Beteiligungsgesellschaften
St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH
Elisabethstraße 10, 59269 Beckum, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thorsten Keuschen seit 30.5.2022 | Geschäftsführer |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 10.14% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbHBeckumJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH hat ihren Sitz in Beckum und wird beim Registergericht Münster (HRB 10185) geführt. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb des St. Elisabeth-Hospitals Beckum. Die Gesellschaft dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken i. S. d. §§ 51 ff. AO und ist von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Nicht befreit sind die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Bestimmungen des GmbH-Gesetzes sowie den Vorschriften der Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV) aufgestellt. Die Gesellschaft hat die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend den Vorschriften des HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften der KHBV gegliedert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen denen des Vorjahres. Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 HGB. Die St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH ist Verbundunternehmen der St. Franziskus- Gruppe, in der alle Gesellschaften zusammengefasst sind, an denen die St. Franziskus-Stiftung, Münster, mittelbar oder unmittelbar die Mehrheit der Anteile hält. Diese Unternehmen werden im vorliegenden Abschluss als verbundene Unternehmen ausgewiesen. 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (Software) und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern betragen für Software zwischen 3 und 5 Jahren, für Betriebsbauten zwischen 20 und 50 Jahren, für Wohnbauten 50 Jahren und für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 5 und 15 Jahren. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 250,00 netto werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand behandelt. Geringwertige Anlagegüter von € 250,00 bis € 800,00 netto werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten. Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden zu Einstandspreisen bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die unfertigen Leistungen betreffen die sogenannten Überlieger im DRG-Fallpauschalenbereich. Die Bewertung erfolgt anhand der voraussichtlichen Erlöse unter Berücksichtigung des Zeitpunktes der Hauptleistung und der Dauer der Krankenhausbehandlung. Auf dem so ermittelten Bestand wurde ein pauschaler Bewertungsabschlag von 5 % vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Kassenbestände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt. Ausgleichsposten sind entsprechend dem Krankenhausfinanzierungsrecht gebildet und gesondert ausgewiesen. Der Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung stellt einen bilanziellen Korrekturposten zum Eigenkapital dar. Er soll Abschreibungen auf das Vermögen ausgleichen, welches vor Inkrafttreten des KHG (1972) zur unmittelbaren stationären Krankenhausversorgung beschafft wurde und den förderfähigen Investitionen entspricht. Aus handelsrechtlicher Sicht besitzt er nicht die Eigenschaft eines Vermögensgegenstandes. Sein Ansatz erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 i. V. m. § 1 Abs. 3 KHBV. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. Als gezeichnetes Kapital ist das Stammkapital der Gesellschaft ausgewiesen. Es ist in voller Höhe eingezahlt. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden in Übereinstimmung mit dem Anlagevermögen gebildet und entsprechend den Abschreibungen aufgelöst. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen aus Einstandsverpflichtungen gegenüber der Pensionskasse der Caritas VVaG, Köln, erfolgt unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G) nach der Projected- Unit-Credit Methode. Es ist ein Abzinsungssatz gemäß § 253 Abs. 2 HBG von 1,82 % (10-Jahresdurchschnitt) (Vorjahr 1,78 %) für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren zur Anwendung gekommen. Der Berechnung liegt eine Schätzung des Inflationsausgleichs laufender Renten von 2,0 % (Vorjahr 2,0 %) zugrunde. Bei der Berechnung mit einem 7-jahresdurchschnittlichen Zinssatz von 1,74 % (Vorjahr 1,44 %) der Deutschen Bundesbank, würde sich zum 31. Dezember 2023 eine Pensionsrückstellung in Höhe von T€ 51 ergeben. Der sich somit ergebende Mehrbetrag in Höhe von T€ 1 unterliegt der Ausschüttungssperre des § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber der Arbeitnehmerschaft bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschland in Köln (KZVK). Hinsichtlich dieser mittelbaren Pensionsverpflichtungen besteht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ein Passivierungswahlrecht. Vom Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde erstmalig zum 31. Dezember 2016 Gebrauch gemacht und die mittelbare Pensionsverpflichtung teilweise dienstartenbezogen (Pflege- und Verwaltungsdienst) bilanziert. Als bester Schätzwert wurden die zu erwartenden individuellen Finanzierungsbeiträge, die bis 2040 erhoben werden sollten, zugrunde gelegt. Aufgrund der zum 1.1.2020 in Kraft getreten Satzungsänderung der KZVK, werden die Finanzierungsbeiträge ab 2020 nicht mehr erhoben. Da nach wie vor weder der notwendige Erfüllungsbetrag noch der beizulegende Zeitwert des Vermögens der KZVK Köln zugänglich ist, wurde erstmalig zum 31.12.2019 als neuer bester Schätzwert die zu erwartenden (dienstartenbezogenen) Angleichungsbeiträge, die bis 2027 erhoben werden, herangezogen. Zum 31.12.2023 wurde diese bilanzierte Verpflichtung (Festwert für dienstartenbezogenen Angleichungsbeitrag) fortgeschrieben. Dabei sind die laufzeitkongruenten Abzinsungssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB (10-Jahresdurchschnitt) zur Anwendung gekommen. Insgesamt wurde eine Rückstellung in Höhe von T€ 369 gebildet. Bei der Berechnung mit den laufzeitkongruenten 7-jahresdurchschnittlichen Zinssätzen der Deutschen Bundesbank würde sich zum 31. Dezember 2023 eine Pensionsrückstellung in Höhe von T€ 369 ergeben. Es ergibt sich somit kein Mehrbetrag, der der Ausschüttungssperre des § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB unterliegt. Auf eine Bilanzierung der mittelbaren Pensionsverpflichtungen der übrigen Dienstarten (T€ 524) wurde verzichtet. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Die Bewertung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen erfolgt unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G) und nach Maßgabe der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung betreffend die "Handelsrechtliche Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen (IDW RS HFA 3)" vom 19.06.2013. Die Rückstellung wird mit dem Barwert der Zahlungsverpflichtungen angesetzt und pauschal mit einem Rechnungszins von 0,99 % abgezinst. Es wird eine Einkommenssteigerung von 2,0 % p.a. unterstellt. Um die bereits vereinbarten Tarifsteigerungen der AVR-Caritas zu berücksichtigen, wird für 2024 abweichend eine Einkommenssteigerung von 9,0 % unterstellt. Rückstellungen für Jubiläen wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen bewertet. Die Rückstellungen für Jubiläen wurden pauschal mit einem Rechnungszins von 1,74 % (Vorjahr 1,44 %) abgezinst. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Jubiläen wurden branchenübliche Fluktuationsabschläge sowie eine Einkommenssteigerung von 2,0 % p. a. unterstellt. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. 3. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens und der Abschreibungen ist im Brutto- Anlagenspiegel dargestellt. Sämtliche Forderungen haben, wie im Vorjahr, eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten in Höhe von T€ 1.791 Forderungen gegen Gesellschafter (Vorjahr T€ 1.854). Diese betreffen in Höhe von T€ 1.864 sonstige Vermögensgegenstände aus Rückerstattungen von KZVK- Sanierungsgeldern sowie in Höhe von T€ 69 Lieferungen und Leistungen und in Höhe von T€ 4 (Vorjahr T€ 10) sonstige Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer. Der Ausweis erfolgt saldiert. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten geht aus dem Verbindlichkeitenspiegel hervor. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen wie im Vorjahr in voller Höhe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden im Wesentlichen die Zuschüsse für den Energieausgleich nach § 26f KHG ausgewiesen. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Innerhalb der Erlöse aus Krankenhausleistungen sind in Höhe von T€ 234 (Vorjahr T€ 179) Erlösminderungen aus Fallstornierungen und Erlöskorrekturen enthalten, die einem früheren Geschäftsjahr zuzuordnen sind. Innerhalb der Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB sind in Höhe von T€ 25 (Vorjahr T€ 27) Erträge enthalten, die einem früheren Geschäftsjahr zuzuordnen sind. Darüber hinaus werden aufgrund der rückwirkend abgeschlossenen Entgeltvereinbarung für das Jahr 2022 in Höhe von T€ 847 (Vorjahr T€ 873) Ausgleichsbeträge für frühere Geschäftsjahre ausgewiesen. Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge sind in Höhe von T€ 321 (Vorjahr T€ 139) Erträge enthalten, die einem früheren Geschäftsjahr zuzuordnen sind. Weiterhin werden Ausgleichs- und Erstattungsbeträge aus dem Energiepreis-Schutzschirm für Krankenhäuser in Höhe von T€ 1.820 ausgewiesen. Innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Höhe von T€ 14 (Vorjahr T€ 17) Aufwendungen enthalten, die einem früheren Geschäftsjahr zuzuordnen sind. 5. Sonstige Angaben 5.1 Geschäftsführung Herr Thorsten Keuschen, Geschäftsführer der St. Barbara-Klinik Hamm GmbH, Oberhausen Bezüglich der Angaben der Vergütung der Geschäftsführung wurden die Ausnahmeregelungen des § 286 Abs. 4 HGB angewendet. 5.2 Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für ihre Tätigkeit keine Bezüge. 5.3 Arbeitnehmer Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 446 MitarbeiterInnen (Vorjahr 440) beschäftigt. Sie verteilen sich wie folgt:
5.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die finanziellen Verpflichtungen aus Erbbaurechten, Mieten und Leasing betragen insgesamt T€ 128, die innerhalb eines Jahres fällig sind. Darüber hinaus bestehen Bestellobligo für begonnene Baumaßnahmen (Sachanlagen) in Höhe von T€ 126, die innerhalb eines Jahres fällig sind. Die unter dem Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG ausgewiesenen Fördermittel unterliegen einer bedingten Rückzahlungsverpflichtung für den Fall, dass das von der Gesellschaft unterhaltene Krankenhaus aus dem Krankenhausplan ausscheidet oder innerhalb der Zweckbindungsfrist eine nicht zweckentsprechende Verwendung des geförderten Anlagevermögens erfolgt. Die Rückzahlungsverpflichtung ist auf den Liquidationswert der geförderten Gegenstände des Anlagevermögens beschränkt. 5.4 Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das von dem Abschlussprüfer für das Jahr 2023 berechnete Gesamthonorar beläuft sich auf T€ 44 (einschließlich Umsatzsteuer). Es entfällt in Höhe von T€ 38 auf die Jahresabschlussprüfung und in Höhe von T€ 6 auf sonstige Bestätigungsleistungen. 5.5 Konzernzugehörigkeit Mutterunternehmen im Sinne des § 285 Nr. 14 HGB ist die St. Franziskus-Stiftung, Münster. 5.6 ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.
Beckum, den 25. Juni 2024 Thorsten Keuschen Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023
Verbindlichkeitenspiegel 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der St. Elisabeth-Krankenhaus Beckum GmbH, Beckum1. Grundlagen des UnternehmensDie St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH ist Trägerin des St. Elisabeth-Hospitals in Beckum. Es nimmt mit 220 förderungsfähigen Betten aufgeteilt auf 6 Fachabteilungen die Aufgaben der Krankenhausversorgung für die Region Beckum den südlichen Kreis Warendorf war. Das St. Elisabeth-Hospital Beckum verfügt über ein umfangreiches Betten- und Leistungsangebot in den Fachabteilungen Chirurgie (inkl. orthopädischer Chirurgie), Innere Medizin, Geriatrie und Urologie. Unterstützend für alle Bereiche stehen die nichtbettenführenden Abteilungen Anästhesie und Radiologie zur Verfügung. Zudem steht die Tagesklinik Geriatrie mit 15 Plätzen als ergänzendes, teilstationäres Angebot zur Verfügung. Mit dem angeführten Leistungsspektrum ist das St. Elisabeth-Hospital Beckum eine moderne Gesundheitseinrichtung der Grund- und Regelversorgung. Die St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH gehört zur Unternehmensgruppe der St. Franziskus- Stiftung Münster. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDie Weltwirtschaft im Jahr 2023 war von der nachlassenden Erholung von der Corona- Pandemie sowie dem russischen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und den damit einhergehenden Auswirkungen geprägt. Zudem haben straffere geldpolitische und finanzielle Rahmenbedingungen das Wachstum der Weltwirtschaft belastet. Insgesamt mehren sich die Anzeichen, dass die Weltwirtschaft vor einer längeren Phase unterdurchschnittlichen Wachstums steht. 1 Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. 2 Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag per Dezember 2023 um 214.000 oberhalb des Vorjahresmonats. 3 Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit haben die gesetzlichen Krankenversicherungen in den ersten drei Quartalen 2023 mit einem Defizit von rund 1,0 Milliarde Euro abgeschlossen. Die Finanzreserven der Krankenkassen beliefen sich Ende September 2023 auf rund 9,3 Milliarden Euro. 4 Der Gesundheitsfonds, der Anfang des Jahres noch über eine Liquiditätsreserve von rund 12,0 Milliarden Euro verfügte, lag Ende September mit rund 6,9 Milliarden Euro im Minus. Ein Teil des Defizits resultiert dabei aus einer Maßnahme des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes. Im Zuge des Gesetzes wurden durch die Absenkung der Obergrenze der Liquiditätsreserve zusätzliche Mittel an die Krankenkassen ausgeschüttet, um die Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen zu stabilisieren. 5 Das aktuelle Krankenhaus-Barometer zeichnet ein dramatisches Bild der wirtschaftlichen Lage deutscher Krankenhäuser. Demnach erwarten fast 80 Prozent der Krankenhäuser für das Geschäftsjahr 2023 ein negatives Jahresergebnis. Zudem gehen 71 Prozent der Krankenhäuser mit Blick auf das Jahr 2024 von einer weiteren Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation aus. 6 Die Gründe für die sich weiter verschlechternde Lage sind vielfältig und umfassen neben dem Fachkräftemangel und den inflationsbedingt steigenden Preisen auch weiterhin bestehende stationäre Leistungseinbrüche. Dazu kommen Unsicherheiten bei der zukünftigen Finanzierung und ein damit einhergehender Investitionsstau in vielen Einrichtungen. Kurzfristige Verbesserungen der wirtschaftlichen Lage durch den Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft im Zuge der geplanten Krankenhausreform erwarten die Krankenhäuser mehrheitlich nicht. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass Entlastungseffekte erst ab 2028 eintreten. Vor dem Hintergrund der insgesamt sehr angespannten Lage rechnen die deutschen Krankenhaus-Manager zudem mit massenweisen Klinikschließungen und einer deutlichen Verdichtung der Kliniklandschaft in den nächsten zehn Jahren. 7
1 BMWK, Die Weltwirtschaft stabilisiert sich auf
niedrigem Niveau, Berlin, 2023.
7 Roland Berger Krankenhausstudie 2023,
München, Juli 2023.
2.2 GeschäftsverlaufDie Belegungs- und Leistungsentwicklung stellt sich in den Fachabteilungen wie folgt dar: Insgesamt wurden im Jahr 2023 7.819 Patienten (ohne Überlieger) im St. Elisabeth-Hospital Beckum stationär behandelt. Damit wurde die Fallzahl des Vorjahres von 7.420 (ohne Überlieger) deutlich überschritten (+399 Fälle/+5,4 %). Der Case-Mix-Index (CMI), der Indikator für die Fallschwere, beläuft sich auf 0,812. Die Fallzahlsteigerung gegenüber dem Vorjahr entfällt insbesondere auf die Geriatrie (+259 Fälle) und die Innere Medizin (+189 Fälle). Gleichzeitig liegt das Belegungsniveau in den Fachabteilungen Unfallchirurgie (-86 Fälle) und Gefäßchirurgie (-68 Fälle da vollständige Aufgabe der Abteilung) unterhalb des Vorjahres. Der ambulante Leistungsbereich hat sich im Geschäftsjahr insgesamt positiv entwickelt. Die Inanspruchnahme der Notfallambulanz ist mit 6.891 Fällen gegenüber dem Vorjahr leicht rückgängig, die Fallzahlen bei den ambulanten Operationen einschließlich der ambulanten Behandlung von Arbeitsunfällen (D-Arzt-Ambulanz) sind um ca. 400 Fälle gegenüber dem Vorjahr gestiegen, die Ambulantisierung schreitet weiter voran. Die Fallzahlen innerhalb der geriatrischen Tagesklinik haben sich im Geschäftsjahr positiv entwickelt und sind im Vergleich zum Vorjahr um 980 Pflegetage gestiegen (50 % mehr als im Vorjahr). Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Geschäftsverlauf 2023 insgesamt zufriedenstellend verlaufen ist. 2.3 ErtragslageIn 2023 wird ein Jahresergebnis von +1.625 T€ ausgewiesen. Die Erwartungen des Wirtschaftsplanes wurden damit deutlich übertroffen. Dies liegt insbesondere an der Erreichung der geplanten Leistungszahlen und einigen Sondereffekten wie der Energieausgleichszahlungen. Unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten setzt sich das Ergebnis wie folgt zusammen:
* aus rechentechnischen Gründen können
in den Tabellen Rundungsdifferenzen auftreten.
Die Umsatzerlöse beliefen sich auf T€ 43.881 (Vorjahr T€ 41.588) und verzeichneten damit eine Steigerung um 5,5 %. Die Erlöse aus Krankenhausleistungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 2.103 bzw. 5,7 % erhöht. Der Belegungs- und damit verbundene Erlösanstieg ist neben der oben dargestellten Leistungsentwicklung auch auf die Anhebung des Landesbasisfallwertes in NRW um 4,42 % auf 3.994,43 € 8 zurückzuführen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2023 lag noch keine Budgetvereinbarung mit den Kostenträgern für das Jahr 2023 vor. Insbesondere die Erlöse aus dem Pflegebudget wurden daher unter Beachtung einer angemessenen kaufmännischen Vorsicht angesetzt. Der periodenfremde Effekt im Jahr 2023, der sich aus dem vereinbarten Pflegebudget 2022 ergibt, beträgt T€ 458. Die sonstigen Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen Erlöse aus der Gestellung von Notärzten (T€ 620, Vorjahr T€ 560), Erträge aus Vermietung und Verpachtung (T€ 230, Vorjahr T€ 255) sowie dem Parkplatzbetrieb (T€ 68, Vorjahr T€ 51). Das St. Elisabeth-Hospital Beckum hat in 2023 nach § 26f KHG zum pauschalen Ausgleich von mittelbar durch den Anstieg der Energiepreise verursachten Kostensteigerungen für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 30.04.2024 krankenhausindividuelle Ausgleichszahlungen und Erstattungsbeträge in Höhe von T€ 1.820 erhalten. Der Aufwand im Personalbereich verminderte sich um T€ 190 bzw. 0,7 % auf T€ 26.178. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Personaleinsatz um 4 VK gestiegen. Die im Geschäftsjahr 2023 ausgezahlte Inflationsausgleichsprämie in Höhe von T€ 442 wird im neutralen Ergebnis ausgewiesen, so dass die durchschnittlichen Personalaufwendungen je Vollkraft sich auf T€ 91 (Vorjahr T€ 93) belaufen. Die Vollkräftezahl (288 VK) liegt unterhalb der geplanten Entwicklungen (Planwert 295 VK). Der Fachkräftemangel ist in allen Berufsgruppen spürbar und insbesondere im ärztlichen Dienst können Stellen nicht immer nahtlos nachbesetzt werden. Die tariflichen Vereinbarungen für das Berichtsjahr gestalteten sich wie folgt: Übergreifend wurde für alle Anlagen der AVR die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von maximal 3.000 Euro je Vollzeitbeschäftigung vereinbart. Die Auszahlung erfolgt hierzu im Regelfall in zwei Teilzahlungen jeweils zum 30.06.2023 und 30.06.2024. Für teilzeitbeschäftigte Mitarbeitende reduziert sich der Auszahlungsbetrag analog ihrem individuellen Beschäftigungsumfang, wobei ein Mindestbetrag von insgesamt 500 Euro über beide Teilzahlungen vorgesehen ist. Die Auszahlung erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gem. § 3 Nr. 11c EStG und wird somit steuer- und sozialversicherungsfrei zur Auszahlung gebracht, sofern die Höhe des Freibetrags noch nicht ausgeschöpft ist. Auszubildende gemäß der Anlage 7 der AVR erhalten zu den oben genannten Zeitpunkten jeweils 500 Euro sowie zusätzlich für die Zeit von Oktober 2023 bis Februar 2024 monatlich 100 Euro, somit in Summe 1.500 Euro. Die weiteren Ergebnisse der Tarifrunde aus dem Jahr 2023 haben für die Anlagen 2, 2d und 2e sowie für die Anlagen 31 bis 33 der AVR keine direkten Personalkostensteigerungen für das Jahr 2023 bewirkt. Ab dem 01. März 2024 erhalten alle vollzeitbeschäftigten Mitarbeitenden zunächst eine Erhöhung der Tabellenvergütung um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend eine prozentuale Erhöhung der Gesamtvergütung um weitere 5,5 Prozent. Zusammen muss die Erhöhung mindestens 340 Euro bei Vollzeitbeschäftigungsumfang betragen. Bei teilzeitbeschäftigten Mitarbeitenden wird die Erhöhung anteilig ihrem individuellen Beschäftigungsumfang gezahlt. Die Weiteren Vergütungsbestandteile werden um 11,5 Prozent erhöht und damit entsprechend der durchschnittlich zu erwartenden linearen Steigerung. Ebenfalls zum 01. März 2024 werden die Ausbildungsvergütungen um 150 Euro erhöht. Die Laufzeit für Vergütungs- und Entgeltbestanteile ist zunächst bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Im ärztlichen Dienst wurden zum 1. August 2023 die Tabellenentgelte in Höhe von 4,8 Prozent pro Monat im Rahmen der Änderungen der Anlage 30 AVR erhöht. Eine zusätzliche Erhöhung um weitere 4,0 Prozent wurde für die Zeit ab dem 01. April 2024 vereinbart. Diese Erhöhungssätze gelten gleichermaßen auch für weitere Vergütungsbestandteile. Die Laufzeit der Tarifeinigung erstreckt sich für die Anlage 30 zunächst bis zum 30. Juni 2024. Die Personalintensität (bezogen auf die Umsatzerlöse) beträgt 59,7 % und ist somit gegenüber dem Vorjahr (63,4 %) gesunken. Innerhalb des Materialaufwandes stellen die medizinischen Sachkosten mit 69,5 % den größten Posten dar. Neben den zu erwartenden Preissteigerungen entwickelten sich diese proportional zur Leistungsentwicklung. Darüber verzeichnen die Aufwendungen einen überproportionalen Anstieg für Honorar- und Fremdpersonal insbesondere im ärztlichen Dienst zur Besetzung der Notarztdienste im Kreis Warendorf und zur Kompensation vakanter interner Stellen.
8 Vdek, Landesbasisfallwerte 2022 (mit
Ausgleichen); Stand 23.02.2022;
2.4 Vermögens- und FinanzlageIn der nachfolgenden Übersicht werden die Vermögens- und Kapitalposten der Bilanz zum 31. Dezember 2023 zusammengefasst und den entsprechenden Vorjahreszahlen gegenübergestellt:
* aus rechentechnischen Gründen können
in den Tabellen Rundungsdifferenzen auftreten.
* aus rechentechnischen Gründen können
in den Tabellen Rundungsdifferenzen auftreten.
Zum Bilanzstichtag ergibt sich eine Überdeckung langfristiger Vermögenswerte durch langfristig zur Verfügung stehende Mittel in Höhe von T€ 3.382 (Vorjahr T€ 1.910). Die betriebswirtschaftlich wünschenswerte Übereinstimmung von Kapitalüberlassungs- und Kapitalbindungsfristen ist damit zum Bilanzstichtag weiterhin gegeben. Die Eigenkapitalquote (einschließlich der Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens) beträgt zum Bilanzstichtag 38,5 % (Vorjahresstichtag 32,9 %). In 2023 wurden folgende wesentliche Investitionen durchgeführt:
Die Investitionen wurden in Höhe von T€ 1.561 aus Fördermittel nach dem KHG und der öffentlichen Hand finanziert. Die Liquiditätssituation der Gesellschaft zeigt im Geschäftsjahr insgesamt eine positive Entwicklung. Der positive Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von T€ 103 und aus der Investitionstätigkeit in Höhe von T€ 674 konnten die Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von T€ 0 kompensieren, so dass die liquiden Mittel stichtagsbedingt um T€ 776 gestiegen sind. Die liquiden Mittel sind in Höhe von T€ 13.426 aus Fördermitten nach dem KHG und sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen gebunden, die einer zweckentsprechenden Verwendung unterliegen. Zum Bilanzstichtag beläuft sich die kurzfristige Liquidität auf T€ 3.087 (Vorjahresstichtag T€ 1.252). Die Gesellschaft konnte ihren finanziellen Verpflichtungen jederzeit fristgerecht nachkommen. 2.5 Finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenIm Geschäftsjahr 2023 wurde ein Gewinn vor Steuern, Zinsen und nicht geförderten Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von T€ 1.616 (Vorjahr Verlust: T€ -71) erzielt. Im Jahr 2023 wurden im St. Elisabeth Hospital Beckum 446 Mitarbeiter/innen (Vorjahreswert: 440) beschäftigt. Hinsichtlich der Leistungsentwicklung und des Personaleinsatzes (Vollkräfte) verweisen wir auf die Ausführungen unter Punkt 2.3 Ertragslage. 3. Chancen-/ Risiko- und PrognoseberichtDas Risikomanagementsystem der St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH ist auf die Identifizierung möglicher Chancen und Risiken ausgerichtet. Die stetige und systematische Überwachung der Entwicklungen trägt zur frühzeitigen Erkennung bei und ermöglicht eine zeitnahe Reaktion. Die Geschäftsführung der Gesellschaft berichtet im monatlichen Rhythmus insbesondere zur Leistungsentwicklung, Ertrags- und Liquiditätslage, sowie zu Qualitätsindikatoren an die Konzernmutter. Chancen aus der Zugehörigkeit zur St. Franziskus Gruppe Das St. Elisabeth-Hospital Beckum gehört zur Unternehmensgruppe der St. Franziskus- Stiftung Münster. Die St. Franziskus-Stiftung Münster verfügt über umfassende Erfahrung im Management von Krankenhäusern auch im wettbewerbsintensiven Marktumfeld und hat in verschiedenen Regionen Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen miteinander vernetzt. Die Stiftung unterstützt ihre Einrichtungen vor Ort und steht mit ihrer fachlichen Expertise zur Verfügung. Es werden zentrale Kompetenzen vorgehalten, die die Einrichtungen in den immer komplexer werdenden Handlungsfeldern im Gesundheitswesen beraten und unterstützen. Ein wesentlicher Baustein für die Zukunftssicherung einer regionalen Gesundheitsversorgung ist die Etablierung von durchgängigen sektorenübergreifenden Versorgungsstrukturen. Das St. Elisabeth-Hospital Beckum ist eingebettet in eine regionale Versorgungsstruktur mit den Einrichtungen der St. Franziskus-Stiftung Münster und externen Partnern. Zwischen den Einrichtungen des Konzernverbunds wird ein intensiver fachlicher Austausch gepflegt, Wissen geteilt sowie gemeinsame Angebote und zukunftsweisende Projekte entwickelt. Chancen aus der Digitalisierung und den Einsatz neuer Technologien Insbesondere mithilfe der Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) verbessert das St. Elisabeth-Hospital Beckum die digitale Infrastruktur und die Prozessabläufe. Dem St. Elisabeth-Hospital Beckum wurden in 2022 Fördermittel nach dem KHZG in Höhe von insgesamt 1.290 T€ bewilligt. Zum 31.12.2023 wurden bereits Fördermittel in Höhe von 399 T€ zweckentsprechend verwendet. Die Maßnahmen sind eingebettet in die Digitalisierungsstrategie der St. Franziskus-Stiftung Münster. Im Vordergrund steht hierbei die Verbesserung der Patientenversorgung und die Erhöhung der IT-Sicherheit. Zudem kann die Vernetzung mit anderen Krankenhäusern durch die Etablierung elektronischer Patientenakten und telemedizinischer Versorgungsformen deutlich ausgebaut werden. Neben der Verbesserung der Versorgungsqualität können Effizienzgewinne realisiert werden, die sich auch wirtschaftlich positiv auswirken. Risiken aus Marktentwicklungen Die deutschen Krankenhäuser befinden sich weiterhin in der Post-Corona-Pandemie-Phase. So wird auch das St. Elisabeth-Hospital Beckum nach wie vor mit den Folgen der Corona- Krise konfrontiert. Insbesondere ist nicht abzusehen, inwieweit ein mit 2019 vergleichbares Leistungsniveau nachhaltig wieder erreicht werden kann. Die Folgen des Ukraine- sowie des Nahost-Krieges wirken sich weiterhin auf den Markt und die Konjunktur aus. Folgen sind neben beeinträchtigten Lieferketten insbesondere die inflationsbedingten Preissteigerungen, u.a. in den Bereichen Energie und Lebensmittel. Die Krankenhäuser sind auf die Unterstützung des Staates angewiesen, da sie den Preis für die Krankenhausbehandlungen nicht beeinflussen können. Der Veränderungswert von +5,13 Prozent reicht nicht zur Kompensation des inflationsbedingt gestiegenen Kostenniveaus aus. Das Ende 2022 vom Staat verabschiedete Hilfspaket in Höhe von 6 Mrd. Euro kann die inflationsbedingten Mehrkosten nur teilweise kompensieren. Als Folge des gestiegenen Kostenniveaus werden sich auch die Personalkosten deutlich erhöhen. Die mit den letzten Vergütungsverhandlungen vereinbarten Vergütungssteigerungen und die dadurch resultierenden Personalkostensteigerungen werden insbesondere im Jahr 2024 und den Folgejahren für außergewöhnliche Zusatzbelastungen sorgen. Die Tarifsteigerungsraten, die in den nicht ärztlichen Dienstarten auf einem Maximalniveau von 16,5 Prozent liegen und im ärztlichen Dienst bei fast 9 Prozent, sind in dieser Form nicht in der Steigerung des Landesbasisfallwertes abgebildet. Hier braucht es zwingend eine staatliche Kompensation, die diese ungewöhnlich hohen Steigerungssätze im Zuge des Inflationsgeschehens in den Jahren 2022 und 2023 ausgleichen kann. Risiken aus der Krankenhausfinanzierung und Krankenhausreform Im Land Nordrhein-Westfalen findet derzeit die Verfahrensumsetzung einer neuen Krankenhausplanung statt, die auf einer neuen Planungssystematik aufbaut. Ziel ist eine bedarfsorientiere Planung, die sich an medizinischen Leistungsgruppen orientiert und für jede Leistungsgruppe Struktur- und Qualitätskriterien definiert. Damit findet eine Abkehr vom Bett als Planungsgröße statt. Die Zustellung der damit verbundenen neuen Feststellungsbescheide für alle Plankrankenhäuser des Landes ist seitens des zuständigen Ministeriums für Dezember 2024 anvisiert. Der zugewiesene Versorgungsauftrag sollte einen Umfang (Fallzahl) haben, der eine wirtschaftliche Tragfähigkeit der Leistungserbringung für das jeweilige bedarfsnotwendige Krankenhaus erwarten lässt. Parallel dazu hat sich die Regierungskoalition auf Bundesebene zum Ziel gesetzt, Reformen in der Krankenhausversorgung auf den Weg zu bringen. Das Bundesgesundheitsministerium plant in diesem Rahmen eine Reform der Krankenhausfinanzierung sowie der Krankenhausplanung. Die Krankenhausfinanzierung soll auf eine Kombination aus Vorhaltefinanzierung und rDRG umgestellt werden. Die Krankenhausplanung soll nach dem Vorbild der NRW-Planungssystematik auf medizinische Leistungsgruppen und dazugehörige Qualitäts- und Strukturkriterien umgestellt werden. Da die Folgen dieser Krankenhausreformen aktuell nicht einzuschätzen sind und von Bund und Ländern unterschiedlich bewertet werden, stocken die Gesetzgebungsverfahren derzeit. Da der finanzielle Druck auf die Krankenhäuser währenddessen weiter zunimmt, aber kein entsprechender Ausgleich in Sicht ist, ist davon auszugehen, dass sich die Krankenhauslandschaft deutlich verändern und die Anzahl der Krankenhäuser in Deutschland spürbar sinken wird. Ein akutes Thema der Krankenhausfinanzierung ist die angestrebte Ambulantisierung von bisher stationär erbrachten Leistungen. Das Anfang 2022 veröffentlichte IGES-Gutachten empfiehlt den Katalog für Ambulantes Operieren um ca. 2.500 Leistungen zu erweitern (+86 Prozent). Ende 2023 wurde der AOP-Katalog 2024 veröffentlicht und beinhaltet eine Erweiterung des Katalogs für ambulante Operationen um 171 Prozeduren. Am 18.12.2023 haben die Vertragsparteien auch zu den sogenannten Kontextfaktoren (z.B. Pflegegrad oder bestimmte Begleiterkrankungen) eine Einigung erzielt. So kann unter Berücksichtigung des individuellen Gesundheitszustandes der Patientinnen und Patienten im Einzelfall entschieden werden, ob eine ambulante oder stationäre Behandlung erforderlich ist. Inwieweit diese Kriterien die Abrechnungsprozesse zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern unterstützen werden, bleibt abzuwarten. Je nach Fachabteilung bringt der neue AOP-Katalog deutliche ambulante Potenziale mit sich. Die Krankenhäuser sind gefordert auf diese Situation zu reagieren und einen Mix aus der Erweiterung ihrer ambulanten Versorgungsstrukturen und der Akquirierung zusätzlicher stationärer Fälle zu entwickeln, um die freiwerdenden stationären Ressourcen auszulasten. Dies führt zu einem weiter steigenden Wettbewerb und Investitionsbedarfen bei den Krankenhäusern. Als neue Abrechnungsart wird die Hybrid-DRG angekündigt, innerhalb derer typische Leistungen mit ambulantem Potential sowohl stationär als auch ambulant zum gleichen Entgelt erbracht werden können. Das Krankenhaus ist in seiner Versorgungsstruktur eingebettet in die ambulante Versorgung, wie der kassenärztlichen Vereinigung, den ambulanten Pflegediensten, Heimen und Rehaeinrichtungen. In den letzten Jahren ist zunehmend festzustellen, dass es immer schwieriger wird die Patienten nach erfolgter vollstationärer Behandlung in eine geeignete Nachversorgung zu übergeben. Deshalb haben wir uns dazu entschieden die Übergangspflege, als Bindeglied zwischen der stattgefunden vollstationären Versorgung und der Anschlussversorgung in den Häusern zu etablieren. Im Bereich der Investitionsfinanzierung durch die öffentliche Hand wurden für die notwendigen Investitionen in den vergangenen Jahren nicht ausreichend Fördermittel zur Verfügung gestellt, so dass nach wie vor ein Investitionsstau zu konstatieren ist. Die notwendige kontinuierliche Erneuerung und Instandsetzung der baulichen und gerätetechnischen Ausstattung des Krankenhauses ist grundsätzlich als Risiko zu sehen und erfordert eine stabile Ertragskraft des Hauses. Risiken aus dem Personalbereich Neben dem o.g. Risiko, besteht weiterhin ein verschärfter Wettbewerb um Fachkräfte. Intensiviert wurde der Wettbewerb u.a. durch Strukturvorgaben wie die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung, die Einführung des Pflegebudgets zur vollständigen Refinanzierung der am Bett tätigen Pflegekräfte und wird auch in Zukunft, nicht zuletzt durch die Einführung der Pflegepersonalbemessungsverordnung, für eine weiter gesteigerte Nachfrage im Bereich der Pflegekräfte sorgen. Die weiterhin hohen krankheitsbedingten Ausfälle in allen Dienstarten verstärken diese Situation weiter, so dass hierdurch auch ein Bedarf an zusätzlichen Leasingkräften und damit einhergehenden höheren Aufwendungen resultieren könnte. Zusätzliche Herausforderungen liegen in der ab 2025 geregelten Rückführung der Finanzierung der Mitarbeitenden im Pflegedienst mit sonstigen Berufsabschlüssen und ohne Berufsabschluss in die DRG-Systematik. Diese Herauslösung der Finanzierung von vielfach Mitarbeitenden mit pflegeentlastendem Charakter aus dem Pflegebudget kann zu Mindereinnahmen auf der Erlösseite führen. Um dieser Mangelsituation entgegenzuwirken, hat das St. Elisabeth-Hospital Beckum die Personalakquise und Mitarbeiterbindung weiter professionalisiert und hierzu verschiedene Instrumente eingeführt und umgesetzt. Unter anderem fand auch im Jahr 2023 wieder ein Gesundheitstag für die Mitarbeiter statt, an dem auch die dauerhaft angebotenen vorhandenen Benefits wie das Jobrad und die Massagen für Mitarbeiter erneut beworben wurden. Auch im Bereich der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf können gezielte Maßnahmen gegenüber den Wettbewerbern entscheidende Vorteile bieten. Hierdurch können zudem Mitarbeitende zurück in eine Tätigkeit gebracht werden, die aufgrund fehlender Berücksichtigung familiärer Anforderungen bisher dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung gestanden haben. Das St. Elisabeth-Hospital Beckum hat hierzu folgende Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf etabliert und sich maßgeblich am Aufbau des sog. Flexteams beteiligt. Flankiert werden diese Maßnahmen durch den Aufbau einer zentralen Abteilung für Personalmarketing und -recruiting in Verbindung mit der Ausweitung der internationalen Personalakquise. Cyberrisiken Das Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kommt in seinem Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2023 zu dem Ergebnis, dass die Bedrohung im Cyberraum so hoch ist wie nie zuvor. Die Cyberattacken richten sich dabei gezielt an kleinere und mittlere Unternehmen sowie auch gegen Krankenhäuser, staatliche Institutionen und Kommunen. Die Zeit, in denen Krankenhäuser aus ethischen Überlegungen nicht attackiert wurden, ist vorbei. Wichtig ist daher, dass die Krankenhäuser ihre Kompetenz zur Cyberabwehr stärken und die Awareness aller Mitarbeitenden erhöht wird, denn Cyberangriffe werden immer professioneller. Durch die Künstliche Intelligenz (KI) werden sich die Möglichkeiten der Cyberkriminellen weiter verbessern. Zusätzlich werden immer mehr Schwachstellen in Softwaresystemen und Applikationen bekannt. Das BSI geht von 70 neuen Schwachstellen in Softwareprodukten pro Tag aus, die dann schnell durch Softwareupdates und -patches geschlossen werden müssen, bevor diese von Cyberkriminellen ausgenutzt werden können. Es besteht das Risiko, dass das St. Elisabeth-Hospital Beckum Opfer eines kriminellen Cyberangriffs wird, welcher das Ziel hat, sensible Daten zu stehlen und/oder die IT-Systeme zu verschlüsseln und erst nach Zahlung eines Lösegeldes wieder freizugeben. Sollte ein Cyberangriff auf das St. Elisabeth-Hospital Beckum erfolgreich sein, besteht zum einen ein erhebliches Reputationsrisiko, zum anderen kann es auf Grund eines möglichen, vorübergehenden Aussetzens der Leistungserbringung und den notwendigen Aufwendungen zur Wiederherstellung des IT-Systems zu erheblichen Auswirkungen auf die Ertragslage kommen. Sonstige Risiken Behandlungsfehler sind im Patientenversorgungsprozess ein Risiko, das sich nicht vollends ausschließen lässt. Wenngleich etwaige Schadenersatzansprüche über die entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherungen abgedeckt werden, können Reputationsschäden für das Krankenhaus entstehen. Zur Minimierung des Risikos zum Entstehen von Behandlungsfehlern wird das Risiko- und Schadenmanagement fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und verbessert. Zuletzt wurde das Risikomanagement konzernweit digitalisiert und standardisiert. Das St. Elisabeth-Hospital Beckum profitiert von der zentralen Bündelung der Daten und des Wissens. Die Erfahrungen können konzernweit transportiert und zur Risikovermeidung verwendet werden. Der Fokus des Krankenhauses richtet sich zudem auf die medizinische Behandlungsqualität und die umfassenden Qualitätssicherungsmaßnahmen. Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2024 Aufgrund der unklaren Entwicklungsperspektiven in der Post-Corona-Phase sowie der Auswirkungen der angespannten Konjunkturlage und der aktuellen, weltweiten Krisenherde ist der Wirtschaftsplan 2024 mit vielen Unsicherheitsfaktoren behaftet. Zudem wird eine gesicherte Prognose durch die laufenden Vorbereitungen für die Krankenhausreform erschwert. Wir gehen allerdings davon aus, dass Krankenhäuser weiterhin als systemrelevante Institutionen betrachtet werden und der Staat entsprechend Unterstützungsleistungen insbesondere zur Kompensation der tarifbedingten Mehrkosten anbietet. Momentan gehen wir von einem negativen Jahresergebnis für 2024 aus, welches deutlich unter dem Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2023 liegen wird. Zudem gehen wir davon aus, dass das EBITDA als wesentliche Steuerungskennzahl in 2024 deutlich unter dem Vorjahreswert liegen wird.
Beckum, den 25. Juni 2024 Thorsten Keuschen BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH, Beckum Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Krankenhausträgergesellschaft St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH, Beckum, der zugleich der Jahresabschluss des Krankenhauses St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH, Beckum, ist - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Krankenhausträgergesellschaft St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der zugleich den Lagebericht des Krankenhauses darstellt, geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB i. V. m. § 30 KHGG NRW erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB i. V. m. § 30 KHGG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Krankenhausträgergesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB i. V. m. § 30 KHGG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 8. Juli 2024 Forvis
Mazars GmbH & Co. KG
Bert Franke, Wirtschaftsprüfer Karin Franziska Erxleben, Wirtschaftsprüferin HRB 10185Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 30. September 2024 festgestellt. Beschluss über die Verwendung des ErgebnissesDie Gesellschafterin beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von € 1.624.878,91 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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