OstseeSparkasse Rostock
RostockStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd Brummermann seit 7.1.2021 | Vorsitzender des Vorstands |
Karsten Pannwitt seit 13.1.2015 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
OstseeSparkasse RostockRostockJahresabschluss mit Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach EntgTranspG als Anlage des Lageberichts zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023eingetragen beim
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang zum Jahresabschluss 20230. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der OSPA wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, da die Mehrheitsbeteiligungen an Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sind. I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB). Forderungen Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden mit dem Nennwert bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Bei Darlehen wurde der Differenzbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgte grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig. Im Fall von Festzinsvereinbarungen erfolgte die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung. Von Dritten erworbene Schuldscheine und Namensschuldverschreibungen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Bei den Forderungen an Kunden (inkl. Schuldscheindarlehen) wurde dem akuten Ausfallrisiko durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen ist abhängig vom Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d.h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet. Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln basierend auf den jährlich durchgeführten Betrachtungen die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider. Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde durch einen Stichtagsvergleich zur Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) und anhand von Daten zur Entwicklung des Adressenausfallrisikos des betreffenden Kreditbestandes nach Kreditausreichung im Zeitablauf analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestanden, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden. Wertpapiere Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Wertpapiere erfolgte nach der Durchschnittsmethode. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve und Teile des Anlagebestandes wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Nach dem gemilderten Niederstwertprinzip wurden besicherte Pfandbriefe, Emissionen der öffentlichen Hand und Wertpapiere mit Staatsgarantien mit Restlaufzeiten von 0 bis 10 Jahren bewertet. Auf Teile des Wertpapierbestandes der Liquiditätsreserve und des Anlagebestandes wurden Abschreibungen vorgenommen. Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen auf den höheren Kurs, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten, berücksichtigt. Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen insoweit berücksichtigt, als der Wert des Wertpapiers, der sich aus dem gerechneten Kurs (bei einem inaktiven Markt) zum Bilanzstichtag ergibt, gegenüber dessen letztem Buchwert wieder gestiegen ist, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier i.S. der MiFID II wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag vollständig dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde der beizulegende Wert anhand von gerechneten Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde liegt. Die jeweilige Inhaberschuldverschreibungs-Komponente aus Baskettransaktionen wurde mit dem Pricing Tool der Bayerischen Landesbank bewertet. Für die Bewertung der Alternativen Investmentfonds sowie der nicht börsen-notierten Aktien wurde der Nettoinventarwert, gemäß Vorschriften des deutschen KAGB bzw. der einschlägigen europäischen Verordnungen, herangezogen. Bei im Bestand gehaltenen Publikums- und Spezialfonds sind die für die Bewertung nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmten Rücknahmepreise berücksichtigt worden. Bei den Wertpapierleihegeschäften verbleibt das wirtschaftliche Eigentum der Wertpapiere beim Verleiher. Die verliehenen Wertpapiere werden unverändert in den originären Bilanzposten bilanziert. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert ist wegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen worden. Die Beteiligungsbewertung erfolgte grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen Entgeltlich erworbene Software wurde nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen. Sie ist mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt worden, wobei eine Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren zugrunde gelegt wurde. Grundstücke wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude des Anlagevermögens wurden linear bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 10 bis 50 Jahren vorgenommen. Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen Abschreibungen linear. Für Vermögensgegenstände der Banktechnik wurde seit dem Geschäftsjahr 2017 eine Nutzungsdauer von 10 Jahren für die Berechnung der Abschreibungen zu Grunde gelegt. Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die Abschreibung für Zugänge bis 1997 entsprechend der voraussichtlichen Mietdauer. Für Zugänge ab 1998 richteten sich die Abschreibungen nach den für Gebäude maßgeblichen Grundsätzen. Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR sind im Erwerbsjahr voll abgeschrieben worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von über 250,00 EUR bis 1.000,00 EUR sowie Software mit Anschaffungskosten von über 250,00 EUR bis 800,00 EUR wurden in einen Sammelposten eingestellt, der über 5 Jahre linear den Gewinn mindernd aufgelöst wird. Die nach steuerrechtlichen Vorschriften (Sonderabschreibungen nach dem FördG) in Vorjahren vorgenommenen Abschreibungen bei Sachanlagen wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fortgeführt. Die in früheren Geschäftsjahren vorgenommenen steuerrechtlichen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen wirkten sich - unter Inanspruchnahme der Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 4 EGHGB - im Berichtsjahr in niedrigeren laufenden Abschreibungen aus. Dies hat zu einem entsprechend höheren Steueraufwand geführt. Das Jahresergebnis liegt 23 Tsd. EUR über dem Betrag, der sonst auszuweisen gewesen wäre. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten bewertet oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Auf der Grundlage einer Dienstvereinbarung vom 27.12.2018 haben Arbeitnehmer durch die Unterzeichnung von individuellen Umwandlungsvereinbarungen ihre Teilnahme an einem Zeitwertkontomodell erklärt. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf Entgeltbestandteile oder wandelt einen über die Sollarbeitszeit hinaus erarbeiteten Freizeitgewinn in Geld, um sich diese im Zusammenhang mit einer vollen oder teilweisen Freistellung (vorzeitiger Ruhestand bzw. Auszeit) während seines bestehenden Arbeitsverhältnisses auszahlen zu lassen. Die OSPA gewährt einen Arbeitgeberzuschuss i. H. v. 20 % des angesammelten Wertguthabens für den Fall, dass sich der Arbeitnehmer für eine volle Freistellung i.S. eines vorzeitigen Ruhestandes entscheidet. Dieser Arbeitgeberzuschuss ist der Höhe nach auf einen Betrag von 20 Tsd. EUR begrenzt. Bei Abschluss einer Vorruhestandsregelung mit dem Arbeitnehmer erfolgt die Bildung einer Rückstellung, bei Erreichen der Maximalgrenze von 20 Tsd. EUR wird eine Verbindlichkeit gebildet. Die OSPA schloss zur Rückdeckung der eingezahlten Wertguthaben eine Versicherung bei der Allianz Lebensversicherungs AG (Allianz) im Tarif "Zeitkontenrückdeckung mit Garantie" ab. Die OSPA sichert das Wertguthaben des Arbeitnehmers im Wege der Verpfändung gegen Insolvenz ab. Zu diesem Zweck wird eine gesonderte Verpfändungsvereinbarung zwischen OSPA und Arbeitnehmer geschlossen. Die OSPA zeigt die Verpfändung der Allianz an. Das Rückdeckungsvermögen wurde zum 31.12.2023 zum beizulegenden Zeitwert der Rückdeckungsversicherung i.H.v. 5.688 Tsd. EUR ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht dem vom Versicherer nachgewiesenen geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Rückdeckungsversicherung zuzüglich Überschussbeteiligung. Der beizulegende Zeitwert des Rückdeckungsvermögens wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag der betreffenden Verpflichtungen aus Zeitwertkonten verrechnet und ergab einen aktivischen Überhang in Höhe von 67 Tsd. EUR, der unter dem gesonderten Bilanzposten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen wurde. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Rückstellungen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde Gebrauch gemacht. Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren zum Erfüllungsbetrag bewertet. Dabei wurde in zwei Fällen ein jährlicher Rententrend von 2,59 % angesetzt, in den anderen Fällen gab es eine vertragliche Vereinbarung auf Verzicht der Pensionssteigerung. Zukünftige bis zum Erfüllungszeitpunkt anfallende Gehaltssteigerungen wurden unter Berücksichtigung einzelvertraglicher Rahmendaten mit 3,0 % angesetzt. Eine Ausnahme bildeten die zwei Fälle mit Rententrend, hier wurde gem. Vertragsdaten ein Gehaltstrend von 0,0 % angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit einem von der Deutschen Bundesbank per Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und die Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren abgezinst, der sich jeweils bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 1,82 %, der Rechnungszinssatz für pensionsähnliche Verpflichtungen beträgt 1,74 %. Bei Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen wurden die Aufwendungen aus der Aufzinsung und Zinseffekte aus der Änderung des Abzinsungssatzes im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Rechnungszinssatz erst zum Ende der Periode ändern. Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen wegen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag. Die bilanziellen Folgen des Urteils wurden bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Im aktuellen Geschäftsjahr erforderliche Anpassungen ergaben sich im Wesentlichen durch Auflösungen aufgrund der im abgelaufenen Geschäftsjahr gewonnenen Erkenntnisse. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Bei Restlaufzeiten zwischen 1 und 13 Jahren ergaben sich Zinssätze zwischen 0,99 % und 1,67 %. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wurde davon ausgegangen, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode monatsgenau eintritt, sodass der Buchwert der Verpflichtungen mit dem Zinssatz zum Ende der Periode bzw. monatsgenau aufgezinst wurde. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs. Bei einem teilweisen Verbrauch der Rückstellung vor Ablauf der Restlaufzeit gilt die Annahme, dass dieser Verbrauch erst zum Ende der jeweiligen Periode in voller Höhe erfolgt. Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen im Sparverkehr wurden im Zinsaufwand, Aufwendungen aus der Aufzinsung der übrigen Rückstellungen im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit wurden bei den übrigen Rückstellungen im sonstigen betrieblichen Aufwand oder im sonstigen betrieblichen Ertrag und bei den Rückstellungen im Sparverkehr im Zinsertrag ausgewiesen. Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen Verpflichtungen Die OSPA ist aufgrund individueller vertraglicher Vereinbarungen verpflichtet, für die Beschäftigten und Auszubildenden eine zur Versorgung führende Versicherung bei einer kommunalen Zusatzversorgungskasse abzuschließen. Die OSPA erfüllt diese Verpflichtung durch die Anmeldung der anspruchsberechtigten Mitarbeiter bei der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern (ZMV) mit Sitz in Strasburg (Uckermark). Die ZMV finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZMV-Satzung innerhalb des Vermögens der ZMV ein separater Kapitalstock aufgebaut. Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 1,3 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Der Zusatzbeitrag betrug im Jahr 2023 4,8 %. Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,0 %. Somit trägt die OSPA 2,8 % des Gesamtbeitrages zur Kapitaldeckung. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des vereinbarten Leistungsanspruchs richtet sich gegen die ZMV, während die Verpflichtung der OSPA ausschließlich darin besteht, der ZMV im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 27.074 Tsd. EUR betrugen im Jahr 2023 1.109 Tsd. EUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZMV handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZMV hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 38.216 Tsd. EUR. Die quantitative Ermittlung erfolgte im Jahr 2023 nach einer bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtsauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZMV unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1,0 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln 2005 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZMV die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die OSPA keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZMV in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen aus der Pflichtversicherung der ZMV. Fonds für allgemeine Bankrisiken Der Bilanzposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" gemäß § 340g HGB übersteigt die gesetzlich geforderte Höchstgrenze gemäß § 340e HGB Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 HGB. Von der Auflösung des übersteigenden Betrages wird abgesehen. Strukturierte Finanzinstrumente Die strukturierten Finanzinstrumente im Sinne des IDW RS HFA 22 im Aktivgeschäft wurden grundsätzlich ohne Abspaltung der Nebenrechte unter Beachtung der hierfür maßgeblichen handelsrechtlichen Regeln einheitlich bilanziert und bewertet. Es handelt sich dabei um Anleihen mit außerordentlichem Kündigungsrecht bzw. mit strukturierter Verzinsung, eine Anleihe mit einer an das Bruttoinlandsprodukt gekoppelten Verzinsung und Anleihen mit von bestimmten Kriterien abhängiger Verzinsung und eingeschränktem Schuldnerkündigungsrecht. Im Falle synthetischer Strukturen (Sparkassen-Kreditbaskets, Credit Linked Notes) erfolgte eine Aufspaltung des strukturierten Produktes in Basisvertrag (Wertpapier) und eingebettetes Derivat (Credit Default Swaps). Beide Bestandteile wurden entsprechend dem mit Vertragsabschluss festgelegten Verwendungszweck und unter Beachtung der jeweils maßgeblichen handelsrechtlichen Grundsätze einzeln bewertet und bilanziert. Kreditderivate (Credit Default Swaps) zur Übernahme von Risiken wurden dem Anlagevermögen zugeordnet und nach den Grundsätzen für das Bürgschafts- bzw. Garantiegeschäft behandelt. War am Abschlussstichtag ernsthaft mit dem Eintritt des Kreditereignisses zu rechnen, wurde eine Verbindlichkeitsrückstellung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Kreditderivate (Credit Default Swaps), die der Besicherung dienen (erhaltene Kreditsicherheiten), werden bei der Bewertung des abgesicherten Geschäfts, das heißt bei der Ermittlung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen im Kreditgeschäft, berücksichtigt. Die Bewertung der strukturierten Finanzinstrumente erfolgte nach anerkannten Bewertungsmethoden. Derivative Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestandes/ Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Zinsbuches Die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in eine Gesamtbetrachtung aller bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands (Bankbuch) einbezogen. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Währungsumrechnung Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 256a HGB. Die Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung von täglich fälligen Beständen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt und den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen zugeordnet. Die Bewertung der Fremdwährungsbestände erfolgte täglich unter Anwendung des Kassamittelkurses der Europäischen Zentralbank. Erläuterungen zur Jahresbilanz Aktivseite: Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute In diesem Posten sind enthalten:
Posten 4: Forderungen an Kunden In diesem Posten sind enthalten: Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
Forderungen an verbundene Unternehmen:
Im Posten sind Schuldscheindarlehen enthalten, die den Finanzinstrumenten des Anlagevermögens zugeordnet sind. Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind
Additional Tier-1 Kernkapital ist im Posten 5b) enthalten in Höhe von:
Tier-2 Ergänzungskapital ist im Posten 5b) enthalten in Höhe von:
Nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet wurden Wertpapiere mit:
Bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren handelt es sich um besicherte Pfandbriefe, Emissionen der öffentlichen Hand, Wertpapiere mit Staatsgarantien mit Restlaufzeiten von 0 bis 10 Jahren. Es handelt sich bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten Wertpapieren um festverzinsliche Schuldverschreibungen, die zum Nennbetrag eingelöst werden. Eine Wertminderung aufgrund der bestehenden Marktlage (verändertes Zinsniveau) ist nicht als dauerhafte Wertminderung anzusehen, weil sich zwischenzeitliche Wertschwankungen bis zur Einlösung der Wertpapiere wieder ausgleichen. Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind
Die OSPA hält an folgendem Investmentvermögen mehr als 10,0 % der Anteile:
Die Misch- und Rentenfonds unterlagen zum Bilanzstichtag keiner Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe. Für den Immobilienspezialfonds gilt, dass die Rücknahme der Anteile spätestens am letzten Bankgeschäftstag des übernächsten Kalenderquartals (Rücknahmetag) erfolgt, welches auf die Rückgabeerklärung des Anlegers folgt. Der jeweilige Rücknahmetag wird durch die Gesellschaft unter Wahrung der Interessen des Anlegers festgelegt. Die Rücknahme der Anteile erfolgt zu dem am Rücknahmetag ermittelten Rücknahmepreis. Die tägliche Rückgabemöglichkeit bei AIF-Positionen ist in der Regel nicht gegeben. Im Einzelfall ist vertraglich geregelt, dass eine jederzeitige Rücknahme nach Abstimmung zwischen der Gesellschaft und dem AIF-Manager erfolgen kann, wenn alle Investoren zustimmen. Für eine für die Dauer von 30 Jahren geschlossene Investment KG besteht ein Kündigungsrecht zum 31.12. eines jeden zweiten Jahres unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 21 Monaten zum Ende des vorhergehenden Quartals. Posten 7: Beteiligungen Die Sparkasse hält folgende Beteiligungen:
Die Sparkasse ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500 EUR wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen. Posten 8: Anteile an verbundenen Unternehmen Die Sparkasse besitzt folgende bedeutende Anteile an Unternehmen:
Posten 9: Treuhandvermögen Das Treuhandvermögen betrifft jeweils in voller Höhe die Forderungen an Kunden. Posten 12: Sachanlagen
Posten 15: Aktive latente Steuern Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31.12.2023 Steuerlatenzen. Bestehende passive Steuerlatenzen sind durch zukünftige Steuerentlastungen insbesondere bei der Forderungsbewertung und aus dem unterschiedlichen Ansatz und der Bewertung von Rückstellungen in der Steuerbilanz überkompensiert. Die Ermittlung der Differenz erfolgte bilanzpostenbezogen unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 31,63 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag). Auf den Ausweis aktiver Steuerlatenzen haben wir verzichtet. Posten 16: Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung In die Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten in Höhe von 5.638 Tsd. EUR einbezogen. Deren beizulegender Zeitwert zum Bilanzstichtag betrug 5.688 Tsd. EUR. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht dem vom Versicherer nachgewiesenen geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Rückdeckungsversicherung zuzüglich Überschussbeteiligung. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden (Verpflichtungen aus Zeitwertguthaben) betrug 5.621 Tsd. EUR. Vermögen in Fremdwährung
Anlagenspiegel
Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Die Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen der Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht möglich. Passivseite: Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In diesem Posten sind enthalten:
Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden In diesem Posten sind enthalten:
Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten Die Treuhandverbindlichkeiten betreffen jeweils in voller Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten
Posten 9: Nachrangige Verbindlichkeiten Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet werden. Sie sind für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar. Die Sparkasse hat sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vorbehalten. Eine Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder andere Schuldformen besteht nicht. Für nachrangige Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr Zinsen in Höhe von 1.108.905,11 EUR angefallen. Die Bedingungen der Nachrangigkeit entsprechen § 10 Abs. 5 a KWG a. F. Die sonstigen Mittelaufnahmen von insgesamt 49.768 Tsd. EUR, die im Einzelfall die 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, sind im Durchschnitt mit 2,273 % verzinst. Die Ursprungslaufzeit liegt bei 10 sowie 15 Jahren. Im Folgejahr werden aus diesen Mittelaufnahmen keinerlei Rückzahlungen fällig. Posten 11: Fonds für allgemeine Bankrisiken Von dem Fonds für allgemeine Bankrisiken entfallen 60.050,00 EUR auf den Sonderposten gemäß § 340e Abs. 4 HGB. Der Bilanzposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" nach 340g HGB übersteigt die gesetzlich geforderte Höchstgrenze gemäß § 340e Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 HGB. Von der Auflösung des übersteigenden Betrages wird abgesehen. Verbindlichkeiten in Fremdwährung
Passiva unter dem Strich: Eventualverbindlichkeiten Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbands an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen. Für einen solchen Fall hat die OSPA die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die OSPA hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbands (Unterbeteiligter) einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig greifen kann, ist nicht quantifizierbar. Andere Verpflichtungen Durch die künftige Inanspruchnahme der unter den anderen Verpflichtungen ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen entstehen nach den Erkenntnissen am Bilanzstichtag werthaltige Forderungen. Es sind keine Anhaltspunkte für eine wirtschaftliche Belastung der OSPA aus den unwiderruflichen Kreditzusagen erkennbar. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die OSPA gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden. Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen i. S. v. § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gem. § 8 EinSiG (derzeit 100.000 Euro pro Person). Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG. Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten). Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025 einen weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i.S.v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") aufbauen. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 EinSiG als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 2.986 Tsd. EUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens im Jahr 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten. Nach § 12 Abs. 2 Restrukturierungsfondsgesetz (RStruktFG) sind Jahresbeiträge zum Restrukturierungsfonds zu leisten (EU-Bankenabgabe). Der Jahresbeitrag wurde in 2023 in Höhe von 15% als unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung erbracht, die in vollem Umfang durch eine gestellte Barsicherheit unterlegt ist. Die noch ausstehenden Barzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Single Resolution Fund (SRF) betragen am Bilanzstichtag 614 Tsd. EUR. Zeichnungszusagen auf Immobilienfonds und AIF bestehen am Bilanzstichtag in Höhe von 35.993 Tsd. EUR. Derivative Finanzinstrumente Der Bestand an noch nicht abgewickelten derivativen Finanzinstrumenten, der weder zum Handelsbestand gehört, noch Gegenstand von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB ist, besteht aus einem Portfolio von Zinsswaps i.H.v. 285 Mio. EUR. Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwerte zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei finden die Swap-Zinskurven zum Bilanzstichtag Verwendung, die den Veröffentlichungen des Marktinformationssystems Refinitiv entnommen wurden. Es wurde auf die Bewertungskurve "Renditekurve SWAP EUR" aus SCD abgestellt. Den positiven Zeitwerten dieser Zinsswapgeschäfte in Höhe von 15.532 Tsd. EUR, die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossen wurden, stehen negative Wertveränderungen in den einbezogenen Grundgeschäften gegenüber. Restlaufzeitengliederung Die gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlich-keiten nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:
Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und Passivposten werden gemäß § 11 Rech-KredV nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert. Angabe der Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden (ohne anteilige Zinsen):
Im Posten Aktiva 4 "Forderungen an Kunden" sind Forderungen in Höhe von 92.849.223,38 EUR mit unbestimmter Laufzeit enthalten. II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Posten 5: Provisionserträge Die wesentlichen Provisionserträge für die gegenüber Dritten erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (u.a. Versicherungen, Immobilien, Bausparverträge, DEKA Fondsanteile). Posten 25: Jahresüberschuss Der einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB und § 268 Abs. 8 HGB unterliegende Gesamtbetrag in Höhe von 129,4 Tsd. EUR resultiert aus dem aktuellen Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren anstelle eines durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren. Der Jahresüberschuss kann somit voll ausgeschüttet werden, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde. Eine Ausschüttung des Jahresüberschusses ist nicht vorgesehen. Das Ergebnis soll den Rücklagen zugeführt werden. Posten 29: Bilanzgewinn Beabsichtigt ist, dass der Verwaltungsrat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 12.09.2024 vorgesehenen Sitzung feststellen wird. Der Vorstand wird dem Verwaltungsrat vorschlagen, den Bilanzgewinn in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen. III. Sonstige Angaben Den Organen der OSPA gehören an: Verwaltungsrat Vorsitzender Sebastian Constien Landrat des Landkreises Rostock Stellvertretende Vorsitzende Eva-Maria Kröger ab 14.03.2023 Oberbürgermeisterin der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (1. Stellvertreterin) Jutta Reinders Regionssekretärin Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Rostock-Schwerin i. R. (2. Stellvertreterin) Mitglieder Jan-Hendrik Brincker Geschäftsführer Harms & Steder Handels- GmbH Rostock und NVP-Betriebsgesellschaft mbH Bentwisch Wiebke Bresemann ab 01.04.2024 Mitarbeiterin Abteilung Unternehmenssteuerung der OSPA Erik Fedder ab 01.07.2023 Vertriebsleiter der OSPA bis 31.03.2024 Torsten Köpcke Filialleiter in der OSPA Hartmut Polzin Geschäftsführer der ECW Entwicklungs-Compagnie Wustrow GmbH Co. KG Stefan Rittgarn Leiter Vermögens- und Immobilienzentrum der OSPA Peter Schmidt Beratender Betriebswirt Steffen Seiler bis 30.06.2023 Informationssicherheitsbeauftragter der OSPA Thoralf Sens Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten M-V, Referatsleiter für Hochschulfinanzierung und Controlling Ivo Steigmann Mitarbeiter Wertpapiermanagement der OSPA Dr. Peter Strauer Mitarbeiter der GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH Hans-Uwe Tessenow Pensionär und freiberuflich tätiger Ingenieur Heike Werner Prozessmanagerin der OSPA, Mitglied des Personalrates Henning Wüstemann Geschäftsführender Gesellschafter der Qbus Internetagentur GmbH Stellvertretende Mitglieder Wiebke Bresemann ab 28.09.2023 Mitarbeiterin Abteilung Unternehmenssteuerung der OSPA bis 31.03.2024 Erik Fedder bis 30.06.2023 Vertriebsleiter in der OSPA Leif Kaiser Berufssoldat Karsten Kolbe bis 31.07.2023 Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE.PARTEI in der Rostocker Bürgerschaft Philipp Leist-Klamann ab 14.12.2023 Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE.PARTEI in der Rostocker Bürgerschaft Arne Schumann ab 20.06.2024 Sicherheitskoordinator der OSPA Vorstand Vorsitzender Bernd Brummermann Mitglied Karsten Pannwitt Verhinderungsvertreter Axel Schultz Stefan Possehl ab 01.01.2024 Die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Kreditausschusses erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Aufwandsentschädigungen in Höhe von 52 Tsd. EUR. An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 791 Tsd. EUR gezahlt. Die Pensionsrückstellungen für die früheren Mitglieder des Vorstandes und für ihre Hinterbliebenen betragen am 31.12. des Berichtsjahres 13.722 Tsd. EUR. Dem Vorstand wurden Kredite in Höhe von 1.006 Tsd. EUR und den Mitgliedern des Verwaltungsrates in Höhe von 1.101 Tsd. EUR gewährt. Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
nachrichtlich:
Im Geschäftsjahr wurde von dem Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet für:
Rostock, 18.07.2024 OstseeSparkasse
Rostock
Bernd Brummermann Karsten Pannwitt Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die OstseeSparkasse Rostock hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der OstseeSparkasse Rostock besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnungen zu gewähren. Die OstseeSparkasse Rostock definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 186.018 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 575. Der Gewinn vor Steuern beträgt 26.912 TEUR. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen ausschließlich laufende Steuern und betragen 21.728 TEUR. Die OstseeSparkasse Rostock hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die OstseeSparkasse Rostock Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der OstseeSparkasse Rostock -bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der OstseeSparkasse Rostock für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz1HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr.537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i.V.m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Bewertung der Forderungen an Kunden 2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: a) Risiko für den Jahresabschluss b) Unsere Vorgehensweise in der Prüfung c) Verweis auf weitergehende Informationen 1. Bewertung der Forderungen an Kunden a) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d.h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Die Schwere eines Ausfalls wird insbesondere durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich zulässige Ermessensspielräume. b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten Prozess zur Bewertung der Kundenforderungen gemäß den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs.1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit des Prozesses durchgeführt. Bei einer unter anderem auf der Basis einer Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter geprüft. c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten. 2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere a) Das Wertpapiervermögen beeinflusst den Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe maßgeblich. Durch die marktpreisorientierte Bewertung der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und Anteile an Investmentvermögen im Bestand, die sie sowohl der Liquiditätsreserve als auch dem Anlagevermögen zugeordnet hat. Für Zwecke der Bewertung der Wertpapiere gemäß §§ 340e Abs.1 Satz 2, 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB wird der beizulegende Wert herangezogen. Hierfür untersucht die Sparkasse zunächst, ob für die Wertpapiere ein aktiver bzw. inaktiver Markt vorliegt. Unter Berücksichtigung dieser Einstufung legt die Sparkasse als beizulegenden Wert für alle Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere einen von Dienstleistern theoretisch berechneten Preis zugrunde. Für die Bewertung der Anteile an Investmentvermögen ist der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich. Für die Bewertung der Alternativen Investmentfonds sowie der nicht börsennotierten Aktien wurde der gemäß den Vorschriften des KAGB bzw. der einschlägigen europäischen Verordnungen ermittelte Nettoinventarwert als beizulegender Wert herangezogen. b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems zur Bewertung der Wertpapiere geprüft. Wir haben bei der Nutzung theoretischer Kurse für die Ermittlung des beizulegenden Werts von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren die vorliegende Berichterstattung nach IDW PS 951 n.F. Typ 2 beim Auslagerungsunternehmen verwendet. Wir haben die ergänzenden Tätigkeiten der Sparkasse bei der Ermittlung der beizulegenden Werte anhand der Dokumentation der Sparkasse nachvollzogen. Daneben haben wir auf der Grundlage einer risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl die Bewertung ausgewählter Einzelfälle mit erhöhten Bewertungsunsicherheiten nachvollzogen. Dabei beurteilten wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse vorgenommenen Zuordnung von Wertpapieren zum Anlagevermögen und der angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen sowie die Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden Werte. c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6 sowie zu den strukturierten Finanzinstrumenten enthalten. Sonstige Informationen Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen der Sparkasse umfassen den gemäß § 289b Abs. 3 Satz1 Nr. 2 Buchstabe a) HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023 und den Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit gemäß § 21 Entgelttransparenzgesetz. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen. Dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch eine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, so-fern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die, sofern einschlägig, zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind nach § 340k Abs.1 und 3 HGB in Verbindung mit § 26 Abs. 2 SpkG gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Jens-Uwe Rose
Berlin, 23. Juli 2024 Sparkassenverband
für die Sparkassen in den Ländern Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, im Freistaat Sachsen und im Land
Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher Sparkassenverband)
26.07.2024 Jens-Uwe
Rose
Lagebericht 2023Inhalt 1 Grundlagen der OstseeSparkasse Rostock 1.1 Geschäftsmodell 1.2 Ziele und Strategien 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2.1.1 Wirtschaftliche Lage 2.1.2 Branchenbezogene Rahmenbedingungen 2.2 Geschäftsverlauf 2.3 Lage 2.3.1 Vermögenslage 2.3.2 Finanzlage 2.3.3 Ertragslage 2.4 Gesamtbeurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage 3 Prognosebericht 3.1 Voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung 3.2 Unternehmensplanung 3.3 Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung 4 Risikobericht 4.1 Risikomanagementziele 4.2 Risikomanagementprozess 4.3 Übersicht der wesentlichen Risiken 4.3.1 Adressenrisiko 4.3.2 Marktpreisrisiko 4.3.3 Beteiligungsrisiko 4.3.4 Liquiditätsrisiko 4.3.5 Operationelles Risiko 4.4 Zusammenfassende Bewertung der Risikolage Zur leichteren Lesbarkeit wird im Dokument i. d. R. die männliche Form personenbezogener Hauptwörter gewählt. Frauen und Männer sind jedoch gleichermaßen angesprochen. 1 Grundlagen der OstseeSparkasse Rostock 1.1 Geschäftsmodell Die OstseeSparkasse Rostock (OSPA) ist eine in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und dem angrenzenden Landkreis Rostock tätige Sparkasse in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Rostock. Träger der OSPA ist der "Sparkassenzweckverband für die OstseeSparkasse Rostock", bestehend aus dem Landkreis Rostock und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Der Rechtsrahmen für die Tätigkeit der OSPA und ihrer Organe, d. h. Vorstand und Verwaltungsrat, wird insbesondere durch das Sparkassengesetz Mecklenburg-Vorpommern und die Sparkassenverordnung Mecklenburg-Vorpommern festgelegt. Danach ist die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen im Geschäftsgebiet ihre Hauptaufgabe. Als Kreditinstitut gemäß § 1 Kreditwesengesetz (KWG) unterliegt die OSPA dessen Regelungen und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und gemäß § 30 SpkG durch das Finanzministerium M-V als die Sparkassenaufsichtsbehörde des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern (M-V) beaufsichtigt. Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Deutschland werden durch einen Haftungsverbund gesichert, der durch die Sparkassen-Finanzgruppe selbst getragen wird. Die Mitglieder des Haftungsverbundes stehen füreinander ein und sichern den Bestand der Institute (Institutssicherung). Die Einlagen der Kunden sind auf dieser Basis ohne betragsmäßige Begrenzung geschützt. Die OSPA ist über ihre Mitgliedschaft im Ostdeutschen Sparkassenverband ein Teil dieses Sicherungssystems, das nach dem Einlagensicherungsgesetz amtlich anerkannt ist. Die Beratung und Betreuung der über 300.000 Kunden erfolgt an 41 Standorten, einer ist als fahrbare Filiale ausgestaltet und mobil im Geschäftsgebiet unterwegs. Weitere Serviceanlaufstellen sind 12 Selbstbedienungs- und 13 reine Geldautomatenstellen sowie 3 Immobilienshops. Es besteht zudem ein digitales Angebot (Website, S-App, Blog und Social Media-Präsenzen). In der OSPA sind 617 Mitarbeiter (ohne Vorstand, Auszubildende und freigestellte Mitarbeiter in Altersteilzeit) beschäftigt, davon waren 38,6% Teilzeitkräfte. Für ihre Weiterentwicklung wurden 453 Bildungsangebote wie Seminare, Workshops, Trainings und Fachtagungen genutzt, sowie zuzüglich 153 Seminare für Auszubildende. Per 31.12.2023 bildete die OSPA in verschiedenen Berufen insgesamt 71 Auszubildende aus. Wie in den Jahren zuvor unterstützte die OSPA auch 2023 zahlreiche Projekte, Initiativen, Vereine und Institutionen in ihrem Geschäftsgebiet mit Spenden-, Stiftungs- und Sponsoringgeldern. 1.2 Ziele und Strategien Die Strategie der OSPA ist Ergebnis eines jährlichen Strategieprozesses und in der "Strategischen Ausrichtung" dokumentiert und mit Zielen und Maßnahmen unterlegt. Das Zusammenspiel der Wünsche und Bedürfnisse der Kunden und der vertrieblich relevanten Entwicklungen am Markt wird dabei mit den aufsichtlichen Erfordernissen hinsichtlich der Eigenkapitalausstattung und des Risikomanagements ins Verhältnis gebracht. Mit der klaren Konzentration aller Aktivitäten und Maßnahmen auf die Belange der Kunden ist es ein Ziel, das Kundengeschäft weiter auszubauen und zu intensivieren. Die qualitativen Schwerpunkte der OSPA liegen als regional verankertes Unternehmen in der Unterstützung ihrer Kunden
Die OSPA versteht sich als Finanzdienstleister, dessen Mitarbeiter auch in der digitalen Welt ihrer Kunden agieren. Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist die OSPA als 3-Jahres-Sieger für Beratungs- und Servicequalität im Test "Beste Bank vor Ort" der Gesellschaft für Qualitätsprüfung mbH ausgezeichnet worden. Der Unternehmenszweck kann nur dauerhaft erfüllt werden, wenn es ein betriebswirtschaftliches Oberziel gibt, welches die Selbständigkeit des Unternehmens, seine Zukunftsfähigkeit und die Attraktivität für Mitarbeiter und Kunden langfristig sichert. Für die OSPA kommt dies im Betriebsergebnis vor Bewertung mit den finanziellen Leistungsindikatoren Rentabilität (Cost Income Ratio 1) und Gesamtkapitalquote 2 zum Ausdruck. Aus dem Unternehmenszweck werden wesentliche Geschäftsaktivitäten definiert, d. h. Aktivitäten in Geschäftsbereichen, die bedeutenden Einfluss auf die Risiko- und Ertragslage der OSPA haben und folgerichtig Gegenstand der strategischen und operativen Planung sowie des Risikomanagementsystems sind. Dazu zählen folgende Bereiche:
Zusätzlich zu den Zielen definiert die OSPA unternehmerische Schwerpunktmaßnahmen, welche in allen Organisationseinheiten des Unternehmens als Handlungsprämisse angesehen werden können:
1 Definition siehe 2.3.3 2 Definition siehe 2.3.1 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2.1.1 Wirtschaftliche Lage Das Jahr 2023 stand weiterhin unter dem Eindruck des Angriffskriegs Russland auf die Ukraine und den damit verbundenen politischen und wirtschaftlichen Folgen. Entgegen weitreichender Befürchtungen konnte der Winter mit den aufgebauten Gasreserven gut überstanden werden. Die wirtschaftlichen Sanktionen halten Russland in der westlichen Welt weiter isoliert. Im Oktober führte der Angriff der Hamas auf diverse israelische Dörfer und ein Musikfestival zu einem kriegerischen Konflikt Israels mit Palästina, welcher sich auf die Region auszuweiten droht. Nach einer Korrektur der Energiepreise teilweise auf das Niveau vor dem Ukraine-Krieg konnten erhöhte Teuerungsraten insbesondere bei Verbraucherprodukten verzeichnet werden. Im Jahresverlauf 2023 nahmen die Verbraucherpreise im Jahresschnitt um 5,9% gegenüber dem Vorjahr zu. Die wiederholt hohen Inflationsraten führen zu verstärkten Tarifkämpfen mit teils deutlichen Lohnerhöhungen. Die Leitzinsen wurden durch die EZB im Jahr 2023 weiter sukzessive bis auf 4,5 % angehoben und befinden sich seit September 2023 auf diesem Niveau. Für das Jahr 2024 wurden von der EZB ab Mitte des Jahres erste Senkungen in Aussicht gestellt. Während die deutsche Wirtschaft in den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 noch weitestgehend stagnierte, begleitet von anhaltend schwierigen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, erfolgte im vierten Quartal ein Rückgang um 0,3 %, welcher auch für das Gesamtjahr 2023 einen Rückgang der deutschen Wirtschaftsleistung um 0,3 % zum Vorjahr bedeutet. 3 Auch in den anderen großen Mitgliedstaaten der Eurozone hat sich die Wirtschaft im vierten Quartal 2023 abgekühlt, dennoch hat sich die Eurozone mit 0,4 % (gem. Statistischem Bundesamt) im Vergleich zum Vorjahr insgesamt besser entwickelt als die deutsche Wirtschaft. Die Wirtschaftsleistung der Vereinigten Staaten (USA) zeigte sich mit einem Wachstum von 2,5 % in 2023 deutlich robuster. An den Kapitalmärkten schlossen die für die OSPA relevanten Aktienmärkte das Jahr 2023 deutlich positiv ab. Der Index Euro Stoxx 50 beschloss den Berichtszeitraum mit 19,2 %, bei den Standardwerten im deutschen Aktienindex standen 20,3 % zu Buche. Der Immobilienmarkt zeigt sich im Jahr 2023 im Geschäftsgebiet abgekühlt aber grundsätzlich resistent. Aus Marktanalysen werden lediglich für die Branche "Hotels" erhöhte Wertverluste angenommen. Dennoch ist zu beobachten, dass sich die gestiegenen Baukosten gepaart mit den höheren Baufinanzierungskonditionen negativ auf die Bautätigkeit auswirken. Dies sieht man sowohl in der Anzahl von mit Baufinanzierung begleiteten Eigenheimrealisierung der Kunden als auch im Großteiligen Bauträgergeschäft. Die längerfristigen Kapitalmarktzinsen im Euroraum, gemessen an der Rendite 10- jähriger deutscher Bundesanleihen, sanken im Jahresverlauf von 2,57 % auf 2,02 %, was ebenfalls zu einer positiven Performance im Rentenbereich führte. Ein ähnliches Bild in der Entwicklung gab es auch für Covered-Bond Investitionen. 3 Veröffentlichung vom 30.01.2024 Wirtschaftliche Lage in M-V und im Geschäftsgebiet der OSPA Mecklenburg-Vorpommern (M-V) wandelt sich nur langsam vom strukturschwachen Bundesland mit hoher Arbeitslosigkeit, abwandernder Bevölkerung und sozialen Brennpunkten zu einer Region mit Zukunft. Auch Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung leistet es mit einem Anteil von 1,4 % nur einen geringen Beitrag zum nationalen BIP 2023. Im 1. Halbjahr 2023 sank das BIP in MV preisbereinigt um 0,2 % gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum. Diese Entwicklung liegt ungefähr auf dem Niveau des Bundesdurchschnitts (-0,3 %). 4 Der geringfügige Rückgang der Wirtschaftsleistung lässt sich auf einen Rückgang der Bruttowertschöpfung im Produzierenden Gewerbe zurückführen. Die Dienstleistungsbereiche verzeichneten hingegen eine insgesamt leicht positive Entwicklung. Durch die geringe Konzentration von Großunternehmen mit einer überregionalen Strahlkraft und die starke Fokussierung auf nur wenige Branchen weist M-V eine der höchsten Arbeitslosenquoten der Bundesländer mit 8,0 % (Vj. 7,6 %) zum Jahresende auf. Die Arbeitslosenquote für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock lag im Dezember 2023 bei 7,3 % und für den Landkreis Rostock bei 6,0 % und ist damit im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls leicht gestiegen. 5 Trotzdem schätzen die Unternehmen den Fachkräftemangel weiterhin als eines der größten Risiken für die eigene wirtschaftliche Entwicklung ein. Die aktuelle Geschäftslage wird von den Unternehmen in MV überwiegend als positiv wahrgenommen. Es existiert jedoch ein ungebrochener Abwärtstrend und die Verunsicherung der Unternehmen wächst. Eine schwache Konjunktur im Inland sowie strukturelle Probleme wie der Fachkräftemangel, steigende Arbeitskosten und weiterhin hohe Energie- und Rohstoffpreise bereiten den Unternehmen Grund zur Sorge. 6 4 Landesamt für innere Verwaltung 5 Bundesagentur für Arbeit Statistik für Dezember 2023 6 IHK Konjunkturumfrage Jahresbeginn 2024 2.1.2 Branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Umfeld der Banken und Sparkassen unterliegt seit einigen Jahren einem ständigen Wandel, der durch eine wachsende Dynamik, Massivität und Komplexität geprägt ist. Die dafür verantwortlichen Ursachen und Einflussfaktoren sind neben den sich verschärfenden erheblichen regulatorischen Anforderungen der europäischen und deutschen Aufsichtsbehörden (z. B. Leitlinien für die Kreditvergabe) auch die Herausforderung, sich mit neuen (digitalen) Wettbewerbern auseinanderzusetzen und Veränderungen im Nutzungsverhalten bei den Kunden hinreichend zu antizipieren. Diese Faktoren sowie Unsicherheiten über die weitere wirtschaftliche Entwicklung und weitere Belastungsfaktoren im Zuge der Verwerfungen durch den Ukraine- sowie Nahostkrieg führten zu einem hohen Anpassungsdruck im Bankensektor. Der Zinsanstieg entlastet die Ertragslage der Institute während auf der Kostenseite weiterhin mit Steigerungen zu rechnen ist, sowohl im Personalals auch Sachaufwand. So ist auch zukünftig weiterer Druck auf die Eigenkapitalausstattung zu erwarten. Wettbewerbssituation im Geschäftsgebiet der OSPA Für die OSPA ist das Girokonto nach wie vor die Basis der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. In 2023 lag ein vertrieblicher Schwerpunkt auf der Umstellung der Ende 2022 eingeführten neuen Giromodelle. 86.682 Girokonnten konnten bereits umgestellt werden. Zusätzlich liegt das Thema Payment-Lösungen weiterhin im Fokus. Verschiedenste Anbieter, die nicht immer zwingend Kreditinstitute sind, gehen mit eigenen Lösungen an den Markt, so dass sich die Wettbewerbssituation im Payment- Markt weiterhin verschärft. Auch in den weiteren Vertriebsbereichen (Kompetenzfeldern) erlebt die OSPA den Wettbewerb als sehr intensiv. Gleichzeitig führte der starke Zinsanstieg zu veränderten Marktbedingungen. So führte z. B. die gestiegenen Darlehenszinsen zu einem Nachfragerückgang bei Neubauvorhaben im Geschäftsgebiet der OSPA. Zusätzlich führten die gestiegenen Baukosten zu Unsicherheiten bei den Kunden und teilweise auch zu Rückzügen von den Bauvorhaben. Dem entgegen führte das gestiegene Zinsniveau zu einer Attraktivitätszunahme bei Bausparprodukten und Rententiteln im Depot B. Die Versicherungslandschaft ist weiterhin im Wandel und sieht sich auch steigenden regulatorischen Anforderungen ausgesetzt, welche die OSPA als Vermittler von Versicherungsdienstleistungen ebenfalls betreffen. Zusätzlich herrscht ein wachsender Wettbewerb um Kunden in allen Segmenten. Neben den bekannten Wettbewerbern treten zunehmend auf Versicherungsdienstleistungen spezialisierte FinTech-Unternehmen am Markt auf. 2.2 Geschäftsverlauf Der Vorstand sieht 2023 als ein weiteres überwiegend erfolgreiches Vertriebsjahr. Das nach der Zinswende höhere Zinsniveau hatte erwartungsgemäß deutlich positive Wirkungen auf das periodische Zinsergebnis. Das operative Ergebnis ist vor allem aufgrund gestiegener Neugeschäftskonditionen, gestiegener Verzinsungen für die Liquiditätshaltung und weiteren Investitionen im Zinsergebnis über Plan ausgelaufen. Die strategisch gewünschte Partizipation an der Geldvermögensbildung in der Region konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 217,5 Mio. EUR (Vorjahr 299,7 Mio. EUR) die sehr guten Vorjahresergebnisse nicht ganz erreichen. Hintergrund dafür sind vor allem die durch höhere Inflationsraten geringeren Sparquoten. Die Geldvermögensbildung fand fast ausschließlich durch die Erhöhung im betreuten Volumen bei Kundenwertpapieren in Höhe von 274,2 Mio. EUR statt. Die klassischen Einlagen im Institut sind hingegen um 67,5 Mio. EUR zurückgegangen. In der OSPA ist das Volumen an privaten Baufinanzierungen gegenüber den Rekordjahren 2021 und 2022 gesunken, allerdings auf ein stabiles und vergleichsweise noch hohes Niveau. Die Struktur der Eigenanlagen umfasst wie im Vorjahr Investitionen in global ausgerichteten Aktien- und Anleiheportfolien, Immobilieninvestments und alternativen Assetklassen, wie Private Equity und erneuerbare Energien. Anlagen in Europäische Renten dienen in erster Linie der Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Das deutlich attraktivere Renditeniveau wurde für ausgewählte Zukäufe im kurzen bis mittleren Laufzeitenbereich genutzt. Die Zinsänderungsrisiken wurden unverändert weit überwiegend im Kundenkreditgeschäft eingegangen. Im Rahmen des Risikomanagements hat die OSPA derivative Finanzinstrumente zur Zinsbuchsteuerung in Form von OTC-Produkten eingesetzt. Die Produktpalette beinhaltete 2023 lediglich Zinsswaps. Zum 31.12.2023 waren 285,0 Mio. EUR Zinsswaps (im Vorjahr 275,0 Mio. EUR) im Bestand. Daneben hat die OSPA Credit Default Swaps (CDS) aus Kreditbasket-Transaktionen in Höhe von je 4,4 Mio. EUR (im Vorjahr insgesamt 5,6 Mio. EUR) als Investoren- und Originatoren-CDS im Bestand. Weiterhin hat die OSPA Credit Linked Notes der DekaBank mit einer darin enthaltenen CDS- Komponente in Höhe von 1,0 Mio. EUR (im Vorjahr insgesamt 1,0 Mio. EUR) im Bestand. Rechtliche Sachverhalte, wie das BGH-Urteil zur Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen (S-Prämiensparen-Flexibel), führten dazu, dass die OSPA sich 2021 für eine Rückstellungsbildung in Höhe des ermittelten Gesamtrisikos von 3,9 Mio. EUR entschieden hat, um einen konservativen Ansatz abzubilden und um auf mögliche Nachberechnungsansprüche der Kunden hinreichend vorbereitet zu sein. Jedoch erfolgte aufgrund einer weiterhin sehr geringen Inanspruchnahme in 2023 eine weitere anteilige Auflösung, so dass die Rückstellung aktuell noch bei 1,7 Mio. EUR liegt. Die Entwicklung der Bilanzpositionen verdeutlicht den Geschäftsverlauf. Die Bilanzsumme der OSPA belief sich auf 5.802,0 Mio. EUR zum Geschäftsjahresende. Sie ist im Vergleich zum Vorjahr (5.800,9Mio. EUR) nahezu unverändert. Aktiva Der Kundenforderungsbestand (inkl. Treuhandkredite und unwiderrufliche Kreditzusagen) ist gegenüber dem Vorjahr aufgrund des Neugeschäfts um 86,7 Mio. EUR auf insgesamt 4.064,7 Mio. EUR gewachsen. Darunter ist der Bestand an unwiderruflichen Zusagen um 108,6 Mio. EUR abgebaut worden. Im Forderungsbestand waren 29,5 Mio. EUR Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen enthalten. Die Forderungen an Kreditinstitute betrugen zum Jahresende 829,2Mio. EUR (im Vorjahr 1.128,2 Mio. EUR) und sind somit vor allem zu Gunsten Kundenkreditgeschäft abgebaut worden. Das Wertpapiervermögen im Depot A erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr und betrug 934,1 Mio. EUR (im Vorjahr 840,9 Mio. EUR). Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen beliefen sich auf 46,1 Mio. EUR und weisen somit gegenüber dem Vorjahr (46,0 Mio. EUR) ein marginal höheres Volumen auf. Dies ist vor allem auf die Verbundbeteiligungen im OSV zurückzuführen. Passiva Die Kundenverbindlichkeiten ohne verbriefte und nachrangige Verbindlichkeiten betrugen 4.784,0 Mio. EUR und verringerten sich gegenüber dem Vorjahr (4.851,6 Mio. EUR) um 67,6 Mio. EUR. Aufgrund des verstärkten Konkurrenzumfeldes für klassische Einlagenprodukte durch Geld- und Kapitalmarktanlagen im Depot B und einer niedrigeren Sparquote im Umfeld höherer Inflationsraten konnte die OSPA an der Geldvermögensbildung bei den Privatkunden weniger stark, als in den Vorjahren partizipieren. Die Bestände gewerblicher und kommunaler Kunden sind mit erkennbaren Umschichtungen auf Jahressicht insgesamt nahezu gleichgeblieben. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beliefen sich auf 224,7 Mio. EUR (im Vorjahr 209,7 Mio. EUR). Der Zuwachs ist vor allem auf die Aufnahme einer kurzfristigen, institutionellen Refinanzierung zurückzuführen. 2.3 Lage 2.3.1 Vermögenslage Am 31.12.2023 wies die OSPA eine Sicherheitsrücklage in Höhe von 212,5 Mio. EUR aus. Der Bilanzgewinn betrug 5,1 Mio. EUR. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. §340g HGB wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr um 52,0 Mio. EUR auf 464,0 Mio. EUR aufgestockt (VJ 412,0 Mio. EUR ohne Posten gem. § 340e HGB). Zusätzlich wurden Vorsorgereserven gem. § 340f HGB in Höhe von 22,5 Mio. EUR neu gebildet. Darüber hinaus stehen der OSPA 49,8 Mio. EUR Ergänzungskapital (im Vorjahr 47,9 Mio. EUR), bestehend aus nachrangigen Sparkassenkapitalbriefen, als Eigenmittel zur Verfügung. Die Ausstattung der Eigenmittel und die Berechnung der Gesamtrisikopositionen der OSPA entspricht den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) ergänzt um die Verordnung (EU) 2019/876 (CRR II) und in Verbindung mit dem KWG und der SolvV. Die gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalquoten bestehend aus Gesamtkapitalquote, SREP, Kapitalerhaltungspuffer, institutsspezifischer antizyklischer Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Eigenmittelempfehlung werden eingehalten. Die Gesamtkapitalquote 7 als ein wichtiger finanzieller Leistungsindikator der OSPA fiel leicht gegenüber dem Vorjahr zum Bilanzstichtag auf 18,6 % (VJ: 19,1 %). Die strategische Zielgröße liegt hier bei 18,0% und wurde im Berichtszeitraum damit eingehalten. Wie in den Vorjahren hat die OSPA eine weitere Tranche Stille Einlagen in Form von Mitarbeiterbeteiligungen als gezeichnetes Kapital ausgegeben. Der Bestand betrug 2,1 Mio. EUR (im Vorjahr 2,0 Mio. EUR) und wird analog der Vorjahre nicht bei den Eigenmitteln berücksichtigt. Die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) belief sich zum 31.12.2023 auf 10,9 % und liegt damit über der aufsichtlich geforderten Quote von 3,0 %. Um die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems weiterhin präventiv zu stärken, hat die BaFin ab dem ersten Quartal 2023 die Quote des antizyklischen Kapitalpuffers bei 0,75 % der risikogewichteten Aktiva eingeführt. Außerdem hält sie in der aktuellen wirtschaftlichen Situation systemische makroprudenzielle Risiken für gegeben und hält weiterhin den systemischen Kapitalpuffer bei 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte inländische Kredite. 7 Gesamtkapitalquote = Eigenmittel gem. CRR / Eigenmittelanforderungen gem. CRR 2.3.2 Finanzlage Liquidität Gemäß Artikel 4 (2) der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 darf die Liquidity Coverage Ratio (LCR) die Mindestquote von 100,0 % nicht unterschreiten. Zum 31.12.2023 lag die LCR mit 170,1 % deutlich über der aufsichtlichen Mindestanforderung. Die weitere Steuerungsgröße im Bereich des Liquiditätsmanagements ist die Net Stable Funding Ratio (NSFR). Gemäß Art. 428b (2) der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) ergänzt um die Verordnung (EU) 2019/876 (CRR II) ist die NSFR stets mit mindestens 100,0 % einzuhalten. Durch die Regelung wird ein angemessener Anteil stabiler Refinanzierung sichergestellt. Für die OSPA lag die NSFR am Bilanzstichtag bei 132,8 %. Der Mindestreserveverpflichtung bei der Deutschen Bundesbank ist die OSPA jederzeit nachgekommen. Weiterhin bestand eine vertraglich eingeräumte Kreditlinie einer Landesbank in Höhe von 100,0 Mio. EUR, die nicht in Anspruch genommen werden musste, sowie ein bei der Deutschen Bundesbank frei beleihbares Pfanddepot mit 20,2 Mio. EUR. Investitionen In ihrer Geschäftsstrategie hat sich die OSPA für eine unveränderte Flächenpräsenz entschieden und die Modernisierung von Filialen, den Neubau und Kauf neuer Standorte auch 2023 weiter forciert. Die weiteren Schwerpunkte der Investitionstätigkeit lagen in der Beschaffung von Software und Hardware sowie in der Erneuerung der Sicherheitstechnik, die größtenteils aus der Ausstattung der neuen bzw. modernisierten Filialen resultieren. Das Investitionsvolumen in 2023 betrug vor allem durch die Neubauten und den Kauf neuer Filialen 19,9 Mio. EUR (im Vorjahr 6,6 Mio. EUR). 2.3.3 Ertragslage Am Geld- und Kapitalmarkt bestimmte die Anfang 2022 begonnene Zinswende die Ertrags- und Risikolage der OSPA auch im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die EZB erhöhte ihre Leitzinsen auch in 2023 in mehreren Schritten weiter, um die erheblich gestiegene Inflationsrate einzudämmen. Grundsätzlich bieten steigende Zinsen für die Banken im Allgemeinen die Chance auf Ausweitung von Zinsergebnissen und Margen, vor allem im Passivgeschäft, nach zuletzt sogar negativen Bruttomargen. In dieser Konstellation konnte das Zinsergebnis im abgelaufenen Jahr das operative Ergebnis stärken. Das zinsunabhängige Provisionsergebnis trug trotz diverser Unsicherheiten (Inflation, Kaufzurückhaltung, geopolitische Krisen) erneut zum sehr guten Betriebsergebnis vor Bewertung bei. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Ertragslage der OSPA in Anlehnung an die Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen-Finanzgruppe.
Zinsüberschuss Das Zinsergebnis lief deutlich über den Erwartungen für das abgelaufene Geschäftsjahr mit einem Plus von 22,6 Mio. EUR aus und lag auch mit +37,4 Mio. EUR deutlich über dem Vorjahresergebnis. Die Bestände im Kundenkreditgeschäft sind im abgelaufenen Geschäftsjahr erneut gestiegen. Infolgedessen erhöhten sich auch die Zinserträge gegenüber dem Vorjahr. Zinsbedingte Vorteile durch das angezogene Marktzinsniveau ergänzten die volumenbedingten Vorteile noch weiter. Dabei lag der Anteil mit längeren Zinsbindungslaufzeiten (>10 Jahre) bei den Baufinanzierungen mit etwa 35,0 % unter Plan und unter Vorjahresniveau. Der ordentliche Ergebnisbeitrag der Eigenanlagen stieg dabei vor allem durch Neuinvestitionen im Rentenbereich, erhöhte Ausschüttungen in Fonds und durch höhere Zinserträge aus Liquiditätsbeständen. Höhere Geldmarktzinsen für die Einlagenfazilität und punktuelle Termingeldanlagen überwogen dabei die unterjährig geringeren Liquiditätsbestände. Auf der Zinsaufwandsseite sind gegenüber dem Vorjahr Steigerungen festzustellen. Die Einlagen haben sich im ersten Halbjahr deutlich unter Plan und gegenüber Jahresanfang rückläufig entwickelt. Durch die verstärkte Einführung und Bewerbung von attraktiven Passivprodukten konnte im zweiten Halbjahr bereits eine Trendumkehr für die Bestandsentwicklung der gesamten Kundeneinlagen festgestellt werden. Dabei sind auch die erwartbaren Umschichtungen zu höherkonditionierten Produkten eingetreten. Durch die zeitlich verzögerte Konditionsweitergabe in 2023 wurde der ursprünglich im Plan angesetzte Zinsaufwand um etwa 2,7 Mio. EUR unterschritten. Provisionsüberschuss Das Provisionsergebnis betrug 44,5 Mio. EUR und ist im Vergleich zum Vorjahr (42,8 Mio. EUR) um 4,0% gestiegen. Die Planwerte wurden damit im Ist erreicht. Die Bereiche Privatgiro und das Bauspargeschäft überschritten die Planziele und die Vorjahresergebnisse zum Teil mit zweistelligen Zuwachsquoten. Die begonnene Umstellung der Kontomodelle für den Privatkundenbereich schlug sich bereits 2023 in gestiegenen Provisionserträgen nieder. Die Versicherungs- und Wertpapiersparte konnten die gesetzten Vertriebsambitionen nicht vollständig erfüllen und liegen unter Planniveau und hinter den Vorjahreswerten zurück. Trotz eines erneut hohen Nettoabsatzes für Wertpapiere in den Kundendepots sind durch den erheblich höheren Anteil von festverzinslichen Wertpapieren die Provisionserträge niedriger ausgefallen. Weiterhin sorgte eine rückläufige Nachfrage im aktuellen Zins- und Inflationsumfeld auch im Immobiliengeschäft für eine Unterschreitung des Plans in diesem Segment. Anteilig kompensierend wirken die deutlich geringeren Vermittlungsaufwendungen aus dem Immobilienbereich. Ordentliche Aufwendungen Die ordentlichen Aufwendungen, welche sich größtenteils aus den Personal- und Sachkosten zusammensetzen, lagen mit 11,4 Mio. EUR über dem Vorjahresniveau und +6,6 Mio. EUR über Plan. Auf Grund der genutzten positiven Instrumente und Möglichkeiten zur Stärkung der Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterbindung und der dadurch erfolgten Prämienzahlungen vor dem Hintergrund eines sehr guten Jahresergebnisses überstieg der Personalaufwand sowohl die Planannahme als auch den Vorjahreswert. Die Sachaufwendungen liefen nur leicht über Planniveau aus. Hier kompensierten sich Mehr- und Minderaufwendungen in einzelnen Kostenarten nahezu vollständig. Bewertungsergebnis Das Bewertungsergebnis ohne Berücksichtigung der Veränderung der Vorsorgereserven beträgt +3,2 Mio. EUR und liegt damit deutlich über dem Vorjahrswert (-41,1 Mio. EUR). Das Bewertungsergebnis im Depot A lief zum Jahresende bei +20,1 Mio. EUR und damit erheblich positiver als geplant aus. Werttreiber sind die Wertaufholungen bei den Fonds im Eigenanlagebestand und bei Renten im Direktbestand. Ausschlaggebend dafür sind die zum Jahresende positive Aktienmarktentwicklung und die deutlich gesunkenen Zinsen und Spreads. Darüber hinaus sind Gewinne aus den Private-Equity- Programmen bei Rückführungen realisiert worden. Das Kundenkreditgeschäft verzeichnet einen Bewertungsverlust in Höhe von -16,2 Mio. EUR (im Vorjahr -6,3 Mio. EUR) und liegt unter den Planerwartungen. Vor allem die EWB Neubildung für einzelnen größere Engagements belasteten das vergangene Geschäftsjahr. Direktabschreibungen und Erträge aus abgeschriebenen Forderungen kompensierten sich nahezu. Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen wurde nur leicht erhöht. Das sonstige Bewertungsergebnis belief sich auf -0,6 Mio. EUR (im Vorjahr -0,2 Mio. EUR) und beinhaltet vor allem außerordentliche Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Verkauf von Sachanlagen, Abschreibungen auf Beteiligungen und Anteilen aus verbundenen Unternehmen. Steuern vom Einkommen/Ertrag Die Steueraufwendungen betrugen insgesamt 21,9 Mio. EUR (im Vorjahr 20,4 Mio. EUR) und wurden durch das höhere zu versteuernde Einkommen beeinflusst. Cost Income Ratio (CIR) 8 Per 31.12.2023 beträgt diese Kennzahl der operativen Ertragsstärke als einer der finanziellen Leistungsindikatoren der OSPA 45,5 % und liegt damit deutlich besser, als die strategische Zielgröße von 55,0 %. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr mit einer CIR 50,2 % ist vor allem in dem mit der Zinswende weiter angestiegenen Zinsüberschuss begründet. Durch den deutlich stärkeren Bruttoertrag liegt die CIR trotz ebenfalls höherer Kosten unter dem geplanten Wert von 50,4 %. Kapitalrendite Die Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,1 %. 8 CIR = ord. Aufwendungen / (Zinsüberschuss + Provisionsüberschuss + sonst. ord. Erträge) 2.4 Gesamtbeurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der OSPA wird als gut eingeschätzt. Das sehr gute operative Betriebsergebnis konnte in Zusammenhang mit einem weitgehend ausgeglichenen Bewertungsergebnis zur Stärkung der Eigenmittelbasis für zukünftige Handlungsspielräume und zur Gewährleistung des Geschäftsmodells verwendet werden. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Gesamtumstände (Zinswende, Inflationsrisiken, wirtschaftliche Wachstumsrisiken) ist der Vorstand mit dem erreichten Ergebnis sehr zufrieden. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel konnten unter Verwendung von Vorsorgereserven mit 57,1 Mio. EUR (Plan 36,8 Mio. EUR) gestärkt werden. 3 Prognosebericht 3.1 Voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung Die Einschätzungen zum Wirtschaftswachstum der Eurozone und auch für Deutschland wurden im Jahresverlauf nach unten korrigiert. In Deutschland wurde bereits von einer Stagflation gesprochen, d.h. die hartnäckige Inflation trifft auf ein mindestens stagnierendes Wirtschaftswachstum, technisch konnte sogar eine leichte Rezession nicht ausgeschlossen werden. Die EZB Zinspolitik orientierte sich an deren Inflationsprognosen. Danach sind die Inflationsraten in der Eurozone Stück für Stück gesunken, lagen allerdings immer noch oberhalb der definierten Zielschwelle von 2%. Vor allem der Ausblick bei der Kerninflation (also die Bereinigung um Nahrungsmittel und Energie) gab noch keinen nachhaltigen Impuls zur Entwarnung, hier stellte sich die Inflation doch hartnäckiger, als ursprünglich angenommen, heraus. Bei genauerer Betrachtung hatte die deutsche Volkswirtschaft dabei allerdings hausgemachte Probleme, die den Unterschied im Wirtschaftswachstum und bei der Inflation zu anderen EU-Ländern ausmachten, wie z.B. die politisch motivierte harte Energiewende und sehr hohen bürokratischen Hürden für Genehmigungsverfahren. Deutschland entwickelte sich daher von der einst proklamierten Lokomotive zum kranken Mann Europas. Bei Neubauten sind weitere Kostensteigerungen erkennbar, z.B. durch die energieintensiven Rohstoffe wie beispielsweise Zement oder den Kapazitätsengpässen bei den Handwerkerdienstleistungen. Nach aktueller Markteinschätzung (sichtbar bei den Kapitalmarktzinsen) wird die EZB im Kampf gegen die Inflation eine Zinspause einlegen. Marktzinssenkungen sind gemäß der Hauszinsmeinung voraussichtlich frühestens Ende 2024 zu erwarten. Zum Ende 2024 wird weiterhin eine inverse Zinskurve auf einem leicht niedrigeren Niveau erwartet. Für den deutschen Aktienmarkt wird ein moderat steigendes Kursniveau für 2024 angenommen. Grundsätzlich bieten steigende Zinsen für die Banken im Allgemeinen die Chance auf Ausweitung von Zinsergebnissen und Margen, vor allem im Passivgeschäft, nach teilweise negativen Bruttomargen im Niedrigzinsumfeld. Die Herausforderung für die OSPA liegt dabei vorrangig in der Steuerung der Kundeneinlagen mittels breiter Produktpalette und angemessener Konditionierung in einem deutlich verschärften Konkurrenzumfeld. Davon betroffen ist auch das Provisionsergebnis, da die Aktivitäten, das Mengengerüst und die Struktur der Kundengelder die Zielstellungen «Passivveredelung» und «Einlagen halten» gleichermaßen erfüllen müssen. Inflation, schwächelnde Konjunktur, erhöhte Kosten (vor allem im Energiesektor), rückläufige Auftragslage, Zukunftsängste und zusätzliche Regularien wirkten nun zunehmend belastend auf die Kunden der OSPA. Betroffen waren dabei unter anderem das Projektgeschäft im Firmenkundenbereich, die gesunkene Nachfrage nach privaten Baufinanzierungen und steigende Leistungsstörungen und Bewertungen als Folge der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Mittelfristig rechnet die OSPA auch in Zusammenhang mit dann wieder niedrigeren Kreditkosten mit einem anziehenden Kreditneugeschäft. Dies dürfte sich auch positiv auf die Stabilität der Immobilienwerte auswirken und die Bautätigkeit fördern. Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen zeigt sich aktuell keine Verschlechterung der Sicherheitenstruktur in der Breite. Hier liegt neben den Marktpreisrisiken der Fokus in diesem und den kommenden Jahren. Eine grundsätzliche pessimistischere zukünftige Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr erwarten die Unternehmen des Geschäftsgebiets der OSPA gemäß der Frühjahresumfrage 2024 der IHK. Auslöser sind die konjunkturellen Rahmenbedingungen, die strukturellen Herausforderungen auf Bundesebene sowie kompliziertere Rahmenbedingungen in den Auslandsmärkten. Dabei wird weiterhin die Lage von Betrieben in der Hansestadt deutlich positiver eingeschätzt, als im Landkreis. Der Wohnimmobilienmarkt im Geschäftsgebiet der OSPA unterliegt aufgrund steigernder Zinsen, Energie- und Baukosten sichtbaren Veränderungen. Die Kunden lassen sich bei den Kaufentscheidungen mehr Zeit und werden preissensibler. Heiz- und Dämmeigenschaften der Objekte werden deutlich stärker priorisiert. Gleichzeitig sinkt die Anzahl der Kunden, die die notwendige Kapitaldienstfähigkeit für eine Immobilienfinanzierung aufbringen können. Branchenentwicklung Die Zusatzkosten zur Bewältigung der komplexen Regulierungsaufgaben (u. a. CRR III / CRD VI, MaRisk-Novellen, CSRD, DORA) werden auch in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Die erheblichen Änderungen des Kreditrisikostandardansatzes werden Einfluss auf die Bilanzstruktur und Ausrichtung der Institute nehmen. Die konjunkturelle Eintrübung gepaart mit weiterhin leicht erhöhten Inflationsraten stellen die Notenbanken vor die schwierige Herausforderung, die Preisstabilität auch in konjunkturell schwierigen Zeiten durchzusetzen. Gepaart mit globalen politischen Unsicherheiten (Ukraine-Krieg, Nahost-Krieg, Superwahljahr 2024) ergibt sich ein herausforderndes wirtschaftliches Umfeld für Unternehmen und damit auch für Kreditinstitute für das Jahr 2024 sowie die darauffolgenden Perioden. Der Realzins dürfte angesichts der zwar erhöhten aber rückläufigen Inflationstendenzen vorerst stabil bleiben mit einer erwartbaren mittelfristigen Reduzierung der Leitzinsen. 3.2 Unternehmensplanung Im Rahmen des Strategieprozesses werden die ex- und internen Umfeldbedingungen für die OSPA regelmäßig bewertet sowie die strategischen Zielsetzungen und die erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Erreichung abgeleitet und festgelegt. Die mittelfristige Unternehmensplanung, durchgeführt im vierten Quartal 2023, schließt sich nahtlos daran an und unterlegt die Ziele hinsichtlich der Kosten, Erträge und Risiken für einen Fünfjahreszeitraum. Die strategische Ausrichtung des Geschäftsmodells der OSPA bleibt grundsätzlich unverändert. Als Prognosehorizont für den Lagebericht wird das Jahr 2024 angenommen. Auch wenn die Einhaltung einer Rentabilitätszielgröße über Kostensenkungsmaßnahmen meist leichter zu erreichen ist, ist es weiterhin Anspruch der OSPA, in erster Linie durch Ertragsteigerungen die gewünschte Ertrags-/Kostenrelation herzustellen. Notwendige Zukunftsinvestitionen sind zu ermöglichen, beizubehalten und weiter zu forcieren. Bis zum Ende des Prognosehorizontes wird weiterhin die strategisch angestrebte Cost-Income-Ratio von 55,0 % unterschritten. Puffer für Prognoseunsicherheiten sind aus konservativen Gründen dabei ausreichend eingepreist. Die Zielstellung für die strategische Gesamtkapitalquote von 18 % behält im Ergebnis des Strategieworkshops unverändert ihre Gültigkeit und wird im Prognosezeitraum eingehalten. Zukünftig absehbare Belastungseffekte aus der Umsetzung der CRDIV/CRR III der Folgeperioden sind in der Kapitalplanung berücksichtigt. Der eigenkapitalschonenden Anrechnung und Optimierung der Risikoaktiva kommt strategisch eine unverändert hohe Bedeutung für die OSPA zu. Die effiziente Steuerung der Risikoaktiva bestimmt maßgeblich das mögliche Wachstum im Kreditgeschäft und im Treasury als Residualgröße. Für 2024 ist die Nutzung der gewerblichen Realkreditprivilegierung weiterhin berücksichtigt. Handlungsbedarf für zusätzliche Kapitalmaßnahmen ergibt sich aus der vorliegenden Prognose nicht. Die aufsichtlichen Grenzen der normativen Risikotragfähigkeit werden über den Prognosezeitraum eingehalten. Die OSPA erwartet im aktuellen Prognosezeitraum den Höhepunkt der Zinswende Anfang 2024 und ein anschließend wieder fallendes Niveau vor allem im Geldmarktbereich und eine sich wieder normalisierende Zinsstrukturkurve. Wachstumsträger im Prognosezeitraum ist weiterhin das Kreditgeschäft mit einem Zuwachs der Bestände um ca. 106,8 Mio. EUR und einer Steigerung des Zinsertrags um 5,8 Mio. EUR. Neben einem Baufinanzierungsneugeschäft in Höhe von 200,0 Mio. EUR wird auch mit einem anhaltend hohem Neugeschäft in der Firmenkundenberatung analog der Vorjahre geplant. Im Konsumentenkreditbereich erwarten wir mit einer weiteren qualitativen Verbesserung, hinsichtlich des Risikos und der Durchdringung, ein Neugeschäftsvolumen von 50,0 Mio. EUR. Das Einlagenwachstum wurde mit 100,0 Mio. EUR angenommen; entsprechend der Zinsentwicklung und des beobachtbaren Kundenverhaltens wurde dabei auch ein merklicher Anstieg des Zinsaufwandes insbesondere aus den variablen Passivpositionen berücksichtigt. In Reaktion auf ein gestiegenes Konkurrenzumfeld bei verzinsten Passivprodukten erwarten wir weiterhin Auswirkungen auf das Verhalten unserer Kunden. Die konkurrenzfähige Konditionsentwicklung im Prognosezeitraum wurde in der Mittelfristplanung berücksichtigt und mündet in einem starken Anstieg des Zinsaufwands im Prognosejahr (von 12,0 Mio. EUR auf 27,3 Mio. EUR), was bezogen auf den Gesamtbestand eine nicht unerhebliche Zinserhöhung in der historischen Betrachtung darstellt. Der planerische Hintergrund dafür ist keine breite Konditionsanhebung über alle Produkte, sondern die punktuelle zentrale Konditions- und Produktgestaltung vor allem für die Festzinsproduktpalette und die neu eingeführten Kündigungsgelder. Auf die Bestandsentwicklung bezogen erwarten wir in diesem Zusammenhang bei preissensiblen Kunden vor allem im Bereich der Firmenkundenberatung und im Private Banking eher ein latentes konditionsbedingtes Abwanderungsverhalten und in Summe daher für die Gesamtbank ein deutlich hinter den letzten Jahren liegendes Nettowachstum, was über die abgeschöpfte Geldvermögensbildung im eher kleinteiligen Retailgeschäft erzielt wird. Die Treasury Planung orientiert sich weiterhin an der Beibehaltung der breit diversifizierten Asset Allokation bei gleichzeitiger Einhaltung der bereitgestellten Limite im Rahmen der Risikotragfähigkeit. Dazu werden in erster Linie Fälligkeiten im Renten-, Immobilien- und Private Equity-Bereich reinvestiert. Ein großer Bestandsaufbau ist für den Ostsee-Immobilien-Master Fonds geplant. Neben dem Projekt Kesselborn- Campus sollen hier zwei weitere Immobilienzielfonds erworben werden. Die Bildung eine Hülle für Private Equity-Fonds wird weiterhin geprüft. Der Ergebnisbeitrag der Eigenanlagen soll das Gesamtbankergebnis weiter nachhaltig untermauern. Die Erträge der Eigenanlagen im Prognosezeitraum sinken im Zuge der geringeren Geldmarktverzinsung auf 31,9 Mio. EUR (Vj.: 36,3 Mio. EUR). Dem Provisionsergebnis als das den Bruttoertrag stützende Element und im Prinzip risikoloser Ertrag kommt unverändert eine sehr hohe Bedeutung für die OSPA zu. Im Provisionsgeschäft rechnet die OSPA mit einem leichten Anstieg auf 45,1 Mio. EUR (Vj.: 44,5 Mio. EUR) aus den Bereichen Giro, Immobilien, Verbund (Wertpapiere, Versicherungen, Bausparen), Darlehens-/ Avalgeschäft sowie übrigem Provisionsertrag. Treiber im Prognosejahr sind die Bereiche Giro- und Immobiliengeschäft. Zur Zielerreichung findet eine feingliedrige Steuerung der Vertriebsaktivitäten sowie gezielte Maßnahmenentwicklungen statt. Die konkrete Planung, Feinsteuerung und Bewertung dieser Maßnahmen werden in Zukunft an Bedeutung gewinnen, um Effizienz- und Ertragssteigerungen optimal zu realisieren. Im Prognosezeitraum gilt es weiterhin, Kostensenkungspotenziale und Effizienzpotenziale zu identifizieren und zu heben. Dabei sollen die Mitarbeiter aber auch an der geplanten Steigerung der Vertriebsergebnisse durch Prämien und eine leistungsorientierte Vergütung partizipieren. Die zusätzlichen Erträge und Aufwendungen orientieren sich dabei grundsätzlich an der strategisch gesetzten Obergrenze der CIR von 55,0 % (Prognose 2024: 52,1%). Die Sachkosten liegen 2024 im Vergleich zu 2023 auf einem ähnlichen Niveau. In den Folgejahren steigen diese um weitere 3,0 Mio. EUR (+7,8%). Hintergrund für den erwarteten Anstieg sind vorrangig steigende Objekt-, IT- und Kartenaufwendungen. Die OSPA investiert auch weiterhin ganz bewusst in vertriebliche Zukunftsthemen wie die Digitalisierung; dies äußert sich z.B. in entsprechendem IT- und Beratungsaufwand. Auch die weitere Modernisierung des Filialnetzes steht dabei im Fokus. Die Personalkosten steigen in 2024 ausgehend von knapp 43,8 Mio. EUR in 2023 auf 46,5 Mio. EUR. Dies hängt im Wesentlichen mit den Steigerungen gemäß der Vergütungsordnung und dem geplanten Aufbau von zusätzlichen Mitarbeiterkapazitäten zusammen. Die aktuelle Mitarbeiteranzahl soll im Prognosezeitraum signifikant erhöht werden. Um den Ambitionen im Zins- und Provisionsgeschäft gerecht zu werden, bedarf es weiterer Mitarbeiter am Markt, im Stab und in der Marktfolge. Weiterhin soll eine Steuerung nach dem vorhandenen bzw. angestrebten Kompetenzenmix der OSPA erfolgen, damit der Personalaufwand noch genauer auf die vertrieblichen Ziele der Filialen und Kompetenzfelder abgestimmt ist. Dies wird neben der Sicherung der Ertragssituation zu steigenden Personalkosten führen. Gemäß der Planung wird in 2024 ein operatives Betriebsergebnis i.H.v. 81,0 Mio. EUR erzielt. Damit wird eine ausreichende Abfederung möglicher Bewertungsergebnisse sowie eine Stärkung der Eigenmittel und der Reserven erreicht. Gesamtbankpuffergrößen (Bruttoertrags- bzw. Bruttobedarfsrisiko) für abweichende Markt- oder Kundenverhaltensentwicklungen sind dabei in ausreichender Größe bereits berücksichtigt. Insgesamt stellt sich die für 2024 geplante Ertragslage der OSPA in betriebswirtschaftlicher Sicht - vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aufgrund der Inflationsrisiken und aktuellen geopolitischen Risiken wie folgt dar:
Möglichen (vertrieblichen) Unsicherheiten hinsichtlich der Erreichung des gewünschten Betriebsergebnisses wird über die Position Bruttoertragsrisiko im Sinne eines negativen Ergebnisbeitrags in der Planung Rechnung getragen. Unsicherheiten im Verwaltungsaufwand werden über die Puffergröße Bruttobedarfsrisiko abgedeckt. 3.3 Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung Die weiter andauernde Inflation sowie die ungewisse Dauer des kriegerischer Auseinandersetzungen (Russland-Ukraine-Krieg, Nahost-Konflikt) und die damit verbundenen Auswirkungen auf die internationale und nationale Wirtschaft sind nach den bisherigen Erkenntnissen kaum abzuschätzen. Dementsprechend sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der OSPA ebenfalls schwer absehbar und es kann zu negativen Abweichungen von den für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen führen. Die folgenden Aussagen sind daher unter dem Vorbehalt dieses Sachverhalts zu sehen. Für die Wirtschaft in M-V hat die Entwicklung steigender Energie- und Rohstoffpreise weiterhin hohe Priorität. So sehen laut des Konjunkturberichts der IHKs in M-V 67,0 % der Unternehmen darin ein Geschäftsrisiko. Des Weiteren werden die Arbeitskosten, die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen sowie der Fachkräftemangel mehrheitlich als eine Herausforderung gesehen, die sich durch die weiteren Jahre ziehen wird. Besonders pessimistisch zeigen sich die Branchen Baugewerbe, Handel und Verkehr. Mit ihrem Geschäftsbetrieb kann sich auch die OSPA nicht den gestiegenen Energiepreisen entziehen. Weitere Außeneinflüsse wie Erhöhung von Umlagen und Beiträgen für die Einlagensicherung könnten so zu höheren als den geplanten Kosten führen, die die CIR und in letzter Konsequenz die Gesamtkapitalquote negativ beeinflussen. Eine weiterhin andauernde erhöhte Inflation hat unter anderem zur Folge, dass die Sparneigung der Kunden zurückgehen wird. Auf längere Sicht kann dies zu einem Rückgang der Privatkundeneinlagen der OSPA führen und ggf. auch einen negativen Einfluss auf die LCR ausüben, wodurch die Notwendigkeit zur Beschaffung liquider Mittel entstehen kann. Mit den Risiken einer tiefgreifenden Rezession infolge einer deutlich abgekühlten Wirtschaft, eines allgemeinen Immobilienpreisverfalls und nachhaltig eingetrübten Konjunkturaussichten, gepaart mit anhaltend hohen Inflationsraten hat sich die OSPA ausführlich beschäftigt und eine adverse Unternehmensplanung erstellt. Insgesamt zeigt sie sich auch anhand dieses Kapitalplanungsszenarios als widerstandsfähig gegenüber widrigen wirtschaftlichen oder nachteiligen aufsichtsrechtlichen Entwicklungen (siehe dazu auch Abschnitt 4.1). Sollte allerdings der Konjunkturverlauf besser als erwartet eintreten, z. B. aufgrund einer Beendigung des Ukraine-Russland-Konfliktes und einer sinkenden Inflation, kann dies zu einer erhöhten Kreditnachfrage sowohl im Baufinanzierungs- und Immobilienbereich als auch im Konsumentenkreditgeschäft führen und die geplanten Erträge im Zins- und Provisionsergebnis positiv beeinflussen. Auch das Firmen- und Geschäftskundengeschäft kann unter diesen positiven Rahmenbedingungen die sich ergebenden Chancen stärker als erwartet nutzen und für Zuwächse im Zinsertrag sorgen. Wird die wirtschaftliche Entwicklung von sinkenden Leitzinsen begleitet, wirken diese wiederum belastend auf das Zinsergebnis und damit auf die CIR. Die Auswirkungen auf die OSPA sind damit abhängig von der Stärke und dem zeitlichen Verlauf von konjunktureller Entwicklung auf der einen Seite und der Zinsentwicklung auf der anderen Seite. Chancen für eine positive Entwicklung des Zinsergebnisses in der derzeitigen Bilanzstruktur bestehen bei einem Anstieg der Zinsen und einer gleichzeitigen Normalisierung der Zinskurve und diese führen dann zu einem langfristig stabilen Zinsüberschuss. Dagegen stehen dann allerdings kurzfristig Bewertungsrisiken beim Zinsanstieg für die Eigenanlagen im Depot A. Eine anhaltend inverse Zinsstrukturkurve birgt hingegen Risiken für die langfristige Ertragslage. Das Girokonto ist nach wie vor die Basis der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden und für die OSPA eine wichtige Stütze im Provisionsertrag. Die fortschreitende Einführung der neuen ganzheitlichen Giro- und Paymentstrategie "OSPAgiro" für den Privatkundenmarkt bietet die Chance, die Kundenbindung und -zufriedenheit auszubauen und dadurch zusätzliche Ertragsmöglichkeiten im Provisionsergebnis zu generieren. Weiter anhaltende Zuwächse bei den Nachwuchskunden, die in eine nachhaltige Geschäftsverbindung überführt werden sollen, bieten eine weitere Chance für eine gute Entwicklung der Provisionserträge. Vor dem Hintergrund des derzeitigen, von Unsicherheiten geprägten Marktumfeldes gewinnt die konsequente Durchführung einer zielgruppengerechten, kunden- und lösungsorientierten Beratung weiter an Bedeutung. Eine besondere Herausforderung und gleichzeitig eine große Chance stellt dabei die zunehmende Digitalisierung in der Finanzdienstleistungsbranche dar. Hierbei ist ein weiterer Ausbau der digitalen Möglichkeiten und Kanäle notwendig, um die Kunden anzusprechen und deren persönliche Anliegen zu lösen. Damit würde aus Sicht der OSPA eine hohe Kundenzufriedenheit resultieren sowie zu einem langfristig stabilen betriebswirtschaftlichen Ergebnis führen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich, sofern die genannten Chancen in der Ansprache der Kunden und in der Prozessverbesserung genutzt werden können, die Ertragslage der OSPA sowohl im Zins- als auch im Provisionsergebnis stabil oder gar verbessert darstellt. Den geopolitischen sowie konjunkturellen Herausforderungen in Deutschland sowie im Geschäftsgebiet aus einer betriebswirtschaftlich starken Position heraus begegnen. Daher sieht sich die OSPA in der komfortablen Situation, für die gesteckten Ziele neue und kreative Ideen entwickeln zu können, um den vielfältigen Einflüssen und Entwicklungen aktiv zu begegnen und diese für sich zu nutzen. 4 Risikobericht Die Umsetzung der strategischen Ausrichtung der OSPA wird durch das installierte Risikomanagementsystem begleitet und abgesichert. Die Einbeziehung der risikoverursachenden Bereiche in den Strategieprozess stellt sicher, dass die Umsetzung der strategischen Zielstellungen auch unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit erfolgt. 4.1 Risikomanagementziele Die Zusammenführung des Wachstums in den Geschäftsfeldern, der Ertragslage und der Risikounterlegung erfolgt im Rahmen des Kapitalplanungsprozesses, der die komplexen Zusammenhänge und Interdependenzen aufzeigt. Der Kapitalplanungsprozess der OSPA obliegt der Abteilung Unternehmenssteuerung. Er wird im jährlichen Rhythmus oder anlassbezogen durchgeführt und bezieht sich auf einen Planungshorizont von fünf Jahren. Im Speziellen umfasst der Kapitalplanungsprozess die Fortschreibung des bilanziellen und regulatorischen Eigenkapitals auf Basis der geplanten Jahresergebnisse, die Berechnung der Eigenmittelanforderungen sowie die Aufstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung. Grundlage hierfür bilden die Bestandsentwicklungen und Ergebnisprognosen aus der Unternehmensplanung. Als strategische Leitplanken gelten die Vorgaben aus der Geschäftsstrategie und der Risikostrategie. Überwacht wird nicht nur die Einhaltung der regulatorisch vorgeschriebenen Kapitalquoten, sondern auch der intern festgelegten strategischen Ziel- Gesamtkapitalquote. Die Stärkung des Eigenkapitals aus der eigenen Ertragskraft ist weiterhin zwingend erforderlich, um das geplante Wachstum der OSPA und die damit verbundenen Risiken weiterhin adäquat mit Eigenkapital zu unterlegen (normative Risikotragfähigkeit). Daneben kommt in der ökonomischen Risikotragfähigkeit der Steuerung des Unternehmensbarwertes eine erhöhte Bedeutung zu. Zur Ermittlung des gesamten Risikodeckungspotentials (RDPs) im Sinne einer Bestandsaufnahme werden in der normativen Perspektive zunächst alle Eigenkapitalpositionen am Risikobetrachtungshorizont erhoben. In der normativen Perspektive werden die Barwerte aller bilanziellen und außerbilanziellen Vermögensgegenstände aufaddiert. Die ökonomische Perspektive der Risikotragfähigkeit beschreibt die Notwendigkeit, auch bei für die OSPA sehr ungünstigen Umständen einen positiven Barwert zu bewahren. Dafür wird das Risikodeckungspotential in dieser Perspektive als Summer aller verbarwerteten bilanziellen und außerbilanziellen Vermögensgegenständen ermittelt. Dem wird eine ökonomische Risikobetrachtung von in der Risikoinventur als wesentlich identifizierten Risikoarten mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %. Die aufsichtliche Anforderung besteht darin, dass das Risikodeckungspotenzial die addierte Risikohöhe aller wesentlichen Risiken übersteigen muss. Sowohl für die normative als auch die ökonomische Perspektive wurden Ziele auf Ebene der Geschäfts- bzw. Risikostrategie der OSPA getroffen. Die Geschäftsstrategie sieht als strategisches Ziel eine Eigenkapitalquote von 18,0 % vor. Für die ökonomische Perspektive wurde in der Risikostrategie ein Risikoappetit als Zielgröße definiert. Die Gesamtkapitalquote liegt zum 31.12.2023 bei 18,49 %. Damit sind alle strategischen Limite bzw. Zielgrößen zur Steuerung der Risiken zum 31.12.2023 eingehalten. In der Risikostrategie 2023 ff. wird der Risikoappetit der OSPA als RTF-Gesamtlimit in Verbindung mit einer Reaktionsgrenze definiert. Diese umfasst für die ökonomische Perspektive einen RDP-Rückgang der dem Äquivalent von 100 Basispunkt Anstieg der risikolosen Zinskurve entspricht. Zusätzlich wird ein RTF-Gesamtlimit definiert, welches per 31.12.2023 i.H.v. 605,0 Mio. EUR dotierte. Damit wird sowohl der Anstieg ökonomischer Risiken begrenzt (RTF Gesamtlimit) als auch ein möglicher Rückgang des Unternehmensbarwertes (Reaktionsgrenze) in die Steuerungslimite integriert. Bei einem zum 31.12.2023 bestehenden Unternehmensbarwert i.H.v. 864,6 Mio. EUR liegt die Risikoneigung auf Basis des RTF-Gesamtlimits bei 64,7 %. Im Zuge des Jahres 2023 gab es erwartungsgemäß unterjährige Schwankungen in den Risikowerten der ökonomischen Perspektive. Grund ist die vergleichsweise neue Methodik zur Herleitung der Risikoparameter sowie die fortschreitende Entwicklung der Software-Anwendungen zur Ermittlung der Risikowerte für Marktpreis- und Liquiditätsrisiken. So führten insbesondere Anpassungen der Zinsänderungsrisiko-Parameter zu einem Anstieg des Zinsänderungsrisikos um 53,8% gegenüber vom 30.09.2023. Risikobegriff Das Risiko in der ökonomischen Perspektive stellt auf das Risiko als Verlust ab, d. h. als Quantil der Wertänderungsverteilung auf einem Konfidenzniveau von 99,9 %. Dabei werden entgegen der periodischen Risikotragfähigkeit keine zukünftigen Annahmen zur Bestands- oder Wertentwicklung unterstellt, sondern das aktuelle Portfolio als Ausgangsbasis gewählt (t0-Betrachtung). In der normativen Perspektive liegt das Risiko in einer negativen Abweichung vom Planszenario. Stresstests ergänzen als außergewöhnliche, aber plausibel mögliche Ereignisse, die Risikomessung. Dabei werden sowohl risikoartenübergreifende Szenario-Analysen als auch Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Zusätzlich wird in einem inversen Stresstest untersucht, welche Ereignisse eintreten müssten, um die aufsichtliche Überlebensfähigkeit der OSPA zu gefährden. Risikokultur Die OSPA hat sich einen Verhaltenskodex zur Umsetzung und Förderung einer angemessenen Risikokultur gegeben. Anhand der fünf definierten Grundsätze
wird der bewusste Umgang mit den Risiken des Bankbetriebs durch alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der OSPA verbindlich geregelt und in der Umsetzung sichergestellt. 4.2 Risikomanagementprozess Der Risikomanagementprozess in der OSPA lässt sich wie folgt darstellen:
Risikofrüherkennung Die Risikofrüherkennung dient der Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken. Diese können im Rahmen der Strategieüberprüfung, der Erstellung der Risikotragfähigkeit oder in dezidierten Verfahren zur Risikofrüherkennung in der ordentlichen Geschäftstätigkeit erfolgen. Erkenntnisse aus der Risikofrüherkennung fließen in alle nachgelagerten Prozesse ein und sind Bestandteil unter anderem der regelmäßigen Risikoberichterstattung. Risikoinventur In der Risikoinventur findet eine systematische Identifizierung aller Risiken sowie die Einschätzung der Wesentlichkeit unter Berücksichtigung der mit den Risiken verbundenen Risikokonzentrationen statt. Im Ergebnis zeigt das Risikoprofil der OSPA wesentliche Risikoarten im Adressenrisiko (Kundengeschäft und Depot A), im Marktpreisrisiko (Zinsänderungsrisiko, Spreadrisiko, Aktienrisiko, Risiken aus Private Equity, Risiken aus Erneuerbaren Energien), im Beteiligungsrisiko, im Liquiditätsrisiko (Zinsspannenrisiko, Refinanzierungskostenrisiko) und im operationellen Risiko. Um Nachhaltigkeitsrisiken abzudecken betrachtet die OSPA einen längerfristigen Zeithorizont. Die strategische Relevanzbeurteilung orientiert sich an den abgeschätzten Auswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Gesamthausstrategie, strategische Zielkennziffern sowie Nachhaltigkeitsindikatoren. Risikotragfähigkeit Die Risikotragfähigkeit (ökonomische RTF) baut auf dem barwertigen Vermögensstock der OSPA auf. Sie wird jeweils zu den Berichtsstichtagen in der Perspektive t0 ermittelt. Die barwertigen Vermögensgegenstände bilden das Risikodeckungspotenzial, welches die wesentlichen Risiken der OSPA in voller Höhe abbilden muss. Ziel ist ein positiver Vermögensbarwert auch nach Eintritt des ermittelten Risikofalls. Das Risiko in der ökonomischen Perspektive wird mit einem Konfidenzniveau von 99,9% ermittelt und stellt damit eine deutliche Steigerung gegenüber dem vorher geltenden periodischen Fortführungsansatz (Konfidenzniveau 95,0%) dar. In der normativen Perspektive dienen die Eigenmittel der OSPA zur Abdeckung aller normativen Risikopositionen. Diese werden als Risikoaktiva mit unterschiedlichen Ansätzen bewertet und den Eigenmitteln gegenübergestellt. Neben dem Planszenario, das die von der OSPA erwartete Entwicklung widerspiegelt, wird ebenso mindestens ein adverses Szenario berechnet, das die Auswirkungen einer von der Planung abweichenden negativen Entwicklung auf die Ertrags- und Risikosituation der OSPA darstellt. Für den Planungshorizont wurde ein Stagflationsszenario sowie darauf aufbauend ein inverser Stresstest berechnet. Risikocontrolling und Risikoreporting Die in der OSPA bestehenden Risikosteuerungs- und Controllingprozesse sind an den Anforderungen des § 25a KWG bzw. den MaRisk ausgerichtet. Die Risikocontrolling-Funktion im Sinne der MaRisk ist innerhalb des Vorstandsbereiches Marktfolge/Überwachung angesiedelt und wird von der Abteilung Unternehmenssteuerung, Team Risikomanagement wahrgenommen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben verfügt die Risikocontrolling-Funktion über alle notwendigen Befugnisse und einen uneingeschränkten Zugang zu den dazu erforderlichen Informationen. Alle in der OSPA getroffenen Anweisungen und Regelungen mit einem Bezug zum Risikomanagement gewährleisten, dass die Risikocontrolling-Funktion die wesentlichen Informationen erhält, die für die Beurteilung der Risikolage des Hauses relevant sind. Dazu gehören insbesondere Risikoberichte, Risikoanalysen und Ad- hoc-Meldungen der jeweiligen Fachbereiche. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion wurde dem Abteilungsleiter Unternehmenssteuerung übertragen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion wird bei wesentlichen risikopolitischen Entscheidungen der Geschäftsleitung beteiligt. D. h. bei den Entscheidungen, die direkt in den Aufgabenbereich der Risikocontrolling-Funktion fallen oder die wesentlichen Auswirkungen auf das Risikoprofil des Instituts haben können. Im Rahmen der internen Zuständigkeitsregelung werden die Aufgaben der Steuerung und Überwachung für einzelne Risikoarten im Sinne eines institutionalisierten Risikomanagementprozesses auch durch weitere Fachabteilungen wahrgenommen. Das Risikoreporting umfasst eine gesamthafte Darstellung der Risikosituation durch ein entsprechendes Berichtswesen. Die Berichterstattung erfolgt regelmäßig quartalsweise in Form eines Risikoberichts. Dabei werden die aktuelle Auslastung der Risikolimite und die Entwicklung der Risikotragfähigkeit dem Vorstand MaRisk-konform berichtet. Im selben Turnus wird der Verwaltungsrat der OSPA über die Risikosituation informiert. Unabhängig vom turnusmäßigen Reporting sind Anlässe definiert worden, in denen eine außerordentliche Berichterstattung erfolgt. Risikosteuerung Die Risikosteuerung erfolgt in erster Linie über das eingerichtete Limitsystem innerhalb der Risikotragfähigkeit. Weitere Steuerungslimite werden in den einzelnen Risikoarten definiert (z. B. Größenlimite im Kundenkreditgeschäft, Assetklassenlimite im Depot A). Wesentliches internes Gremium zur Risikosteuerung ist der Aktiv-Passiv- Steuerungsausschuss (APS-Ausschuss) der OSPA. Risikokontrolle Die Risikokontrolle umfasst neben der Prüfung der Einhaltung der in der Risikosteuerung implementierten Limite auch die Prüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und zieht ggf. erneute Handlungen im Risikomanagementprozess nach sich. Risikoüberwachung Die interne Revision, die unmittelbar an den Vorstand berichtet, gewährleistet die prozess-unabhängige Prüfung der Wirksamkeit und Angemessenheit der internen Regelungen. Die geforderte Funktionstrennung auch im Vertretungsfall ist bis auf die Ebene der Geschäftsleitung sichergestellt. 4.3 Übersicht der wesentlichen Risiken 4.3.1 Adressenrisiko Der Begriff Adressenrisiko beinhaltet im Allgemeinen die Gefahr, dass aufgrund von Bonitätsveränderungen und/oder des Ausfalls einer Person oder einer Unternehmung, zu der eine wirtschaftliche Beziehung besteht, Verluste entstehen. Zu den wesentlichen Arten dieses Risikos zählt neben dem Adressenrisiko Kundengeschäft das Adressenrisiko im Eigengeschäft. Das Ländertransferrisko ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- bzw. Eigengeschäft. Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder sogar überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread ggü. der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, die aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Migrations- oder Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread ggü. der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Das Management der Adressenrisiken stellt einen grundlegenden Bestandteil des Risikomanagements der Gesamtbank dar. Dementsprechend sind in der strategischen Ausrichtung der OSPA auch die Eckpfeiler zur Risikosteuerung sowohl des Kundenkredit- und Beteiligungsgeschäftes als auch für das Depot A definiert. Das Adressenrisiko des Kundenkreditgeschäfts wird gesteuert und überwacht mittels eines abgestimmten Systems einzelgeschäfts- und portfoliobezogener Maßnahmen. Zur Messung des Adressenrisikos für das Kundenkreditgeschäft und Eigengeschäft verwendet die OSPA das Kreditportfoliomodell CPV. Mit der Anwendung von CPV werden neben einer qualitativ verbesserten und differenzierteren Risikobetrachtung auch neue Impulse zur Steuerung des Kundenkreditportfolios erzeugt. Einfließende Risikofaktoren in CPV sind Bonitätsveränderungen inkl. Ausfall, Veränderung von Sicherheitenwerten sowie Veränderungen des Zahlungsverhaltens von Kunden im Ausfall. CPV führt bei der Risikoermittlung 2,4 Mio. Szenarien durch. Davon 8.000 Makrosimulationen, in denen konjunkturelle Rahmendaten (Schlechterstellung bestimmter Branchen oder Kundensegmente) festgelegt werden. Zu jeder Makrosimulation finden 300 Mikrosimulationen statt in denen für jeden Kreditnehmer simuliert wird, ob dessen Bonität sich verändert bzw. Sicherheitenwerte adjustiert werden. Aus den berechneten 2,4 Mio. Szenarien werden Durchschnitte und Konfidenzintervalle abgeleitet. Das Konfidenzintervall 99,9 % stellt das Risikoszenario der OSPA dar. Berechnungsgrundlage stellt das zum Stichtag vorhandene Ist-Portfolio dar. Als Parameterset verwendet die OSPA die von der SR zentral vorgegebenen Steuerdaten. Lediglich für die Einbringungs- und Verwertungsquoten werden gem. VDS-Workshop die von der OSPA in VDS ermittelten Quoten verwendet und nicht auf die zentralen Quoten des Betriebswirtschaftlichen Berichtes zur Verlustschätzung (BBVS) abgestellt. CPV ist aufgrund der Anlage der Simulationen, in der Korrelationsmatrizen verwendet werden, um potentiell gleichlaufende Kreditentwicklungen zu beschreiben, in der Lage, Konzentrationen in Branchen, Ratingnoten und Klumpen derart darzustellen, dass sie adäquat in der Risikomessung verarbeitet sind. Somit ist es ideal für die Messung eines in der Kundenanzahl breit diversifizierten Kreditportfolios mit klaren regionalen und sektoralen Schwerpunkten. Die Ermittlung der Risikowerte erfolgt auf Basis aller Risikofaktoren, da eine separate Berechnung mittels einzelner Risikofaktoren nicht möglich ist. Jedoch basieren die im Rahmen der jährlichen Validierung durchgeführten Sensitivitätsanalysen auf Veränderungen einzelner Faktoren. Zudem verwendet die OSPA gemäß den Empfehlungen der SR die von CPV ermöglichte Option zur Adressrisikolosstellung bestimmter Risikosegmente. So wird bei gruppeninternen Kreditinstituten und inländischen öffentlichen Haushalten lediglich das Migrationsrisiko abgebildet. Zur Risikobeurteilung sowohl im Privatals auch im Firmenkundenkreditgeschäft werden auf die jeweilige Kundengruppe zugeschnittene standardisierte Rating- und Scoringmodelle des DSGV eingesetzt. Bei Beteiligungen handelt es sich um Einzelentscheidungen, bei denen neben der Risikoklassifizierung regelmäßig auch geschäftspolitische Aspekte berücksichtigt werden. Ein Limitsystem und differenzierte Kreditvergabekriterien dienen dazu, das Kreditportfolio weiter auszubauen und Risikokonzentrationen zu begrenzen. Es umfasst risikokonzentrationsbegrenzende Strukturvorgaben nach Branchen, Größenklassen sowie Sicherstellung. Für eine ausreichend differenzierte Branchenstruktur im Kundenkreditgeschäft wurde der Anteil der Privatkundenkredite (natürliche unselbständige Personen) strategisch auf einen Mindestanteil von 55,0 % des Kundenkreditgeschäftes (ohne Kommunalkredite) festgelegt. Zum Stichtag 31.12.2023 beläuft sich der Anteil der Privatkundenkredite auf 58,3 %. Zur Begrenzung des Anteils großer Kredite mit mehr als 7,0 Mio. EUR erfolgt eine Limitierung dieser Größenklasse (Real- und Personalkredite abzgl. bankverbürgter Konsortialkredite auf Verbundebene). Die Summe dieser Gesamtkredite > 7,0 Mio. EUR wurde auf 670,0 Mio. EUR begrenzt. Der Anteil der Kundenkredite mit sehr guter und guter Bonität betrug zum Bilanzstichtag 95,2 % (im Vorjahr 96,4 %). Die guten und sehr guten Bonitäten berücksichtigen die Ratingklassen zwischen Note 1 und 10 deren durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit bei weniger als 4,0 % liegt. Risikokonzentrationen auf Verbundebene sind im Kundenkreditgeschäft strategisch ausgeschlossen. Die Kreditvergabekriterien sind bei allen Kreditgewährungen im Privat- und Firmenkundengeschäft anzuwenden: in Abhängigkeit von der jeweiligen Rating- und Scoringklasse des Kreditnehmers und teilweise von der Höhe ungesicherter Kredite werden unterschiedliche Anforderungen an Kreditvergaben gestellt. Risikokonzentrationen im Kundenkreditgeschäft wurden im Rahmen der Risikoinventur in Form von Branchenkonzentrationen im Grundstück- und Wohnungswesen sowie in Sicherheitenkategorien in grundpfandrechtlichen Sicherheiten identifiziert (vgl. untenstehende Übersicht), die relativ gesehen zum Risikodeckungspotenzial zu erheblichen Verlusten führen können. Die Risikokonzentrationen in diesem Geschäftsfeld werden begrenzt durch oben genannte Limitierungen.
Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der OSPA Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Für darüberhinausgehende Ausfallrisiken bildet die OSPA Pauschalwertberichtigungen. Zum Berichtsstichtag 31.03.2023 erfolgte im Adressenrisiko Kundenkreditgeschäft der Sichtwechsel auf die barwertige Betrachtungsweise. Mit dem Wechsel auf die barwertige Sichtweise änderte sich auch der Risikowert. Für das Adressenrisiko Kundenkreditgeschäft liegt zum Stichtag 31.12.2023 ein Risikowert von 32,3 Mio. EUR vor. Das Adressenrisiko Depot A wird analog dem Kundenkreditgeschäft mit dem Kreditportfolio-Analysetool CPV auf Basis der jährlich von der SR zur Verfügung gestellten Standardparameter berechnet. Wesentliche Risikofaktoren sind die Bonitätsveränderung inkl. Ausfall sowie die Veränderung der Erlöse/ Restwerte im Ausfall. Die zur Simulation des Depot A genutzten Zins- und Spreadkurven, sowie die Recovery Rates stammen dabei aus den zentral von der SR bereitgestellten Steuerdaten. Zudem verwendet die OSPA gemäß den Empfehlungen der SR die von CPV ermöglichten Optionen zur Simulation des Ausfalls von Planerträgen, sowie der Adressausfallrisikolosstellung bestimmter Risikosegmente. So wird bei gruppeninternen Kreditinstituten und inländischen öffentlichen Haushalten lediglich das Migrationsrisiko abgebildet. Die Abbildung nicht adressenrisikosensitiver Assetklassen ist in CPV nicht möglich. Bei der OSPA betrifft dies die Assetklassen Aktien, Erneuerbare Energien, Immobilien und Private Equity. Adressrisikorelevante Komponenten werden im Marktpreis verarbeitet. Daher sind diese bereits im Marktpreisrisiko vollumfänglich berücksichtigt. Im Depot A werden alle Geschäfte auf Ebene des Emittenten limitiert. In Verbindung mit strategischen Grenzen in der Asset Allkation werden mögliche Risikokonzentrationen operativ steuerbar. Zusätzlich werden die bestehenden Positionen im Sinne einer Risikofrüherkennung regelmäßig analysiert. Insgesamt ist die Risikostruktur des Eigenhandelsportfolios mit einem Anteil von 86,5 % des Portfolios im Investmentgrade notiert. 3,1% des Portfolios befinden sich im Non-Investmentgrade. 10,4 % sind aufgrund ihrer Eigenschaften (Aktien, Erneuerbare Energien und Private Equity) ungeratet. Im Depot A wurde eine Risikokonzentration in einem Vehikel der erneuerbaren Energien identifiziert. Weitere Volumenkonzentrationen konnten in Kreditinstituten der Sparkassen-Finanzgruppe ausgemacht werden. Mit Realisierung des Kesselborn- Campus-Projektes wird eine weitere Volumenskonzentration im Depot A erwartet. Für das Adressenrisiko im Depot A zum Stichtag 31.12.2023 beträgt der Risikowert 6,2 Mio. EUR. Für das Adressenrisiko im Kundenkreditgeschäft und Depot A beträgt das gemeinsame Limit zum Stichtag 31.12.2023 40,0 Mio. EUR. Die Limitauslastung liegt somit bei 96,4%. 4.3.2 Marktpreisrisiko Die OSPA geht sowohl im Anlagebuch als auch im Liquiditätsbestand Marktpreisrisiken ein. Dabei wird im Anlagebuch eine Buy-and-Hold-Strategie unterstellt, während im Liquiditätsbestand die Realisierung von schwebenden Gewinnen durch den Verkauf von Wertpapieren grundsätzlich möglich ist. In entsprechenden Fonds werden neben Renten auch Positionen in Aktien, Immobilien, Private Equity und Erneuerbaren Energien gehalten, um die Ertragsmöglichkeiten und Marktpreisrisiken möglichst breit zu diversifizieren. Der Begriff Marktpreisrisiko umfasst allgemein die Risiken für den Markt- bzw. Barwert von Positionen oder Portfolien durch die Veränderung von Marktpreisen. Das Marktpreisrisiko wird grundsätzlich auf Basis der zum Stichtag vorliegenden Bestände und Marktwerte bzw. (sofern jene nicht verfügbar sind) Barwerte aller von den betrachteten Risikofaktoren tangierten Portfolien gemessen. Erwartete Bestandsveränderungen werden lediglich bei konkret absehbaren Abrufen offener Zusagen berücksichtigt. Implizite Optionen im Kundengeschäft werden durch Mischungsverhältnisse und Korrektur-Cash-Flows abgebildet. Neben dem Zinsänderungsrisiko sind Aktien-, Spread- und Immobilienrisiken sowie Risiken aus Private Equity und Erneuerbaren Energien die im Marktpreisrisiko betrachteten Risikokategorien. Risikomindernde Korrelationseffekte werden in der Risikomessung nur innerhalb, aber nicht zwischen den Risikokategorien berücksichtigt. Die Risikomessung für die Risikokategorien des SR-Standarduniversums, Zins, Spread und Aktienrisiko, erfolgt mittels des Varianz-Kovarianz-Ansatzes in der Delta- Gamma-Ausprägung mit Cornish-Fisher-Quantilskorrektur in der Anwendung IDH-MPR von der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH (SR). Die hierfür notwendigen Parameter, d. h. Standardabweichungen und Korrelationen von Risikofaktoren, werden ebenfalls zentral von der SR bereitgestellt und im halbjährlichen Turnus aktualisiert. Fonds werden soweit wie möglich durchgeschaut. Risiken aus Immobilien(-fonds), Private Equity- und Erneuerbare Energien-Fonds werden separat (außerhalb IDH-MPR) berechnet und (additiv) dem Marktpreisrisiko hinzugezählt. Das Immobilienrisiko wird mittels Benchmark-Portfolio-Ansatz auf Basis der Land- Nutzenart-Allokation der betrachteten Immobilienposition berechnet (Property-Return-Modell). Die hierfür benötigten Daten werden von dem externen Datenlieferanten prodatix bereitgestellt. Ebenfalls mittels Benchmark-Portfolio-Ansatz berechnet wird das Risiko von Private Equity-Fonds. Hierfür erzeugt eine Monte Carlo-Simulation aus am Markt ablesbaren historischen Quartalsrenditen eine Verteilung möglicher Jahresperformances, um das Quantil für die Risikomessung zu berechnen. Für das Risiko aus Erneuerbaren Energien kommt eine Monte Carlo-Simulation zum Einsatz, die verschiedene Risikofaktoren (z.B. Windaufkommen, Entwicklung von Strompreisen, Zinsen und Spreads) stochastisch modelliert um eine Verteilung an Fondspreisen zu erzeugen, aus der wiederum das Quantil abgelesen werden kann. Der Fonds FP Lux Investments S.A. bildet aufgrund der ermittelten Risikohöhe von 17,9 Mio. EUR eine Risikokonzentration. Das Limit für Marktpreisrisiken umfasst alle Risikokategorien des Marktpreisrisikos. Zum Stichtag 31.12.2023 ist das Limit von 430,0 Mio. EUR mit 385,0 Mio. EUR ausgelastet. Auf eine Risikosteuerung auf Ebene von Einzellimiten je Risikokategorie wird bewusst verzichtet, um Handlungsspielräume in Krisenzeiten zu schaffen und um Allokationen innerhalb des Depot A zu ermöglichen (z. B. von Aktien in Rentenpapieren). Eine strategische Begrenzung der Risiken im Sinne von Absicherungspositionen ist weder im Rentenbereich noch im Aktienbereich vorgesehen. Unabhängig davon wird situativ von Absicherungspositionen in Form von Swaps, Futures und Optionen in den verschiedenen Vehikeln Gebrauch gemacht. Als in der normativen Perspektive wesentliche Risikokategorie wird das Zinsspannenrisiko im Rahmen der adversen Kapitalplanung einem ungünstigen Szenario unterzogen. In der ökonomischen Perspektive ist die Risikokategorie aufgrund der spezifischen Eigenschaften nicht wesentlich. 4.3.3 Beteiligungsrisiko Das Risiko aus einer Beteiligung (Beteiligungsrisiko) umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Das Risiko eines Nachschusses kann entweder aus einer vertraglichen Vereinbarung oder als Erwartung in Bezug auf eine Entscheidung im Krisenfall entstehen. Das Beteiligungsgeschäft der OSPA setzt sich aus den Beteiligungen i. e. S. (gem. § 271 (1) HGB) und den verbundenen Unternehmen (gem. § 271 (2) HGB) zusammen. Die OSPA differenziert ihr Beteiligungsportfolio nach Verbundbeteiligungen, strategischen Beteiligungen und ertragsorientierten Beteiligungen. Im Beteiligungsrisiko können sich andere Risikoarten, wie Adressenrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken oder operationelle Risiken materialisieren. Für die Risikomessung wird daher neben einem Totalabzug und einem zentral bereitgestellten Verbundparameter auch die Methode aus dem Marktpreisrisiko für Immobilien entlehnt. Die entlehnten Parameter werden um spezifische Aufschläge aufgrund mangelnder (regionaler) Diversifikation ergänzt. Die Limitauslastung liegt für das Beteiligungsrisiko zum Stichtag 31.12.2023 bei einem Risikowert von 26,3 Mio. EUR bei 87,7 %. 4.3.4 Liquiditätsrisiko Das Risiko wird unterschieden nach dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Hierunter fällt ebenso das Marktliquiditätsrisiko, bei dem Finanztitel nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder zu fairen Preisen aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe gehandelt werden können. Das ökonomische Refinanzierungskostenrisiko ist Bestandteil der ökonomischen Risikotragfähigkeit und beschreibt die Gefahr, dass sich der Liquiditätsbarwert (Bestandteil des ökonomischen Risikodeckungspotentials) der Kundengeschäfte verändert. Diese Barwertänderung erfolgt durch die Veränderung der Marktliquiditätsspreads, wobei das Aktivgeschäft bei bspw. steigenden Spreads an Opportunität verliert, da die eingegangenen Geschäfte, auf Grund Ihrer Laufzeitbindung, nun nicht mehr zum höheren Marktliquiditätsspread abgeschlossen werden können. Das Passivgeschäft schöpft bei steigenden Spreads einen Opportunitätsnutzen, da die Refinanzierung nun zu höheren Konditionen beschafft werden müsste. Derzeit werden keine von den Zins-Mischungsverhältnissen abweichenden Liquiditäts-Mischungsverhältnisse verwendet Um das Zahlungsunfähigkeitsrisiko zu bestimmen, setzt die OSPA weiterhin auf die Reichweitenermittlung aus der Zahlungsstrombilanz. Im Vordergrund steht dabei die Darstellung der erwarteten Liquiditätszuflüsse und -abflüsse innerhalb eines Betrachtungszeitraums von bis zu fünf Jahren. Auf dieser Basis lässt sich ein potenzieller Liquiditätsbedarf bereits frühzeitig identifizieren. Mit der Umsetzung der Anforderungen aus ILAAP heraus werden neben dem Real-Case-Szenario auch drei Stressszenarien simuliert. Mittels Stressszenario-Analysen wird die Liquiditätsentwicklung der OSPA unter für das Institut nachteiligen Instituts- und Marktbedingungen simuliert. Die Stresstests versetzen die OSPA in die Lage, den zukünftigen Liquiditätsbedarf auch unter Berücksichtigung außergewöhnlicher Ereignisse - z. B. durch unterstellte erhöhte Abrufquoten von Sicht- und Spareinlagen - zu erkennen und ggf. bereits frühzeitig Steuerungsmaßnahmen einzuleiten. Zum Stichtag 31.12.2023 konnte im Real-Case-Szenario eine Reichweite von mehr als 60 Monaten und im kombinierten Stressszenario, bei dem von erhöhten Abrufquoten im Sicht- und Spareinlagenbereich sowie höheren Abrufen aus bereits unwiderruflich ausgegebenen Zusagen sowie Bürgschaften ausgegangen wird, eine Reichweite von 15 Monaten ermittelt werden, welche innerhalb der festgelegten Grenzen liegt. Die Limitauslastung für das Refinanzierungskostenrisiko liegt zum Stichtag 31.12.2023 bei einem Risikowert von 71,6 Mio. EUR bei 89,5 %. Der größte Refinanzierungsblock wird trotz begrenzter Steuerbarkeit weiterhin im Kundeneinlagengeschäft (96,5 % der Gesamtpassivcashflows) gesehen. Die übrigen 3,5 % verbleiben für das institutionelle Geschäft in Form von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Darüber hinaus steht eine ausreichende unbefristete Refinanzierungsquelle innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung bzw. die Möglichkeit der Geldaufnahme bei Landesbanken. Als weitere Möglichkeit der Liquiditätsbeschaffung dient der umfangreiche Bestand an refinanzierungsfähigen Wertpapieren. So ist es möglich, Schuldscheindarlehen als Sicherheit für Refinanzierungsgeschäfte mit der Deutschen Bundesbank zu hinterlegen, um keine Belastung von LCR-fähigen Wertpapieren herbeizuführen. Für den Fall eines Liquiditätsengpasses hält die OSPA einen Notfallplan vor, um die Handlungsfähigkeit jederzeit sicherzustellen. 4.3.5 Operationelles Risiko Unter dem Begriff operationelles Risiko (OpRisk) versteht die OSPA die Gefahr von Vermögensverlusten aufgrund von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, interner Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eingetreten sind. Die OSPA klassifiziert das OpRisk auf der Grundlage der verbandsseitig entwickelten verlustursachenbasierten Risikokategorisierung. Ein funktionsfähiges Notfallmanagement, Risikoanalysen für Auslagerungen sowie ein umfassender Versicherungsschutz für kriminelle Handlungen und Elementarschäden tragen zur Vermeidung bzw. Minimierung operationeller Risiken in der OSPA bei, ebenso redundante IT-Systeme und ein funktionales Datensicherungssystem. Auftretende Schadensfälle aus OpRisk werden in der OSPA systematisch über eine Schadenfalldatenbank erfasst und analysiert. Durch zahlreiche Maßnahmen zum Schutz des Kunden konnte ein signifikanter Rückgang bei Online-Banking Schadenfällen verzeichnet werden. Zur Risikoquantifizierung setzt die OSPA die Methode "OpRisk-Schätzverfahren" unter OSPlus ein. Dieses ist ein, auch der Aufsicht vorgestelltes und transparentes, Standardverfahren der SR zur Berücksichtigung operationeller Risiken. Basierend auf der eigenen Verlusthistorie und den Erkenntnissen und Verteilungsannahmen aus dem gemeinsamen sparkassenübergreifenden "OpRisk-Pool Schadenfälle" wird der erwartete und unerwartete Verlust sowie der Quantilswert für das operationelle Risiko mit dem gewünschten Konfidenzniveau und Zeitraum quartalsweise quantifiziert, ggf. auch anlassbezogen. Die Methode Risikolandkarte zur Ex-Ante-Bestimmung operationeller Risiken dient der Vervollständigung des OpRisk-Profils der OSPA. Anhand möglicher Schadensszenarien wurden durch die OR-Verantwortlichen der Fachbereiche und ausgewählte Teilnehmer das jährliche Verlustpotenzial und der realistische Maximalverlust bei Schadenseintritt geschätzt. Die bestehenden Szenarien wurden im Wesentlichen an die aktuelle Wahrnehmung hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeiten diskutiert und neu bewertet. Da unterjährig schlagend gewordene operationelle Risiken sofort das Betriebsergebnis mindern, wird das 99,9 % Quantil des Schätzverfahrens nach Abgleich und Plausibilisierung mit den Erkenntnissen aus der Risikolandkarte als Größe für die Limitanrechnung in der RTF verwendet. Der errechnete Risikowert liegt zum Stichtag 31.12.2023 bei 17,5 Mio. EUR. Das Limit für operationelle Risiken liegt derzeit bei 25,0 Mio. EUR und ist damit zu 70,0 %. ausgelastet. 4.4 Zusammenfassende Bewertung der Risikolage Die Risiken der OSPA waren in 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt. Die eingegangenen Risiken werden von der OSPA als vertretbar und im Verhältnis zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als angemessen eingeschätzt. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht ersichtlich, da auch die regelmäßig durchgeführten Stresstests für die wesentlichen Risikoarten keine Risikopotenziale aufzeigen, die nicht tragbar für die OSPA sind. Derzeit sind trotz negativer konjunktureller Entwicklungen keine strukturellen Veränderungen in der Risikolage im Kundenkreditgeschäft oder im Depot A zu verzeichnen. Gefahren aus weiter steigenden Zinsen sind aufgrund der zuletzt erkennbaren Zurückhaltung der Notenbanken derzeit nicht ersichtlich. Dennoch können sich Marktverwerfungen insbesondere im Bereich von Wohn- und Gewerbeimmobilien negativ auf die GuV der OSPA auswirken. Vor dem Hintergrund, weiter steigender geopolitischer Unsicherheiten, muss weiterhin mit volatilen überregionalen Märkten gerechnet werden. In diesem Umfeld sind auch extreme Veränderungen, wie im Jahr 2022 (plötzlicher Zinsanstieg), nicht auszuschließen. Vor diesem Hintergrund zeigt sich aus Sicht der OSPA die strategische Ausrichtung auch in der ökonomischen Perspektive mit einem deutlich erhöhten Konfidenzniveau (99,9 %) weiterhin robust und tragfähig. Um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen, werden die Entwicklungen und Auswirkungen auf die OSPA weiterhin eng überwacht (u. a. im Rahmen des Stresstestszenarios "Stagflation mit anhaltender Inflation"), um ggf. notwendige Maßnahmen einzuleiten.
Rostock, den 18.07.2024 Der Vorstand - Auszug/Beschlussfassungen -Niederschrift über das Ergebnis der Sitzung des Verwaltungsrates der OstseeSparkasse Rostock vom 12.09.2024TOP 3 Jahresabschluss 2023
Der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der OstseeSparkasse Rostock wird festgestellt. Der Lagebericht 2023 wird gebilligt. Der Jahresüberschuss von 5,1 Mio. EUR wird vollständig der Sicherheitsrücklage zugeführt.
Rostock, 12.09.2024 F.
d. R. d. A.
Bernd Brummermann Karsten Pannwitt Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit 2020-2022 der OstseeSparkasse Rostock nach § 21 EntgTranspGDie OstseeSparkasse Rostock (OSPA) stellt den Menschen, und das unabhängig vom Geschlecht, der Herkunft oder anderen Merkmalen, in den Mittelpunkt ihres Handelns. Für die OSPA sind die Menschen der wichtigste Erfolgsfaktor. Dies berücksichtigt die OSPA seit langem in der Vergütung, der Anerkennung von Leistungen, der Aufstiegsförderung und Qualifizierung sowie den Stellenausschreibungen. I. Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und deren Wirkungen (§ 21 Abs. 1 Nr. 1) Zur Förderung der Gleichstellung führte die OSPA im Berichtszeitraum 2020-2022 folgende Maßnahmen durch:
II. Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit von Frauen und Männern (§ 21 Abs. 1 Nr. 2) Zur Herstellung der Entgeltgleichheit führte die OSPA im Berichtszeitraum 2020-2022 folgende Maßnahmen durch: Die Vergütung der OSPA ist seit 2008 nicht tarifungebundenen. Sie wurde in den Arbeits- und Einkommensbedingungen der OSPA geregelt. Dabei wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen, unter anderem zur Allgemeinen Gleichbehandlung, berücksichtigt. Die Arbeits- und Einkommensbedingungen wurden 2018 mit Wirkung zum 01.01.2019 überarbeitet und auf Marktgerechtigkeit angepasst. In den Jahren 2022 und 2023 wurden die Vergütungsgrundsätze in der OSPA gemeinsam mit dem Personalrat grundlegend überarbeitet. Das Ziel war es ein transparentes, motivierendes und zukunftsorientiertes Vergütungsmodel zu erarbeiten. Im Ergebnis wurde am 24.05.2023 die Dienstvereinbarung "Vergütungsordnung" unterzeichnet. Vereinbarte Umsetzungsregelungen wurden bereits ab dem 01.07.2022 angewandt. Basis für die Vergütung einer Stelle sind geschlechterneutrale Anforderungsprofile, die anhand einer definierten Bewertungsmatrix bewertet und entsprechend des ermittelten Profilwertes einer Entgeltspanne zugeordnet wurden. Für die Entwicklung innerhalb der Entgeltspanne wurden zudem objektive zu bewertende Kriterien definiert, die einen Stufenanstieg definieren. Für die Grundvergütung incl. Weihnachts- und Urlaubsgeld erfolgt eine Zuordnung nach Tätigkeit. Die Anforderungsprofile nutzen die männliche Bezeichnung sind aber für alle Geschlechter gleich geltend. Die OSPA bietet den Mitarbeitenden und Führungskräften unterschiedliche und flexible Arbeitszeitmodelle an. Bei Teilzeitbeschäftigten wird das Einkommen prozentual auf die Stundenreduzierung angepasst. Die Vergütung ist grundsätzlich geschlechtsneutral. Die Rahmendienstvereinbarung ist mit Wirkung zum 01.01.2020 in Kraft getreten. Bei der Neufassung wurden weiterhin geschlechtsneutrale Parameter zugrunde gelegt. So werden zum Beispiel die Treueprämien nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit bestimmt. Teilzeitbeschäftigte erhalten dabei die Treueprämie und alle weiteren Zuwendungen wie z.B. Babysparplan, Ferienlagerzuschuss, Gesundheitszuschuss usw. in voller Höhe. Außerdem haben alle Mitarbeitende, die ein Jahr oder länger in einem ungekündigten Arbeits- und Ausbildungsverhältnis stehen die Möglichkeit, sich in Form einer stillen Beteiligung am Unternehmen beteiligen. Für leistungsorientierte Vergütungen werden individuelle Vereinbarungen zwischen dem Mitarbeitenden und der jeweiligen Führungskraft getroffen, die ebenfalls unabhängig des Geschlechtes erfolgen. Die im Berichtszeitraum jährlich gezahlte unternehmenserfolgsorientierte Vergütung dient der Würdigung der Mitarbeitenden für die Ergebnisse des abgelaufenen Geschäftsjahres, diese erhalten alle Mitarbeitenden unabhängig von Ihrer Arbeitszeit bzw. des Geschlechtes. Insgesamt lehnt sich die OSPA an das Regelwerk des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst bzw. Sparkassen an. Die nicht vorhandene Tarifbindung ermöglicht der OSPA eine deutlich höhere Flexibilität in der Vergütung und den zusätzlichen Vergütungsbestandteilen und Benefits. Das Ziel hierbei ist es, durch eine marktgerechte, leistungs- und unternehmenserfolgsabhängige Vergütung die Motivation und Bindung der Mitarbeitenden weiter zu erhöhen. Bei Beförderungen oder Höhergruppierungen wurde im Berichtszeitraum der Personalrat eingebunden und die geltenden Arbeits- und Einkommensbedingungen bzw. die neue Dienstvereinbarung " Vergütungsordnung" angewendet. III. Angaben zur Zahl der Beschäftigten während des Berichtszeitraumes
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Organisationen an dieser Adresse
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
28 nahegelegene Organisationen
PEG Rostock, Nobelstr. GmbH & Co. KG
Selbe AdresseKesselborn GmbH & Co. KG
Selbe AdresseOstsee SP Projektbeteiligungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Terra12GmbH
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Kesselborn Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
PROESS Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
PEG Eickboomweg GmbH & Co. KG
Selbe AdresseWarnowQuartier Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Unisphere Factory MV GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
PEG Satow, Kammerhof GmbH & Co. KG
Selbe AdresseROKA 1825 GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Projektgesellschaft Warnemünde Parkstraße mbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Be-Beteiligungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
DS Management GmbH
Selbe AdresseGeld- und Wertdienste
OSPA Immobiliengesellschaft mbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Smart Region Rostock GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Tätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
Tätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
Organisationen der Bildung, Wissenschaft und Forschung
Verwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Erbringung sonstiger reisebezogener Dienstleistungen a. n. g.
Ambulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen