LIPCO
GmbH
Sasbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
77.838,00 |
86.743,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
22.605,00 |
16.836,00 |
| II.
Sachanlagen |
55.233,00 |
69.907,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.071.264,89 |
4.713.832,04 |
| I.
Vorräte |
4.597.349,58 |
4.175.819,14 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
346.175,47 |
397.424,42 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
127.739,84 |
140.588,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.397,06 |
30.812,29 |
| Aktiva |
5.167.499,95 |
4.831.387,33 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.325.485,82 |
1.410.947,70 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.273.485,82 |
1.358.947,70 |
| B.
Rückstellungen |
203.609,55 |
254.833,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.638.404,58 |
3.165.605,97 |
| Passiva |
5.167.499,95 |
4.831.387,33 |
Anhang
- Fassung für Offenlegungszwecke -
A. Allgemeine Angaben
Die LIPCO GmbH hat ihren Sitz in Sasbach. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der
Register-Nummer HRB 220687 eingetragen.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2023 erfolgte nach den Vorschriften des
HGB und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG.
Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr
noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden
gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Die Gliederungsvorschriften des § 266 HGB
für die Bilanz wurden beachtet.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und planmäßig
linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer
abgeschrieben. Bei einem unterjährigen Erwerb von
Anlagegütern wird die Pro-rata-temporis-Abschreibung
mit Bezug auf den Beginn des jeweiligen Zugangsmonats
angewendet. Außerplanmäßige Abschreibungen
werden vorgenommen, wenn eine Wertminderung voraussichtlich
von Dauer ist.
In 2023 angeschaffte geringwertige
Vermögensgegenstände i. S. d. § 6
Abs. 2 EStG werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Sie sind in der Entwicklung des Anlagevermögens
jeweils als Zu- und Abgänge ausgewiesen.
2. Umlaufvermögen
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet.
Als Herstellungskosten werden die
produktionsbezogenen Vollkosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
mit dem Nennwert angesetzt. Bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen werden Ausfallrisiken durch angemessene
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch angemessene
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
3. Passivposten
Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet worden, um
alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen Risiken und
ungewissen Verpflichtungen abzudecken. Künftige Preis-
und Kostensteigerungen werden dabei berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
Umlaufvermögen
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit bis zu
einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr bestehen in Höhe von EUR 1.688.531 (Vorjahr
TEUR 1.036).
Eine Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren haben
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.244.985 (Vorjahr
TEUR 1.035).
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 704.888
(Vorjahr TEUR 1.095) haben eine Restlaufzeit von über
5 Jahren.
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 3.130.000,00
(Vorjahr TEUR 2.630) sind durch
Sicherungsübereignungen der Vorräte und
Globalzession der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen gesichert.
Über die genannten Sicherheiten hinaus bestehen
in Bezug auf Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 143.673
(Vorjahr TEUR 113) im branchenüblichen Maße
Eigentumsvorbehalte.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
bestehen in Höhe von EUR 184.590,16 (Vorjahr TEUR
163).
D. Sonstige Angaben
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen folgende sonstige finanzielle
Verpflichtungen, die zur Vermeidung von sofortigen
Liquiditätsabflüssen im jeweiligen
Geschäftsjahr abgeschlossen wurden:
Mietverpflichtungen aus mehrjährigen
Verträgen: EUR 128.784,00
- davon innerhalb eines Jahres fällig:
EUR 114.463,00
Verpflichtungen aus Wartungs- und
Reparaturverträgen: EUR 19.187,00
- davon innerhalb eines Jahres fällig: EUR
12.986,00
Gesamt: EUR 147.971,00
Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden 46 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Im Berichtsjahr war Frau Marietta Panter zur allein
vertretungsberechtigten Geschäftsführerin
bestellt.
Frau Marietta Panter ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Bei dem vorstehenden Jahresabschluss der LIPCO
GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023
bis zum 31. Dezember 2023 handelt es sich um die in
Einklang mit § 326 HGB für Offenlegungszwecke
verkürzte Fassung des Jahresabschlusses. Ferner wurden
für Zwecke der Offenlegung die Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen,
auf deren Inanspruchnahme bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses teilweise verzichtet wurde.
Sasbach, den 22.03.2024
gez.
Marietta Panter
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.03.2024
festgestellt.
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