Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 15481
Eingetragen
19.2.1998
Branche
Vermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume; Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Darlehen und Versicherungen; Haus- und Grundstücksverwaltung; Baufinanzierungsberatung; Vermietung und Verpachtung von beweglichen Anlagevermögen; Verkehrswertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke; Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Grundbesitz; Erschließung und Bebauung von Grundbesitz in Form von Auftragserteilung, wobei eine handwerkliche Tätigkeit nicht ausgeübt wird. ferner: Unternehmensberatung und betriebswirtschaftliche Beratung von privaten und juristischen Personen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ronny Müller
seit 21.12.2004
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wolf & P. GmbH

Dresden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 39.457,00 24.302,00
B. Umlaufvermögen 226.587,99 227.369,92
davon Forderungen an Gesellschafter 117.081,94 115.027,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.009,69 2.408,19
Aktiva 276.054,68 254.080,11

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 130.958,06 117.512,23
B. Rückstellungen 87.856,25 85.391,95
C. Verbindlichkeiten 57.240,37 51.175,93
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 57.240,37 51.175,93
Passiva 276.054,68 254.080,11

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

(01.01.2022 bis 31.12.2022)
der
Wolf & P. GmbH, Dresden

A.  ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022, Wolf & P. GmbH, Stübelallee 61, 01309 Dresden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 15481, wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie der Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Auf die für kleine Kapitalgesellschaften bestehende Möglichkeit der Aufstellung einer verkürzten Bilanz gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Auf die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 276 HGB wurde im Sinne eines besseren Einblicks verzichtet.

B.  ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Realisations- und Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) wurden eingehalten.

1. Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskosten- minderungen, vermindert um planmäßige Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von fünf Jahren bei immateriellen Vermögensgegenständen und von einem Jahr bis zehn Jahren bei Sachanlagen), bewertet.

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.

Soweit in den Vorjahren die degressive Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht worden ist, wurde diese Methode gem. Art. 67 Abs.4 EGHGB fortgeführt.

Soweit eine dauernde Wertminderung besteht, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um die Vermögensgegenstände gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB mit dem ihnen am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen.

Die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen bemessen sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände unter Heranziehung der amtlichen AfA-Tabellen.

Für Anschaffungen im Berichtsjahr wurde aus Vereinfachungsgründen bei selbständig nutzbaren, beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 800,00, die der Abnutzung unterliegen, von dem Wahlrecht der Sofortabschreibung gem. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht, da diese bezüglich ihrer Größenordnung unwesentlich sind.

Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den Rückstellungen für Pensionen saldiert. Ein daraus verbleibender aktiver Saldo wird in der Bilanz gesondert als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen.

2. Umlaufvermögen
Bewertung von Forderungen/Rückstellungen/Verbindlichkeiten
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken ist durch angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen worden.

Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle Verpflichtungen und erkennbare Risiken ausreichend berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Bei den Verbindlichkeiten erfolgt die Passivierung zu ihrem Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern wurden vertragsgemäß verzinst.

C.  ANGABEN ZUR BILANZ

1. Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgenden Anlagen­spiegel zu entnehmen.

2. sonstige Vermögensgegenstände Im Bilanzansatz sind Forderungen gegen Gesellschafter und Geschäftsführer von Euro  117.081,94 (VJ Euro 115.027,02) enthalten. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht (VJ Euro 0,00).

3. Eigenkapital
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
In dem ausgewiesenen Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von Euro 91.947,64 enthalten.

4. Rückstellungen
Die Rückstellung sind so bemessen, dass alle Verpflichtungen und erkennbaren Risiken ausreichend berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Pensionsrückstellung wurde unter Verwendung der Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck von 2018 ermittelt.

Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC). Es wurde ein Diskontierungssatz von 1,78% (Vorjahr 1,87%) verwendet.

Die Ermittlung und Bekanntgabe der Diskontierungszinssätze erfolgt nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung durch die Deutsche Bundesbank. Ein Rententrend von 1,50% ist berücksichtigt. Auf Grund bestehender Vereinbarungen in Bezug auf rentenfähige Bezüge wurde kein Anwartschaftstrend berücksichtigt. Die Pensionsrückstellung wurde unter Verwendung der Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck von 2018 ermittelt. Der Bewertung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2022 liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten der MENSCH & KUHNERT GMBH zugrunde.
Mit Wirkung zum 31.12.2017 wurde ein Future-Service Verzicht durchgeführt. Handelsrechtlich wird seitdem der Besitzstand bewertet.

Unter Außerachtlassung des Einzelbewertungsgrundsatzes wurde in der Vergangenheit die sogenannte "Vereinfachungsregel" des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB in Anspruch genommen und erstmals ab 2016 der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre (bis 2015 sieben Jahre) für eine Restlaufzeit von 15 Jahren angewendet.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem bisherigen Ansatz der Rückstellung für Pensionen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinsatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren und dem jetzigen Ansatz der Rückstellungen für Pensionen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren beträgt Euro 12.989,00. Gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB in der ab 17.03.2016 geltenden Fassung, welcher gem. Art. 75 Abs. 7 EGHGB anwendbar ist, ist der Unterschiedsbetrag von Euro 12.989,00 ausschüttungsgesperrt.

Das Rückdeckungsvermögen ist zur Sicherung der Pensionszusage an den Geschäftsführer verpfändet.

Gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfolgt somit eine Saldierung des verpfändeten Aktivwerts des Rückdeckungsvermögens (Rückdeckungsversicherung bei der Zurich Versicherung) i.H.v. Euro 106.230,00 mit den entsprechenden Schulden i.H.v. Euro 147.038,00. Es ergibt sich ein passiver Unterschiedbetrag von Euro 40.808,00.

Unter der GuV-Position "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" wurden Zinsaufwendungen in Höhe von Euro -5.869,00 (Vorjahr Euro 17.417,00) mit Zinserträgen in Höhe von Euro 10.179,00 (Vorjahr Euro 9.932,00) verrechnet.

5. Verbindlichkeitenspiegel              

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestanden in Höhe von Euro 57.240,37 (VJ Euro 51.175,93) und mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren in Höhe von Euro 0,00 (VJ Euro 0,00).

Die Verbindlichkeiten beinhalten:
a) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro -,-- (VJ Euro -,--).
b) Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von Euro 6.010,03 (VJ Euro 5.520,62).
c) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit Euro 0,00 (VJ Euro 0,00).

6. Passive latente Steuern
Von dem Wahlrecht gem. § 274a Nr. 5 HGB wurde Gebrauch gemacht.

D.  DARSTELLUNG DER ERGEBNISVERWENDUNG

Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

E.  SONSTIGE PFLICHTANGABEN

1. Anzahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 5.

2. Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführung
Es bestehen Kontokorrentforderungen in Höhe von Euro 117.081,94 (VJ Euro 115.027,02) gegen Mitglieder der Geschäftsführung, die mit 2% verzinst wurden.

3. Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in folgenden Höhen

·  Zahlungsverpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von Euro 10.791,85
·  Zahlungsverpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von Euro 71.859,54
·  Zahlungsverpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen in Höhe von Euro 3.995,00

Geschäftsführer der Wolf & P. GmbH ist Herr Ronny Müller (Kaufmann).

Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) der Gesellschaft beträgt DM 50.000,00. Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt.

 

Dresden, 31.05.2024

sonstige Berichtsbestandteile


gez Ronny Müller
Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2024 festgestellt.

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