Fischer
Rechtsanwalts AG
Magdeburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
80.468,00 |
120.479,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
77.696,00 |
116.544,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.772,00 |
3.935,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
294.620,92 |
264.634,49 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
117.966,49 |
146.131,49 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
176.654,43 |
118.503,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
170,91 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
375.259,83 |
385.113,49 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
132.203,26 |
98.996,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
44.216,16 |
44.216,16 |
| III.
Gewinnvortrag |
4.779,98 |
-2.270,65 |
| IV.
Jahresüberschuss |
33.207,12 |
7.050,63 |
| B.
Rückstellungen |
64.704,81 |
30.882,29 |
| C.
Verbindlichkeiten |
178.351,76 |
254.235,06 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
29.554,33 |
29.907,66 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
375.259,83 |
385.113,49 |
A N H A N G
ZUM JAHRESABSCHLUSS 2011
1. ALLGEMEINES
Der Jahresabschluss der Fischer Rechtsanwalts-AG
(nachfolgend Gesellschaft genannt) wurde auf der Grundlage
der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften wurden auch die Regelungen des
Aktien-gesetzes (AktG) beachtet.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjah-resvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht
angepasst.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahl-rechten
sind nicht zu verzeichnen.
1. Größenklasse (§ 267 HGB)
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB (i. d. F. vom
06. Dezember 2004, zuletzt geändert durch das
Gesetz zur Einführung internationaler
Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der
Qualität der Abschlussprüfung (BGBl I S. 3166),
da sie die dort genannten Größenmerkmale nicht
übertrifft.
2. Anwendung von Erleichterung- und
Gliederungsvorschriften
Bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung hat die Gesellschaft von den
Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs.
1 Satz 3 und 276 HGB keinen Gebrauch gemacht.
Die Gesellschaft ist von der Aufstellung eines
Lageberichts und der Erstellung eines Anlage-gitters
befreit (§§ 264 Abs. 1 Satz 3 und 274 a Nr. 1
HGB).
Die Erleichterungsvorschriften für die
Aufstellung eines Anhangs wurden angewendet (§§
274a Nr. 2 bis 8 und 288 HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge, soweit diese bei Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt waren.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
mit den Anschaffungskosten ange-setzt und sofern diese der
Abnutzung unterlagen, um die planmäßigen
Abschreibungen ver-mindert.
Die
Sachanlagen werden auf der Grundlage der
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Umfang
der Anschaffungs- und Herstellungskosten entspricht dem
niedrigsten steuerlich zulässigen Ansatz.
Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
werden entsprechend ihrer voraussichtlichen
wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig unter
Ansatz der steuerrechtlich zulässigen
Höchstsätze abgeschrieben. Es wurde
ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode
angewendet. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im
Zugangsjahr sofort abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Berücksich-tigung gebotener Wertberichtigungen
angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist in Form
pau-schaler Abschläge berücksichtigt.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Soweit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Vorjahres abgewichen wurde, ist dies bei den Einzelangaben
zum Jahresabschluss nachfolgend mit den Auswirkungen auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.
3. EINZELANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Verbindlichkeiten (§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB)
Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Erreichung
besserer Klarheit und Übersichtlich-keit (§ 243
Abs. 1 i.V.m. § 264 Abs. 2 HGB) werden die Angaben zur
Restlaufzeit und zur Be-sicherung (§§ 268 Abs. 5
und 285 Nr. 1 HGB) der Verbindlichkeiten wie folgt
zusammengefasst:
|
|
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
(§ 268 Abs. 5)
in €
|
Restlaufzeit
von mehr als
5 Jahren
(§ 268 Nr. 1a)
in €
|
1.
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
0,60
|
0,00
|
2.
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
4.647,46
|
0,00
|
3.
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
18.410,39
|
0,00
|
4.
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern/Aktionären
|
7.034,54
|
0,00
|
|
|
30.092,99
|
0,00
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4. SONSTIGE ANGABEN
Herr Rechtsanwalt Jochen Fischer ist zum
alleinvertretungsberechtigten Vorstandsvorsitzenden
bestellt. Der Vorstandsvorsitzende ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft
von den Verpflichtungen zur Angabe des Jahresergebnisses
und seiner Verwendung befreit.
Magdeburg, den 29.06.2012
gez. Jochen Fischer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2012 festgestellt.
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