Schoon
Elektro GmbH
Oldenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
9.375,00 |
| B.
Anlagevermögen |
28.871,00 |
9.456,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
446,00 |
891,00 |
| II.
Sachanlagen |
28.425,00 |
8.565,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
115.860,99 |
47.089,18 |
| I.
Vorräte |
16.596,30 |
4.761,90 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.971,67 |
30.543,33 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
48.293,02 |
11.783,95 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
710,29 |
510,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
145.442,28 |
66.430,18 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
39.621,73 |
32.953,23 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-9.375,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
15.625,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
7.953,23 |
4.425,11 |
| III.
Jahresüberschuss |
16.043,50 |
3.528,12 |
| B.
Rückstellungen |
19.525,41 |
5.893,02 |
| C.
Verbindlichkeiten |
86.295,14 |
27.583,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
145.442,28 |
66.430,18 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben (§ 264 Abs.
2 HGB)
Der Jahresabschluss der Schoon Elektro GmbH wird auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) werden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Angaben zur Darstellung, Bilanzierung
und Bewertung
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Vorjahreszahlen (§ 265 Abs. 2 HGB)
Die Vorjahreswerte sind aufgrund der Anwendung der
Vorschriften des BilMoG nicht angepasst worden und sind
daher mit den Werten des laufenden Geschäftsjahres nur
eingeschränkt vergleichbar.
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung wird nur der
Teil des auf ein Jahr entfallenden AfA-Betrages abgesetzt,
der dem Zeitraum zwischen der Anschaffung oder Herstellung
des Wirtschaftsgutes und dem Ende des Jahres entspricht.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern der Börsen- und
Marktpreis am Bilanzstichtag niedriger ist, wird dieser
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen werden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen liegen, werden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Posten der Bilanz
Darstellung und Entwicklung des Anlagevermögens und
Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres
für einzelne Posten des Anlagevermögens
(§ 268 Abs. 2 HGB)
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist in einem gesonderten Abschnitt
dargestellt. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres
sind der Aufstellung ebenfalls zu entnehmen.
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 HGB)
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten solche mit einer
Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 0,00 Euro
(Vorjahr: 1.810,72 Euro).
In den Forderungen sind solche gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00
Euro) enthalten.
Angabe zu Verbindlichkeiten und Sicherheiten (§ 268
Abs. 5 HGB i.V.m. § 285 Nr. 1 HGB)
In den Verbindlichkeiten sind solche mit einer
Laufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 64.316,03
Euro (Vorjahr: 27.583,93 Euro) und solche mit einer
Laufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von
0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro) enthalten.
In den Verbindlichkeiten sind solche gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 2.685,89 Euro (Vorjahr:
1.692,94 Euro) enthalten; davon mit einer Laufzeit von bis
zu einem Jahr in Höhe von 2.685,89 Euro (Vorjahr:
1.692,94 Euro).
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angabe der Mitglieder der Geschäftsorgane (§
285 Nr. 10 HGB)
Während des Geschäftsjahres werden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen
geführt:
Herr Thomas Schoon
Geschäftsführer
Oldenburg, 24.01.2012
Schoon
Elektro GmbH
gez.
Schoon
Herr
Thomas Schoon
-
Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.01.2012 festgestellt.
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