Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 335956
Vorher
PR plus GmbH Fernstudium Public Relations
Eingetragen
26.6.1998
Branche
Erbringung sonstiger Vermittlungs- und Vermarktungsdienstleistungen für PatenteHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenPatentanwaltskanzleien
Gegenstand
die Erstellung und der Vertrieb von Lehrmaterial für Fernstudien, insbesondere unter der Marke PR plus, eingetragen beim Deutschen Patentamt unter Nr. 39749366 sowie die Durchführung von Seminaren und Trainingseinheiten für FernstudienteiInehmer und das Fernstudium unterstützende und prüfungsvorbereitende Seminare.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Bert Ziegler
69434 Hirschhorn
25.000 DM
50.00%
Marco Bergandi
60431 Frankfurt
25.000 DM
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

PR Plus GmbH i.L.

Heidelberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016

Bilanz

Aktiva

30.9.2016
EUR
A. Umlaufvermögen 28.337,18
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 18.613,64
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 18.298,75
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.723,54
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 52.772,69
Summe Aktiva 81.109,87

Passiva

30.9.2016
EUR
A. Eigenkapital 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59
II. Verlustvortrag 78.559,48
III. Jahresüberschuss 222,20
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 52.772,69
B. Rückstellungen 3.000,00
C. Verbindlichkeiten 78.109,87
Summe Passiva 81.109,87

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft hat mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.09.2015 die Auflösung der Gesellschaft zum 30.09.2015 beschlossen. Seitdem verfolgt die Gesellschaft das Ziel die Vermögensgegenstände bestmöglich zu verwerten. Der Geschäftsbetrieb wurde eingestellt.

Am 08.10.2015 machte die Gesellschaft ihre Auflösung im elektronischen Bundesanzeiger bekannt und forderte ihre Gläubiger auf sich zu melden.

Das anschließende Sperrjahr endet am 08.10.2016.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft gemäß § 267a HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer betrug 0 (§285 Nr. 7 HGB).

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz erfolgt gem. § 266 HGB. Von der Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 266 (1) S.3 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

Bilanzierungsmethoden

In der Liquidationsbilanz sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Angesichts der Auflösung der Gesellschaft wurde bei der Bewertung nicht von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden daher bereits im Abschluss zum 30.09.2015 weitgehend zu Liquidationswerten bewertet. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Währungsumrechnung

In der Liquidationsbilanz sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder gelautet haben.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Es bestanden Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr i.H.v. 18.298,75 (§ 268 Abs. 4 S.1 HGB).

Es bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.H.v. 74.885,57 € (§ 42 Abs. 3 GmbHG).

Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr i.H.v. 3.224,30 € (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB).

Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 S.1 Nr.1a HGB).

Es lagen keine weiteren Sachverhalte vor, über die gem. §§ 284, 285 HGB zu berichten wäre.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB.

Ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Liquidator

Herr Marco Bergandi, PR-Berater

(2) Liquidator

Herr Bert Ziegler, PR-Berater

Sonstige Verpflichtungen

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 27.09.2017 wurde der Jahresabschluss zum 30. September 2016 genehmigt und festgestellt. Den Liquidatoren wurde Entlastung erteilt.

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