Brenning EZE eGbR
Selbe AdresseVeredlung von Holzwaren
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marion, geb. Hagel Brenning seit 14.4.2008 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EuroChem GmbHBerlinJahresabschluss zum 31. Dezember 2009Bilanz vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung 31.12.2009
Anhang gemäß §§ 284 - 288 HGBA. Erläuterungen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009I. Inhalt und Gliederung 1. Bilanz Die Gliederung der Bilanz am 31. Dezember 2009 erfolgt nach dem in § 266 HGB in der Fassung vom 19.12.1985 vorgeschriebenen Gliederungsschema. 2. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2009 erfolgt nach dem in § 275 Abs. 2 HGB vorgeschriebenen Gliederungsschema nach dem Gesamtkostenverfahren. II. Bilanzierungsmethoden In dem vorliegenden Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Für Aufwendungen zur Gründung des Unternehmens, zur Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, ist kein Aktivposten angesetzt. Rückstellungen wurden ausschließlich im Rahmen des § 249 HGB gebildet. III. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten stehen dem nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den entsprechenden Zahlungszeitpunkten im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Vorräte wurden zu Einkaufspreisen zuzüglich Eingangsabgaben und Frachtkosten bewertet. Forderungen wurden zum Nennwert bewertet. Dubiose Forderungen wurden teilweise oder ganz wertberichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtung bzw. des zu erwartenden Kostenanfalls angesetzt. Die Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger als 12 Monaten. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. B. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind in der folgenden Übersicht dargestellt. 2. Umlaufvermögen Restlaufzeit von Forderungen Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von nicht mehr als einem Jahr. 3. Verbindlichkeiten Restlaufzeit von Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von EUR 0,-. Die übrigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5 HGB). 4. Haftungsverhaltnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB Zum 31.12.2009 bestanden keine Haftungsverhältnisse. 5. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder. C. Ergänzende Angaben1. Organe: Geschäftsführerin der Gesellschaft ist:
2. Arbeitnehmer: Die Gesellschaft beschäftigte 2009 keine Arbeitnehmer 3. Ergebnisverwendung: Der Jahresfehlbetrag von EUR 29.126,71 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Berlin, den 31. Januar 2011 Dipl.-oec.-troph. Marion Brenning |
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