Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 90065
Eingetragen
2.2.2017
Branche
Einzelhandel mit sonstigen Nahrungs- und GenussmittelnMobile Gastronomie auf Jahrmärkten u. Ä.Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Gegenstand
Der Betrieb eines China-Restaurants sowie alle artverwandten Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind.

Historie

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Management

NameRolle
Yaorong Su
seit 4.4.2018
Geschäftsführer
Qiaoxing Jin
seit 1.9.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (5)

NameAnteil
Zheng Cheng
39.00%
WU Yi
30.00%
Z***** Y**
20.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Wu Yi
Shanghai, China
250.000 €
50.00%
Cheng Zheng
Prato, Italien
195.000 €
39.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

SU FOOD GmbH

Pulheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 241.756,66 11.697,86
I. Sachanlagen 241.756,66 11.697,86
B. Umlaufvermögen 255.653,93 488.020,94
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 191.734,28 327.222,59
1. eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen 148.000,00 325.000,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 63.919,65 160.798,35
Bilanzsumme, Summe Aktiva 497.410,59 499.718,80

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 497.410,59 499.568,80
I. gezeichnetes Kapital 500.000,00 500.000,00
II. Verlustvortrag 431,20 0,00
III. Jahresfehlbetrag 2.158,21 431,20
B. Verbindlichkeiten 0,00 150,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 0,00 150,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 497.410,59 499.718,80

Anhang


Steuerberater
Seeberger & Hückelhoven GbR

Freiheitsstr. 248 - 41747 Viersen

ANHANG zur Bilanz auf den 31.12.2017


SU Food GmbH
Am Westufer 1
50259 Pulheim

Anhang
zur Bilanz
auf den 31.12.2017


1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


2. Erläuterungen zur Bilanz

3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

4. Erläuterungen zur Buchführung

5. Rechtliche Verhältnisse

6. Steuerrechtliche Verhältnisse

  
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung  erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren.

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode.

Im Berichtsjahr angeschaffte geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG mit Einzelanschaffungskosten bis zu €  410,00 wurden mit dem Zugangswert voll abgeschrieben. Im Anlagenspiegel wurden die geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung unter den Zugängen und in gleicher Höhe unter den kumulierten Abschreibungen erfasst. Im Folgejahr werden sie unter den historischen Anschaffungskosten und gleichzeitig als Abgang ausgewiesen. Anschaffungen bis zu € 100,00 wurden sofort als Aufwand verrechnet.

Forderungen wurden mit dem Nennwert, Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.

Währungsforderungen und - verbindlichkeiten wurden nach Maßgabe des Wechselkurses zum Entstehungstag der Forderung oder Verbindlichkeit bewertet.
Währungsforderungen  oder - verbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte in ihrer Gesamtheit grundsätzlich mit gewogenen durchschnittlichen Einstandspreisen, sofern nicht Abwertungen auf einen niedrigeren Wert erforderlich waren.

Für erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten bestehen u. U. Rückstellungen.

 3.  Erläuterungen zur Bilanz

Wir haben die Bilanz nach der umfassenden Gliederungsvorschrift des § 256 Abs. 2 und 3 HGB aufgestellt. Die für "kleine" Kapitalgesellschaften geltenden Offenlegungserleichterungen gem. § 327 HGB haben wir in Anspruch genommen. 

  4.  Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die interne Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der umfassenden Gliederungsvorschrift des § 275 Abs. 2 HGB.

Periodenfremde Aufwendungen und Erträge, die für die Beurteilung der Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung waren, sind im Geschäftsjahr 2017 nicht angefallen.

5.  Erläuterungen zur Buchführung


Die Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle erfolgte mit der DATEV - Software
Kanzlei-Rechnungswesen pro.

Die Grundlage für die Kontierung bildete der DATEV - Kontenrahmen SKR 03.

Die Anlagenbuchführung erfolgte mit der DATEV - Software Kanzlei-Rechnungswesen pro.

Die im Rahmen des Jahresabschlusses vorgenommenen Um- und Abschlussbuchungen
wurden in die Finanzbuchführung übernommen.


6.  Rechtliche Verhältnisse

Firma:
SU FOOD GmbH

Sitz:
50259 Pulheim, Am Westufer 1

Gegenstand des Unternehmens:
Betrieb eines Restaurants und artverwandte Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind.

Handelsregister:
Amtsgericht Köln, HR B 90065

Stammkapital:
Das Stammkapital beträgt € 500.000,00

Gesellschafter:
Herr Zheng Cheng  40,00 %
Via Ponchielli 30
59100 Prato, Italien

Herr Yi Wu   60,00 %
Nong 22, 4233 Zhengnan Lu Jia Ding Qu,
Shanghai, VR China

Geschäftsführung und Vertretung:
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die von der Gesellschafterversammlung bestellt oder abberufen werden.

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Qiaoxing Jin, Schalker Str. 169, 45881 Gelsenkirchen, w. o.

Prokuren sind nicht erteilt.

Geschäftsjahr:

1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres
     

 7. Steuerrechtliche Verhältnisse


Finanzamt: Erkelenz

Steuernummer: 208/5719/1910

Die Gesellschaft ist gemäß § 1 I 1 KStG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig.

Der Gewerbebetrieb der Gesellschaft unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 I GewStG.

Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung nach §§ 16 - 18 UStG.

Es werden regelmäßig ausschließlich steuerbare Umsätze gemäß § 1 I UStG getätigt.

Für die Gesellschaft besteht nach § 238 HGB sowie § 41 GmbHG die Verpflichtung, eine Buchführung zu erstellen.

Weiterhin ergibt sich die Verpflichtung zu Führung von Büchern aus § 141 AO.

sonstige Berichtsbestandteile


Pulheim, den 23.02.2019

gez.  Qiaoxing Jin


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.02.2019 festgestellt.

gez.  Qiaoxing Jin

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