Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 114165
Vorher
Mainsee 1198. V V GmbH
Eingetragen
14.1.2019
Branche
Vermittlung von KreditenVermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Gewerbsmäßige Vermittlung von Darlehensverträgen zwischen Unternehmern gemäß § 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO sowie die Unterstützung beim Abschluss von Darlehensverträgen zwischen Unternehmern und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von solchen Darlehensverträgen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jürgen Helm
seit 22.12.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

PGIM Real Estate Debt GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Registergericht Frankfurt am Main HRB 114165

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Forderungen gegen verbundene Unternehmen 221.580,32 583.586,83
II. Guthaben bei Kreditinstituten 667.804,60 242.214,88
III. Aktive Rechnungsabgrenzung 272,98
Summe der Aktiva 889.384,92 826.074,69

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 723.308,30 603.268,96
davon Gewinnvortrag 603.268,96 €
B. Rückstellungen
I. Steuerrückstellungen 82.880,89 154.438,90
II. sonstige Rückstellungen 28.241,37 43.327,88
C. Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.215.71 38.95
II. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 22.738,65 -
Summe der Passiva 889.384,92 826.074,69

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Allgemeines

Die PGIM Real Estate Debt GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB 114165, nachfolgend die Gesellschaft, ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften betreffend der Aufstellung des Jahresabschlusses wird kein Gebrauch gemacht.

Die gesetzlichen Gliederungsvorschriften der §§ 265, 266 und 275 HGB wurden beachtet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) angewendet.

Der Anhang wurde unter Inanspruchnahme der Erleichterungen gem. §§ 274a und 288 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung und Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 246 bis 265a HGB vorgenommen, die ergänzenden Vorschriften der §§ 264 bis 277 HGB für Kapitalgesellschaften (betr. Gliederung, Ansatz und Bewertung) wurden berücksichtigt.

Das Guthaben bei Kreditinstituten ist zum Nennwert bilanziert.

Das gezeichnete Kapital entspricht dem im Handelsregister als Stammkapital eingetragenen Nominalbetrag.

Die Rückstellungen werden nach dem Prinzip der kaufmännischen Vorsicht in Höhe der zu erwartenden Inanspruchnahme unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen gebildet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als ein Jahr werden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre unter Berücksichtigung der Restlaufzeit abgezinst.

Erläuterungen zur Bilanz

Gegenüber verbundenen Unternehmen besteht eine Forderung in Höhe von T€ 195.

Die Sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Steuerrückforderungen in Höhe von T€ 26.

Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf T€ 83.

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 28 enthalten Aufwendungen für Beratungsgebühren sowie für ausstehende Rechnungen.

Sonstige Angaben

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 keine Angestellte beschäftigt.

Angaben zur Mindestbesteuerung

Die Unternehmensgruppe, zu der die Gesellschaft gehört, fällt in den Anwendungsbereich der sog. Pillar 2 Regelungen der OECD zur Einführung der globalen Mindestbesteuerung.

Die Gesellschaft ist in einem Land ansässig, welches die nationale Ergänzungssteuer ("Qualified Domestic Minimum Top-Up Tax" oder "QDMTT") sowie die Primärergänzungssteuerregelung ("Income Inclusion Rule" oder "IIR") eingeführt hat. Beide Regelungen finden ab dem 1. Januar 2024 Anwendung.

Da die Pillar 2 Gesetzgebung im Jahr 2023 noch nicht in Kraft getreten ist, entstanden keine Steuerrisiken die mit Pillar 2 im Zusammenhang stehen.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind mehrere Anwendungsfragen der Pillar 2 Regelungen ungeklärt.

Diese werden fortlaufend Einfluss auf die Gesellschaft und die Unternehmensgruppe haben.

Aufgrund der Komplexität der Anwendungsregelungen der Gesetzgebung und der Regelungen zur Berechnung des sog. GloBE-Einkommens sind die quantitativen Auswirkungen der Gesetzgebung noch nicht hinreichend abschätzbar.

Die Gruppe wendet die Ausnahmeregelung für den Ausweis und die Offenlegung von Informationen über latente Steueransprüche und -verbindlichkeiten für Ertragsteuern gem. der Pillar 2 Regelungen an, die in den im Mai 2023 veröffentlichten IAS 12 Änderungen enthalten sind.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Jahresüberschuss in Höhe von € 120.039,34 wird zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von € 603.268,96 auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Frankfurt am Main, 30. September 2024

Die Geschäftsführung

Jürgen Helm

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