VEXCO
GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.225,00 |
11.499,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.225,00 |
11.499,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
259.890,86 |
320.259,66 |
| I.
Vorräte |
84.290,76 |
119.145,90 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
149.619,47 |
199.123,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
19.967,48 |
8.541,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.980,63 |
1.990,29 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.311,00 |
1.360,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
269.426,86 |
333.118,68 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.432,56 |
23.204,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
268,49 |
1.795,56 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.701,05 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
6.100,00 |
3.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
236.894,30 |
306.314,24 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
176.974,73 |
220.627,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
269.426,86 |
333.118,68 |
Anhang
1.
Allgemeine Grundlagen
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der
§§ 247 ff. und der §§ 264 ff. HGB
aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte im Rahmen der
Vorschriften in § 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach § 275 Abs. 2 HGB
(Gesamtkostenverfahren).
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
gemäß § 288 HGB wurde teilweise Gebrauch
gemacht.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden wurde entsprechend den handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung und
Bilanzierung vorgenommen.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die
Abschreibungen errechnen sich nach der linearen
Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung der jeweiligen
Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr
der Anschaffung entsprechend den steuerlichen Vorschriften
in voller Höhe abgeschrieben. Der in Vorjahren
gebildete Sammelposten für Wirtschaftgüter mit
Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00
wird entsprechend den steuerlichen Vorschriften in § 6
Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung und in den folgenden
vier Jahren abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips.
Die Bewertung der Forderungen und sonstiger
Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich
mit ihrem Nominalbetrag.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
4. Anlagenspiegel
Die Entwicklung des Anlagevermögens hinsichtlich
Anschaffungskosten, aufgelaufener Abschreibungen und
Buchwerten ist aus dem beigefügtem Anlagespiegel
ersichtlich.
5. Geschäftsführung
- Attila Türk, Dipl. Inf. Bonn
Bonn, den 06. Juni 2013
VEXCO GmbH
gez. Atilla Türk Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.06.2013 festgestellt.
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