Andreas Vennebörger GmbHLiquidiert

48653 Coesfeld, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 2570
Vorher
Profi Domus GmbH
Eingetragen
18.4.2000
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für WohngebäudeVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Gegenstand
Erwerb, die Vermietung sowie die Verwaltung und das Halten von Immobilien und Grundbesitz, die Tätigkeit als Generalunternehmer ohne Einbringung eigener Bauleistungen, sowie artverwandte Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Profi Domus GmbH

Coesfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2,00 2.887,00
I. Sachanlagen 2,00 2.887,00
B. Umlaufvermögen 444,16 1.962,60
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 250,34 125,27
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 193,82 1.837,33
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.620,00 1.776,28
Bilanzsumme, Summe Aktiva 5.066,16 6.625,88

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 27.340,87 29.462,14
III. Jahresfehlbetrag 2.843,72 -2.121,27
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 4.620,00 1.776,28
B. Rückstellungen 640,00 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 4.426,16 5.125,88
Bilanzsumme, Summe Passiva 5.066,16 6.625,88

Anhang


Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Profi Domus GmbH ist als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden. Die Aufstellung erfolgte unter erstmaliger Anwendung der gesamten Vorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Art. 66 III. S. 6 EGHGB.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handels- gesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.

Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den Vorjahres- abschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar.

Eine Anpassung von Vorjahresbeträgen aufgrund der erstmaligen Anwendung von BilMoG wurde nicht vorgenommen (Art. 67 VIII S. 2 EGHGB).

Der Jahresabschluss weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Die Gesellschaft ist jedoch nicht überschuldet, weil der Fehlbetrag durch stille Reserven gedeckt ist. Der Jahresabschluss konnte daher nach wie vor nach dem Prinzip der Unternehmensfortführung aufgestellt werden.

Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Als Abschreibungsmethode kommt sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden für alle bei vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken nur in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Soweit der Jahresabschluss auf fremde Währung lautende Sachverhalte enthält, die in Euro umgerechnet werden müssen, erfolgt die Umrechnung mit den jeweiligen Kursen am Tage des Geschäftsvorfalls oder zur notwendigen Beilegung eines niedrigeren bzw. höheren beizulegenden Wertes mit dem entsprechenden Kurs am Bilanzstichtag.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung ist bestellt: Herr Andreas Vennebörger.

Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.

Coesfeld, 21. Dezember 2011

gez. Andreas Vennebörger

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2011 festgestellt.

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