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knitter-switch GmbH & Co. KGBaldhamJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023I. Allgemeine Erläuterungen Die knitter-switch GmbH & Co. KG, Baldham, ist zum Bilanzstichtag eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des §267 HGB. Der Jahresabschluss der knitter-switch GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2023 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 bis 256a und 264 bis 288 HGB sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch und stellt nur eine verkürzte Bilanz auf. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden von der Gesellschaft als "kleine Personenhandelsgesellschaft" die größenabhängigen Erleichterungen gemäß den §§ 274a, 276, 288 HGB teilweise in Anspruch genommen. Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, werden teilweise im Anhang aufgeführt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften unter Beachtung der generellen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 242 bis 256a HGB. Im Geschäftsjahr wurden folgende Abweichungen von der im Vorjahr angewandten Darstellungsmethode vorgenommen: Die Darstellung der Gesellschafterkonten in der Vorjahresspalte erfolgt nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags vom 14. November 2022. Das Kapitalkonto I (Festkapital) zum 31. Dezember 2022 wird nun zutreffend in Höhe von EUR 500.000,00 ausgewiesen. Zudem wird das Kapitalkonto III (Privatkonto) zutreffend in Höhe von EUR 3.540.488,73 ausgewiesen. Nach § 276 S. 1 HGB wurden die Posten des § 275 Abs. 2 HGB erstmalig zu einem Posten unter der Bezeichnung "Rohergebnis" zusammengefasst. Die Darstellung in der Vorjahresspalte wurde entsprechend angepasst. Anlagevermögen Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Die Nutzungsdauer der erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände beträgt zwischen einem und drei Jahren. Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von geringwertigen abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die selbständig nutzbar sind, werden im Geschäftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für den einzelnen Vermögensgegenstand EUR 800 nicht übersteigen. In den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Vorräte Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Realisierung mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von EUR 1.000 auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährung werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Kapital Das Kommanditkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 365.000,00 (Vorjahr: EUR 365.000,00) wird zum Nennwert bilanziert und ist in voller Höhe eingezahlt. Rückstellungen Die Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige (Sachleistungs- und) Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Alle Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und bedürfen daher keiner Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurz am Bilanzstichtag umgerechnet. Rechnungsabgrenzungsposten Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Umlaufvermögen Sämtliche Forderungen sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. IV. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren durchschnittlich 17 Arbeitnehmer (Vorjahr: 17) beschäftigt.
Baldham, den 17. Dezember 2024 Für die persönlich haftende Gesellschafterin knitter-switch Verwaltungsgesellschaft mbH Hanspeter Külb, Geschäftsführer Irene Külb, Geschäftsführerin Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde durch Gesellschafterbeschluss vom 20.12.2024 festgestellt. |
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