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Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses
waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
im wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden maßgebend.
Anlagevermögen:
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer
Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen
(lineare Methode) vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe
der voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Zugänge des Geschäftsjahres werden pro
rata temporis abgeschrieben. Geringwertige
Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 410,00
werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Umlaufvermögen:
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie Waren erfolgt zu Anschaffungskosten. Notwendige
Abwertungen aufgrund des Niederstwertprinzips werden
vorgenommen.
Alle Bestandsrisiken im Vorratsvermögen, die
sich aus der Lagerdauer oder geminderter
Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene
Wertabschläge berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Allen
risikobehafteten Posten wird durch die Bildung
angemessenere Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch
pauschale Abschläge berücksichtigt.
Rückstellungen:
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten:
Ungesicherte Forderungen und Verbindlichkeiten in
Fremdwährung werden zu dem jeweils niedrigeren
bzw. höheren Stichtags- oder Anschaffungskurs
umgerechnet.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Die Einlage eines stillen Gesellschafters, der am
Vermögen der Gesellschaft beteiligt ist, wird in
der Bilanz vor den Rückstellungen ausgewiesen,
weil dieser Posten nicht als Fremdkapital angesehen
wird. Die Einlage wird der Gesellschaft langfristig
zur Verfügung gestellt.
In den Verbindlichkeiten sind
Beträge mit einer Restlaufzeit von
voraussichtlich mehr als fünf Jahren nicht
enthalten. Verbindlichkeiten, die durch
Grundpfandrechte gesichert sind, bestehen nicht.
Soweit Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten bestehen, wurden diese ohne
Sicherheiten gewährt. Sämtliche
Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres
fällig.
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