PWSE24 GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022 EUR |
31.12.2021 EUR |
| A. Anlagevermögen |
14.198,00 |
12.548,00 |
| I. Sachanlagen |
14.198,00 |
12.548,00 |
| B. Umlaufvermögen |
591.351,70 |
377.840,45 |
| I. Vorräte |
178.705,03 |
87.038,25 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
308.871,70 |
157.193,31 |
| davon gegen Gesellschafter |
79.550,89 |
|
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
103.774,97 |
133.608,89 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
424,00 |
277,35 |
| Aktiva |
605.973,70
|
390.665,80 |
Passiva
|
|
31.12.2022 EUR |
31.12.2021 EUR |
| A. Eigenkapital |
75.683,44 |
78.189,65 |
| I. eingefordertes Kapital |
12.950,00 |
12.950,00 |
| 1. Gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| 2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.250,00 |
-12.250,00 |
| II. Kapitalrücklage |
5.884,24 |
5.884,24 |
| III. Gewinnvortrag |
59.355,41 |
958,93 |
| IV. Jahresfehlbetrag |
2.506,21 |
-58.396,48 |
| B. Rückstellungen |
41.841,32 |
32.385,80 |
| C. Verbindlichkeiten |
488.448,94 |
280.090,35 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
325.883,41 |
158.241,61 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
162.565,53 |
121.848,74 |
| Summe Passiva |
605.973,70 |
390.665,80 |
Anhang
I Allgemeine Angaben
Die PWSE24 GmbH, eingetragen im Handelsregister Dresden (HRB 35693), hat ihren Sitz
in Dresden.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des HGB sowie nach ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde
Gebrauch gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
II Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff.
HGB erstellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewendete Gesamtkostenverfahren
beibehalten.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht
mit Erträgen verrechnet worden.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung
des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst
wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag
realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom
Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Das Anlagevermögen weist nur Vermögensgegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dauerhaft
dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert
und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige
Abschreibungen (lineare Methode) vermindert. Als Nutzungsdauer wird bei Software ein
Jahr unterstellt.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich geleisteter
Anschaffungsnebenkosten bewertet. Soweit die Vermögensgegenstände der Abnutzung unterliegen,
werden diese nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen
auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze linear vermindert. Zugänge des
Geschäftsjahres werden pro-rata-temporis abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen
werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen.
Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten
Anschaffungs- und Herstellungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung
nicht mehr bestehen.
Selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von 250,00 EUR werden
im Jahr des Zugangs sofort aufwandswirksam erfasst. Zugänge des Jahres, deren Anschaffungskosten
800,00 EUR netto nicht übersteigen, wurden sofort voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet.
Bei erkennbaren Risiken werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Pauschalwertberichtigungen
wurden nicht gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Rückstellungen
mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank
abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Soweit künftige Preissteigerungen zu berücksichtigen
waren, wurden diese mit zwei Prozent p. a. angenommen.
Die übrigen Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III Erläuterungen zur Bilanz
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Grundsätzen des § 250 Abs. 1 HGB
gebildet. Sie beinhalten im Wesentlichen periodengerechte Abgrenzungen von Versicherungsbeiträgen
sowie Disagien.
IV Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr Frau Daniela Wollenhaupt, Dresden, bestellt.
Die Angabe der für die Tätigkeit der Geschäftsführung im Berichtsjahr gewährten Gesamtbezüge
unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.
Dresden, den 28.03.2024
PWSE24 GmbH Daniela Wollenhaupt Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2024 festgestellt.
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