EWERK RZ GmbHLiquidiert

Brühl 24, 04109 Leipzig, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 17023
Vorher
animaxx - Webcontent GmbHeWerk Rechenzentrum (RZ) GmbH
Eingetragen
20.7.2000
Branche
Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für DritteDatenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten a. n. g.Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Betrieb von Serversystemen und Rechentechnik für Internetanwendungen, Entwicklung und Vertrieb von Internetdiensten wie "Hosting", "Housing", " VPN", Vertrieb von Internetzugängen aller Art sowie Herstellung, Vertrieb und Lizensierung von Web-Content.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Frank Richter
seit 6.5.2003
Geschäftsführer
Hendrik Schubert
seit 6.5.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

EWERK RZ GmbH

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

30.103,00

44.537,00

II. Sachanlagen

468.590,00

455.532,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.076.543,06

1.634.563,69

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

785.948,01

912.913,21

C. Rechnungsabgrenzungsposten

131.252,53

90.543,25

Summe Aktiva

2.492.436,60

3.138.089,15



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

104.749,21

104.749,21

III. Bilanzgewinn/-verlust

969.164,26

823.478,92

1.098.913,47

953.228,13

B. Rückstellungen

268.634,60

336.633,00

C. Verbindlichkeiten

1.124.888,53

1.848.228,02

Summe Passiva

2.492.436,60

3.138.089,15

ANHANG

Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages waren nicht zu beachten.

Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Der Pflicht zur Angabe der Laufzeiten für Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB wird die Gesellschaft durch die Angabe im Anhang gerecht.

Soweit nachfolgend nichts Anderes beschrieben wird kamen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 zur Anwendung.

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben.

Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger, grundsätzlich linearer Abschreibungen innerhalb der steuerlich zulässigen Zeiträume bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet.

Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Bei Wegfall der Gründe für eine Abschreibung werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

Vorräte werden grundsätzlich mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

In den Ansatz von Herstellungskosten werden Verwaltungs- und Sozialkosten ebenso wie Fremdkapitalzinsen nicht mit einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet.

Flüssige Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Die Gesellschaft ist von der Abgrenzung der latenten Steuern nach § 274a Nr. 5 HGB befreit.

Erläuterungen zu Bilanzposten

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Solche gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht.

Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von T€ 923 eine Restlaufzeit von bis zu eine Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr in Höhe von T€ 6.

Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 326 sind durch die Sicherungsübereignung der erworbenen Wirtschaftsgüter und Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 53 sind durch eine Forderungszession besichert.

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2017 waren durchschnittlich 53 Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis beschäftigt.

Es bestehen Haftungsverhältnisse i. S. d. §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB aus Bürgschaften gegenüber Gesellschaftern aufgrund der Übernahme einer gesamtschuldnerischen Mithaft in Höhe von T€ 582.

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von jährlich T€ 184, welche auf verbundenen Unternehmen entfallen. Die feste Laufzeit dieser Verpflichtungen beträgt 12 Jahre beginnend ab September 2017.

 

Leipzig, den 28. Juni 2018

gez. Frank Richter, Hendrik Schubert, Dr. Erik Wende, Gerhard Hoyer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12. Juli 2018

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