M. Erwe Asset Management GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
George Michael Hadley seit 24.3.2026 | Geschäftsführer |
Keith Henrich seit 24.3.2026 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
REL Consultancy Group Ltd. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
The Hackett Group GmbHCochemAmstgericht Koblenz HRB 28643Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Der Jahresabschluss wurde am 27. März 2025 festgestellt. Anhang zum Jahresabschluss per 31. Dezember 20231. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung: Der Jahresabschluss der The Hackett Group GmbH, Cochem/Mosel, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Sitz der Gesellschaft ist seit dem 18.01.2022 Cochem/Mosel. Sie wird beim Amtsgericht Koblenz unter HRB 28643 geführt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Die Bilanz ist gemäß § 266 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB dargestellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 274a HGB wurde Gebrauch gemacht. Die angegebenen Zahlen betreffen den Bilanzstichtag 31.12.2023 2. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung 2.1 Bilanzierungsgrundsätze (§ 246 - § 251 HGB) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, so weit sie wirtschaftlich oder rechtlich der Gesellschaft zuzurechnen sind. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Im Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Stichtag geleistete Ausgaben bzw. Einnahmen erfasst, die Aufwand / Ertrag für die Zeit nach dem Stichtag darstellen. 2.2 Bewertungsgrundsätze Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Die einzelnen Posten der Bilanz sind wie folgt bewertet worden: Die abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Abgeschrieben wurde grundsätzlich unter Anwendung der linearen Methode. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen auf Forderungen waren nicht erforderlich. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Für die ungewissen Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sich ergebenden Erfüllungsbetrages gebildet. Die Rückstellungen erfassen alle bekannten ungewissen Verbindlichkeiten. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden periodengerecht berücksichtigt. Bezüglich der auf Fremdwährung lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten kam der § 256a HGB zur Anwendung (Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs am Stichtag). 3. Angabepflichten aus Einzelvorschriften Die angegebenen Zahlen betreffen jeweils den Bilanzstichtag 31.12.2023. § 268 Abs. 1 HGB: Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag aus Vorjahren in Höhe von 172.123,03 Euro enthalten. § 268 Abs. 4 HGB: Es bestehen nur Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. § 268 Abs. 5 HGB: Es bestehen nur Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. §§ 285 Nr. 2 bis Nr. 8 a, Nr. 9 a, b und Nr. 12 HGB: Angaben entfallen gemäß § 288 HGB. § 285 Nr. 10 HGB: Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Frank A. Zomerfeld, Miami, USA. § 285 Nr. 11 HGB: Aufstellung Anteilsbesitz:
Gewinnverwendung: Die Geschäftsleitung schlägt vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Cochem, den 27. März 2025
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