BVMKW eGLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart GnR 200090
Eingetragen
21.4.2004
Branche
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernWärme- und KältehandelElektrizitätserzeugung aus nicht erneuerbaren Energieträgern ohne Verteilung
Gegenstand
a) der Handel, vorzugsweise mit den aus Motorkraftwerken gewonnenen leitungsgebundenen Energien wie Elektroenergie, Dampf, Pressluft oder Heizwärme einschließlich der Fortleitung und Verteilung, b) die Messung und Abrechnung von leitungsgebundener Enrgie, c) die Beratung über alle Bereiche, die mit der Anwendung der Motorkraftwerke im weitesten Sinne in einem Zusammenhang stehen, d) die Anschaffung und Unterhaltung der Geräte und Einrichtungen, die für die unter a bis d genannten Tätigkeiten erforderlich sind. Motorkraftwerke im obigen Sinne sind mit Motoren aller Art (z.B. Verbrennungsmotoren, Dampfmotoren) angetriebene Kraftwerke, a) die der Versorgung einzelner Verbrauchsobjekte mit Elektroenergie dienen oder zur Deckung eines öffentlichen Bedarfs an Elektroenergie oder als Netzersatzkraftwerke oder als Spitzenlastkraftwerke verwendet werden und b) die energiehaltige Stoffe aus endlichen und unendlichen Quellen, zum Beispiel aus vergasten Feststoffen (Kohle, Müll oder Biomassen), flüssigen Brennstoffen wie Mineral- und Pflanzenöl, gasförmigen Brennstoffen wie Erdgas, Klärgas, Deponiegas, Biogas und andere Sondergase erzeugen, wobei die bei der Erzeugung der Elektroenergie freigesetzte Abwärme einer Nutzung zugeführt werden kann. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen, a) sofern es sich dabei um Abnehmer handelt, die von der Genossenschaft mit leitungsgebundener Energie versorgt werden und nicht Betreiber eines Motorkraftwerks sind, b) sofern es sich dabei um Lieferer handelt, die die Genossenschaft mit leitungsgebundener Energie beliefern, die nicht in Motorkraftwerken erzeugt worden ist.

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BVMKW eG

Ludwigsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

BILANZ

AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,00

0,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

281.901,45

355.622,56

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

413.741,40

255.577,31

Summe Aktiva

695.642,85

611.199,87



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnrücklagen

9.480,00

9.480,00

III. Gewinnvortrag

77.090,71

71.650,69

IV. Jahresfehlbetrag

-42.009,97

0,00

V. Bilanzgewinn

0,00

5.440,02

B. Rückstellungen

4.900,00

94.900,00

C. Verbindlichkeiten

596.626,11

380.901,16

D. Rechnungsabgrenzungsposten

24.556,00

23.828,00

Summe Passiva

695.642,85

611.199,87

ANHANG

A. Allgemeine Angaben

Die BVMKW eG hat ihren Sitz in Ludwigsburg und ist eingetragen in das Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Suttgart (GnR 200090).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH- und Genossenschaftsgesetzes beachtet.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

 Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

 Die flüssigen Mittel werden in allen Fällen mit dem Nennwert angesetzt.

 Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

 Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

 Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

 Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Einnahmen bzw. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, welche Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.

B. Ergänzende Angaben

I. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. Des Weiteren be- standen keine sonstige finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Vermögens-, Fi- nanz- und Ertragslage von Bedeutung sind.

Durch den Ausbruch des Ukrainekriegs sind die Beschaffungskosten und vor allem die Energie- kosten Anfang 2022 stark gestiegen und werden das Ergebnis 2022 stark negativ beeinflussen.

II. Mitgliederbewegung

Anzahl der Mitglieder zum Jahresende: 7

Anzahl der Geschäftsanteile zum Jahresende: 7

Höhe des Geschäftsanteils EUR 250,00
Höhe der Haftsumme EUR 250,00

Die Geschäftsguthaben der verbleibenden Mitglieder haben sich im Geschäftsjahr 2021 nicht verändert (im Vorjahr EUR 25.000,--).

III. Mitglieder des Vorstands

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Jan Roessle Winfried Grauel

IV. Aufsichtsratsvorsitz

Vorsitzender des Aufsichtrats war:

Manfred Husslein

V. Forderungen gegenüber Organmitglieder

Am Bilanzstichtag betrugen die Forderungen gegenüber:

Mitglieder des Vorstands EUR 0,-- (Vorjahr EUR 0,--)
Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 0,-- (Vorjahr EUR 0,--)

VI. Prüfungsverband

Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes:

Prüfungsverband der Deutschen Verkehr-, Dienstleistungs- und Konsumgenossenschaften e.V. Gotenstraße 17 20097 Hamburg

 

Ludwigsburg, den 22. Dezember 2022

gez. Jan Roessle, Winfried Grauel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22. Dezember 2022

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