Regionalbahn Kassel GmbH

Königstor 3, 34117 Kassel, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kassel HRB 5251
Eingetragen
3.6.1991
Branche
Betrieb von Verkehrswegen für SchienenfahrzeugeBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenPersonenbeförderung im Eisenbahnverkehr
Gegenstand
Die zweckmäßige und wirtschaftliche Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs im Raum Kassel auf dem Gebiet der Verkehrsplanung und des Leistungsangebotes im Rahmen von Kooperationen. Der Betrieb der Straßenbahn nach Baunatal, die Planung, Realisierung und der Betrieb der Lossetalbahn sowie weiterer Schienenverkehrsprojekte im Raum Kassel sowie die Optimierung der Bus-Schiene Verknüpfungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Karsten Kamutzki
seit 2.2.2021
Geschäftsführer
Jane Ackermann
seit 2.2.2021
Prokura
Tobias Beckers
seit 28.5.2020
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
50.00%
Stadt Kassel
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Kasseler Verkehrs-Gesellschaft Aktiengesellschaft
Germany
130.000 €
50.00%
HLB Basis AG
Germany
130.000 €
50.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Regionalbahn Kassel GmbH

Kassel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht 2023

Die Regionalbahn Kassel GmbH (RBK) konnte im Geschäftsjahr 2023 ein deutlich über Plan liegendes Ergebnis erzielen. Hauptgründe für die positive Entwicklung waren insbesondere Vorjahreseffekte.

1       Grundlagen des Unternehmens

1.1      Geschäftsmodell

Als Eisenbahn- und Straßenbahnverkehrsunternehmen ist die RBK am Fahrgastmarkt im Lossetal aktiv. Sie ist Eigentümerin von 15 Straßenbahn- und 28 RegioTram (RT)-Fahrzeugen. Zudem ist die RBK als Eisenbahn- und Straßenbahninfrastrukturunternehmen verantwortlich für die Schieneninfrastruktur im Lossetal und in Baunatal.

Gesellschafter der RBK sind mit einem Anteil von jeweils 50 % die Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG (KVG) sowie die HLB Basis AG (HLB).

1.2      Organisatorische und rechtliche Struktur

Die RBK ist als Eisenbahn- und Straßenbahnverkehrsunternehmen am Fahrgastmarkt im Lossetal im Schienenpersonennahverkehr aktiv. Dafür wurden ihr die Konzessionen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und die Genehmigungen gemäß Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) erteilt.

Für den Straßenbahnverkehr im Lossetal besteht eine Bestandsbetrauung der RBK auf Basis der Finanzierungsvereinbarung mit den betroffenen Städten und Gemeinden sowie der Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH (Nordhessischer Verkehrsverbund - NVV). Die Konzession für die Erbringung der Straßenbahnverkehre im Lossetal (Linien 4 / N4 im Abschnitt Kassel-Lindenberg bis Hessisch Lichtenau) wurde der RBK mit einer Laufzeit bis zum 29. Februar 2028 erteilt. Anschließend ist eine Straßenbahnverkehrserbringung durch ein drittes Verkehrsunternehmen vorgesehen (Betreiberwechsel). Die Genehmigung zum Betrieb der Eisenbahninfrastruktur im Lossetal liegt der RBK bis zum Jahr 2048 vor.

Die RBK vermietet der KVG ihre 15 Straßenbahnfahrzeuge, welche die KVG wartet und einen Anteil wiederum der RBK für den Lossetalverkehr zur Verfügung stellt. Die Finanzierung des Verkehrs erfolgt im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung Lossetal mit dem NVV, der KVG sowie den Städten und Gemeinden Kaufungen, Helsa und Hessisch Lichtenau. Die Finanzierungsvereinbarung Lossetal hat eine Laufzeit bis zum Ende der Konzession im Jahr 2028. Die in der Ergänzungsvereinbarung festgelegte Dynamisierungsregel der Zuschüsse ist befristet bis Ende 2021. Für die Jahre bis einschließlich 2024 bestätigte der NVV die Fortführung des Finanzierungsmodells, indem dieser die Mehrkosten vollständig übernimmt.

Der zwischen RegioTram Gesellschaft mbH (RTG), RBK und KVG abgeschlossene "Fahrzeugbereitstellungsvertrag und Vertrag über die Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge" mit einer Laufzeit bis Ende 2023 regelt, dass die RBK ihre 28 RT-Fahrzeuge an die RTG bereitstellt und die KVG die Wartung sowie Instandhaltung übernimmt. Der zur neuen Fahrbetriebsperiode gehörige Fahrzeugbereitstellungsvertrag wurde analog dem Verkehrsvertrag für weitere zehn Jahre zwischen RTG, RBK und KVG bis zum Fahrplanwechsel 2033/2034 abgeschlossen.

Die RT-Fahrzeuge sollen ab Mitte 2025 bis voraussichtlich Ende 2030 einer umfassenden Sanierung und Modernisierung (Refit) unterzogen werden, um deren Einsatzfähigkeit bis zum Jahr 2045 zu verlängern. In das von der KVG entwickelte sowie mit dem Fahrzeughersteller und den Aufsichtsbehörden abgestimmte Konzept sind sowohl die technischen Notwendigkeiten der KVG als auch die Design- und Infotainmentanforderungen des NVV eingeflossen. Neben einer modernen Fahrgastinformation und den umfangreichen Anpassungen im Innen- und Außendesign, werden diverse Modifikationen für einen effizienteren und CO2-reduzierten Antrieb umgesetzt.

Der Grundlagenvertrag, in welchem die Fortführung des bestehenden RT-Systems bis ins Jahr 2045 geregelt wird, wurde zwischen NVV, KVG und RBK bereits Ende 2021 unterzeichnet. Der Ende 2023 abgeschlossene Sanierungsvertrag regelt neben der Zusammenarbeit und dem Refit-Ablauf auch dessen Finanzierung. Der NVV hat sich dabei zur vollständigen Kostenübernahme verpflichtet und bekommt dafür Mittel vom Land Hessen im Rahmen des aufeinander abgestimmten RegioTram-Gesamtsystems - bestehend aus Infrastruktur, Fahrzeugen und Betrieb - bereitgestellt.

Als Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist die RBK verantwortlich für die Schieneninfrastruktur im Lossetal und in Baunatal. In Baunatal stellt die RBK die Infrastruktur gemeinsam mit der HLB bereit. Die Konzession für den Betrieb der Straßenbahninfrastruktur ist der RBK bis zum Fahrplanwechsel 2029 erteilt, die Genehmigung zum Betrieb der Eisenbahninfrastruktur hat die HLB. Die Bewirtschaftung der Infrastruktur in Baunatal und im Lossetal erfolgt überwiegend durch Leistungen der Gesellschafter KVG und HLB. Die Trasse in Baunatal wird durch die KVG genutzt, welche Trassengebühren an die RBK zur Refinanzierung der Trasse zahlt.

2       Wirtschaftsbericht

2.1      Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Gemäß den Angaben des Statistischen Bundesamtes sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 %. Die Inflationsrate ist im Jahr 2023 nachhaltig gesunken und betrug durchschnittlich 5,9 % (Vorjahr: 6,9 %). Die Gründe für die weiterhin hohe Inflationsrate waren im Wesentlichen die als Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine aufgetretenen Rohstoffengpässe - vor allem bei Energie und Lebensmitteln. Des Weiteren wirkten sich verstärkt der Fachkräftemangel sowie weitere internationale politische Auseinandersetzungen belastend auf die Inflationsrate aus.

Die anhaltende schwierige geopolitische Lage sorgt weiterhin für Störungen der globalen Energiemärkte und verursacht damit Unsicherheiten bezüglich der Preissteigerungen sowie Knappheit bei Dienstleistungen und Material entlang der gesamten Lieferketten. Trotz dieser Marktumstände waren im Geschäftsjahr keine wesentlichen negativen Auswirkungen für die RBK feststellbar.

Der Hessische Landtag beschloss im Jahr 2018 das Mobilitätsfördergesetz (MobiFöG). Dieses regelt die Förderfähigkeit von Grunderneuerungen, sodass bereits seit 2019 auch Ersatzinvestitionen förderfähig sind. Mit der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen nach dem MobiFöG vom 26. April 2021 wurden weitere Elemente der Infrastruktur in die Förderung einbezogen. Zudem wurde auch auf Bundesebene mit der beschlossenen Aufstockung der Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ein wichtiger Fortschritt erzielt. Neben der Erhöhung der Mittel stehen diese seit 01. Januar 2020 auch für die Grunderneuerung kommunaler Schieneninfrastrukturen zur Verfügung.

2.2      Unternehmensentwicklung

Der Antrag zur Genehmigung der Trassenentgelte für die Lossetalstrecke für die Netzfahrplanperiode 2024/2025 wurde nach fristgerechtem Einreichen Ende des Jahres 2023 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigt. Formal bezieht sich die Genehmigung nur auf die Abschnitte gemäß Eisenbahnbetriebsordnung (EBO). Da sich die EBO-Abschnitte nicht separat betreiben lassen, wurden in dem Antrag alle Streckenabschnitte berücksichtigt.

Auf der Lossetal-Infrastruktur der RBK zwischen Kassel-Lindenberg und Hessisch Lichtenau wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 eine Straßenbahnverkehrsleistung von rund 727 Tsd. Wagenkilometern (Vorjahr 730 Tsd.) erbracht. Die Verkehrsleistung ist insbesondere abhängig von durch Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen verursachten Streckensperrungen.

Die Vergleichsverhandlung im Rahmen der Schadensabwicklung "Haferbachbrücke" für die RBK konnte zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden, wodurch der RBK im Geschäftsjahr 2023 periodenfremde Erstattungen der Versicherung des Schädigers in erheblichen Umfang zugingen.

Für die RBK bestehen Chancen auf deutliche Reduzierungen des Kapitalkostenanstiegs durch das MobiFöG. Ende Oktober 2022 ging der Bescheid zur Maßnahme "Grunderneuerungen KVG/RBK - erster Teilfinanzierungsantrag" ein. Inhalt waren vier Maßnahmen der RBK, für die weitere Mittel abgerufen wurden und auch im Geschäftsjahr eingegangen sind. Für weitere Maßnahmen wurden Anträge gestellt, die aber noch nicht positiv beschieden wurden.

2.3      Ertragslage

Im Jahr 2023 betrugen die Umsatzerlöse der RBK 10,0 Mio. EUR und fielen demnach unter dem Vorjahresniveau von 10,5 Mio. EUR aus. Ein Grund für die geringeren Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr stellte die im Jahr 2023 durch den NVV vorgelegte endgültige Einnahmeaufteilung 2022 dar, aus der sich eine verglichen mit dem Vorjahr geringere, außerplanmäßige Nachzahlung von Kasseneinnahmen an die RBK in Höhe von 0,2 Mio. EUR ergab.

Die Erstattungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen und den Ausbildungsverkehr lagen mit 0,5 Mio. EUR auf dem Niveau des Vorjahres. Ebenfalls auf Vorjahresniveau fielen die Erlöse aus der Vermietung der RT-Fahrzeuge an die RTG mit 6,0 Mio. EUR und die Erlöse aus der Vermietung der Straßenbahnfahrzeuge an die KVG mit 0,6 Mio. EUR aus. Die erzielten Trassenerlöse Baunatal bewegten sich mit 0,9 Mio. EUR und die sonstigen Umsatzerlöse aus Nebengeschäften mit 0,3 Mio. EUR unter den Vorjahreswerten. Begründet waren die Mindererlöse in einer baustellenbedingt geringeren Verkehrsleistung der KVG auf der Strecke Baunatal und den Wegfall der Weiterberechnung der RT-Fahrzeugkaskoversicherung an die RTG. Letztere Versicherung hat die RTG zum Jahresbeginn 2023 selbst abgeschlossen, sodass auch korrespondierend der Aufwand entfiel.

Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit 6,8 Mio. EUR über dem Vorjahresniveau von 6,4 Mio. EUR. Hauptgründe für die positive Entwicklung waren insbesondere der erfolgreiche Abschluss der Vergleichsverhandlung im Rahmen der Schadensabwicklung "Haferbachbrücke" sowie die Nachverrechnung von Trassenkosten im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung Lossetal. Die Ergänzungsvereinbarung Lossetal sieht vor, dass erhöhte Trassenentgelte seit dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens zusätzlich im Ausgleichsbetrag berücksichtigt werden. Die zusätzlichen Finanzierungsbeiträge werden gemäß der Ergänzungsvereinbarung Lossetal allein durch den NVV getragen.

Die Materialaufwendungen bewegten sich mit 9,6 Mio. EUR über dem Vorjahreswert in Höhe von 9,2 Mio. EUR und setzten sich im Wesentlichen aus der Betriebsmittelbereitstellung für den Lossetalverkehr und den Leistungen der Gesellschafter für die Infrastrukturunterhaltung im Lossetal und in Baunatal zusammen. Letztgenannte stellten den Grund für die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr dar.

Der Personalaufwand stieg im Vergleich zu den Vorjahren auf 41 Tsd. EUR an.

Die Abschreibungen fielen in Höhe von 4,3 Mio. EUR über dem Niveau des Vorjahres aus. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 1,4 Mio. EUR um 0,5 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert und beinhalteten im Wesentlichen Kosten für Versicherungen, Beratung und Dienstleistungen der Gesellschafter. Den Hauptgrund für die Verminderung gegenüber dem Vorjahr stellt die Rückstellungsbildung 2022 in Höhe von 0,5 Mio. EUR für die Weiterleitung von Versicherungserlösen an die RTG dar.

Das Finanzergebnis betrug -0,5 Mio. EUR (Vorjahr -0,4 Mio. EUR). Die Veränderung ergibt sich aus dem gestiegenen Zinsniveau für Anschlussfinanzierung.

2.4      Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme der RBK lag zum 31. Dezember 2023 bei 33,8 Mio. EUR und damit unter dem Vorjahresniveau von 42,1 Mio. EUR.

Dabei bestand die Aktivseite der Bilanz im Wesentlichen aus dem Anlagevermögen in Höhe von 31,8 Mio. EUR (Vorjahr 37,7 Mio. EUR). Das Anlagevermögen reduzierte sich im Berichtsjahr bedingt durch Abschreibungen und stellt 94,2 % (Vorjahr 89,5 %) der Bilanzsumme dar. Im Geschäftsjahr wurden Netto-Investitionen in Höhe von 0,9 Mio. EUR getätigt, welche insbesondere die Infrastruktur im Lossetal und Baunatal betrafen.

Das Umlaufvermögen ist zum Abschlussstichtag auf 1,9 Mio. EUR (Vorjahr 4,2 Mio. EUR) gesunken. Diese Verringerung ist im Wesentlichen in geringeren sonstigen Vermögensgegenständen begründet.

Die aktiven latenten Steuern bewegten sich in Höhe von 24 Tsd. EUR unter dem Vorjahresniveau von 0,2 Mio. EUR.

Auf der Passivseite der Bilanz wurde für das Eigenkapital ein Betrag von 6,7 Mio. EUR ausgewiesen (Vorjahr 6,0 Mio. EUR). Der Anstieg resultierte aus dem erwirtschafteten Jahresergebnis 2023 in Höhe von 0,7 Mio. EUR. Das Eigenkapital beinhaltete zudem das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von 260 Tsd. EUR. Die Eigenkapitalquote betrug 19,8 % (Vorjahr 14,3 %).

Die Rückstellungen sind gegenüber dem Vorjahr auf 1,2 Mio. EUR (Vorjahr 2,2 Mio. EUR) gesunken. Der hohe Wert des Vorjahres resultierte u. a. aus der Rückstellungsbildung für die Weiterleitung der Versicherungserlöse an die RTG in Höhe von 0,5 Mio. EUR und höheren Steuerrückstellungen. Daneben musste die RBK im Rahmen der Erneuerung der - über die Schieneninfrastruktur Baunatal verlaufenden - Rad- und Gehwegüberführung L3219 durch das Land Hessen von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement entrichtete Zuschüsse zurückzahlen. Die Rückzahlung der RBK wirkt sich im Geschäftsjahr 2023 ergebnisneutral aus, da bereits im Jahresabschluss 2021 mit einer Rückstellungsbildung eine vollständige Risikovorsorge getroffen wurde.

Die Verbindlichkeiten sanken zum Geschäftsjahresende auf 9,9 Mio. EUR (Vorjahr 15,5 Mio. EUR). Hauptgrund waren durch die ordentliche Darlehenstilgung niedrigere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 5,3 Mio. EUR (Vorjahr 9,8 Mio. EUR).

2.5      Gesamtaussage zur Lage des Unternehmens

Die RBK schloss das Berichtsjahr mit einem Gewinn von 665 Tsd. EUR (Vorjahr 801 Tsd. EUR) ab. Hauptgründe für die positive Entwicklung waren insbesondere der erfolgreiche Abschluss der Vergleichsverhandlung im Rahmen der Schadensabwicklung "Haferbachbrücke" und die endgültige Abrechnung des Einnahmeaufteilungsverfahrens 2022.

Das Jahresergebnis 2023 liegt deutlich über dem Planwert von 258 Tsd. EUR.

3       Prognose-, Chancen- und Risikobericht

3.1      Prognosebericht

Mit der Einführung des Deutschlandtickets reduzieren sich aufgrund des günstigen Einführungspreises von 49 Euro pro Monat die verbundweiten Fahrgeldeinnahmen. Gleichzeitig wurden im Verbund Mehraufwände für die Einrichtung eines digitalen Tickets nötig. Zur Kompensation potenzieller Schäden wurde auf Basis des Erlasses des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen ein Ausgleich für das Jahr 2023 ab der Einführung zum 01. Mai 2023 beschlossen. Der NVV hat diesen Ausgleich im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung Lossetal zugesichert. Nachfrageauswirkungen des Deutschlandtickets sind in der aktuellen Planung daher nicht berücksichtigt.

Für das Jahr 2024 wird nach derzeitigem Stand von einer Erreichung des geplanten Ergebnisses in Höhe von 222 Tsd. EUR ausgegangen. Die wesentlichen Aktivitäten der RBK sind durch Verträge mit ihren Gesellschaftern, dem NVV, der RTG sowie den Städten und Gemeinden abgesichert.

Im Jahr 2024 sind Nettoinvestitionen in Höhe von 3,1 Mio. EUR geplant. Diese betreffen neben Infrastrukturmaßnahmen in Baunatal und im Lossetal insbesondere vorgezogenen Maßnahmen im Rahmen der Sanierung und Modernisierung der RT-Fahrzeuge. Letztere werden vollständig vom NVV bezuschusst. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Sanierungsvertrages sowie des neuen Fahrzeugbereitstellungsvertrages für die RT-Fahrzeuge werden im Jahr 2024 die Bearbeitung verschiedener Infrastrukturmaßnahmen und -projekte Schwerpunkte darstellen.

Für den Betrieb im Lossetal wird mittelfristig - auch vor dem Hintergrund der Ergänzungsvereinbarung zur Finanzierungsvereinbarung - eine aktive Werbung um Fahrgäste erforderlich sein, um zukünftig geringere Zuscheidungen von Fahrgeldeinnahmen im Rahmen der neuen Einnahmeaufteilungsverfahren sowie allgemeine Kostensteigerungen (u. a. im Rahmen der Infrastrukturunterhaltung) zu kompensieren. Im Jahr 2028 wird mit dem Betreiberwechsel im Lossetal die Geschäftssparte für die RBK entfallen.

3.2      Chancen- und Risikobericht

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die damit verbundenen Unsicherheiten bezüglich der Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf stellen durch eventuelle Lieferengpässe und Preissteigerungen ein potenzielles Risiko für die RBK dar.

Für die Jahre bis 2025 wird davon ausgegangen, dass entstehende Ausfälle bei den Linienverkehrseinnahmen im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket über den Nachteilsausgleich von Bund und Ländern in Form eines Sockelbetrages kompensiert werden. Für den Fall, dass der Finanzierungsbedarf diesen Sockelbetrag übersteigt, wurde für das Jahr 2023 zwischen beiden Parteien vereinbart, dass Mehrbedarfe jeweils hälftig getragen werden. Für die Jahre 2024 und 2025 liegt zurzeit noch keine vollständige Einigung darüber vor.

Des Weiteren bestehen Risiken hinsichtlich der unterstellten Nachfrage. Die deutliche Zunahme des mobilen Arbeitens und die stärkere Nutzung des Verkehrsmittels Fahrrad wirken weiterhin zu Lasten der Fahrgastzahlen des ÖPNV. Zudem kann ein weiterer Erholungseffekt nach Auslaufen der Coronapandemie nicht mehr erwartet werden. Ob sich im Rahmen der Klimaschutzbemühungen eine signifikante und dauerhafte Änderung des autozentrierten Verkehrsverhaltens der Bevölkerung zugunsten der ÖPNV-Nutzung durchsetzt, bleibt ebenfalls abzuwarten.

Vor dem Hintergrund dieser Auswirkungen bestehen im Rahmen der laufenden Finanzierungsvereinbarung Lossetal Risiken hinsichtlich der künftigen Fahrgeldeinnahmen. Die Erstattung der darüber hinaus gehenden Betriebsaufwendungen ist an die Vertragspartner weiterzugeben, beziehungsweise durch einen öffentlichen Kompensationsmechanismus auszugleichen. Die aktuelle Ergänzung zur Finanzierungsvereinbarung Lossetal legt die Ausgleichsbeträge bis Ende 2021 fest. Für die Jahre 2022 bis 2024 bestätigte der NVV die Fortführung des Finanzierungsmodells. Für den Zeitraum ab 2025 ist die Übernahme der Dynamisierung neu zu verhandeln. Neben den schwer einzuschätzenden Auswirkungen des neu zu konzeptionierenden Einnahmeaufteilungsverfahrens auf die Fahrgeldeinnahmen sind der zukünftige Umgang mit Fahrzeugen und Infrastruktur in die Verhandlungen einzubeziehen.

Darüber hinaus sind die wesentlichen Bestandteile des Kerngeschäftes der RBK mittel- bis langfristig vertraglich gesichert. Das betrifft die Konzessionen für die Infrastruktur in Baunatal, die Infrastruktur und den Betrieb im Lossetal wie auch die Bereitstellung der RT- und Straßenbahnfahrzeuge.

Im Jahr 2012 verhängte das Bundeskartellamt Bußgelder gegen vier Hersteller und Lieferanten von Schienen aufgrund wettbewerbswidriger Absprachen zu Lasten der Deutsche Bahn AG. Daneben führte das Bundeskartellamt ebenfalls Ermittlungen gegen das Kartell der "Schienenfreunde" wegen der Schädigung regionaler und lokaler Unternehmen durch. Die beiden Verfahren befinden sich nach wie vor im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Seitens der HLB werden regelmäßig Brückenprüfungen auf der Lossetal-Strecke der RBK in Zusammenarbeit mit einem externen Sachverständigen durchgeführt. Als Ergebnis stellten die Prüfberichte einerseits kurzfristig zu beseitigende Mängel fest, deren Abarbeitung in der kurzfristigen Planung der Infrastrukturmaßnahmen 2024 enthalten ist. Andererseits ist die Behebung von mittel- bis langfristig zu beseitigenden Mängeln in der Planung bis 2028 berücksichtigt. Insgesamt lässt sich ein deutlich steigender Instandhaltungs- und Investitionsbedarf ableiten.

Auf der Lossetal-Strecke wurden zudem Risse in den Betonschwellen festgestellt, die bei turnusmäßigen Streckenbegehungen auf Veränderungen des Schadbildes kontrolliert werden. Das Schadbild verschlechterte sich auch im Straßenbahnbereich in den letzten Jahren erheblich, sodass für die Jahre ab 2024 Auswechselungen von Schwellen auf der gesamten Lossetal-Strecke geplant sind.

Zur Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art haben die Gesellschafter KVG und HLB der RBK - neben der langfristigen Bankenfinanzierung - Darlehen ausgereicht, die entsprechend der vereinbarten Tilgung zurückgeführt werden. Für kurzfristige Finanzierungserfordernisse stellt die Kasseler Verkehrs- und Versorgung-GmbH (KVV), die auch das Cash-Management der RBK betreibt, einen Kassenkredit zur Verfügung. Mögliche Liquiditätsrisiken sind daher begrenzt.

Weiterhin findet eine unterjährige Überwachung der Erlös- und Kostensituation und der erbrachten bzw. bezogenen Leistungsmengen der RBK statt. Durch die vorhandenen Controlling- und Risikomanagementsysteme sind frühzeitige Analysen des Geschäftsverlaufes möglich.

 

Kassel, 27. März 2024

Regionalbahn Kassel GmbH

Die Geschäftsführung

Karsten Kamutzki          Veit Salzmann

Bilanz zum 31.12.2023

Aktiva Anhang 31.12.2023 31.12.2022
EUR Tsd.EUR
A. Anlagevermögen (3)
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 271.513,00 351
II. Sachanlagen 31.529.158,27 37.331
31.800.671,27 37.682
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögens-
     gegenstände
    1. Forderungen aus Lieferungen und
        Leistungen 856.858,66 1.125
    2. Sonstige Vermögensgegenstände (4) 1.076.773,96 3.113
II. Guthaben bei Kreditinstituten 159,52 0
C. Aktive latente Steuern (5) 24.133,36 203
33.758.596,77 42.123
Passiva Anhang 31.12.2023 31.12.2022
EUR Tsd.EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital (6) 260.000,00 260
II. Kapitalrücklage 30.677,51 31
III. Gewinnrücklagen 26.541,25 26
IV. Gewinnvortrag  5.685.833,44 4.885
V. Jahresüberschuss 665.021,32 801
6.668.073,52 6.003
B. Sonderposten 
Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen 15.858.801,45 18.339
C. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 5,00 691
2. Sonstige Rückstellungen (7) 1.233.209,51 1.510
1.233.214,51 2.201
D. Verbindlichkeiten (8)
1. Verbindlichkeiten gegenüber 
     Kreditinstituten 5.306.450,76 9.795
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
    und Leistungen 379.072,65 144
3. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
    mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.265.405,74 5.532
4. Sonstige Verbindlichkeiten 1.941.280,24 1
9.892.209,39 15.472
E. Rechnungsabgrenzungsposten 106.297,90 108
33.758.596,77 42.123

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023

Anhang 2023 2022
EUR EUR Tsd.EUR
1. Umsatzerlöse (9) 9.977.176,16 10.517
2. Sonstige betriebliche Erträge (10) 6.821.301,67 6.448
16.798.477,83 16.965
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
    und für bezogene Waren -496.136,80 -486
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -9.127.635,08 -8.750
4. Personalaufwand
a) Gehälter -31.864,80 -11
b) Soziale Abgaben -8.836,12 -3
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen (EUR 7.387.081,56 und EUR 79.466,60)
abzüglich anteiliger Abschreibungen auf den
Sonderposten für Zuschüsse (EUR 3.160.074,40€) -4.306.473,76 -4.130
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen (11) -1.355.961,67 -1.922
-15.326.908,23 -15.302
Betriebsergebnis 1.471.569,60 1.663
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (12) 6.779,05 4
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (13) -497.737,67 -453
Finanzergebnis -490.958,62 -449
980.610,98 1.214
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (14) -314.656,97 -412
10. Ergebnis nach Steuern 665.954,01 802
11. Sonstige Steuern -932,69 -1
12. Jahresüberschuss (19) 665.021,32 801

Anhang 2023

I.          Allgemeines

(1)        Allgemeine Angaben

Die Regionalbahn Kassel GmbH (RBK) mit Sitz im Königstor 3 - 13, 34117 Kassel, ist im Registergericht Kassel unter der Nummer HRB 5251 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der handelsrechtlichen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt.

Die RBK ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und stellt den Jahresabschluss gemäß Gesellschaftsvertrag nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften auf.

(2)        Gliederung

Zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses wurden einzelne Posten in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in ihrer Bezeichnung geändert. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung sind Davon-Vermerke im Anhang ausgewiesen.

Die Gliederung der Bilanz wurde gemäß § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB um den Posten B. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen erweitert.

Die Darstellung der Sachanlagen wurde im Anlagenspiegel im Posten "Technische Anlagen und Maschinen" nach den Kriterien der Verkehrswirtschaft gemäß § 265 Abs. 4 HGB erweitert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt sowie um die Summen "Betriebsergebnis" und "Finanzergebnis" ergänzt Aufwandspositionen sind mit einem Minuszeichen versehen.

II.         Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. In die Bewertung der Anschaffungskosten der aktivierten Straßenbahnen im Posten "Technische Anlagen und Maschinen" wurden in angemessenem Umfang Fremdkapitalzinsen mit einbezogen.

Beim Sachanlagevermögen werden wegen eines verbesserten Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage die Anschaffungs- und Herstellungskosten ungekürzt um Investitionszuschüsse gezeigt. Die Investitionszuschüsse werden in einem Sonderposten auf der Passivseite ausgewiesen und abschreibungskonform aufgelöst. Der Ertrag aus der Auflösung ist in der Gewinn- und Verlustrechnung offen von den Abschreibungen abgesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend linear vorgenommen:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Nutzungsdauern

in Jahren

Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

3 - 20

Sachanlagen

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

bis 50

Technische Anlagen und Maschinen

5 - 40

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

3 -15

Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von unter 150 EUR werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand erfasst.

Alle übrigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel sind grundsätzlich mit deren Nennwerten bzw. den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten angesetzt.

Bei Forderungen werden erkennbare Risiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurden saldiert dargestellt.

Bei der Bewertung der latenten Steuern wurden unternehmensindividuelle Steuersätze herangezogen. Der aus den Steuersätzen für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer ermittelte Steuersatz zur Berechnung der latenten Steuern wurde in Höhe von 31,23 % angesetzt.

Bei den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei der Bewertung des Erfüllungsbetrages wurde eine Kostensteigerung nicht berücksichtigt, da die Rückstellungen keine inflationsabhängigen Berechnungsgrundlagen enthalten. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben wurden (§ 253 Abs. 2 HGB).

Bei der passivierten Rückstellung für Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wurde wegen Unwesentlichkeit für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von einer Berücksichtigung künftiger Preissteigerungen und einer Abzinsung der Verpflichtung abgesehen.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

III.       Angaben zur Bilanz

(3)        Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens einschließlich der Abschreibungen des Geschäftsjahres wird in der Anlage 1 gezeigt.

(4)        Sonstige Vermögensgegenstände

Die Position enthält hauptsächlich Forderungen aus Umsatzsteuerguthaben in Höhe von 256 Tsd. EUR (Vorjahr 516 Tsd. EUR), Ertragsteuern in Höhe von 243 Tsd. EUR (Vorjahr 0 Tsd. EUR), Zuschüssen in Höhe von 544 Tsd. EUR (Vorjahr 1.138 Tsd. EUR) sowie aus einem Kassenkredit in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr 1.296 Tsd. EUR).

(5)        Aktive latente Steuern

Die ausgewiesenen aktiven latenten Steuern resultieren aus dem unterschiedlichen Ansatz und der unterschiedlichen Bewertung des Anlagevermögens und der Rückstellungen in Handels- und Steuerbilanz zum 31. Dezember 2023.

Im Geschäftsjahr besteht ein latenter Steueraufwand in Höhe von 179 Tsd. EUR. Dieser bildet sich im Geschäftsjahr rein aus aktiven Steuerlatenzen, welche sich im Wesentlichen durch unterschiedliche Bewertung des Anlagevermögens aufgrund einer Betriebsprüfung sowie aus steuerlich nicht anzuerkennenden Rückstellungen ergeben. Zum 31. Dezember 2023 werden aktive latente Steuern in Höhe von 24 Tsd. EUR (Vorjahr 203 Tsd. EUR) ausgewiesen.

Der Steueraufwand in der handelsbilanziellen Gewinn- und Verlustrechnung auf Grundlage des steuerlichen Ergebnisses ergibt sich aus der folgenden Übersicht:

2023 TEUR

Vorjahr TEUR

     tatsächlicher Steueraufwand für das Geschäftsjahr

136

379

+   latenter Steueraufwand aus unterschiedlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften zum Vorjahr (Auflösung)

179

7

+   Steueraufwand aus Vorjahren

0

27

-    latenter Steuerertrag aus unterschiedlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften zum Bilanzstichtag (Zuführung)

0

0

-    Steuererträge aus Vorjahren

0

0

=   Steueraufwand für das Geschäftsjahr

315

413

(6)        Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital ist jeweils zu 50 % im Besitz der Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG (KVG) und der HLB Basis AG (HLB).

(7)        Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

Sonstige Rückstellungen

2023

Tsd. EUR

Vorjahr

Tsd. EUR

Ausstehende Rechnungen

532

1.247

Abrechnung Vertriebskosten

148

130

Unterlassene Instandhaltungen

284

0

Übrige sonstige Rückstellungen

269

133

Sonstige Rückstellungen

1.233

1.510

(8)        Verbindlichkeiten

Für die Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:

Gesamt

Tsd. EUR

bis zu

1 Jahr

Tsd. EUR

mehr als

 1 JahrTsd. EUR

davon mehr als

5 Jahre

Tsd. EUR

gegenüber Kreditinstituten

5.306

3.365

1.941

1.174

Vorjahr

9.795

4.490

5.305

1.270

aus Lieferungen und Leistungen

379

379

0

0

Vorjahr

144

144

0

0

gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis

2.265

1.265

1.000

0

Vorjahr

5.532

4.032

1.500

0

sonstige Verbindlichkeiten

1.942

1.942

0

0

Vorjahr

2

2

0

0

Gesamt

9.892

6.951

2.941

1.174

Vorjahr

15.473

8.668

6.805

1.270

Die Besicherung bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgte mit 5.306 Tsd. EUR durch Bürgschaften der Stadt Hessisch Lichtenau, der Landkreise Kassel, Schwalm-Eder sowie der Gemeinde Kaufungen. Für die Übernahme von Ausfallbürgschaften werden 18 Regio­Tram-Fahrzeuge an nordhessische Landkreise sicherungsübereignet.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern KVG und HLB in Höhe von 2.265 Tsd. EUR (Vorjahr 5.532 Tsd. EUR).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen (2.265 Tsd. EUR) setzen sich u. a. aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 765 Tsd. EUR (Vorjahr 3.532 Tsd. EUR) sowie aus Verbindlichkeiten aus dem Finanzverkehr in Höhe von 1.500 Tsd. EUR (Vorjahr 2.000 Tsd. EUR) zusammen.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus einem Kassenkredit gegenüber der Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH in Höhe von 1.939 Tsd. EUR (Vorjahr Forderung 1.296 Tsd. EUR) enthalten.

IV.      Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

(9)        Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres betreffen Verkehrserlöse (u.a. Fahrgeldeinnahmen, Vermietungserlöse, Trassenentgelte) in Höhe von 9.245 Tsd. EUR (Vorjahr 9.612 Tsd. EUR) und sonstige Umsatzerlöse (u.a. Ausgleichzahlungen Ausbildungsverkehr, Schwerbehindertenausgleich) in Höhe von 732 Tsd. EUR (Vorjahr 905 Tsd. EUR).

(10)     Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich im Wesentlichen aus Finanzierungsbeiträgen des NVV und den kommunalen Gebietskörperschaften in Höhe von 5.218 Tsd. EUR (Vorjahr 4.761 Tsd. EUR) davon waren im Geschäftsjahr 0 Tsd. EUR (Vorjahr 138 Tsd. EUR) periodenfremd, Erträgen aus Zuwendungen in Höhe von 853 Tsd. EUR (Vorjahr 826 Tsd. EUR) sowie aus Erstattungen von Sachschäden in Höhe von 146 Tsd. EUR (Vorjahr 533 Tsd. EUR) zusammen

(11)     Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungensind weiterbelastete Verwaltungsaufwendungen, Versicherungsbeiträge sowie Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens als Hauptpositionen enthalten.

(12)     Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von 0 Tsd. EUR (Vorjahr unter 1 Tsd. EUR) enthalten.

(13)     Zinsen und ähnliche Aufwendungen

In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von unter 1 Tsd. EUR (Vorjahr 0 Tsd. EUR) enthalten.

(14)     Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

In den Steuern vom Einkommen und Ertrag ist ein latenter Steueraufwand von 179 Tsd. EUR aus den unterschiedlichen handels- und steuerrechtlichen Ansätzen und Bewertungen von Anlagevermögen und Rückstellungen enthalten.

V.        Sonstige Angaben

(15)     Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beschränken sich auf das Bestellobligo in Höhe von 1.329 Tsd. EUR (Vorjahr 4.088 Tsd. EUR).

(16)     Entflechtung

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich vom 2. September 2016 wurden das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) und weitere wichtige Änderungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) erlassen. Ab dem Geschäftsjahr 2016 erfolgt die rechnungsmäßige Entflechtung erstmalig nach den Vorschriften des ERegG. § 2 Abs. 1 ERegG hält jedoch Ausnahmetatbestände für Eisenbahnverkehrsunternehmen bereit, welche ausschließlich im Stadtverkehr, Vorortverkehr oder Regionalverkehr auf eigenständigen örtlichen und regionalen Netzen für Verkehrsdienste auf Eisenbahnanlagen oder auf Netzen, die nur für die Durchführung von Schienenverkehrsdiensten im Stadt- oder Vorortverkehr bestimmt sind, tätig sind. Demnach ist die als Eisenbahnverkehrsunternehmen tätige Regionalbahn Kassel GmbH nach gesetzlichen Regelungen des § 2 Abs. 1 ERegG von den Vorschriften der §§ 5 bis 9 sowie 12 ERegG befreit. Die rechnungsmäßige Entflechtung nach § 7 ERegG ist daher im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 nicht vorzunehmen.

(17)     Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich vier Mitarbeiter (im Vorjahr kein Mitarbeiter).

(18)     Geschäftsführung

Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr:

·  Herr Karsten Kamutzki (Leiter Technischer Service der KVG)

·  Herr Veit Salzmann (Vorstand der HLB).

Unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Geschäftsführerbezüge.

(19)     Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 665.021,32 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

(20)     Konzernabschluss

Die RBK wird als Gemeinschaftsunternehmen jeweils at-equity in den Konzernabschluss der Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH, Kassel, als auch in den Konzernabschluss der Hessische Landesbahn GmbH, Frankfurt am Main, einbezogen. Beide Abschlüsse werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

(21)     Prüferhonorar

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers stellt sich gem. § 285 Nr. 17 HGB wie folgt dar:

·         Abschlussprüfungsleistungen: 16 Tsd. EUR.

 

Kassel, 27. März 2024

Regionalbahn Kassel GmbH

Die Geschäftsführung

Karsten Kamutzki                                           Veit Salzmann

Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2023

A N S C H A F F U N G S K O S T E N / H E R S T E L L K O S T E N
STAND UMBUCH- STAND
01.01.2023 ZUGÄNGE ABGÄNGE UNGEN 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR
I. IMMATERIELLE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Entgeltlich erworbene Kon- 436.967,00 341,60 0,00 0,00 437.308,60
zessionen, gewerbliche Schutz-
rechte u. ähnliche Rechte u. Werte
sowie Lizenzen an solchen 
Rechten und Werten
IMMATERIELLE VERMÖGENS- 436.967,00 341,60 0,00 0,00 437.308,60
GEGENSTÄNDE GESAMT
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche 19.444.002,10 201,80 0,00 0,00 19.444.203,90
Rechte und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden Grund-
stücken *)
2. Technische Anlagen und 176.402.066,01 1.109.472,57 315.568,18 27.239,70 177.223.210,10
Maschinen
3. Andere Anlagen, Betriebs- und 3.660.306,53 97.912,02 0,00 142.574,72 3.900.793,27
Geschäftsausstattung
4. Geleistete Anzahlungen und 292.424,07 376.069,41 44.357,83 -169.814,42 454.321,23
Anlagen im Bau
SACHANLAGEN GESAMT 199.798.798,71 1.583.655,80 359.926,01 0,00 201.022.528,50
III. FINANZANLAGEN
1. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
FINANZANLAGEN GESAMT 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
ANLAGEVERMÖGEN GESAMT 200.235.765,71 1.583.997,40 359.926,01 0,00 201.459.837,10
*) davon Grundstücke mit
a) Geschäfts-, Betriebs- und  3.039.056,35 0,00 0,00 0,00 3.039.056,35
anderen Bauten
b) Bahnkörper und Bauten des 16.401.004,30 201,80 0,00 0,00 16.401.206,10
Schienenweges
A B S C H R E I B U N G E N / Z U S C H R E I B U N G E N
STAND UMBUCH- KUM.AB-
01.01.2023 ZUGÄNGE ABGÄNGE UNGEN SCHREIBUNG.
EUR EUR EUR EUR EUR
I. IMMATERIELLE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Entgeltlich erworbene Kon- 86.329,00 79.466,60 0,00 0,00 165.795,60
zessionen, gewerbliche Schutz-
rechte u. ähnliche Rechte u. Werte
sowie Lizenzen an solchen 
Rechten und Werten
IMMATERIELLE VERMÖGENS- 86.329,00 79.466,60 0,00 0,00 165.795,60
GEGENSTÄNDE GESAMT
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche 10.303.486,06 333.232,80 0,00 0,00 10.636.718,86
Rechte und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden Grund-
stücken *)
2. Technische Anlagen und 149.790.545,01 6.804.045,02 282.148,12 0,00 156.312.441,91
Maschinen
3. Andere Anlagen, Betriebs- und 2.373.411,53 249.803,74 0,00 0,00 2.623.215,27
Geschäftsausstattung
4. Geleistete Anzahlungen und 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Anlagen im Bau
SACHANLAGEN GESAMT 162.467.442,60 7.387.081,56 282.148,12 0,00 169.572.376,04
III. FINANZANLAGEN
1. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
FINANZANLAGEN GESAMT 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
ANLAGEVERMÖGEN GESAMT 162.553.771,60 7.466.548,16 282.148,12 0,00 169.738.171,64
*) davon Grundstücke mit
a) Geschäfts-, Betriebs- und  1.396.296,76 2.505,00 0,00 0,00 1.398.801,76
anderen Bauten
b) Bahnkörper und Bauten des 8.907.189,30 330.727,80 0,00 0,00 9.237.917,10
Schienenweges
B U C H W E R T E
ZU- STAND STAND STAND
SCHR. 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
I. IMMATERIELLE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Entgeltlich erworbene Kon- 0,00 165.795,60 271.513,00 350.638,00
zessionen, gewerbliche Schutz-
rechte u. ähnliche Rechte u. Werte
sowie Lizenzen an solchen 
Rechten und Werten
IMMATERIELLE VERMÖGENS- 0,00 165.795,60 271.513,00 350.638,00
GEGENSTÄNDE GESAMT
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche 0,00 10.636.718,86 8.807.485,04 9.140.516,04
Rechte und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden Grund-
stücken *)
2. Technische Anlagen und 79.005,81 156.233.436,10 20.989.774,00 26.611.521,00
Maschinen
3. Andere Anlagen, Betriebs- und 0,00 2.623.215,27 1.277.578,00 1.286.895,00
Geschäftsausstattung
4. Geleistete Anzahlungen und 0,00 0,00 454.321,23 292.424,07
Anlagen im Bau
SACHANLAGEN GESAMT 79.005,81 169.493.370,23 31.529.158,27 37.331.356,11
III. FINANZANLAGEN
1. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
FINANZANLAGEN GESAMT 0,00 0,00 0,00 0,00
ANLAGEVERMÖGEN GESAMT 79.005,81 169.659.165,83 31.800.671,27 37.681.994,11
*) davon Grundstücke mit
a) Geschäfts-, Betriebs- und  0,00 1.398.801,76 1.640.254,59 1.642.759,59
anderen Bauten
b) Bahnkörper und Bauten des 0,00 9.237.917,10 7.163.289,00 7.493.815,00
Schienenweges

Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2023 Sonderposten

A N S C H A F F U N G S K O S T E N / H E R S T E L L K O S T E N
STAND UMBUCH- STAND
01.01.2023 ZUGÄNGE ABGÄNGE UNGEN 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR
I. IMMATERIELLE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Entgeltlich erworbene Kon- 29.662,60 0,00 0,00 0,00 29.662,60
zessionen, gewerbliche Schutz-
rechte u. ähnliche Rechte u. Werte
sowie Lizenzen an solchen 
Rechten und Werten
IMMATERIELLE VERMÖGENS- 29.662,60 0,00 0,00 0,00 29.662,60
GEGENSTÄNDE GESAMT
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche 13.551.147,34 127.824,43 0,00 0,00 13.678.971,77
Rechte und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden Grund-
stücken *)
2. Technische Anlagen und 85.015.164,64 568.631,18 196.944,40 0,00 85.386.851,42
Maschinen
3. Andere Anlagen, Betriebs- und 1.329.130,54 0,00 0,00 0,00 1.329.130,54
Geschäftsausstattung
SACHANLAGEN GESAMT 99.895.442,52 696.455,61 196.944,40 0,00 100.394.953,73
ANLAGEVERMÖGEN GESAMT 99.925.105,12 696.455,61 196.944,40 0,00 100.424.616,33
*) davon Grundstücke mit
a) Geschäfts-, Betriebs- und  2.327.906,01 0,00 0,00 0,00 2.327.906,01
anderen Bauten
b) Bahnkörper und Bauten des 11.223.241,33 127.824,43 0,00 0,00 11.351.065,76
Schienenweges
A B S C H R E I B U N G E N / Z U S C H R E I B U N G E N
STAND UMBUCH- KUM.AB-
01.01.2023 ZUGÄNGE ABGÄNGE UNGEN SCHREIBUNG.
EUR EUR EUR EUR EUR
I. IMMATERIELLE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Entgeltlich erworbene Kon- 29.662,60 0,00 0,00 0,00 29.662,60
zessionen, gewerbliche Schutz-
rechte u. ähnliche Rechte u. Werte
sowie Lizenzen an solchen 
Rechten und Werten
IMMATERIELLE VERMÖGENS- 29.662,60 0,00 0,00 0,00 29.662,60
GEGENSTÄNDE GESAMT
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche 7.650.676,89 246.474,43 0,00 0,00 7.897.151,32
Rechte und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden Grund-
stücken *)
2. Technische Anlagen und 73.252.755,64 2.837.416,97 179.954,19 0,00 75.910.218,42
Maschinen
3. Andere Anlagen, Betriebs- und 652.599,54 76.183,00 0,00 0,00 728.782,54
Geschäftsausstattung
SACHANLAGEN GESAMT 81.556.032,07 3.160.074,40 179.954,19 0,00 84.536.152,28
ANLAGEVERMÖGEN GESAMT 81.585.694,67 3.160.074,40 179.954,19 0,00 84.565.814,88
*) davon Grundstücke mit
a) Geschäfts-, Betriebs- und  951.818,56 1.074,00 0,00 0,00 952.892,56
anderen Bauten
b) Bahnkörper und Bauten des 6.698.858,33 245.400,43 0,00 0,00 6.944.258,76
Schienenweges
B U C H W E R T E
ZU- STAND STAND STAND
SCHR. 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
I. IMMATERIELLE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Entgeltlich erworbene Kon- 0,00 29.662,60 0,00 0,00
zessionen, gewerbliche Schutz-
rechte u. ähnliche Rechte u. Werte
sowie Lizenzen an solchen 
Rechten und Werten
IMMATERIELLE VERMÖGENS- 0,00 29.662,60 0,00 0,00
GEGENSTÄNDE GESAMT
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche 0,00 7.897.151,32 5.781.820,45 5.900.470,45
Rechte und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden Grund-
stücken *)
2. Technische Anlagen und 0,00 75.910.218,42 9.476.633,00 11.762.409,00
Maschinen
3. Andere Anlagen, Betriebs- und 0,00 728.782,54 600.348,00 676.531,00
Geschäftsausstattung
SACHANLAGEN GESAMT 0,00 84.536.152,28 15.858.801,45 18.339.410,45
ANLAGEVERMÖGEN GESAMT 0,00 84.565.814,88 15.858.801,45 18.339.410,45
*) davon Grundstücke mit
a) Geschäfts-, Betriebs- und  0,00 952.892,56 1.375.013,45 1.376.087,45
anderen Bauten
b) Bahnkörper und Bauten des 0,00 6.944.258,76 4.406.807,00 4.524.383,00
Schienenweges

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Regionalbahn Kassel GmbH, Kassel

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Regionalbahn Kassel GmbH, Kassel, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsme-thoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Regionalbahn Kassel GmbH für das Geschäfts-jahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapital-gesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deut-schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick-lung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ord-nungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs-mäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lagebe-richts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unse-re sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auf-fassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesell-schaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstel-lungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädi-gungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Ver-antwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlä-gig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrund-satzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er-möglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der La-gebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Ent-wicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim-mung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Dar-über hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshand-lungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt wer-den, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkei-ten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kon-trollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungsle-gungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätz-ten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern ange-wandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazuge-hörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese An-gaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schluss-folgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungs-nachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesell-schaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der An-gaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so dar-stellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-lage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorien-tierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollzie-hen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zu-grunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zu-kunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunfts-orientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Män-gel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Kassel, den 30. April 2024

Strecker Berger + Partner mbB

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Rechtsanwälte

Marco Schumacher Torben Teichmann

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Datum der Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Regiolbahn Kassel GmbH, Kassel, wurde am 15. Juli 2024 festgestellt.

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