Elektro-Wurster GmbHLiquidiert

Brunnenstraße 31, 72221 Haiterbach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 340178
Eingetragen
13.2.1974
Branche
Einzelhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenGroßhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenEinzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Einzelhandel mit Elektroartikeln sowie die Elektroinstallation

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Edmund Wurster
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Edmund Wurster
Haitelbach
200.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektro-Wurster GmbH

Haiterbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 19.109,19 26.319,02
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 4,00
II. Sachanlagen 19.014,00 26.227,00
III. Finanzanlagen 91,19 88,02
B. Umlaufvermögen 55.894,84 79.768,42
I. Vorräte 24.930,00 23.860,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 28.229,86 51.859,43
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.734,98 4.048,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.067,20 1.244,60
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 199.544,12 146.741,06
Bilanzsumme, Summe Aktiva 275.615,35 254.073,10

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 102.258,37 102.258,37
II. eingefordertes Kapital 102.258,37 102.258,37
III. Bilanzverlust 301.802,49 248.999,43
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 199.544,12 146.741,06
B. Rückstellungen 4.900,00 4.900,00
C. Verbindlichkeiten 270.715,35 249.173,10
Bilanzsumme, Summe Passiva 275.615,35 254.073,10

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear bzw. degressiv abgeschrieben.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 28.229,86 0,00 51.859,43 0,00

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 102.258,37 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Zur Beseitigung der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts sind folgende Maßnahmen vorgenommen worden:

Der Gesellschafter Edmund Wurster hat am 30.08.1996 den Rangrücktritt seiner Forderungen hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger in die Rangstufe der Gesellschafter mit ihren Einlageforderungen erklärt. Die vorgenannten Forderungen dürfen nur zu Lasten künftiger Bilanzgewinne, aus einem Liquidations-überschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten übersteigenden Vermögen der Gesellschaft bedient werden.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Abschlusskosten, sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten 270.715,35 207.654,80 0,00

Die Verbindlichkeiten sind teilweise wie folgt besichert:

- Grundschuld

- Sicherungsübereignung

- Bürgschaft

Sonstige Angaben

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei:

Edmund Wurster, Elektromeister

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11.1.2012.

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