Heliotron Deutschland GmbH
Etzmattenstraße 40, 79112 Freiburg im Breisgau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Oliver Daniel Schneeberger seit 24.9.2014 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Heliotron Deutschland GmbHFreiburg im BreisgauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang zum Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr
1. Mai 2022 bis 31. Dezember 2022
Rechnungslegungsgrundlagen Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gesellschaft hat ein dem Kalenderjahr entsprechendes Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Gem. § 155 Abs. 2 S. 1 InsO beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein neues Geschäftsjahr. Durch die Entscheidung des Insolvenzverwalters vom 8. Februar 2023 kehrt die Gesellschaft zum satzungsmäßigen kalenderjahrgleichen Geschäftsjahr zurück. Aufgrund dieser Regelung ergeben sich Rumpfgeschäftsjahre. Das gilt zum einen für den Tag zwischen dem letzten regulären Bilanzstichtag und dem Tag des Eröffnungsbeschlusses. Zum anderen zwischen dem Tag des Eröffnungsbeschlusses und dem regulären Bilanzstichtag. Es ergeben sich deshalb Rumpfgeschäftsjahre vom 1. Januar 2022 bis zum 30. April 2022 sowie vom 1. Mai 2022 bis zum 31. Dezember 2022. Danach entspricht das Geschäftsjahr wieder dem Kalenderjahr. Insolvenzverfahren Insolvenzantrag Mit Schriftsatz vom 21. Februar 2022 stellte der Geschäftsführer beim Amtsgericht Freiburg für die Heliotron Deutschland GmbH den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Insolvenzantrag wurde mit Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO begründet. Vorläufiges Insolvenzverfahren Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 23. Februar 2022 ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Thilo Braun bestellt. Der operative Geschäftsbetrieb des Unternehmens wurde im vorläufigen Insolvenzverfahren weitergeführt. Mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom 24. Februar 2022 wurde der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt und die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen. Ab diesem Zeitpunkt handelte es sich um ein sog. starkes vorläufiges Insolvenzverfahren. Insolvenzeröffnung Am 1. Mai 2022 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet. Zum lnsolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Thilo Braun bestellt Berichtstermin Der Termin zur 1. Gläubigerversammlung, in der auf Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wurde (Berichtstermin), wurde auf den 31. Mai 2022 festgelegt. Prüfungstermin Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) wurde ebenfalls auf den 31. Mai 2022 festgelegt. Operativer Geschäftsbetrieb Der operative Geschäftsbetrieb wird seit Beginn des vorläufigen Insolvenzverfahrens fortgeführt. Insolvenzplan Bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren erfolgten Vorüberlegungen zum Abschluss eines Insolvenzplans sowie der Entwurf eines Grobkonzeptes, welches mit der Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau als Großgläubigerin vorbesprochen wurde. Der Insolvenzverwalter legte am 11. Juli 2023 dem Amtsgericht Freiburg einen Insolvenzplan vor. Dieser wurde im Erörterungs- und Abstimmungstermin vom 5. September 2023 von allen Gläubigern an- genommen. Der Insolvenzplan wurde noch am selben Tag vom Amtsgericht Freiburg bestätigt. Das Insolvenzverfahren wurde nach Rechtskraft des Insolvenzplans mit Beschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 20. Dezember 2023, zum 31. Dezember 2023 aufgehoben. Going-Concern-Prämisse Aufgrund der im vorläufigen Insolvenzverfahren getroffenen Entscheidung zur Fortführung des Geschäftsbetriebs und der Rechtskraft des Insolvenzplans erfolgte - in Abstimmung mit der Geschäftsführung und dem Insolvenzverwalter - eine Bilanzierung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden unter der Coing-Concern-Prämisse zu Fortführungswerten. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmelhoden haben sich im Verhältnis zum Vorjahr nicht geändert. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst soweit diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt wurden. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Trotz der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Mai 2022 wird aufgrund der Fortführung des Geschäftsbetriebes und der Rechtskraft des Insolvenzplans im vorliegenden Jahresabschluss nach Going-Concern Gesichtspunkten bilanziert. Anlagevermögen Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den Entwicklungskosten angesetzt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter bis EUR 800,00 werden im Zugangsjahr in analoger Anwendung des Bewertungswahlrechts gem. § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang dargestellt. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 250,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Umlaufvermögen Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für erkennbare Einzelrisiken wurden Einzelwertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Liquide Mittel, die in ausländischer Währung geführt wurden, sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag zu bewerten. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungen Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten Parallel zur Erstellung des Jahresabschlusses auf den 31. Dezember 2022 erfolgte eine Abstimmung der Verbindlichkeiten mit der Gläubigertabelle zum Stichtag der Insolvenzeröffnung 1. Mai 2022. Die Verbindlichkeiten in der Finanzbuchhaltung wurden an die Werte der Gläubigertabelle angepasst, soweit sie vor dem Stichtag 31. Dezember 2022 entstanden sind. Anlässlich der Erstellung des Folgeabschlusses wird eine nochmalige Abstimmung mit der dann aktualisierten Gläubigertabelle erfolgen. In Absprache mit dem Insolvenzverwalter sind Verbindlichkeiten, die bislang nicht zur Gläubigertabelle angemeldet wurden, weiterhin im Jahresabschluss ausgewiesen. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt unbeschadet einer erwartbaren Quote mit dem Erfüllungsbetrag. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 313.333,63 (Vj. 313.333,63) enthalten. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR (Vj. 0,00 EUR). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 138.034,19 (Vj. EUR 138.034,19). Es handelt sich hierbei um einen Sicherungsübereignungsvertrag betreffend Raumsicherungsübertragung Inventar mit der Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau vom 17. Mai 2018. Das Sicherungsgut dient der Sicherung aller Forderungen der Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau gegen die Gesellschaft aus dem Darlehen Nr. 6001410686. Darüber hinaus bestehen für Verbindlichkeiten in üblichem Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten. Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten gesichert. Angabe zu Verbindlichkeiten mit Restlaufzeitvermerken Die Verbindlichkeiten gelten alle aufgrund Insolvenzeröffnung innerhalb eines Jahres als fällig, § 41 Abs.1 InsO.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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