TELE VISTA
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2012
EUR |
30.6.2011
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
48.440,55 |
17.606,47 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.493,45 |
13.274,32 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
12.500,00 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
33.947,10 |
4.332,15 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
76,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
48.440,55 |
17.682,97 |
Passiva
|
|
30.6.2012
EUR |
30.6.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.515,15 |
1.668,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.000,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
10.831,86 |
-34,54 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.652,99 |
10.866,40 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
6.230,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
40.425,40 |
9.784,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
48.440,55 |
17.682,97 |
Anhang
GEWINNVERWENDUNGSBESCHLUSS
für das
Kalenderjahr vom
01. Juli 2011 bis 30. Juni 2012
TELE VISTA GmbH
Anhang zum 30. Juni 2012
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2012 wurde nach den Vorschriften des am
01. Januar 1986 in Kraft getretenen
Bilanzrichtlinien-Gesetzes erstellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- oder Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapital-gesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerlichen
Maß-nahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Unternehmung wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungs-vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GMBH- Gesetzes zu beachten.
Soweit immaterielle Anlagewerte erworben wurden,
wurden diese zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie
der Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 410,00 wurden im Jahr des
Zugangs vollständig abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese bewertet.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Sofern ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen bestehen, wurden entsprechende
Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung
wurde auf der Basis versicherungsmathematischer
Berechnungen entsprechend der steuerlichen Regelungen nach
dem Teilwertverfahren durchgeführt.
Die Steuerrückstellungen -soweit diese
erforderlich waren -beinhalten die das vorherige
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Gewinn- und Verlustrechnung,
Aufwendungen für Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellungen decken - soweit
erforderlich - die erteilten Versorgungszusagen in vollem
Umfang.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern betreffen ausschließlich das
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Ergebnisverwendung - §§ 268bs. /325 Abs. 1
/ 326 HGB
Der Jahresfehlbetrag beträgt
€ 7.652,99.
Er wird -nach Verrechnung mit eventuellen
Verlustvorträgen bzw. zuzüglich eventueller
Gewinnvorträge -auf neue Rechnung vorgetragen.
Geschäftsführerin § 285 Nr. 10 HGB
Frau Fariba Habibian
Verbindlichkeiten/Forderungen gegenüber
Gesellschaftern und Geschäftsführern
| • |
§ 285 Nr. 9 c HGB / 42 Abs.
3 GmbHG
|
| • |
bestehen in Höhe von €
0,00
|
Hamburg,
Die ausstehende Einlage auf das gezeichnete Kapital
in Höhe von 12.500,00 wurde im Oktober 2012
eingezahlt.
(Geschäftsführerin)
Vollständigkeitserklärung
zum Jahresabschluss
für das Wirtschaftsjahr 01.07.2011-30.06.2012
Ihnen als mit der Abschlusserstellung Beauftragten
erkläre ich als Geschäftsführer folgendes:
Aufklärungen und Nachweise
Die Aufklärungen und Nachweise, um die Sie uns
gemäß § 320 HGB gebeten haben, haben wir
Ihnen vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen
gegeben.
Bücher und Schriften
Wir haben dafür Sorge getragen, dass Ihnen
Bücher und Schriften des Unternehmens vollständig
zur Verfügung gestellt worden sind. Zu den Schriften
gehören insbesondere auch Arbeitsanweisungen und
sonstige Organisationsmittel, die zum Verständnis. der
Buchführung erforderlich sind.
In den vorgelegten Büchern sind alle
Geschäftsvorfälle erfasst, die für das oben
genannte Geschäftsjahr buchungspflichtig geworden
sind.
Wir haben sichergestellt, dass im Rahmen der
gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und -fristen auch die
nicht ausgedruckten Daten jederzeit verfügbar sind und
innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden
können.
Jahresabschluss
In dem von Ihnen erstellten Jahresabschluss sind alle
bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte,
Verpflichtungen, Wagnisse (zum Beispiel drohende Verluste
aus schwebenden Geschäften) und Abgrenzungen
berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen. und
Erträge enthalten sowie alle erforderlichen Angaben
gemacht.
Bewertungserhebliche Umstände nach dem
Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben.
Besondere Umstände, die der Fortführung des
Unternehmens entgegenstehen oder die Aussagefähigkeit
des Jahresabschlusses wesentlich beeinflussen, bestehen
nicht.
Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestanden am
Abschlussstichtag nicht.
Verträge, die derivative Finanzinstrumente
betreffen (zum Beispiel fremdwährungs-, zins-,
wertpapier-, und indexbezogene Optionsgeschäfte und
Terminkontrakte) sind in den Büchern der Gesellschaft
vollständig erfasst und Ihnen offengelegt worden.
Verträge, die wegen ihres Gegenstandes, ihrer
Dauer, möglicher Vertragsstrafen oder aus anderen
Gründen für die Beurteilung der wirtschaftlichen
Lage der Gesellschaft von Bedeutung sind oder werden
können (zum Beispiel Verträge mit Lieferern,
Abnehmern und verbundenen Unternehmen sowie
Arbeitsgemeinschafts-, Versorgungs-, Options-, Leasing- und
Treuhandverträge und Verträge über
Verpflichtungen, die aus dem Gewinn zu erfüllen sind),
bestanden nicht.
Rechtsstreitigkeiten und sonstige
Auseinandersetzungen, die für die Beurteilung der
wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft von Bedeutung sind,
lagen um Abschlußstichtag und liegen auch zur Zeit
nicht vor.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ergeben.
Hamburg,
(Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.08.2013 festgestellt.
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