BDM Verlags GmbHLiquidiert

19243 Wittenburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Schwerin HRB 8541
Eingetragen
14.10.2004
Branche
Verlegen von ZeitungenVerlegen von ZeitschriftenVerlegen von Büchern
Gegenstand
die Veröffentlichung von Zeitungen und die Ausführung von Dienstleistungen für Drittuntemehmen wie der Vertrieb von Merchandising- Artikeln

Historie

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Management

NameRolle
Karsten Hansen
seit 27.5.2024
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Konzern- und Jahresabschlüsse

BDM Verlags GmbH

Wittenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2015 bis zum 31.03.2016

Bilanz

AKTIVA

Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen   1.461,00   3,00
B. Umlaufvermögen   65.851,61   129.937,25
C. Rechnungsabgrenzungsposten        
D. Aktive latente Steuern        
E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung        
Summe Aktiva   67.312,61   129.940,25

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital   25.514,49   47.199,34
B. Rückstellungen   1.800,00   2.100,00
C. Verbindlichkeiten   39.998,12   80.640,91
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
E. Passive latente Steuern        
Summe Passiva   67.312,61   129.940,25

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going-concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibung. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.

Für Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis EUR 410,00 wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis EUR 150,00 wurden im Zugangsjahr sofort als Betriebsausgabe gebucht.

Die Bewertung der Vorräte und der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Angaben zur Bilanz

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben keine Restlaufzeit von über 1 Jahr.

Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.

Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Sehm.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

 

Wittenburg, den 31. Mai 2016

gez.

Thorsten Sehm

Romuald Schaber

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.05.2016

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