Wolf &
P. GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
39.457,00 |
24.302,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
226.587,99 |
227.369,92 |
| davon
Forderungen an Gesellschafter |
117.081,94 |
115.027,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.009,69 |
2.408,19 |
| Aktiva |
276.054,68 |
254.080,11 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
130.958,06 |
117.512,23 |
| B.
Rückstellungen |
87.856,25 |
85.391,95 |
| C.
Verbindlichkeiten |
57.240,37 |
51.175,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
57.240,37 |
51.175,93 |
| Passiva |
276.054,68 |
254.080,11 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2022
(01.01.2022 bis 31.12.2022)
der
Wolf & P. GmbH, Dresden
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022, Wolf & P.
GmbH, Stübelallee 61, 01309 Dresden, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 15481,
wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie der
Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Auf die für kleine
Kapitalgesellschaften bestehende Möglichkeit der
Aufstellung einer verkürzten Bilanz gem. § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB wurde verzichtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275
Abs. 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Auf
die größenabhängigen Erleichterungen gem.
§ 276 HGB wurde im Sinne eines besseren Einblicks
verzichtet.
B.
ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Realisations- und
Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die
Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1
Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr.
6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
wurden eingehalten.
1. Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskosten-
minderungen, vermindert um planmäßige
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von fünf Jahren bei immateriellen
Vermögensgegenständen und von einem Jahr bis zehn
Jahren bei Sachanlagen), bewertet.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nicht aktiviert.
Soweit in den Vorjahren die degressive
Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht worden ist, wurde
diese Methode gem. Art. 67 Abs.4 EGHGB fortgeführt.
Soweit eine dauernde Wertminderung besteht, werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen, um die Vermögensgegenstände
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB mit dem ihnen
am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
anzusetzen.
Die planmäßigen Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen bemessen sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände unter Heranziehung der
amtlichen AfA-Tabellen.
Für Anschaffungen im Berichtsjahr wurde aus
Vereinfachungsgründen bei selbständig nutzbaren,
beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 800,00, die
der Abnutzung unterliegen, von dem Wahlrecht der
Sofortabschreibung gem. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch
gemacht, da diese bezüglich ihrer
Größenordnung unwesentlich sind.
Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übrigen
Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der
Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen,
werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den
Rückstellungen für Pensionen saldiert. Ein daraus
verbleibender aktiver Saldo wird in der Bilanz gesondert
als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung" ausgewiesen.
2. Umlaufvermögen
Bewertung von
Forderungen/Rückstellungen/Verbindlichkeiten
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken ist durch
angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen worden.
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbare Risiken ausreichend
berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden abgezinst.
Bei den Verbindlichkeiten erfolgt die Passivierung zu
ihrem Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern wurden
vertragsgemäß verzinst.
C.
ANGABEN ZUR BILANZ
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem nachfolgenden
Anlagenspiegel zu entnehmen.
2. sonstige Vermögensgegenstände Im
Bilanzansatz sind Forderungen gegen Gesellschafter und
Geschäftsführer von Euro 117.081,94
(VJ Euro 115.027,02) enthalten. Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht
(VJ Euro 0,00).
3. Eigenkapital
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
In dem ausgewiesenen Bilanzgewinn ist ein
Gewinnvortrag in Höhe von Euro 91.947,64
enthalten.
4. Rückstellungen
Die Rückstellung sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbaren Risiken ausreichend
berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind gem.
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden abgezinst.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Die Pensionsrückstellung wurde unter Verwendung
der Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck von 2018
ermittelt.
Die Berechnung der Pensionsrückstellungen
erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC). Es
wurde ein Diskontierungssatz von 1,78% (Vorjahr 1,87%)
verwendet.
Die Ermittlung und Bekanntgabe der
Diskontierungszinssätze erfolgt nach Maßgabe der
Rückstellungsabzinsungsverordnung durch die Deutsche
Bundesbank. Ein Rententrend von 1,50% ist
berücksichtigt. Auf Grund bestehender Vereinbarungen
in Bezug auf rentenfähige Bezüge wurde kein
Anwartschaftstrend berücksichtigt. Die
Pensionsrückstellung wurde unter Verwendung der
Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck von 2018 ermittelt.
Der Bewertung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2022
liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten der MENSCH
& KUHNERT GMBH zugrunde.
Mit Wirkung zum 31.12.2017 wurde ein Future-Service
Verzicht durchgeführt. Handelsrechtlich wird seitdem
der Besitzstand bewertet.
Unter Außerachtlassung des
Einzelbewertungsgrundsatzes wurde in der Vergangenheit die
sogenannte "Vereinfachungsregel" des § 253 Abs. 2 Satz
2 HGB in Anspruch genommen und erstmals ab 2016 der
durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre (bis
2015 sieben Jahre) für eine Restlaufzeit von 15 Jahren
angewendet.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem bisherigen Ansatz
der Rückstellung für Pensionen nach Maßgabe
des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinsatzes aus
den vergangenen sieben Geschäftsjahren und dem
jetzigen Ansatz der Rückstellungen für Pensionen
nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren beträgt Euro 12.989,00.
Gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB in der ab
17.03.2016 geltenden Fassung, welcher gem. Art. 75 Abs. 7
EGHGB anwendbar ist, ist der Unterschiedsbetrag von
Euro 12.989,00 ausschüttungsgesperrt.
Das Rückdeckungsvermögen ist zur Sicherung
der Pensionszusage an den Geschäftsführer
verpfändet.
Gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfolgt somit eine
Saldierung des verpfändeten Aktivwerts des
Rückdeckungsvermögens
(Rückdeckungsversicherung bei der Zurich Versicherung)
i.H.v. Euro 106.230,00 mit den entsprechenden Schulden
i.H.v. Euro 147.038,00. Es ergibt sich ein passiver
Unterschiedbetrag von Euro 40.808,00.
Unter der GuV-Position "sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge" wurden Zinsaufwendungen in
Höhe von Euro -5.869,00 (Vorjahr
Euro 17.417,00) mit Zinserträgen in Höhe von
Euro 10.179,00 (Vorjahr Euro 9.932,00)
verrechnet.
5.
Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestanden in Höhe von Euro 57.240,37
(VJ Euro 51.175,93) und mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren in Höhe von Euro 0,00
(VJ Euro 0,00).
Die Verbindlichkeiten beinhalten:
a) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
in Höhe von Euro -,-- (VJ Euro -,--).
b) Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
Euro 6.010,03 (VJ Euro 5.520,62).
c) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit Euro 0,00 (VJ Euro 0,00).
6. Passive latente Steuern
Von dem Wahlrecht gem. § 274a Nr. 5 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
D.
DARSTELLUNG DER ERGEBNISVERWENDUNG
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
HGB unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt.
E.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
1. Anzahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 5.
2. Vorschüsse und Kredite an die
Geschäftsführung
Es bestehen Kontokorrentforderungen in Höhe von
Euro 117.081,94 (VJ Euro 115.027,02) gegen
Mitglieder der Geschäftsführung, die mit 2%
verzinst wurden.
3. Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle
Verpflichtungen bestehen in folgenden Höhen
· Zahlungsverpflichtungen aus
Mietverträgen in Höhe von Euro 10.791,85
· Zahlungsverpflichtungen aus
Leasingverträgen in Höhe von Euro 71.859,54
· Zahlungsverpflichtungen aus
Dienstleistungsverträgen in Höhe von
Euro 3.995,00
Geschäftsführer der Wolf & P. GmbH ist
Herr Ronny Müller (Kaufmann).
Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) der
Gesellschaft beträgt DM 50.000,00. Das
Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt.
sonstige Berichtsbestandteile
gez Ronny Müller
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2024
festgestellt.
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