PETERS Bau
GmbH
Magdeburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2,00 |
2,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
34.136,58 |
20.641,41 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
1.049,30 |
883,75 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
279.105,85 |
221.984,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
313.244,43 |
242.628,30 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
217.165,63 |
176.266,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
96.078,80 |
66.361,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
313.244,43 |
242.628,30 |
sonstige Berichtsbestandteile
I. Allgemeine Angaben
Die PETERS Bau GmbH mit Sitz in Magdeburg ist in das
Handelsregister des Amtsgerichts Stendal, HRB 21885,
eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie den
Vorschriften desGesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft
auf. Von den größenabhängigen
Erleichterungen, die für Kleinstkapitalgesellschaften
gelten, wurde nicht Gebrauch gemacht. Für den Anhang
wurden die größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, wurden insgesamt im Anhang
aufgeführt.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet.
Die Wertabsätze der Vermögensgegenstände und
Schuldner sollen den Liquidationswerten entsprechen.
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind nicht geändert worden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen, angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Die
aufgrund der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
geänderten Bewertung der Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erforderliche
Zuführung wird bis zum 31. Dezember 2024 mit
jährlich 1/15 berücksichtigt (Art. 67 Abs. 1
EGHGB).
Die ausschließlich der Erfüllung der
Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger entzogenen
Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen im
Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem
beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen
verrechnet.
Die sonstige Rückstellungen wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken aus schwebenden Geschäften
und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten Posten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von
EUR 800,00 (Vorjahr: TEUR 1). Alle übrigen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
waren, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahrs fällig.
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von EUR 1.049,30 (Vorjahr:
TEUR 1) enthalten.
Pensionsrückstellungen
Aus der aufgrund des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes geänderten
Bewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung
zu den Rückstellungen erforderlich. Der erhöhte
Zuführungsbetrag wird über 15 Jahre angesammelt;
der noch nicht zugeführte Betrag belief sich zum
31. Dezember 2018 auf EUR 31.765,60.
Der Unterschiedsbetrag nach § 253
Abs. 6 HGB beträgt zum 31. Dezember 2018
EUR 24.558,00 und unterliegt einer
Ausschüttungssperre.
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
|
EUR
|
Anschaffungskosten der Vermögenswerte
|
184.723,74
|
Beizulegende
Zeitwerte der Vermögenswerte
|
70.450,77
|
Erfüllungsbetrag der verrechneten
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
|
284.116,40
|
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten betrugen EUR 96.078,80,
davon unterlagen EUR 4.054,40 (Vorjahr: TEUR 4)
einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr,
EUR 92.024,40 (Vorjahr: TEUR 63) einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestanden nicht.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind teilweise durch branchenübliche
Eigentumsvorbehalte gesichert.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurde durchschnittlich ein
Arbeitnehmer beschäftigt.
Kredite, Vorschüsse an Mitglieder der
Geschäftsführung sowie Haftungsverhältnisse
zugunsten von Mitgliedern der
Geschäftsführung
Kredite, Vorschüsse und
Haftungsverhältnisse, über die nach § 285
Nr. 9 c HGB zu berichten ist, lagen nicht vor.
Magdeburg, den 28. Februar 2020
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.02.2020 festgestellt.
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