftsjahr oder
früheren Gewinnperioden zuzurechnen waren, wurden Rückstellungen gem. § 249 (1) Satz 1 HGB
nach dem neu kodifizierten HGB (BilMoG) gebildet.
 
 
Die Bewertung erfolgte gem. § 253 Abs. 1 Satz 12 HGB  nach vernünftiger kaufmännischer Beur-
teilung unter Beachtung des nach § 252 (1) 4 HGB definierten Vorsichtsprinzipes zum Erfüllungs-
betrag. Das heißt, dass in die Bewertung der Rückstellung zu erwartende Preissteigerungen, die
auf der Grundlage der veröffentlichen Verbraucherpreise des Statistischen Bundesamtes 1993-2013
eingerechnet werden mussten.
 
 
 
Rückstellungen sind abzusinsen, sofern sie einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr unterliegen.
Der Abzinsungssatz richtet sich nach der RückAbzinsV nach einem durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen sieben Jahre, der von der Bundesbank jeweils veröffentlicht wird.
Die Bewertung der Pensionsrückstellung ist nach dem Teilwertverfahren (basierend auf konstanten
fiktiven Prämien) unter Einfluss realistischer Sterbewahrscheinlichkeiten, künftiger Rentenanpass-
ungen und einem aktuellen durchschnittlichen Zinssatz von 4,88% (5,04%)
Bei der Pensionsrückstellung ist nach dem Einführungsgesetz zum HGB  (§ 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB)
eine Übergangsregelung vorgesehen, nach der der Erhöhungsbetrag der Pensionsrückstellung auf
bis zu 15 Jahre angesammelt werden kann. Von dieser Vorschrift macht die Gesellschaft gebrauch
und wird jährlich 1/15 des Mehrwertes der Pensionsrückstellung der Rückstellung zuschreiben.
Der per 31.12.2013 nicht passivierte Teil der Rückstellung beträgt, ausgehend von 6.365,00 €,
 
 
 
 
 
6.365,00 €
 
abzgl. 1/15 im Jahr 2010
 
 
-424,00 €
 
abzgl. 1/15 im Jahr 2011
 
 
-424,00 €
 
abzgl. 1/15 im Jahr 2012
 
 
-424,00 €
 
abzgl. 1/15 im Jahr 2013
 
 
-423,00 €
C. Verbindlichkeiten
 
 
 
 
1. Die Verbindlichkeiten der Ribo GmbH sind gem. § 253 (2) HGB mit ihrem Rückzahlungsbetrag
    bewertet worden.
 
 
 
 
D. Rechnungsabgrenzungen
 
 
 
    Die Rechnungsabgrenzungen passiv stellen ein Äquivalent für das aktivierte Körperschafts-                                                            
    steuerguthaben i.S. § 37 Abs. 1 KStG dar.                                                                                                                                      
III. Bilanzvermerke
 
 
 
 
1. Angaben gem. § 285 Ziffer 3. HGB
 
 
 
 
 
 
 
Jahresbetrag
Betrag
Es bestehen folgende Dauerschuldverhältnisse:
Geschäftsjahr
Restlaufzeit
a) Pachtverträge
 
 
 
 
Bürogebäude Bahnhofstraße 23, 14480 Potsdam
  2.604,00 €
  2.604,00 €
Mietverhältnis begann am 01.09.1998 mit einer
 
 
zehnjährigen Laufzeit. Danach verlängert er sich
 
 
jeweils um ein Jahr, sofern nicht von einer der
 
 
Parteien das Pachtverhältnis aufgekündigt wird.
 
 
Die Pacht beträgt monatlich unverändert 217,00 €
 
 
Lager
 
 
 
 
 
Die Pacht für das von der Gesellschaft genutzte
 
 
Lager beträgt monatlich unverändert 500,00 €
  6.000,00 €
  6.000,00 €
2. Angaben gem. § 285 Ziffer 7 HGB
 
 
 
Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer im Geschäftsjahr
Geschäftsführer
 
 
 
1
Mitarbeiter produktiver Bereich
 
 
0
Aushilfen produktiver Bereich
 
 
0
Aushilfen Buchhaltung / Verwaltung
 
 
0
 
 
 
 
 
1
3. Angaben gem. § 285 Ziffer 9 HGB
 
 
 
Die Tätigkeitsvergütung des Geschäftsführers im Wirtschaftsjahr 2013 entwickelt sich wie folgt:
 
 
 
 
Geschäftsjahr
Vorjahr
Gehalt
 
 
 
36.000,00 €
36.000,00 €
Kfz-Nutzung entfällt aufgrund der Übertragung des Pkw in das PV.
0,00 €
0,00 €
Tantieme
 
 
 
0,00 €
0,00 €
4. Angaben gem. § 285 Ziffer 10 HGB
 
 
 
Als Geschäftsführer der Gesellschaft ist  im Geschäftsjahr 2013 wie in den Vorjahren Rainer Bormann
bestellt.
 
 
 
 
 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.10.2014 festgestellt.


Klaus Dietrich Adam StB vBP
 

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