"Perfecta
Massivhaus GmbH" i.L.
Oberroßbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2013
EUR |
31.3.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
32,00 |
72,00 |
| I.
Sachanlagen |
32,00 |
72,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.746,17 |
3.051,01 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.740,83 |
3.045,67 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5,34 |
5,34 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
110.542,96 |
106.970,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
113.321,13 |
110.093,35 |
Passiva
|
|
31.3.2013
EUR |
31.3.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
132.534,93 |
128.512,39 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.572,62 |
4.022,54 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
110.542,96 |
106.970,34 |
| B.
Rückstellungen |
15.266,48 |
13.143,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
98.054,65 |
96.949,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
113.321,13 |
110.093,35 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
vom 1. April 2012 bis 31. März 2013 wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom
10. März 2011 die Auflösung bzw. die Liquidation
der Gesellschaft zum 31. März 2011 beschlossen. Unter
diesen Voraussetzungen ist bei der Erstellung des
Jahresabschlusses von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prämisse)
abzuweichen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in den §§ 267 und 267a HGB
angegebenen Größenklassen, ist die Gesellschaft
eine Kleinstkapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter
Berücksichtigung des Liquidationsbeschlusses vom 10.
März 2011.
Somit wurde der Jahresabschluss unter Aufgabe der
Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt und
entsprechend die Grundsätze des IDW RS HFA 17 vom 10.
Juni 2011 bei dem Bilanzansatz, der Bewertung und dem
Ausweises angewandt.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände
orientierte sich grundsätzlich nach den
Verhältnissen am Absatzmarkt. Zeitwerte der
Vermögensgegenstände sind nur insoweit
berücksichtigt, als sie die fortgeführten
Anschaffungs-/Herstellungskosten nicht überschreiten.
Die voraussichtliche Dauer der Abwicklung bzw. Liquidation
ist in die Bewertung einbezogen.
Die allgemeinen handelsrechtlichen
Bewertungsgrundsätze wurden weiterhin angewandt.
Analog den Vorschriften des § 6 Abs. 2a EStG
(Sammelposten) erfolgte, unter Beachtung des § 264
HGB, der Ansatz und die Bewertung der in den Vorjahren von
der einkommensteuerrechtlichen Regelung erfassten
Vermögensgegenstände.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert
angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände beinhalten, wie im Vorjahr,
ausschließlich Beträge mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
Die Bilanz weist einen nicht durch Eigenkapital
gedeckten Fehlbetrag aus. Aufgrund von einer mit einem
Gläubiger geschlossenen
Rangrücktrittsvereinbarung sowie einer Bürgschaft
zugunsten der Gesellschaft ist der Fehlbetrag abgedeckt.
Von den Verbindlichkeiten haben 56.073,42 €
(Vorjahr 54.968,64 €) eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr. Eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahre
haben Verbindlichkeiten von 0,00 € (Vorjahr 0,00
€).
Gegenüber Gesellschaftern bestehen zum
Bilanzstichtag 45 T€ (Vorjahr 45 T€)
Verbindlichkeiten.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten und den damit verbundenen üblichen
Eigentumsvorbehalten sind keine Haftungsverhältnisse
zu vermerken.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Liquidatoren
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herr Dieter Stowasser, Diplom-Ingenieur Architekt
(FH)
Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Oberroßbach, den 23. Juni 2015
gezeichnet Dieter Stowasser
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.06.2015 festgestellt.
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