Ellen T. Hintze GmbHLiquidiert

14052 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 15676
Eingetragen
18.11.2004
Branche
Großhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikGroßhandel mit elektronischen Bauteilen und TelekommunikationsgerätenGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Einzel- und Großhandel mit Rundfunk-, Fernseh-, Bild- und Tonübertragungsgeräten sowie entsprechendem Zubehör.

Historie

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Management

NameRolle
Christian Hintze
seit 7.10.2015
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ellen T. Hintze GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00   4,00  
II. Sachanlagen 1.136,72   1.518,58  
III. Finanzanlagen 13.000,00 14.140,72 13.000,00 14.522,58
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte 234.427,46   219.079,96  
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 110.897,54   109.208,88  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.986,93 356.311,93 4.924,51 333.213,35
C. Rechnungsabgrenzungsposten   1.872,00   1.946,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   472.575,09   426.257,64
Summe Aktiva   844.899,74   775.939,57

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital 76.693,78   76.693,78  
II. Gewinnrücklagen -48.849,00   -48.849,00  
III. Verlustvortrag -454.102,42   -428.738,28  
IV. Jahresfehlbetrag -46.317,45   -25.364,14  
nicht gedeckter Fehlbetrag 472.575,09 0,00 426.257,64 0,00
B. Rückstellungen   442.364,00   426.926,00
C. Verbindlichkeiten   402.535,74   349.013,57
Summe Passiva   844.899,74   775.939,57

Anhang

Nach den Kriterien der § 267 HBG ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen nach den handelsrechtlichen Vorschriften gemäß § 267, 276 und 288 HGB kein Gebrauch gemacht nehmen.

Der Bestandsnachweis für die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden wurde von der Gesellschaft ordnungsgemäß erbracht.

Die edv-gestützte Sachanlagenkartei gibt neben der Bezeichnung des Gegenstandes und dem Datum des Zu- und Abgangs Auskunft über die Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, den Buchwert am Bilanzstichtag sowie den jährlichen Abschreibungssatz- und - betrag.

Die Vorräte wurden zum Bilanzstichtag durch eine Inventur erfasst.

Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag in Saldenlisten erfasst bzw. durch sonstige Unterlagen nachgewiesen. Saldenbestätigungen wurden nicht eingeholt.

Guthaben und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden durch Kontoauszüge der betreffenden Banken zum Bilanzstichtag belegt.

Die übrigen Vermögensposten sind durch Saldenbestätigungen, Saldenlisten bzw. anhand der betreffenden Sachkonten inventarmäßig erfasst worden.

Die Bewertung der Vermögensteile und Schulden entspricht den handelsrechtlichen Vorschriften. Bei der Bewertung wurden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze der §§ 252 bis 256 HGB und die eingeschränkten Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften beachtet.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden. Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Pauschal- und Einzelwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten unter Beachtung des Prinzips kaufmännischer Vorsicht gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Rückstellung zur Rentenverpflichtung ohne Erwartung einer Gegenleistung wird mit dem versicherungsmathematischen Barwert nach der PUC Methode unter Einbezug einer Verzinsung von 6%, einer Gehaltsdynamik von 0% und einer Rentendynamik für die Herren Hintze und Werner von 1,6% und für Frau Hintze von 0% angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den handelrechtlichen Vorschriften (§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Der formale Aufbau weist gegenüber dem Vorjahr keinen Unterschied aus.

Die für Kapitalgesellschaften vorgesehenen Erleichterungen beim Ausweis von Posten des Jahresabschlusses (§ 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 HGB) wurden von der Gesellschaft nicht in Anspruch genommen.

Die Aufgliederung und Entwicklung der Posten des Anlagevermögens ist im Bruttoanlagenspiegel dargestellt.

Das gezeichnete Kapital beträgt lt. Handelsregistereintragung € 76.693,78. Es wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von € 46.317,45 erwirtschaftet. Die Geschäftsführung schlägt vor, diesen auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von € 13.003,40 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von € 306.072,55 eine Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren.

Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen € 2.654,51 auf Steuern. Des Weiteren entfallen € 2.944,59 auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit.

In der Position sonstige betriebliche Aufwendungen sind die nicht anderen Aufwandsarten zuzuordnenden Aufwendungen erfasst.

Geschäftsführer ist Herr Christian Hintze, Berlin. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber dem Geschäftsführer in Höhe von € 55.294,42. Die darauf entfallenden Zinsaufwendungen in Höhe von € 2.611,89 sind in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten.

Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen € 107.092,62. Die darauf entfallenden Zinserträge in Höhe von € 3.956,55 sind in den Zinsen und ähnlichen Erträgen enthalten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen € 306.072,55. Die darauf entfallenden Zinsaufwendungen in Höhe von € 11.454,81 sind in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten.

Die Angabe der Organbezüge unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HGB.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.11.2013

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