EWERK DIGITAL GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Erik Prof. Dr. Wende seit 2.9.2005 | Geschäftsführer |
Frank Richter seit 6.5.2003 | Geschäftsführer |
Hendrik Schubert seit 6.5.2003 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EWERK RZ GmbHLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017BILANZ
ANHANGAngaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages waren nicht zu beachten. Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Der Pflicht zur Angabe der Laufzeiten für Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB wird die Gesellschaft durch die Angabe im Anhang gerecht. Soweit nachfolgend nichts Anderes beschrieben wird kamen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 zur Anwendung. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger, grundsätzlich linearer Abschreibungen innerhalb der steuerlich zulässigen Zeiträume bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Bei Wegfall der Gründe für eine Abschreibung werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Vorräte werden grundsätzlich mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. In den Ansatz von Herstellungskosten werden Verwaltungs- und Sozialkosten ebenso wie Fremdkapitalzinsen nicht mit einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet. Flüssige Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Gesellschaft ist von der Abgrenzung der latenten Steuern nach § 274a Nr. 5 HGB befreit. Erläuterungen zu Bilanzposten Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Solche gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht. Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von T€ 923 eine Restlaufzeit von bis zu eine Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr in Höhe von T€ 6. Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 326 sind durch die Sicherungsübereignung der erworbenen Wirtschaftsgüter und Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 53 sind durch eine Forderungszession besichert. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2017 waren durchschnittlich 53 Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Es bestehen Haftungsverhältnisse i. S. d. §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB aus Bürgschaften gegenüber Gesellschaftern aufgrund der Übernahme einer gesamtschuldnerischen Mithaft in Höhe von T€ 582. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von jährlich T€ 184, welche auf verbundenen Unternehmen entfallen. Die feste Laufzeit dieser Verpflichtungen beträgt 12 Jahre beginnend ab September 2017.
Leipzig, den 28. Juni 2018 gez. Frank Richter, Hendrik Schubert, Dr. Erik Wende, Gerhard Hoyer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12. Juli 2018 |
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