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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Erwin Waldner seit 24.10.2014 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lana Equity AGGermeringJahresabschluss zum 31. Dezember 2010BILANZ zum 31. Dezember 2010Lana Equity AG, GermeringAKTIVA
ANHANG für das Geschäftsjahr 2010(§§ 284 ff. HGB)der Firma GermeringAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Lana Equity AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. DarstellungsstetigkeitGegenüber dem Vorjahr haben sich keine Veränderungen ergeben. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDas Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den kumulierten Abschreibungen zum 31. Dezember 2009 vorgetragen und um die Zu- und Abgänge zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie den Abschreibungen des Geschäftsjahres 2010 weiterentwickelt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sowohl im Geschäftsjahr 2009 als auch in 2010 wurden abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als EUR 150,00 bis zu EUR 1.000,00 in einem jahresbezogenen Sammelposten zusammengefasst. Sie werden einheitlich über einen Zeitraum von fünf Jahren mit jeweils 20 % entsprechend der steuerlichen Regelung (§ 6 Abs. 2a EStG n.F.) abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände bis EUR 150,00 werden im Jahr der Anschaffung direkt als Aufwand abgesetzt. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, wurden am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere beizulegende Werte angesetzt. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel sind mit ihren Nominalwerten aktiviert. Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält Aufwand des Folgejahres. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Abzinsungen für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mussten gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB nicht vorgenommen werden, da es sich um kurzfristige Rückstellungen handelt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und BewertungsmethodenEin grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das AnlagevermögenAuf Gegenstände des Finanzanlagevermögens wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 1,00 vorgenommen. Erläuterungen zur BilanzIn den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr gegenüber dem alleinigen Aktionär und Vorstand Herrn Erwin Waldner in Höhe von EUR 210.576,28 enthalten. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 30.456,91 (Vorjahr: EUR 27.472,77). Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungEs wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres beträgt EUR 44.343,49 und wurde entsprechend den gesellschaftsvertraglichen Regelungen auf neue Rechnung vorgetragen. Sonstige PflichtangabenDie Lana Equity AG verzichtet gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB als kleine Kapitalgesellschaft auf die Aufstellung eines Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2010. Alleinvertretungsberechtigter Vorstand der Gesellschaft ist
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Aufsichtsrat an:
Im Geschäftsjahr 2010 wurden neben dem Vorstand keine weiteren Arbeitnehmer beschäftigt.
Germering, im Dezember 2011 Der Vorstand Erwin Waldner |
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