BAHAR GmbHLiquidiert
Saarlandstraße 1, 68519 Viernheim, DEUStammdaten
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Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
M.S.A.-talay GmbHViernheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2010M.S.A.-talay GmbH, 68519 ViernheimA: Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden beachtet. B: Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanz ist vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerlichen Bestimmungen. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: 1. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht. 2. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. 3. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden nach ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet; bei Wahlrechten wurde die jeweils steuerlich günstigste Methode gewählt. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände, Schecks, Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Steuerrückstellungen waren nicht zu bilden. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellungen sind in der Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen keine Eigentumsvorbehalte. Finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- oder Wartungsverträgen liegen vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse im Sinne vom § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. C: Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. D: Sonstige Angaben Geschäftsführer war im Geschäftsjahr Herr Mehmet Atalay Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag aus dem Geschäftsjahr in Höhe von EUR 238,20 auf neue Rechnung vorzutragen.
Viernheim, den 28. Oktober 2011 Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2010 - 31.12.2010 Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 371,38 EUR. 1.1.2009 - 31.12.2009 Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 4.777,88 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.10.2011 festgestellt. |
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